Grüne Geld­anlage Viele UDI-Firmen vor der Pleite

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Grüne Geld­anlage - Viele UDI-Firmen vor der Pleite

Probleme: UDI-Geschäfte mit Biogasfirmen. © PantherMedia / aldorado

Anleger sollten auf Geld verzichten, um UDI-Gesell­schaften zu retten. Geklappt hat das nicht. Finanztest warnt seit 2018.

[Update 4.10.2021] Geschädigte Anleger suchen Gleichge­sinnte

Anleger, die durch die Pleite von UDI-Fonds geschädigt sind, haben sich zu einer Interes­sengemeinschaft (IG) zusammengetan. Es sei zu befürchten, dass im Insolvenz­verfahren „durch die ungerechte Stimmen­verteilung im Gläubiger­ausschuss die Anleger erneut über den Tisch gezogen werden“, teilte die Interes­sengemeinschaft mit.

Sie hofft, möglichst viele der mehreren Tausend Geprellten zu erreichen, um im November bei den Gläubiger­versamm­lungen für die Anlagen Energie Fest­zins II bis IX mit stärkerer Stimme zu sprechen.

Tipp
Kontakt zur Interes­sens­gemeinschaft erhalten Sie über die E-Maila-Adresse IG-UDI@gmx.de.

Stiftung Warentest warnt seit Jahren

Seit 2018 warnt Finanztest vor der auf grüne Geld­anlagen spezialisierten UDI-Gruppe. Damals konnte die Te Solar Sprint II GmbH & Co. KG aus Aschheim ein von UDI vermitteltes Nach­rangdarlehen nicht wie geplant zurück­zahlen. 2019 kam die erste UDI-Firma auf die Warnliste. Insgesamt sollen rund 17 500 Anleger bei UDI rund 550 Millionen Euro investiert haben.

Grüne Geld­anlage - Viele UDI-Firmen vor der Pleite

Probleme. Finanztest zeigte im Februar 2019 Geld­flüsse von UDI-Angeboten in zwei kriselnde Biogasfirmen mit Anlagen in Wendling­hausen, Witten­berge, Nems­dorf-Gören­dorf und Kogel. © PantherMedia / aldorado, Illustration Stiftung Warentest

Vielen UDI-Firmen droht die Insolvenz

Inzwischen droht vielen UDI-Firmen die Insolvenz. Bis zum 24. Juni 2021 hatte die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) bereits für sieben Gesell­schaften wegen Betreibens unerlaubter Einlagen­geschäfte die sofortige Rückzahlung des Anlegergeldes verfügt.

Die Anordnung der Bafin geht auf eine Nach­rang­klausel in den UDI-Verträgen zurück. Sie erfüllt nicht die Anforderungen des Bundes­gerichts­hofs, weil sie Anlegern nicht ausreichend deutlich macht, dass sie bei Zahlungs­problemen ihrer Anlagefirma bei der Verteilung des Vermögens erst nach allen anderen Gläubigern an die Reihe kommen.

Geschäfts­führer verlangt Verzichts­erklärung

Um eine Pleiteserie zu verhindern,hatte der neue Geschäfts­führer vieler UDI-Firmen, Rainer Lang­nickel, von Anlegern den Verzicht auf einen Groß­teil ihrer Forderungen verlangt. Durch mögliche Anordnungen der Bafin bestehe für Anleger ein „hohes Ausfall­risiko“. Bei einem Schulden­schnitt könnten sie wenigs­tens den Rest ihrer Forderungen binnen fünf Jahren zurück­erhalten.

Sanierungs­konzept wohl gescheitert

Spätestens seit dem Insolvenz­antrag der Te Management GmbH, der Dachgesell­schaft der Immobiliens­parte von UDI, an der weitere 20 Tochtergesell­schaften hängen, dürfte klar sein, dass Lang­nickels Sanierungs­konzept gescheitert ist. Er zeigte sich über­rascht von der Insolvenz der Immobiliens­parte. Finanztest hatte Anlegern geraten, dem Schulden­schnitt nicht zuzu­stimmen. Jetzt sollten sie anwalt­lichen Rat einholen, um ihre Ansprüche zu sichern.

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