Giro­konto wechseln

Online­konto wechseln in sechs Schritten

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1. Wechsel­service nutzen

Suchen Sie mithilfe der Tabelle (Gratis-Girokonten ohne Wenn und Aber) und unseres Produktfinders Girokonto ein gutes Konto und eröffnen Sie es. Loggen Sie sich auf der Internetseite Ihrer neuen Bank in Ihr Konto ein. Wählen Sie, wenn vorhanden, den digitalen Wechsel­service. Manchmal ist der Button nicht leicht zu finden.

Achtung: Wenn die Bank keinen digitalen Wechsel­service anbietet, können Sie entweder die gesetzliche Kontenwechsel­hilfe in Anspruch nehmen oder den Wechsel allein durch­führen. Sie müssen dann aus den Konto­auszügen mindestens der letzten drei Monate Ihre Zahlungs­partner selbst heraus­suchen und informieren. Das hat zwar bei der gesetzlichen Kontenwechsel­hilfe geklappt, leider nicht immer recht­zeitig.

Giro­konto wechseln - Wie gut klappt der Umzugs­service?

Bank­kunde eröffnet Konto mit Online­zugang bei neuer Bank B. Er wählt den Konto­wechsel­service auf der Internetseite von Bank B und loggt sich dort mit den alten Zugangs­daten von seiner bisherigen Bank A ein. Bank A über­mittelt dem Kunden eine Liste aller Buchungen der letzten Monate. Er muss entscheiden, welche Zahlungs­partner die neue Konto­verbindung erfahren sollen. © Stiftung Warentest

2. Buchungs­liste anfordern

Vom Konto­wechsel­service der neuen Bank aus loggen Sie sich mit den Zugangs­daten bei Ihrer alten Bank ein. Sie bekommen eine Über­sicht aller Buchungen der letzten Monate, sortiert nach Last­schriften, Dauer­aufträgen und Geld­eingängen.

Achtung: Manchmal zeigt die Über­sicht nicht das gesamte letzte Jahr. Dann müssen Sie Buchungen, die nur einmal im Jahr erfolgen, selbst aus den Konto­auszügen heraus­suchen.

Giro­konto wechseln - Wie gut klappt der Umzugs­service?

Für die Über­mitt­lung an die Zahlungs­partner ist oft die Unter­schrift des Bank­kunden nötig: auf dem Smartphone mit seinem Finger oder mit der Maus am PC. Bank B erstellt Anschreiben an die Zahlungs­partner mit der Unter­schrift des Bank­kunden und verschickt diese. © Stiftung Warentest

3. Zahlungs­partner informieren

Sie können anhand der Liste einzeln auswählen, welche Zahlungs­partner Sie über die neue Konto­verbindung informieren wollen. Wenn Sie den ersten Zahlungs­partner auswählen, müssen Sie meist eine Unter­schrift generieren: entweder mit dem Finger auf dem Smartphone oder per Maus am PC. Die neue Bank verschickt dann die Briefe mit der neuen Konto­verbindung, versehen mit der digital erzeugten Unter­schrift – also etwa an den Arbeit­geber oder den Strom­versorger.

Achtung: Teil­weise fehlen in den Buchungs­listen noch Adressen der Zahlungs­partner. Dann müssen Sie diese ergänzen. Das geht am schnellsten, wenn Sie die Verträge der wichtigsten Zahlungs­partner paratlegen.

4. Buchungen selbst ändern

Dauer­aufträge müssen Sie bei der alten Bank selbst löschen und bei der neuen wieder einrichten. Sie müssen auch bei Zahlungs­part­nern wie Amazon oder Paypal selbst tätig werden. Dort haben Sie in Ihrem Account die Zahlungs­art hinterlegt. Die neue Bank weist Sie aber meist extra darauf hin.

Achtung: Es gibt Zahlungs­partner, die Sie nicht über den Konto­wechsel informieren müssen, weil sie nicht regel­mäßig von Ihrem Konto Geld abbuchen. Das sind zum Beispiel Lebens­mittel­märkte oder Bekleidungs­firmen, bei denen Sie im Geschäft mit Girocard und Unter­schrift bezahlt haben. Eine Mitteilung ist auch verzicht­bar, wenn Ihnen jemand nur einmal Geld über­wiesen hat.

5. Wechsel genau kontrollieren

Drucken Sie die Schreiben an die Zahlungs­partner oder die Über­sichts­liste aus, damit Sie kontrollieren können, wer Ihnen die neue Konto­verbindung bestätigt. Das tun allerdings nicht alle Zahlungs­partner. Wenn Sie sicher­gehen wollen, fragen Sie bei dem betreffenden Unternehmen nach, ob es die neue Konto­verbindung bekommen hat.

Achtung: Es kommt vor, dass Zahlungs­partner die von der Bank auto­matisch erstellten und mit der gescannten Unter­schrift versehenen Schreiben nicht akzeptieren. Sie müssen dann noch einmal schriftlich bestätigen, dass sich die Konto­verbindung geändert hat. Das kann zum Beispiel bei der Kfz-Steuer sein.

Giro­konto wechseln - Wie gut klappt der Umzugs­service?

