Giro­konto wechseln Wie gut klappt der Umzugs­service?

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Giro­konto wechseln - Wie gut klappt der Umzugs­service?

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Die Banken müssen ihre Kunden beim Konto­wechsel unterstützen. Sechs Online­kunden haben es getestet. Bei vier von ihnen klappte es gut.

Es gibt einige Gründe, die Bank zu wechseln: steigende Gebühren, Wohnungs­wechsel, zu wenige Geld­automaten oder ungüns­tige Öffnungs­zeiten. Doch viele Bank­kunden halten am alten Giro­konto fest, weil sie wohl den Aufwand fürchten. Was mehr als die Hälfte der Bundes­bürger nicht weiß: Sie können seit andert­halb Jahren beim Konto­wechsel auf die Unterstüt­zung der Bank pochen – egal, ob sie Online- oder Filial­bank­kunde sind.

Seit September 2016 sind die alte und die neue Bank verpflichtet zusammen­zuarbeiten, damit der Konto­wechsel für den Kunden einfacher wird und schneller geht. Für diese gesetzliche Kontenwechsel­hilfe muss die bisherige Bank eine Über­sicht aller Buchungen der letzten 13 Monate liefern, die künftige Bank soll alle Zahlungs­partner von der neuen Konto­verbindung schriftlich unter­richten. Beide Banken haften für Schäden, die aus einem fehl­geschlagenen Konto­wechsel entstehen. Binnen zwölf Geschäfts­tagen soll der Konto­wechsel erledigt sein. Leider hat der Gesetz­geber dafür ein völlig unver­ständliches Formular entwickelt.

Viele Kredit­institute bieten zusätzlich einen eigenen, einfacheren Konto­wechsel­service an. Das komplizierte Formular entfällt, aber die gesetzlichen Vorgaben gelten nicht. Hier läuft alles digital (Onlinekonto wechseln in sechs Schritten).

In der Praxis

Finanztest wollte wissen, wie der Konto­wechsel heut­zutage funk­tioniert, und hat sechs Kunden beim Wechsel begleitet. Sie hatten ihre Online­konten bei den Sparkassen in Berlin, Hannover und Main­franken Würzburg, der Post­bank sowie der Hypo­ver­eins­bank. Sie haben neue Konten bei der ING-Diba, der DKB, der Evangelischen Bank und der Triodos Bank eröffnet. Ausgangs­punkt für den Wechsel ist immer die neue Bank.

Die wichtigsten Ergeb­nisse unseres Tests: Die gesetzliche Kontenwechsel­hilfe ist in der Praxis sehr kompliziert. Wer sie benutzt, muss mit Komplikationen rechnen. Wir empfehlen, die von der Bank gesetzten Kreuze im Formular genau zu kontrollieren und die Konto­schließung auf einen deutlich späteren Zeit­punkt als den Konto­wechsel zu legen.

Der bank­eigene digitale Konto­wechsel­service dagegen verlief nahezu reibungs­los. Aber auch er ist keine Garantie für gutes Gelingen. In einem Fall scheiterte die Test­person, weil die Technik der alten Bank nicht passte.

ING-Diba und DKB mit gutem Service

Den Konto­wechsel hatten wir vor einem Jahr schon einmal mit drei Test­personen ausprobiert (siehe PDF Finanztest 6/2017). Sie nutzten alle den bank­eigenen digitalen Service. Damals lautete das Urteil: Selbst wenn nicht alles glatt läuft, fällt der Konto­umzug damit leichter und er geht schneller. Daran hat sich nichts geändert.

Den idealen Ablauf beschreiben wir in Onlinekonto wechseln in sechs Schritten.

Auch dieses Mal stießen unsere Tester auf einige Hürden und Auffälligkeiten:

Dauer­aufträge. Der Konto­wechsel­service der ING-Diba vermittelte anfangs den Eindruck, dass auch Dauer­aufträge auto­matisch über­tragen werden können. Als sie dann aber in der Liste der zu benach­richtigenden Zahlungs­partner nicht mehr auftauchten, griff unsere Test­person zum Telefon und erfuhr, dass das „ein Fehler im Programm ist“ und sie Dauer­aufträge bei der alten Bank löschen und bei der neuen Bank selbst einrichten muss.

