Grund­sicherung im Alter Wenn das Geld später nicht reicht

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Grund­sicherung im Alter - Wenn das Geld später nicht reicht

Abge­zählt. Die Grund­sicherung im Alter unterstützt Menschen, bei denen das Geld kaum zum Leben reicht. © Shutterstock

Die staatliche Grund­sicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht. test.de erklärt, wie der Staat hilft und beant­wortet häufige Fragen zum Thema.

Das Wichtigste in Kürze

Grund­sicherung im Alter – die wichtigsten Infos

Voraus­setzungen.
Die Grund­sicherung im Alter ist keine Rente, sondern eine Sozial­hilfe. Sie wird aus Steuern finanziert und auch gezahlt, wenn Sie nie in die Rentenkasse einge­zahlt haben. Die Voraus­setzungen: Sie haben die reguläre Altersgrenze erreicht und Sie haben ein so geringes Einkommen und Vermögen, dass Sie ihren Lebens­unterhalt damit nicht decken können.
Anträge.
Grund­sicherung beantragen können Sie bei den zuständigen kommunalen Behörden. Das sind in der Regel die örtlichen Träger der Sozial­hilfe. Diese prüfen auch, ob Sie über­haupt einen Anspruch auf Grund­sicherung haben.
Ausnahmen.
Sozial­hilfeträger können die Zahlung von Grund­sicherung ablehnen, wenn Sie ihre Bedürftig­keit in den letzten zehn Jahren vor Antrag­stellung vorsätzlich oder grob fahr­lässig selbst verursacht haben. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie ihr Vermögen verschenken, ohne eine eigene Alters­versorgung zu haben.
Erwerbs­minderung.
Grund­sicherung zahlt der Staat auch Erwerbs­geminderten, wenn deren Erwerbsminderungsrente zu nied­rig ist. Erwerbs­geminderte müssen nicht erst die reguläre Alters­grenze erreichen bevor sie Grund­sicherung beziehen können.
Beratung.
Auch wenn die Grund­sicherung keine Rente ist: Die Deutsche Renten­versicherung berät Sie kostenlos und hilft Ihnen früh­zeitig einzuschätzen, ob Sie im Alter auf Grund­sicherung angewiesen sein werden. Termine können Sie telefo­nisch oder online vereinbaren (0 800/10 00 48 00 und www.eservice-drv.de).

Grund­sicherung nur nach Bedürftig­keits­prüfung

Reicht das Geld im Alter nicht, um den Lebens­unterhalt zu decken, über­nimmt der Staat in gewissem Umfang Kosten für Lebens­unterhalt, Miete, Heizung. Diese spezielle Sozial­hilfe im Alter nennt sich Grund­sicherung. Sie gibt es nur auf Antrag. Der durch­schnitt­liche Bruttobedarf bei der Grund­sicherung im Alter lag 2020 nach Angaben des statistischen Bundes­amts bei 831 Euro. Bevor die Ämter zahlen, müssen Antrag­steller ihre Vermögens­verhält­nisse offen legen. Nur Bedürftige sollen die Leistung erhalten.

Grund­sicherung – Sozial­ämter sind zuständig

Neben der Voraus­setzung, auf Dauer den Lebens­unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, müssen Antrag­steller ihr Renten­alter erreicht haben, bevor sie Grund­sicherung bekommen können. Gesetzlich geregelt ist das im vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetz­buch. Zuständig für die Auszahlung sind kommunale Behörden – meist die örtlichen Träger der Sozial­hilfe. Aber auch die gesetzlichen Renten­versicherungs­träger sind verpflichtet, über Leistungs­voraus­setzungen zu informieren und bei der Antrag­stellung zu helfen.

Wenig Beitrag, wenig Rente

Auf Grund­sicherung angewiesen sind oft Menschen, die während des Berufs­lebens keine ausreichenden Renten­ansprüche erwerben konnten etwa aufgrund eines nied­rigen Einkommens oder großen Lücken im Erwerbs­leben. In Deutsch­land spiegelt das gesetzliche Renten­system stark das eigene Erwerbs­leben wider.

