Gesetzliche Rente Noch bis Dezember günstig einzahlen

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Gesetzliche Rente - Noch bis Dezember günstig einzahlen

Abschläge. Bei einem frühen Start in die Rente fallen Abschläge an. Versicherte können sie 2022 günstig ausgleichen. © Getty Images / Jose Luis Pelaez

2022 ist ein gutes Jahr, um die gesetzliche Rente aufzusto­cken. Zusätzliche Einzahlungen lohnen sich. Wir sagen, wer aufstocken kann und wie es geht.

Abschläge ausgleichen und Rente erhöhen

Zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung lohnen sich dieses Jahr besonders. Für 7 236 Euro schreibt die Rentenkasse Versicherten, die Abschläge bei einer Frührente ausgleichen, einen Entgelt­punkt auf Ihrem Renten­konto gut.

Im Jahr 2021 mussten sie für einen Entgelt­punkt noch 7 727 Euro zahlen – fast 500 Euro mehr (siehe Grafik unten). Auch ab 2023 müssen Versicherte für einen Entgelt­punkt wieder tiefer in die Tasche greifen: nach unseren Berechnungen sind unter Berück­sichtigung des aktuellen Beitrags­satzes von 18,6 Prozent 8 024 Euro fällig. Ein Entgelt­punkt entspricht derzeit monatlichen Renten­ansprüchen von 36,02 Euro. Renten­sprüche erhöhen sich mit jeder Renten­erhöhung und bieten damit auch einen gewissen Inflations­schutz.

Gesetzliche Rente - Noch bis Dezember günstig einzahlen

© Stiftung Warentest

Renten­versicherte ab 50 können profitieren

Ausgleichs­zahlungen kommen für alle Renten­versicherten ab einem Alter von 50 Jahren infrage, wenn sie vor ihrem regulären Renten­start auf mindestens 35 Versicherungs­jahre kommen. Neben Zeiten der versicherungs­pflichtigen Beschäftigung zählen unter anderem auch Zeiten der Kinder­erziehung oder des Bezugs von Kranken- oder Arbeits­losengeld 1 dazu.

Unser Rat

Auskunft beantragen. Sind Sie an Ausgleichs­zahlungen interes­siert, beantragen Sie möglichst zeit­nah mit Formular­vordruck V0210 bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Auskunft, für wie viele zusätzliche Entgelt­punkte Sie Ausgleichs­zahlungen leisten können und wie hoch der Betrag dafür ist. Die Mitarbeiter der Renten­versicherung beraten Sie kostenlos.

Beitrags­höhe fest­legen. Über­legen Sie, ob und in welcher Höhe Sie eine Zahlung leisten wollen und können. Sie können Abschläge auch nur zum Teil ausgleichen.

Beitrag zahlen. Zahlen Sie den Beitrag inner­halb der angegebenen Frist auf das angegebene Konto bei der gesetzlichen Renten­versicherung ein. Eine Zahlung in monatlichen Raten ist möglich.

Versicherungs­verlauf prüfen. Prüfen Sie nach der Einzahlung anhand Zahlung Ihres Versicherungs­verlaufs, ob die Behörde entsprechend Ihrer geleisteten Beitrags­zahlung auf Ihrem Konto zusätzliche Entgelt­punkte vorgemerkt hat.

Rat einholen. Wollen Sie viel Geld investieren, kann zusätzlicher Rat von Lohn­steuer­hilfe­ver­einen, Steuerberate­rinnen oder unabhängigen Rentenberatern sinn­voll sein. Erkundigen Sie sich im Vorfeld immer nach deren Beratungs­kosten.

Früher in Rente nur mit Abschlägen

Der Gesetz­geber wollte mit Ausgleichs­zahlungen Versicherten die Möglich­keit eröffnen, Rentenkür­zungen durch zusätzliche Einzahlungen wieder auszugleichen. Solche Rentenkür­zungen – Abschläge genannt – können bei einem vorzeitigen Renten­start anfallen.

Wichtig: Das Geld, das Versicherte zusätzlich einzahlen, um Abschläge auszugleichen, bekommen sie nicht mehr zurück. Auch nicht, wenn sie sich später entscheiden, doch nicht früher in Rente zu gehen. Verloren ist das Geld aber nicht. Die zusätzlichen Entgelt­punkte erhöhen dann ihre Regel­alters­rente entsprechend.

Mit der Einzahlung treffen Versicherte also noch keine Entscheidung, wann sie tatsäch­lich in Rente gehen; fest steht nur, dass sie ihre Rente erhöhen.

Tipp: Alle wichtigen Informationen zu einem früheren Renten­beginn finden Sie in unserem Special Früher in Rente

Beispiel Abschlags­ausgleich

Eine Arbeitnehmerin aus Düssel­dorf, 1964 geboren, möchte mit 63 ihre Alters­rente beziehen. Das sind vier Jahre vor ihrem regulären Renten­beginn. Mit 63 Jahren kommt sie voraus­sicht­lich auf insgesamt 40 Entgelt­punkte. Das entspricht nach derzeitigen Werten einer Rente von 1 441 Euro im Monat.

