Verein gründen Die 3 wichtigsten Schritte

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Verein gründen - Die 3 wichtigsten Schritte

Mit vereinten Kräften lässt sich einiges bewegen. Die Gründung eines Vereins kann bei recht­lichen Angelegenheiten hilf­reich sein. © Getty Images / Tom Werner

Wenn gemein­same Interessen aufeinander­treffen oder der gute Zweck im Vordergrund steht, kann sich die Gründung eines Vereins auszahlen. So gehts.

Sie benötigen:

  • Antrag auf Eintragung des Vereins
  • Kopie von Satzung und Gründungs­protokoll
  • Termin beim Notar
  • Bis zu 150 Euro Gebühren für Beglaubigung und Eintragung ins Vereins­register

Schritt 1

Über­legen Sie sich, ob Sie Ihren Verein ins Vereins­register eintragen lassen möchten. Der Unterschied zwischen einge­tragenen Vereinen (e. V.) und nicht einge­tragenen Vereinen (n. e. V.) betrifft vor allem Fragen der Haftung. Durch die Eintragung ins Vereins­register erhält der Verein den Status einer juristischen Person – damit kann der Verein etwa klagen, verklagt werden oder als Erbe einge­setzt werden. Zur Gründung nicht einge­tragener Vereine reichen zwei Mitglieder, für einen einge­tragenen Verein müssen es mindestens sieben geschäfts­fähige Personen sein.

Schritt 2

Haben Sie sich für die Eintragung ins Vereins­register entschieden, müssen Sie als nächstes eine offizielle Gründer­versamm­lung abhalten. Dabei einigen Sie sich mit allen Gründungs­mitgliedern auf eine Satzung, also auf die Regeln und Richt­linien Ihres Vereins. In der Satzung enthalten sein müssen: der Zweck des Vereins, der Vereins­name, der Vereins­sitz sowie die Aussage, dass der Verein über die Register­eintragung seine Rechts­fähig­keit erlangen soll. Den Vereins­namen können Sie frei wählen. Es muss klar erkenn­bar sein, worum es geht, Marken- und Namens­rechte dürfen nicht verletzt werden. Zusätzlich müssen alle Gründungs­mitglieder einen Vorstand wählen und ein Gründungs­protokoll verfassen sowie unterzeichnen. Das Protokoll enthält zwingend die Satzungs­ver­einbarung und die Namen der Vorstands­mitglieder.

Schritt 3

Für den Eintrag ins Vereins­register benötigen Sie ein Anmeldungs­schreiben. Eine Vorlage finden Sie etwa über das Bundes­ministerium für Justiz (bmj.de). Die Vorstands­mitglieder müssen das Schreiben unterzeichnen. Vereinbaren Sie einen Notar­termin, um die Unter­schriften beglaubigen zu lassen. Das Anmeldungs­schreiben, eine Kopie der Satzung und eine des Gründungs­protokolls reichen Sie beim zuständigen Amts­gericht ein.

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