Wer lange gut verdient hat, bekommt eine hohe Rente, wer wenig verdient oder aufgrund von Krankheit, Arbeits­losig­keit, Familien­arbeit oder Selbst­ständig­keit immer wieder große Lücken im Renten­versicherungs­verlauf hat, bekommt eine nied­rigere Rente. Zwar erhöht auch unentgeltliche Arbeit wie Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen die eigenen Renten­ansprüche. Aber mit lang­fristig hohen Beiträgen aus einem sozial­versicherungs­pflichtigen Job kann unentgeltliche Fürsorgearbeit nicht mithalten.

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Verbesserung durch Grund­rente

Seit Januar 2021 gibt es die Grundrente. Aufgrund des großen Verwaltungs­aufwands hat die Renten­versicherung aber erst im Juli 2021 mit deren Auszahlung begonnen. Wer im Januar bereits einen Anspruch hatte, bekommt eine Nach­zahlung. Die Grund­rente soll Verbesserung für Menschen mit nied­rigen Löhnen und langen Beitrags­zeiten bringen. Wer auf mindestens 33 Jahre mit “Grund­renten­zeiten“ kommt, kann einen Renten­zuschlag bekommen. Laut Renten­versicherung wird der Zuschlag im Durch­schnitt bei 75 Euro liegen. Damit ist er aber bei vielen Menschen nicht hoch genug, um unabhängig von der staatlichen Hilfe zu werden. Andere erfüllen die Voraus­setzung für die Grund­rente erst gar nicht.

Häufige Fragen zur Grund­sicherung

Alters­armut ist auch im reichen Deutsch­land ein Thema – weniger für heutige Rentner als für Jüngere mit wenig Einkommen. Was kommt auf diese Personengruppe zu? Hier beant­worten wir elf wichtige Fragen und erklären, wie der Staat später hilft.

1. Wer zahlt, wenn im Alter mein Geld nicht reicht?

Wenn Sie im Alter Ihren Lebens­bedarf nicht selbst decken können, beantragen Sie „Grund­sicherung im Alter“. Das ist eine steuer­finanzierte Sozial­leistung.

2. Wo beantrage ich Grund­sicherung im Alter?

Grund­sicherung beantragen Sie beim Sozial­hilfeträger. Das sind meist die Kommunalbehörden, also Städte, Kreise, Land­schafts­verbände, Bezirke oder Landes­sozial­ämter. Sie können den Antrag aber auch bei der Deutschen Renten­versicherung stellen. Die leitet ihn dann an die zuständige Stelle weiter. Zum Renten­eintritt informiert die Renten­versicherung Sie mit dem Renten­bescheid auch über die Leistungen der Grund­sicherung.

3. Wie hoch ist die Grund­sicherung im Alter?

Es gibt nicht einen für alle gleichen Grund­sicherungs­betrag. Das Sozial­amt legt vielmehr fest, wie hoch Ihr Bedarf im Einzel­fall ist. Im September 2020 lag er nach Angaben des Bundes­amts für Statistik im Durch­schnitt bei 831 Euro brutto im Monat. Einen Teil des Lebens­unter­halts wie Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körper­pflege, Strom zahlt das Sozial­amt Ihnen als Pauschale – den Regel­satz. Er liegt 2022 für Allein­stehende bei 449 Euro und für Paare bei 404 Euro im Monat pro Partner. Über den Regel­satz hinaus bekommen Sie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Hier zahlt das Sozial­amt die tatsäch­lichen Kosten, wenn sie angemessen sind. In bestimmten Fällen haben Sie zudem Anspruch auf einen sogenannten Mehr­bedarf, etwa wenn Sie schwerbehindert sind.

4. Welche Voraus­setzungen muss ich erfüllen?

Voraus­setzungen für einen Anspruch auf Grund­sicherung im Alter sind:

  • Sie haben die Regel­alters­grenze erreicht. Die steigt für jeden Jahr­gang bis zum Jahr 2031 stetig auf 67 Jahre an Tabelle Regelaltersgrenze (nach dem Klick auf den Link bitte etwas herunter­scrollen zur Tabelle).
  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren notwendigen Bedarf etwa für Lebens­mittel, Kleidung, Heizung und Miete selbst zu decken.
  • Das Einkommen und Vermögen Ihres Part­ners ist nicht so hoch, dass er damit auch noch Ihren Lebens­unterhalt bestreiten könnte. Wenn Sie mit einem Partner zusammenleben, bilden Sie eine Bedarfs­gemeinschaft – auch wenn Sie nicht verheiratet oder verpart­nert sind.