Konto­kündigung. Das Schreiben für die Kündigung des alten Giro­kontos musste die Test­person selbst erstellen. Das ist bei anderen Banken Bestand­teil ihres Wechsel­services.

Gut war, dass die ING-Diba bereits eine Liste von Zahlungs­empfängern erstellte, die aus ihrer Sicht nicht informiert werden müssen, da sie nicht regel­mäßig Geld bekommen.

Unter­schrift. Die ING-Diba verwies auch auf Zahlungs­empfänger, die die Anschreiben der Bank voraus­sicht­lich nicht akzeptieren werden, womöglich deshalb, weil die ING-Diba keine Kunden­unter­schrift im Zuge des Konto­wechsels erstellt.

Die DKB und die Triodos Bank lassen Kunden eine Unter­schrift erzeugen: per Maus am PC oder mit dem Finger auf dem Smartphone. Das war für unsere Test­person gewöhnungs­bedürftig. Sie brauchte mehrere Versuche, bis sie mit dem Resultat zufrieden war.

Zeitraum. Unklar war in einem unserer sechs Testfälle, welchen Zeitraum die ange­zeigten Buchungen umfassen. Während bei dem Wechsel von der Post­bank zur DKB explizit auf den Zeitraum hingewiesen wurde, gab es beim Wechsel von der Sparkasse Hannover zur DKB keine Information dazu.

Liste der Zahlungs­empfänger. Hilf­reich war für die Test­person, dass die DKB und die Triodos Bank eine über­sicht­liche Liste erstellten, wen sie über das neue Konto informieren.

Konto­kündigung. Mit am besten klappte der Wechsel von der Sparkasse Main­franken Würzburg zur Triodos Bank. Die Triodos Bank empfahl unserem Tester zum Beispiel, altes und neues Konto eine Weile parallel bestehen zu lassen. Sie schickte das Kündigungs­schreiben für das alte Konto per E-Mail zum Ausdrucken und Versenden per Post, inklusive eines Hinweises, dass der Frei­stellungs­auftrag bei der alten Bank reduziert werden kann.

Evangelische Bank hilft mit Betreuer

Unsere zwei Tester, die die gesetzliche Kontenwechsel­hilfe in Anspruch nahmen, hatten aus verschiedenen Gründen Probleme.

Die Evangelische Bank bietet auf ihrer Internetseite keine Informationen zu möglichen Hilfen beim Konto­wechsel, auch nicht, als unsere Test­person sich in ihr Konto einge­loggt hatte. Wer nicht weiß, dass es das neue Gesetz gibt, hätte alles selbst gemacht.

Unsere Test­person war informiert, rief bei der Bank an und verlangte Unterstüt­zung. Ihr wurde die Zusendung der Formulare für die gesetzliche Kontenwechsel­hilfe angekündigt. Sie sollte aber sofort einen Termin nennen, zu dem sie das alte Konto schließen will.

Formular zu kompliziert

Mit dem Formular für die gesetzliche Kontenwechsel­hilfe erfüllen die Banken die Forderung im Gesetz, den Konto­wechsel für Kunden einfacher und schneller zu machen. Das ging gründlich schief. Der Gesetz­geber hat ein Formular entworfen, das in Umfang, Aufbau und Sprache vom Konto­wechsel eher abschreckt.

Auf mindestens drei Papier­seiten gibt es für die Bank­kunden in drei Abschnitten über 50 Möglich­keiten, Kreuze zu setzen, damit alte Bank („über­tragender Zahlungs­dienst­leister“) und neue Bank („empfangender Zahlungs­dienst­leister“) Daten austauschen und die Zahlungs­vorgänge über­tragen können („beauftragt und ermächtigt, soweit nach­stehend nichts anderes bestimmt wird ... und die Schritte nach Ziffer 1 sowie Ziffer 2 Buch­stabe a und c voll­zogen wurden“).

