Giro­konto wechseln

Test­kommentare zu unseren sechs Testfällen

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Wechsel von der Hypo­ver­eins­bank zur ING-Diba

Test­verlauf. Die Test­person wählte den von der ING-Diba empfohlenen Konto­wechsel­service. Sie bekam aber von der Hypo­ver­eins­bank keine Liste der Zahlungs­partner über­mittelt und musste auf die gesetzliche Wechsel­hilfe ausweichen. Im Wechselformular waren viele Kreuze schon gesetzt, der Text nahezu unver­ständlich – selbst für einen ausgebildeten Bank­kaufmann. Die ING-Diba gab keine Rück­meldung, in welcher Phase sich der Konto­wechsel befindet und welche Zahlungs­partner benach­richtigt wurden. Es kam zu kosten­pflichtigen Rück­last­schriften.

Fazit. „Hätte ich alles selbst gemacht, hätte es besser geklappt. Immerhin hat mir die ING-Diba aus Kulanz 50 Euro für die Rück­last­schriften gutgeschrieben.“

Wechsel von der Post­bank zur DKB

Test­verlauf. Die DKB verwies auf ihrer Internetseite direkt auf den digitalen Konto­wechsel­service. Es gab keinen Hinweis, dass es auch eine gesetzliche Kontenwechsel­hilfe gibt. Eine Liste der Zahlungs­partner wurde ange­zeigt, aber nicht für 13 Monate. Insgesamt reibungs­loser Ablauf.

Fazit. „Gute Unterstüt­zung beim ­Konto­wechsel.“

Wechsel von der Berliner Sparkasse zur ING-Diba

Test­verlauf. Die Test­person wählte den von der ING-Diba auf ihrer Internetseite empfohlenen digitalen Konto­wechsel­service. Die Liste der Zahlungs­partner enthielt den Hinweis, welche Partner das Bank­schreiben nicht akzeptieren. Für sie gab es den Brief zum Ausdrucken. Insgesamt ­reibungs­loser Ablauf.

Fazit. „Der Wechsel war recht einfach. Der Aufwand lag unter einer Stunde.“

Wechsel von der Post­bank zur Evangelischen Bank

Test­verlauf. Auf der Internetseite gab es gar keinen Hinweis auf eine Hilfe beim Konto­wechsel. Die Test­person rief bei der Evangelischen Bank an und musste erst darauf hinweisen, dass die Bank per Gesetz verpflichtet ist, Kunden beim Konto­wechsel zu unterstützen. Die Bank schickte darauf­hin das Musterformular komplett ausgefüllt per Post. Die Über­sicht der Zahlungs­partner erhielt die Evangelische Bank von der Post­bank erst nach sieben ­Tagen, zwei Tage vor Schließung des alten Kontos. Die Test­person klärte ­telefo­nisch, wer informiert werden soll. Eine zu frühe Konto­schließung konnte sie durch Telefonate mit der Post­bank verhindern.

Fazit. „Ohne den Bank­mit­arbeiter der Evangelischen Bank wäre der Wechsel schief­gegangen. Er hat das unver­ständliche Formular ausgeglichen.“

Wechsel von der Sparkasse Hannover zur DKB

Test­verlauf. Die DKB verwies auf ihrer Internetseite direkt auf den digitalen Konto­wechsel­service. Es gab keinen Hinweis, dass es auch eine gesetzliche Kontenwechsel­hilfe gibt. Die Liste der Zahlungs­partner wurde ange­zeigt, aber ohne Angabe über welchen ­Zeitraum. Es gab eine Anleitung zur Änderung der Konto­daten bei Amazon und Paypal. Reibungs­loser Ablauf.

Fazit. „Angenehmer Neben­effekt: Ich habe einen guten Über­blick über meine Einnahmen und Ausgaben.“

Wechsel von der Sparkasse Main­franken Würzburg zur Triodos Bank

Test­verlauf. Die Triodos Bank verwies auf ihrer Internetseite direkt auf den digitalen Konto­wechsel­service. Es gab auch einen Hinweis auf die gesetzliche Kontenwechsel­hilfe. Eine Liste der Zahlungs­partner wurde ange­zeigt. Die Triodos Bank verschickte die Briefe. Sie gab den Hinweis, dass altes und neues Konto eine Zeit lang parallel geführt werden sollten und der Frei­stellungs­auftrag reduziert werden kann. Reibungs­loser Ablauf.