5. Welches Einkommen wird auf die Grund­sicherung ange­rechnet?

Das Sozial­amt rechnet fast alle Einkommens­arten auf die Grund­sicherung an: Miet- und Pacht­einnahmen, Einkünfte aus Kapital­vermögen wie Zinsen, Unter­halts­zahlungen eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepart­ners. Nur bei Renten bleibt seit 2018 mindestens ein Betrag von 100 Euro monatlich anrechnungs­frei. Die Regelung gilt für alle Formen der zusätzlichen Alters­vorsorge: private Renten, Riester- und Rürup-Renten oder freiwil­lige Beitrags­zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse.

Über­steigt Ihre Riester-Rente diese 100 Euro, werden zusätzlich 30 Prozent des darüber­liegenden Betrages nicht zum Einkommen gezählt. Bei einer Riester-Rente von 200 Euro im Monat blieben also 130 Euro anrechnungs­frei. Wichtig: Der Gesamt­frei­betrag darf höchs­tens 50 Prozent des Eckregel­satzes von derzeit 449 Euro im Jahr betragen. Das sind 224,50 Euro im Jahr 2022.

Auch berück­sichtigt das Sozial­amt nicht Ihr volles Brutto­einkommen. Steuern und Beiträge zur Sozial­versicherung zieht es ab. Auch private Haft­pflicht−, Hausrat− und bestimmte Ster­begeld­versicherungen können ange­rechnet werden.

6. Wird die neue Grund­rente auf die Grund­sicherung ange­rechnet?

Die Grundrente wird nicht voll ange­rechnet. Auch hier gibt es einen Frei­betrag, der je nach Einkommen individuell berechnet wird (siehe Frage 5).

7. Muss ich erst mein gesamtes Vermögen aufbrauchen, bevor der Staat Grund­sicherung zahlt?

Fast alles. Behalten können Sie ein angemessenes Haus mit Grund­stück (siehe Frage 11), wenn Sie selbst dort alleine oder mit Angehörigen wohnen. Auch das sogenannte Schon­vermögen lässt Ihnen der Staat. Seit April 2017 beträgt es 5 000 Euro.

8. Was zählt alles zu meinem Vermögen?

Im Sozialrecht gehört neben Bargeld fast alles andere zum Vermögen, was Sie theoretisch irgendwie zu Geld machen könnten: Bank­guthaben, Wert­papiere, Bauspar­verträge, Ansprüche aus Kapital­lebens­versicherungen, Schenkungen, Erbansprüche, Haus− und Immobilien­besitz, aber auch Erbbau− und Nieß­brauchs­rechte sowie Gemälde, Schmuck und Ihr Auto.

Das Sozial­amt prüft, ob und welche Ihrer Vermögens­gegen­stände über­haupt verwert­bar sind und dann, ob es nicht zum Schon­vermögen (siehe Frage 7) gehört. Geprüft wird auch, ob der der Verkauf eine besondere Härte für Sie darstellen würde. Das kann etwa bei einem Familien- und Erbstück der Fall sein. Auch Gegen­stände zur Befriedigung geistiger, wissenschaftlicher oder künst­lerischer Bedürf­nisse, etwa Musik­instru­mente, können Sie unter Umständen behalten. Ein Auto kann zum Schon­vermögen gehören, wenn der Verkaufs­wert unter dem Frei­betrag liegt.

9. Holt sich das Sozial­amt später das Geld von meinen Kindern zurück?

Nein. Bei der Grund­sicherung im Alter verzichten die Behörden auf den sogenannten Unter­halts­rück­griff auf die Kinder. Auch Erben müssen keine Kosten erstatten. Ist das Einkommen eines Ihrer Kinder allerdings sehr hoch (mindestens 100 000 Euro jähr­lich), entfällt der Grund­sicherungs­anspruch für Sie. In diesem Fall haben Sie aber Anspruch auf eine andere Sozial­leistung: Hilfe zum Lebens­unterhalt. Diese können sich die Sozial­ämter allerdings von Ihren Kindern wieder zurück­erstatten lassen. Aber auch hier gibt es recht hohe Frei­grenzen.

