GSB Gold Stan­dard Banking Corporation Fragwürdiges Angebot mit Krypto-Coin G999

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GSB Gold Stan­dard Banking Corporation - Fragwürdiges Angebot mit Krypto-Coin G999

Werbespot für G999 mit Model Sophia Thomalla und GSB-Chef Josip Heit. © picture alliance / Associated Press

Die GSB Gold Stan­dard Banking Corporation AG aus Hamburg bietet Kunden, die Coins ihrer Kryptowährung G999 aufbewahren, 2,5 Prozent im Jahr als Belohnung. GSB ist keine Bank, obwohl es der Name nahelegt, und hat laut Handels­register auch nichts mit Kryptowährungen zu tun.

Werbespot mit Schauspielerin Sophia Thomalla

In einem Werbespot der GSB Gold Stan­dard Banking Corporation AG aus Hamburg betritt die Moderatorin und Schauspielerin Sophia Thomalla mit energischem Schritt Geschäfts­räume von GSB und eröffnet bei GSB-Chef Josip Heit ein Konto für Kryptowährungen. Sie erhält einen goldenen Hammer, mit dem sie aus einem goldenen Klumpen eine G999-Münze heraus­schlägt. G999 heißt die Kryptowährung von GSB. Der Begriff umfasst laut Darstellung des Unter­nehmens aber auch „ein einzig­artig elektronisches System, Kartenlesegerät und App“, das unter anderem auch schnelle Zahlungen und viel mehr ermögliche.

Belohnung für das Halten der Coins versprochen

In einem „White Paper“, einem Dokument, das G999 beschreibt, erläutert GSB, was das System Kunden bieten soll. So soll eine Krypto-Kreditkarte wie eine Art Spar­konto funk­tionieren. GSB bietet Kunden, die mindestens 249 999 Coins ihrer Kryptowährung G999 aufbewahren, 2,5 Prozent im Jahr als Belohnung in Form von G999-Coins. Wer einen digitalen Knoten (Masternode) zur Verfügung stellt, der dezentral Prozesse rund um die Block­chain von G999 ermöglicht und mindestens 749 999 G999-Coins für ein Jahr hält, bekommt sogar 7,5 Prozent Belohnung in Form von G999-Coins im Jahr. Die dadurch geschaffenen Coins sollen später in Partner-Gold­shops in echtes Gold umge­tauscht werden können.

Starke Schwankungen

Am 15. Februar 2021 notierte G999 auf der Internetseite Coinmarketcap.com bei etwa 1,1 Cent. Anleger hätten an dem Tag also gut 2 700 Euro beziehungs­weise gut 8 200 Euro für die Mindest­anzahl an Coins ausgeben müssen, um die Belohnung zu erhalten. Das zum Kaufen, Aufbewahren und Verkaufen erforderliche Wallet, eine spezielle Software, bekommen Anle­gerinnen und Anleger bei GSB. Die Notierungen solcher Coins schwanken stark. Es kann sein, dass Anleger beim Verkauf deutlich weniger Euro bekommen als sie einge­setzt haben. Es ist auch möglich, dass sich zum gewünschten Zeit­punkt kein Käufer findet.

GSB ist trotz Namens keine Bank

GSB ist trotz des Namens keine Bank. Eine Sprecherin der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) stellte gegen­über Finanztest klar, dass die GSB Gold Stan­dard Banking Corporation AG „über keine Erlaubnis verfügt, um Bank- und/oder Finanz­dienst­leistungs­geschäfte in Deutsch­land anzu­bieten.“ Sie verwies zudem auf die Paragrafen 39 und 40 des Kreditwesenge­setzes. Diese schrieben vor, dass nur nach dem Kreditwesengesetz zugelassene Unternehmen die Ausdrücke „Bank“, „Bankier“, „Volks­bank“ und „Sparkasse“ als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäfts­zwecks oder zu Werbe­zwecken führen dürfen. Der Sinn dieser Vorschrift ist klar: Sie soll verhindern, dass Interes­senten glauben, Geschäfte mit einem Finanz­institut zu machen, das einer Aufsicht und strengen Regeln unterliegt, obwohl das nicht der Fall ist. GSB nutzt zwar die verbotenen Begriffe nicht, wohl aber den eng­lischen Ausdruck „Banking Corporation“, den Banken im Ausland im Namen tragen oder in der eng­lischen Über­setzung ihres Namens nutzen.

Kein Hinweis auf Kryptowährungen im Unter­nehmens­gegen­stand

Laut Handels­register hat GSB nicht einmal etwas mit Kryptowährungen zu tun. GSB entstand Ende 2017 aus der GCC Gazella Corporate Capital GmbH aus Düssel­dorf. Einge­tragen ist als Unter­nehmens­gegen­stand „die Fabrikation, Import, Export und Vertrieb von chemischen Produkten, Kunststoffen, Pflanzen­schutz­mitteln, Kreide und Füll­stoffen, Farb­stoffen, pharmazeutischen und anderen Produkten sowie von seltenen Metallen und Gold, aus, auf und in dem deutschen Markt sowie die Finanzierung von in- und ausländischen Gesell­schaften der Gazella Corporate Capital Gruppe (inklusive der Geld­aufnahme zu diesem Zweck).“

GSB-Chef war zuvor für umstrittene Kryptofirma tätig

GSB-Chef Josip Heit jedenfalls hatte schon mit dem Thema Kryptowährungen und Gold zu tun. Das Handels­blatt beschrieb ihn als Geschäfts­mann mit „heikler Vergangenheit“. Denn Heit trat als „Chairman of the Board“ des Stutt­garter Kryptounter­nehmens Karat­bars auf, das sich auf den Verkauf kleiner Gold­barren und Geschenkkarten mit Gold spezialisiert hatte und ins Thema Block­chain und Kryptowährungen vorstieß. Er äußerte sich zu einem „Karat­Gold­Coin“, den die Karatbit Foundation aus Belize heraus­gab und kritisierte eine Entscheidung der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht vom Oktober 2019. Diese hatte die Karatbit angewiesen, das durch die Ausgabe des „Karat­Gold­Coins“ ohne Erlaubnis in Deutsch­land betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzu­wickeln. Karat­bars-Chef Harald Seiz kündigte an, dem nicht nach­zukommen.

Finanztest-Anfrage bleibt unbe­antwortet

Derzeit hat Stiftung Warentest aber kein Hinweis auf den Coin mehr auf der Webseite des Unter­nehmens entdeckt. Bereits 2015 hatte die Bafin darauf hingewiesen, dass Karat­bars keine Erlaubnis der Bafin für das Geschäft habe und ihrer Aufsicht nicht unterstehe. Auf verschiedenen eng­lisch­sprachigen Internet­seiten, die direkt mit der Internetseite der Karat­bars Interna­tional GmbH verknüpft gewesen seien, hätten sich Behauptungen gefunden, wonach „Karat­bars Interna­tional“ von der Bafin empfohlen beziehungs­weise gutgeheißen worden sei. Dies entspreche nicht den Tatsachen, so die Bafin damals. GSB beant­wortete eine Anfrage von Finanztest, wie sich G999 davon unterscheide, nicht, ebenso wie andere Fragen zu dem Angebot.

Fazit

Da bei Interes­senten der falsche Eindruck einer Art fester Verzinsung einer Bank entstehen könnte, setzen wir GSB auf die Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunter­laden. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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