Da meinten es beide Banken wohl gut, als sie das Formular für die Konto­schließung voraus­gefüllt an die Test­personen verschickten. Bei der Evangelischen Bank war sogar das Datum der Konto­schließung schon einge­tragen.

Wichtig: Der Punkt Konto­schließung ist im Mittel­teil des Formulars versteckt. Unter 2d sollten Bank­kunden möglichst selbst ein Datum eintragen – am besten eines zwei bis drei Monate nach dem Wechsel.

Wechsel beob­achten

Unser Tester vertraute auf die Bank und änderte nichts am Formular. Die Über­tragung der Liste der Zahlungs­empfänger dauerte so lange, dass der angegebene Tag der Konto­schließung unmittel­bar bevor­stand. Der Mitarbeiter der Evangelischen Bank meldete sich zwar bei der Test­person. Die musste dann aber zweimal bei der Post­bank intervenieren, um die Schließung zu stoppen.

Als die Liste vorlag, hat die Evangelische Bank mit der Test­person abge­sprochen, wer über die neue Konto­verbindung informiert werden soll und wer nicht. Ohne den Kontakt mit dem Kunden­betreuer der Evangelischen Bank hätte unsere Test­person den Wechsel kaum geschafft.

Probleme bei Hypo­ver­eins­bank

Nahezu chaotisch war der Wechsel von der Hypo­ver­eins­bank zur ING-Diba. Unser Tester wählte zunächst den digitalen Service, bekam aber statt einer Liste der Zahlungs­partner eine Fehler­meldung – auch beim zweiten Anlauf.

Nach telefo­nischer Auskunft der ING-Diba unterstützt die Hypo­ver­eins­bank die tech­nisch notwendige HBCI-Schnitt­stelle nicht – einen Stan­dard für die sichere Über­tragung von sensiblen Daten zwischen Banken. Deshalb sei der digitale Service nicht möglich und es müsse die gesetzliche Hilfe genutzt werden. Auch hier waren alle Kreuze im Formular schon gesetzt. Immerhin konnte der Tester das Datum der Konto­schließung selbst eintragen.

Informationen ohne Abstimmung

Nachdem er das Formular verschickt hatte, blieb lange unklar, in welchem Stadium der Konto­wechsel war. Die ING-Diba informierte ohne Abstimmung mit dem Tester alle möglichen Zahlungs­partner über das neue Konto, darunter auch solche, die es gar nicht mehr gab und die es nicht hätten wissen müssen, zum Beispiel Geschäfte, in denen der Tester mit Girocard und Unter­schrift bezahlt hatte.

Ein wichtiger Zahlungs­partner wurde gar nicht, zwei andere nicht recht­zeitig benach­richtigt, um laufende monatliche Abbuchungen noch zu korrigieren. So kam es zu Rück­last­schriften und Gebühren. Die reklamierte der Tester und bekam von der ING-Diba aus Kulanz 50 Euro gutgeschrieben – als Erstattung und Ausgleich dafür, dass er selbst tätig werden musste, um alles gerade­zurücken.

Der Giro­konto­wechsel kann nach wie vor auch ohne PC und Vordrucke in Eigen­regie erfolgen. Dann aber muss der Bank­kunde die Fleiß­arbeit leisten, die durch die gesetzliche Wechsel­hilfe über­flüssig werden sollte: Konto­auszüge durch­forsten, Buchungen sortieren und zahlreiche Briefe verschi­cken.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.01.2024 um 09:41 Uhr
    Gesetzlich vorgeschriebene Hilfe ist kostenlos

    @Leser87: Fehlen in den Buchungslisten noch Adressen von Zahlungspartnern, müssen Wechsler diese ergänzen. Die Bank fragt u.U. dann danach.

    Für die gesetzlich vorgeschriebene Kontowechselhilfe darf die Bank von Verbrauchern kein Entgelt verlangen. Kein Entgelt darf für die folgenden Leistungen verlangt werden:
    - für den Zugang zu den personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit bestehenden Daueraufträgen und Lastschriften, die beim betreffenden Zahlungsdienstleister vorhanden sind
    - für die Übersendung von Informationen zu Lastschriftmandanten und Listen der bestehenden Daueraufträge
    - für die Schließung des beim übertragenden Zahlungsdienstleisters geführten Zahlungskontos.

