Grauer Kapitalmarkt Erfolg gegen UDI GmbH und Gründer

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Grauer Kapitalmarkt - Erfolg gegen UDI GmbH und Gründer

Biogas­anlage. Die UDI-Gruppe sammelte Anlegergeld ein, das vor allem in Projekte zu erneuer­baren Energien floss. © Getty Images / Faba

Der Gründer der UDI-Gruppe aus Nürn­berg und Chemnitz und die UDI GmbH als Vermitt­lerin von Nach­rangdarlehen sind zu Schadens­ersatz an Anleger von UDI verurteilt worden.

Das Ober­landes­gericht Dresden hat Anlegern der auf erneuer­bare Energien spezialisierten UDI-Gruppe aus Nürn­berg und Chemnitz in zwei Urteilen Schaden­ersatz zugesprochen. Die Anleger hatten in Nach­rangdarlehen investiert. Bei dieser Anlageform darf der Darlehens­nehmer die Zahlungen schon einstellen, wenn er andernfalls insolvent würde. Über dieses hohe Risiko hätten die Prospekte nicht verständlich aufgeklärt, urteilten die Richter.

Vermitt­lerin verletzte Aufklärungs­pflichten

In einem Urteil stellten sie fest, die UDI GmbH als Vermitt­lerin der Nach­rangdarlehen habe Aufklärungs­pflichten verletzt. Die Richter wiesen darauf hin, dass das Risiko in diesem Fall besonders hoch war, weil die Emitten­tinnen, also die Unternehmen, denen die Anle­gerinnen und Anleger Geld in Form von Nach­rangdarlehen zur Verfügung stellten, wiederum anderen Unternehmen Nach­rangdarlehen gewährten. Das Urteil ist rechts­kräftig laut Rechts­anwalts­kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düssel­dorf, die es erstritten hat.

Verharmlosende Begriffe im Prospekt

Gemäß dem zweiten Fall, in dem Schiller & Gloi­stein Rechts­anwälte eine Erbin von Anlegern vertreten hatten, haftet zudem der ehemalige UDI-Geschäfts­führer für den Inhalt von Verkaufs­prospekten der UDI-Gruppe. Das Gericht bemängelte verharmlosende Begriffe wie „Darlehen“ und „Fest­zins“.

Anspruch muss durch­setz­bar sein

Die UDI-Gruppe hat eine Vielzahl von Kapital­anlage­angeboten auf den Markt gebracht und vertrieben, darunter etliche Nach­rangdarlehen. Stiftung Warentest wies 2019 auf Ungereimtheiten hin. Die Gruppe geriet später ins Schlingern, etliche Gesellschaften der Gruppe sind mittlerweile insolvent. UDI-Anle­gerinnen und -Anleger mit Nach­rangdarlehen, die über recht­liche Schritte gegen andere Verantwort­liche wie den Gründer oder die Vermitt­lerin nach­denken, sollten sich erinnern oder nach­sehen, wie sie in den jeweiligen Verkaufs­prospekten und durch ihre Vermittler über die Risiken aufgeklärt wurden.

Wenn es bei ihnen ebenfalls verharmlosende Formulierungen und ähnliches gab, bleibt eine weitere Hürde: Sollte ein Gericht auch ihnen Schadens­ersatz zusprechen, bekommen sie nur dann Geld, wenn die Beklagten zahlen können beziehungs­weise deren Vermögens­schadens­haft­pflicht­versicherung, falls vorhanden, leistet.

Mittel­verwendung nicht immer klar

Die UDI-Gruppe hatte Geld­anlage­angebote aufgelegt und vermittelt, mit denen in vielen Fällen Anlagen zu erneuer­baren Energien finanziert werden sollten, zum Beispiel Biogas­anlagen. In Verkaufs­prospekten für Kapital­anlage­angebote wurde allerdings nicht immer klar, wie das Geld der Anle­gerinnen und Anleger genau verwendet werden sollte. Sie steht seit 2019 auf der Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunter­laden. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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