Gemeinnützig vererben So bedenken Sie Organisationen mit Ihrem Erbe

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Gemeinnützig vererben - So bedenken Sie Organisationen mit Ihrem Erbe

Spenden für die Schule. Im ghanaischen Kumasi lernen Kinder mit Mitarbeite­rinnen der SOS-Kinder­dörfer. © SOS Kinderdoerfer / Alea Horst

Wer sein Erbe einem Verein oder einer anderen Organisation hinterlassen will, muss das im Testament fest­legen. Wir sagen, wie es geht.

Kinder­schutz, Tierrettung, Umwelt­projekte oder Denkmal­pflege – es gibt viele Ideen und Vorhaben, die es wert sind, gefördert zu werden. Menschen, die ein Vermögen besitzen, können gemeinnützige Vereine auch nach ihrem Tod unterstützen, indem sie diesen ihr Erbe oder einen Teil davon hinterlassen. Hier können Sie lesen, wie Sie etwa Geld oder eine Immobilie einer gemeinnützigen Organisation hinterlassen können und worauf es dabei ankommt. Sie erhalten zum Beispiel Antworten auf diese Fragen: Welcher Verein oder welches Projekt verdient es wirk­lich, gefördert zu werden? Was ist der Unterschied zwischen „Vererben“ und „Vermachen“? Welche juristischen Hürden gibt es? Wann sollte ich mir juristische Unterstüt­zung von einem Fach­anwalt oder einer Notarin holen? Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest klären auf, wie gemeinnütziges Vererben sinn­voll im Testament geregelt wird.

Warum sich die Unter­suchung „Gemeinnützig vererben“ für Sie lohnt

  • Frei­schaltung. Nach der Frei­schaltung des Artikels erfahren Sie, welche Möglich­keiten Sie haben, um neben der Familie auch eine wohl­tätige Organisation zu Ihrer Erbin zu machen, was Sie dabei beachten müssen und wie Sie eine geeignete Organisation finden.
  • Begriffe. In unserem Glossar erklären wir das komplizierte deutsche Erbrecht anhand seiner wichtigsten Begriffe.
  • Fall­beispiele. Wir stellen fünf Menschen und ihre Beweggründe vor, die per Testament geregelt haben, dass eine gemeinnützige Organisation sie beerben soll.
  • Heft­artikel als PDF. Nach dem Frei­schalten erhalten Sie den Heft­artikel aus Finanztest 09/2022 zum Download.

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