    Die Bank kann den Kontowechselservice bepreisen, wenn die Leistungen des Wechselservices darüber hinausgehen, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Dann muss sie das Entgelt dafür in die Preisbedingungen aufnehmen:
    www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Kontenwechsel/kontenwechsel_node.html
    Bedient sich die Bank für die Ausführung des Kontowechselservices eines Dienstleisters, ist dieser dafür verantwortlich, dass die Kundendaten geschützt bleiben. Dafür kann sie zum Beispiel über eine Auftragsvereinbarung mit dem Dienstleister Sorge tragen.

  • Leser87 am 22.01.2024 um 17:38 Uhr
    Fehlende Infos im Artikel

    Ich vermisse folgende Informtionen im Artikel:
    1. Wie können die Banken die Post-Adressen der Zahlungspartner wie z.B. meiner Mieter und der Hausverwaltung ermitteln? Oder klappt das nur bei weithin bekannten Firmen etc?
    2. Ist der Kontowechselservice immer kostenlos? Wenn ich nur Briefvorlagen erhalte, die ich selbst versenden muss, können erhebliche Kosten entstehen.
    3. FinTechs:
    Gibt es Banken, die den Kontowechselservice nicht an FinTechs auslagern? Gilt für die FinTechs das Bankgeheimnis? Sind die Fintechs nicht Auftragsdatenverarbeiter der Bank, so dass die Bank dem Kunden gegenüber für den Datenschutz verantwortlich ist? Der Kunde müsste dann allenfalls der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen, aber wohl nicht irgendwelchen Bedingungen des FinTechs.

  • Robert001 am 13.04.2022 um 11:17 Uhr
    Sparda-Bank Nürnberg nur mit Zusatzkosten

    Die Sparda-Bank Nürnberg unterstützt den Wechsel mit TEO nur das chipTAN Verfahren. (Das rauszubekommen hat mich mehrere Stunden Zeit mit Telefonaten mit den Banken gekostet). TEO mit SpardaSecureAppApp geht nicht!!!
    Ich musste mir für die eine Freigabe das knapp 15,00€ (incl. Versand) teure Gerät kaufen um die Freigabe zu machen. Das hat dann auch geklappt. Das Gerät ist jetzt Elektroschrott, da ich dieses bei meiner neuen Bank nicht benötigt.

  • JakBer am 08.04.2022 um 16:05 Uhr
    Sparda-Bank Augsburg unterstützt den Wechsel nicht

    Die Sparda-Bank Augsburg unterstützt den Kontowechselservice des Giro-Kontos zur Consors-Bank nicht - siehe nachfolgende Meldung:
    "Die Sparda Bank unterstützt über den Standardzugangsweg FinTS/HBCI das Sicherheitsverfahren mit der TEO App leider nicht. Sollten Sie TEO verwenden, kann unser Kontowechselservice mit Online-Banking-Anmeldung nicht genutzt werden."
    Online-Banking wurde von der Sparda-Bank zu TEO ausgelagert.

  • MartinWebber am 27.06.2020 um 17:02 Uhr
    Infos zum Datenschutz beim Kontowechselservice DKB

    Beim aktuellen Kontowechselservice der DKB, muss man die Zugangsdaten zum Onlinebanking seines bisherigen Girokontos, einem Dritten - dem von DKB beauftragten Dienstleister finleap connect GmbH - zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang sind die AGBs und die Datenschutzerklärung von finleap (insgesamt 27 Seiten) zu akzeptieren. Für mich ist dies ein sehr kritischer Punkt beim Kontowechselservice. Es wäre daher sehr hilfreich, wenn Sie in Ihrem Test das Thema Datenschutz beim Kontowechsel prüfen und in die Beurteilung einfließen lassen würden. Vielen Dank!