Der Bank­kunde wartet ab, bis alle Zahlungs­partner die neue Bank­verbindung bestätigt haben. Dann kann er sein Konto bei der alten Bank A löschen. © Stiftung Warentest

6. Altes Giro­konto kündigen

Lassen Sie das alte Konto noch zwei Monate mit etwas Guthaben bestehen. Setzen Sie Ihre alte Girocard nicht mehr ein. Wenn alle Zahlungs­partner informiert und alle Buchungen über­tragen sind, können Sie das alte Giro­konto form-, frist- und kostenlos kündigen und das Rest­guthaben auf das neue Konto über­tragen lassen. Sie müssen auch keinen Grund für die Kündigung nennen.

Achtung: Es kann sein, dass in der Über­gangs­zeit für das alte Konto Gebühren anfallen. Wenn es aufgrund des Gehalts­eingangs kostenlos war und das Gehalt bereits auf das neue Konto gezahlt wird, erfüllen Sie nicht mehr die Bedingungen.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.01.2024 um 09:41 Uhr
    Gesetzlich vorgeschriebene Hilfe ist kostenlos

    @Leser87: Fehlen in den Buchungslisten noch Adressen von Zahlungspartnern, müssen Wechsler diese ergänzen. Die Bank fragt u.U. dann danach.

    Für die gesetzlich vorgeschriebene Kontowechselhilfe darf die Bank von Verbrauchern kein Entgelt verlangen. Kein Entgelt darf für die folgenden Leistungen verlangt werden:
    - für den Zugang zu den personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit bestehenden Daueraufträgen und Lastschriften, die beim betreffenden Zahlungsdienstleister vorhanden sind
    - für die Übersendung von Informationen zu Lastschriftmandanten und Listen der bestehenden Daueraufträge
    - für die Schließung des beim übertragenden Zahlungsdienstleisters geführten Zahlungskontos.

    Die Bank kann den Kontowechselservice bepreisen, wenn die Leistungen des Wechselservices darüber hinausgehen, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Dann muss sie das Entgelt dafür in die Preisbedingungen aufnehmen:
    www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Kontenwechsel/kontenwechsel_node.html
    Bedient sich die Bank für die Ausführung des Kontowechselservices eines Dienstleisters, ist dieser dafür verantwortlich, dass die Kundendaten geschützt bleiben. Dafür kann sie zum Beispiel über eine Auftragsvereinbarung mit dem Dienstleister Sorge tragen.

  • Leser87 am 22.01.2024 um 17:38 Uhr
    Fehlende Infos im Artikel

    Ich vermisse folgende Informtionen im Artikel:
    1. Wie können die Banken die Post-Adressen der Zahlungspartner wie z.B. meiner Mieter und der Hausverwaltung ermitteln? Oder klappt das nur bei weithin bekannten Firmen etc?
    2. Ist der Kontowechselservice immer kostenlos? Wenn ich nur Briefvorlagen erhalte, die ich selbst versenden muss, können erhebliche Kosten entstehen.
    3. FinTechs:
    Gibt es Banken, die den Kontowechselservice nicht an FinTechs auslagern? Gilt für die FinTechs das Bankgeheimnis? Sind die Fintechs nicht Auftragsdatenverarbeiter der Bank, so dass die Bank dem Kunden gegenüber für den Datenschutz verantwortlich ist? Der Kunde müsste dann allenfalls der Auftragsdatenverarbeitung zustimmen, aber wohl nicht irgendwelchen Bedingungen des FinTechs.

  • Robert001 am 13.04.2022 um 11:17 Uhr
    Sparda-Bank Nürnberg nur mit Zusatzkosten

    Die Sparda-Bank Nürnberg unterstützt den Wechsel mit TEO nur das chipTAN Verfahren. (Das rauszubekommen hat mich mehrere Stunden Zeit mit Telefonaten mit den Banken gekostet). TEO mit SpardaSecureAppApp geht nicht!!!
    Ich musste mir für die eine Freigabe das knapp 15,00€ (incl. Versand) teure Gerät kaufen um die Freigabe zu machen. Das hat dann auch geklappt. Das Gerät ist jetzt Elektroschrott, da ich dieses bei meiner neuen Bank nicht benötigt.

  • JakBer am 08.04.2022 um 16:05 Uhr
    Sparda-Bank Augsburg unterstützt den Wechsel nicht

    Die Sparda-Bank Augsburg unterstützt den Kontowechselservice des Giro-Kontos zur Consors-Bank nicht - siehe nachfolgende Meldung:
    "Die Sparda Bank unterstützt über den Standardzugangsweg FinTS/HBCI das Sicherheitsverfahren mit der TEO App leider nicht. Sollten Sie TEO verwenden, kann unser Kontowechselservice mit Online-Banking-Anmeldung nicht genutzt werden."
    Online-Banking wurde von der Sparda-Bank zu TEO ausgelagert.

  • MartinWebber am 27.06.2020 um 17:02 Uhr
    Infos zum Datenschutz beim Kontowechselservice DKB

    Beim aktuellen Kontowechselservice der DKB, muss man die Zugangsdaten zum Onlinebanking seines bisherigen Girokontos, einem Dritten - dem von DKB beauftragten Dienstleister finleap connect GmbH - zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang sind die AGBs und die Datenschutzerklärung von finleap (insgesamt 27 Seiten) zu akzeptieren. Für mich ist dies ein sehr kritischer Punkt beim Kontowechselservice. Es wäre daher sehr hilfreich, wenn Sie in Ihrem Test das Thema Datenschutz beim Kontowechsel prüfen und in die Beurteilung einfließen lassen würden. Vielen Dank!