10. Kann ich in meiner Miet­wohnung bleiben?

Ja, solange Kosten für Unterkunft und Heizung dem Sozial­amt angemessen erscheinen. Die können in München natürlich völlig anders ausfallen als in Bremerhaven. Die Jobcenter geben Auskunft. Auch darf die Wohnung nicht viel zu groß sein. Als Richt­schnur für eine angemessene Größe der Wohnung gilt:

  • 45 bis 50 Quadrat­meter für eine Person
  • 60 Quadrat­meter oder zwei Zimmer für zwei Personen
  • 75 Quadrat­meter oder drei Zimmer für drei Personen
  • 85 bis 90 Quadrat­meter oder vier Zimmer für vier Personen.

Erachtet das Sozial­amt Ihre Wohnung als unan­gemessen, könnten Sie aufgefordert werden, sich eine andere Bleibe zu suchen oder Ihre Zahlungen könnten gekürzt werden. Allerdings muss der Umzug für Sie zumut­bar sein. Hier müssen Aspekte wie soziale Bindungen oder Infrastruktur berück­sichtigt werden.

11. Muss ich mein Wohn­eigentum verkaufen?

Nein, solange es in den Augen der Behörden angemessen ist und Sie es selbst bewohnen. Häuser dürfen in der Regel bis 130 Quadrat­meter groß sein, Wohnungen bis 120 Quadrat­meter.

12. Wie wehre ich mich gegen Entscheidungen des Sozial­amts?

Sie können bis zu einem Monat nach Erhalt Ihres Bescheids Wider­spruch bei der Behörde einlegen. Diese entscheidet dann erneut und schickt Ihnen einen Wider­spruchs­bescheid. Hier haben Sie dann wieder einen Monat Zeit, um vor dem Sozialge­richt dagegen zu klagen. Verfahrens­gebühren fallen dafür nicht an.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.06.2024 um 15:15 Uhr
    Geschwister finanziell bei Grundsicherung helfen

    @Hajub: Bei der Grundsicherung erfolgt die Anrechnung von Vermögen auf sehr komplexe Weise, da viele Ausnahmen definiert werden. Fragen Sie am besten direkt beim zuständigen Sozialamt nach.

  • Hajub am 11.06.2024 um 23:13 Uhr
    Geschwister finanziell bei Grundsicherung helfen

    Kann man Geschwister finanziell bei der Grundsicherung z.B. mit 500 € monatlich unterstützen ohne das dies zur Verringerung der Grundsicherung um den gleichen Betrag führt wenn man das der Stelle, die die Grundsicherung berechnet und zahlt, meldet bzw. sogar melden muss? Sonst wäre es doch ein Null-Summen-Spiel.

  • GrossborstelerJung am 09.07.2022 um 18:12 Uhr
    Der Sozialstaat

    Mir hat es geholfen, dass ich mich als Freiberufler nie auf dem Rücken unseres Staates ausruhen konnte. Als Jugendlicher bekam ich Sozialhilfe und später als Student BaföG welches als Kredit gewährt wurde. Nach 10 Jahren im Beruf wurde ich krank und musste ich mich trotz Krankheit morgens aus dem Bett quälen, obwohl ich viel lieber liegen geblieben wäre. Ich musste mir was einfallen lassen. Es hat mehr als 5 Jahre gedauert, mein Leben in den Griff zu bekommen. Heute habe ich viel Unerledigtes erledigt, den Alkoholkonsum auf ein Minimum reduziert, meine Ernährung umgestellt und ich bewege mich regelmäßig. Mit einem wunschlos-glücklich Paket von Vater Staat würde ich nicht dort stehen wo ich heute bin. Das Geld vom Staat löst langfristig kein einziges unserer Probleme. Es macht oft vieles schlimmer. Wir haben unser leben selber in der Hand und das ist gut so.

  • pelikanMann am 02.12.2019 um 11:06 Uhr
    Wie denkt ihr darüber?

    Mir kommt es so vor, als würde so gut wie Jeder und Alles Alimentiert werden. Die Geldmittel scheinen bei den meisten Menschen kaum noch zum Leben zu reichen. Immer wieder sehe ich Rentner, die Flaschen sammeln müssen - um den Lebensunterhalt sichern zu können.. Mich stimmt das traurig. Meine Oma muss auch für alle möglichen Dinge einen Antrag stellen, damit sie ihren Unterhalt sichern kann. Ich fülle diese für Sie aus - doch ich frage mich, wie ergeht es den Menschen, die keine Angehörigen haben, die beim Ausfüllen der Anträge helfen?

  • H.Tapk am 02.07.2019 um 22:41 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gegen die Netiquette