Gebäudeenergiegesetz Was das neue Heizungs­gesetz für Haus­besitzer bedeutet

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Gebäudeenergiegesetz - Was das neue Heizungs­gesetz für Haus­besitzer bedeutet

Heizungs­gesetz. Fast jeder ist von der Neuregelung irgend­wann betroffen. © Getty Images / Peter Dazeley

Das umstrittene Heizungs­gesetz kommt. Was steht drin im Gebäudeenergiegesetz? Wir zeigen, was es für Eigentümer und Mieter heißt – und wer handeln muss.

Der Bundes­rat hat nach monate­langen Konflikten das umstrittene Heizungs­gesetz gebil­ligt. Damit kann es Anfang 2024 in Kraft treten. Doch durch das lange Hin und Her der Regierung hat sich Skepsis breitgemacht. Das Ergebnis: Die Sanierungs­quote ist im Jahr 2023 gesunken. Statt mehr Häuser zu dämmen und Wärmepumpen einzubauen, üben sich viele in Zurück­haltung.

Die Verunsicherung unter Haus­eigentümern und Haus­eigentüme­rinnen ist groß: Sind Wärmepumpen jetzt Pflicht? Muss ich jetzt handeln? Bin ich gezwungen, das Haus meiner Eltern zu verkaufen? Steigt meine Miete? Unsere Expertinnen sagen, was sich ändert, wer handeln muss und ob. Außerdem haben sie häufige Irrtümer zum Gebäudeenergiegesetz gesammelt und fassen zusammen, was wirk­lich gilt.

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  • ralle1.0 am 06.06.2024 um 18:40 Uhr
    Testen Sie doch mal den Test

    Liebe Stiftung Warentest, vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen Kommentar. Dann lassen Sie mir doch bitte die Möglichkeit auf eine Aussage hinzuweisen. Herr Habeck sagte kürzlich selbst:
    „Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz, also wie heizen wir in Zukunft, war ja auch ehrlicherweise ein Test, wie weit die Gesellschaft bereit ist Klimaschutz, wenn er konkret wird, zu tragen.“
    War dieser Test aus Ihrer Sicht denn erfolgreich. Man hört bei Ihnen nicht an einer einzigen Stelle heraus, dass Sie das Gesetz kritisch sehen. Stattdessen wird von den Irrtümern der Verbraucher gesprochen. Ich frage mich, offen gesagt, wer hier im Irrtum ist.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.05.2024 um 12:30 Uhr
    Stiftung Warentest / Verbraucherzentralen / vzbv

    @ralle1.0: In Deutschland verteilt sich die Vertretung der Interessen von Verbrauchern auf unterschiedliche Schultern. Etwas grob dargestellt könnten man sagen, dass die Stiftung Warentest zur Veröffentlichung von Ergebnissen der Waren- und Dienstleistungstests sowie Informationen zu Verbraucherthemen verantwortlich ist. Die Verbraucherzentralen bieten die individuelle Beratung an. Und der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) vertritt die politischen und kollektiven Interessen der Verbraucher.
    Die Stiftung Warentest ist also Teil der Verbraucherschutzszene in Deutschland, vertritt aber nicht die politischen Interessen der Verbraucher.

  • ralle1.0 am 01.05.2024 um 15:42 Uhr
    Wer spricht für die Verbraucher?

    Ist die Stiftung Warentest noch eine Verbraucherorganisation, wie es in Wikipedia steht? "Eine Verbraucherorganisation, auch Verbraucherschutzorganisation (schweizerisch Konsumentenschutzorganisation) oder Verbraucherverband, ist eine Organisation, die sich für die Belange von privaten Konsumenten einsetzt. Dies umfasst im Wesentlichen die rechtliche Beratung und die politische Vertretung von Bürgern, aber auch deren Interessen im Zusammenhang mit Bildung, Verbraucherschutz und Verbraucherinformation."
    Das Heizungsgesetz hat mich als Verkäufer einer Immobilie rund 150.000 € gekostet und auch der Käufer der Immobilie dürfte mit dem Gesetz nicht glücklich werden. Der Immobilienmarkt in Deutschland ist insbesondere dadurch massiv eingebrochen.
    Und nun versucht die Stiftung Warentest unsere "Irrtümer" im Hinblick auf das Heizungsgesetz aufzuklären. Ich finde, dass sich die Stiftung deutlicher auf die Seite der Konsumenten stellen sollte.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.01.2024 um 12:39 Uhr
    Pelletheizungen / Holz / kein Verbot

    @Schneiper: Das steht in § 71 g Gebäudeenergiegesetz 2024. Es war zwar ursprünglich geplant, Holzheizungen nur noch in Kombination mit Solarthermie zu erlauben. Aber diese geplante Änderung wurde auf Vorschlag des Ausschusses für Klimaschutz und Energie in der zweiten im Gesetzgebungsverfahren wieder gestrichen.
    Das GEG ist in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie Gesetz hier veröffentlicht:
    www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html
    https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007619.pdf (Seite 42 f)
    www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/wird-das-heizen-mit-holz-verboten_84342_561214.html

  • Schneiper am 04.01.2024 um 22:28 Uhr
    Pellet Heizungsverbot sei geplant gewesen?

    Guten Tag und danke für die tolle Aufarbeitung in einem einfachen Fließschema! Das ist eine einfache Hilfe und nimmt mMn viele Ängste - zumindest derer, die sich Ängste nehmen lassen wollen.
    Nichtsdestotrotz muss ich folgenden Absatz hinterfragen: "6. Heizungen, die mit Holz heizen, dürfen nicht mehr einge­baut werden - Das war im ersten Entwurf des Gesetzes noch vorgesehen, wurde aber geändert."
    Darf ich nach der Quelle fragen, aus der das stammt (außer Politikermündern). In der Info des BWMK von 07/22 als auch im Referentenentwurf Anfang März stehen Biomasse-Heizungen ausdrücklich als Erfüllungsgehilfen drin (unabhängig von ihrem Nutzen).
    https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/65-prozent-erneuerbare-energien-beim-einbau-von-neuen-heizungen-ab-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6#page=4
    Ich würde gerne wissen, auf welcher Basis diese Aussage oben beruht. Es muss ja einen schriftlichen Nachweis darüber geben, den ich bis heute nicht finden konnte.