Fazit. „Gute Unterstüt­zung beim Konto­wechsel.“

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.01.2024 um 09:41 Uhr
    Gesetzlich vorgeschriebene Hilfe ist kostenlos

    @Leser87: Fehlen in den Buchungslisten noch Adressen von Zahlungspartnern, müssen Wechsler diese ergänzen. Die Bank fragt u.U. dann danach.

    Für die gesetzlich vorgeschriebene Kontowechselhilfe darf die Bank von Verbrauchern kein Entgelt verlangen. Kein Entgelt darf für die folgenden Leistungen verlangt werden:
    - für den Zugang zu den personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit bestehenden Daueraufträgen und Lastschriften, die beim betreffenden Zahlungsdienstleister vorhanden sind
    - für die Übersendung von Informationen zu Lastschriftmandanten und Listen der bestehenden Daueraufträge
    - für die Schließung des beim übertragenden Zahlungsdienstleisters geführten Zahlungskontos.

    Die Bank kann den Kontowechselservice bepreisen, wenn die Leistungen des Wechselservices darüber hinausgehen, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Dann muss sie das Entgelt dafür in die Preisbedingungen aufnehmen:
    www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Kontenwechsel/kontenwechsel_node.html
    Bedient sich die Bank für die Ausführung des Kontowechselservices eines Dienstleisters, ist dieser dafür verantwortlich, dass die Kundendaten geschützt bleiben. Dafür kann sie zum Beispiel über eine Auftragsvereinbarung mit dem Dienstleister Sorge tragen.

  • Leser87 am 22.01.2024 um 17:38 Uhr
    Fehlende Infos im Artikel

    Ich vermisse folgende Informtionen im Artikel:
    1. Wie können die Banken die Post-Adressen der Zahlungspartner wie z.B. meiner Mieter und der Hausverwaltung ermitteln? Oder klappt das nur bei weithin bekannten Firmen etc?
    2. Ist der Kontowechselservice immer kostenlos? Wenn ich nur Briefvorlagen erhalte, die ich selbst versenden muss, können erhebliche Kosten entstehen.
    3. FinTechs:
    Gibt es Banken, die den Kontowechselservice nicht an FinTechs auslagern? Gilt für die FinTechs das Bankgeheimnis? Sind die Fintechs nicht Auftragsdatenverarbeiter der Bank, so dass die Bank dem Kunden gegenüber für den Datenschutz verantwortlich ist? Der Kunde müsste dann allenfalls der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen, aber wohl nicht irgendwelchen Bedingungen des FinTechs.

  • Robert001 am 13.04.2022 um 11:17 Uhr
    Sparda-Bank Nürnberg nur mit Zusatzkosten

    Die Sparda-Bank Nürnberg unterstützt den Wechsel mit TEO nur das chipTAN Verfahren. (Das rauszubekommen hat mich mehrere Stunden Zeit mit Telefonaten mit den Banken gekostet). TEO mit SpardaSecureAppApp geht nicht!!!
    Ich musste mir für die eine Freigabe das knapp 15,00€ (incl. Versand) teure Gerät kaufen um die Freigabe zu machen. Das hat dann auch geklappt. Das Gerät ist jetzt Elektroschrott, da ich dieses bei meiner neuen Bank nicht benötigt.

  • JakBer am 08.04.2022 um 16:05 Uhr
    Sparda-Bank Augsburg unterstützt den Wechsel nicht

    Die Sparda-Bank Augsburg unterstützt den Kontowechselservice des Giro-Kontos zur Consors-Bank nicht - siehe nachfolgende Meldung:
    "Die Sparda Bank unterstützt über den Standardzugangsweg FinTS/HBCI das Sicherheitsverfahren mit der TEO App leider nicht. Sollten Sie TEO verwenden, kann unser Kontowechselservice mit Online-Banking-Anmeldung nicht genutzt werden."
    Online-Banking wurde von der Sparda-Bank zu TEO ausgelagert.

  • MartinWebber am 27.06.2020 um 17:02 Uhr
    Infos zum Datenschutz beim Kontowechselservice DKB

    Beim aktuellen Kontowechselservice der DKB, muss man die Zugangsdaten zum Onlinebanking seines bisherigen Girokontos, einem Dritten - dem von DKB beauftragten Dienstleister finleap connect GmbH - zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang sind die AGBs und die Datenschutzerklärung von finleap (insgesamt 27 Seiten) zu akzeptieren. Für mich ist dies ein sehr kritischer Punkt beim Kontowechselservice. Es wäre daher sehr hilfreich, wenn Sie in Ihrem Test das Thema Datenschutz beim Kontowechsel prüfen und in die Beurteilung einfließen lassen würden. Vielen Dank!