Aufgrund des frühen Renten­starts büßt sie aber 5,7600 Entgelt­punkte ein. Nach derzeitigen Werten fällt ihre Rente dadurch 207,48 Euro monatlich nied­riger aus. Will sie die Rentenkür­zung vermeiden, muss sie für 5,7600 Entgelt­punkte Geld an die Renten­versicherung über­weisen:

  • 2021 wurden dafür 51 992 Euro fällig,
  • 2022 sind es 48 688 Euro und
  • 2023 muss sie nach unseren Berechnungen dafür 53 995 Euro einzahlen.

Güns­tige Bedingungen bis Ende Dezember

Wie viel ein Entgelt­punkt wert ist, hängt stark mit der allgemeinen Lohn­entwick­lung zusammen. Grob zusammengefasst: Steigen die Löhne, steigt der Wert eines Entgelt­punkts und Versicherte müssen mehr für einen Entgelt­punkt auf ihrem Renten­konto einzahlen.

Aufgrund der verhaltenen Lohn­entwick­lung während der Corona-Pandemie haben Renten­statistiker das Durch­schnitts­entgelt für 2022 nied­riger als 2021 einge­schätzt. Endgültig fest steht es noch nicht. Für zusätzliche Entgelt­punkte zum Abschlags­ausgleich gelten aber die vorläufigen Werte noch bis Ende des Jahres. Für Einzahlungen, die ab 2023 die Rentenkasse erreichen, gelten dann neue Bedingungen.

Steuer­vorteile nutzen

Versicherte, die Ausgleichs­zahlungen leisten, können diese teils steuerlich geltend machen. 2022 können Allein­stehende bis zu 25 639 Euro für ihre Alters­vorsorge mit dem Finanz­amt abrechnen, Ehepaare das Doppelte. 94 Prozent davon können sie ansetzen – Allein­stehende 24 101 Euro.

Allerdings zählen bei Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern die Renten­pflicht­beiträge, die der Arbeit­geber an die Rentenkasse abführt, bereits auto­matisch als Vorsorgeaufwendungen. Das verringert den Spielraum für Steuer­vorteile deutlich.

Gesetzliche Rente wird besteuert

Den Steuer­vorteilen während des Berufs­lebens steht die Besteuerung der gesetzlichen Rente im Ruhe­stand gegen­über. Vorsorgesparende sollten das in ihre Über­legungen mit einbeziehen. Allerdings ist der durch­schnitt­liche Steu­ersatz von Rentne­rinnen und Rentnern meist deutlich nied­riger als im Berufs­leben.

Bei gesetzlich kranken­versicherten Rentnern gehen neben den Steuern auch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung ab.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • martin.strang am 29.09.2023 um 16:40 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2023 um 14:02 Uhr
    Erneuter Antrag Auskunft V0210

    @kochi64: Auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung können Sie sich natürlich bei der Rentenversicherungsträgerin beschweren und versuchen, auf diesem Weg eine erneute Auskunft zu erhalten.

  • kochi64 am 18.04.2023 um 16:24 Uhr
    DRV lehnt Auskunft V0210 ab

    Die DRV Bund lehnt es ab für 2022 eine erneute Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung zur erstellen (Antrag mit V0210 am 5.12.2022 gestellt, Ablehnung am 13.4.2023 erhalten).
    Begründung: Es wurde bereits 2018 eine Auskunft erstellt und diese sei noch gültig.
    Das ist m.E. nicht korrekt. Denn die Werte in dem Bescheid 2018 sind aus folgenden Gründen nicht mehr gültig:
    1. Es wurden in der Zwischenzeit meinerseits freiwillige Beiträge zum Ausgleich bezahlt
    2. Die Werte der Berechnung haben sich seit 2018 verändert.
    Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?
    Ist die Ablehnung das neu zu rechnen unter den Voraussetzungen rechtens?
    Wo ist das eigentlich im Gesetz festgelegt?
    Und wenn es nicht rechtens ist wie kann ich mich wehren?
    Ein Rechtsbehelf ist dem sehr kurzen Ablehnungsschreiben auf erneute Auskunft nicht beigefügt.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.04.2023 um 18:17 Uhr
    Beitragsaufwand für einen Entgeltpunkt in 2024

    @Orteni: Bitte gedulden Sie sich, bis die Rechengrößen für 2024 veröffentlicht werden. Entscheidend ist, in welchem Jahr die Zahlung wirksam erfolgt. Die in diesem Jahr maßgebenden sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen kommen zur Anwendung. Wir werden unseren Artikel aktualisieren, sobald uns die Zahlen dazu vorliegen.

  • Orteni am 06.04.2023 um 10:15 Uhr
    Beitragsaufwand für einen Entgeltpunkt in 2024

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    kann man eine seriöse Prognose wagen, ob der Beitragsaufwand für einen Entgeltpunkt im Jahre 2024 höher oder niedriger als im Jahre 2023 sein wird?
    Macht es ggf. Sinn, in 2023 eine niedrige Ausgleichs(raten)zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung zu machen und in 2024 mit einer höheren Ausgleichs(raten)zahlung Entgeltpunkte vielleicht wieder günstiger "einzukaufen"?
    Mit freundlichen Grüßen
    Orteni