![Grauer Kapitalmarkt - Erfolg gegen UDI GmbH und Gründer](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/35/35/ca457f8a-c7be-4e3f-b6c1-f7a95279c925-web/6083346_udi-a2401.jpg)
Biogasanlage. Die UDI-Gruppe sammelte Anlegergeld ein, das vor allem in Projekte zu erneuerbaren Energien floss. © Getty Images / Faba
Der Gründer der UDI-Gruppe aus Nürnberg und Chemnitz und die UDI GmbH als Vermittlerin von Nachrangdarlehen sind zu Schadensersatz an Anleger von UDI verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht Dresden hat Anlegern der auf erneuerbare Energien spezialisierten UDI-Gruppe aus Nürnberg und Chemnitz in zwei Urteilen Schadenersatz zugesprochen. Die Anleger hatten in Nachrangdarlehen investiert. Bei dieser Anlageform darf der Darlehensnehmer die Zahlungen schon einstellen, wenn er andernfalls insolvent würde. Über dieses hohe Risiko hätten die Prospekte nicht verständlich aufgeklärt, urteilten die Richter.
Vermittlerin verletzte Aufklärungspflichten
In einem Urteil stellten sie fest, die UDI GmbH als Vermittlerin der Nachrangdarlehen habe Aufklärungspflichten verletzt. Die Richter wiesen darauf hin, dass das Risiko in diesem Fall besonders hoch war, weil die Emittentinnen, also die Unternehmen, denen die Anlegerinnen und Anleger Geld in Form von Nachrangdarlehen zur Verfügung stellten, wiederum anderen Unternehmen Nachrangdarlehen gewährten. Das Urteil ist rechtskräftig laut Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf, die es erstritten hat.
Verharmlosende Begriffe im Prospekt
Gemäß dem zweiten Fall, in dem Schiller & Gloistein Rechtsanwälte eine Erbin von Anlegern vertreten hatten, haftet zudem der ehemalige UDI-Geschäftsführer für den Inhalt von Verkaufsprospekten der UDI-Gruppe. Das Gericht bemängelte verharmlosende Begriffe wie „Darlehen“ und „Festzins“.
Anspruch muss durchsetzbar sein
Die UDI-Gruppe hat eine Vielzahl von Kapitalanlageangeboten auf den Markt gebracht und vertrieben, darunter etliche Nachrangdarlehen. Stiftung Warentest wies 2019 auf Ungereimtheiten hin. Die Gruppe geriet später ins Schlingern, etliche Gesellschaften der Gruppe sind mittlerweile insolvent. UDI-Anlegerinnen und -Anleger mit Nachrangdarlehen, die über rechtliche Schritte gegen andere Verantwortliche wie den Gründer oder die Vermittlerin nachdenken, sollten sich erinnern oder nachsehen, wie sie in den jeweiligen Verkaufsprospekten und durch ihre Vermittler über die Risiken aufgeklärt wurden.
Wenn es bei ihnen ebenfalls verharmlosende Formulierungen und ähnliches gab, bleibt eine weitere Hürde: Sollte ein Gericht auch ihnen Schadensersatz zusprechen, bekommen sie nur dann Geld, wenn die Beklagten zahlen können beziehungsweise deren Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, falls vorhanden, leistet.
Mittelverwendung nicht immer klar
Die UDI-Gruppe hatte Geldanlageangebote aufgelegt und vermittelt, mit denen in vielen Fällen Anlagen zu erneuerbaren Energien finanziert werden sollten, zum Beispiel Biogasanlagen. In Verkaufsprospekten für Kapitalanlageangebote wurde allerdings nicht immer klar, wie das Geld der Anlegerinnen und Anleger genau verwendet werden sollte. Sie steht seit 2019 auf der Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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