Früh­erkennung bei Kindern U-Unter­suchungen können wegen Corona verschoben werden 

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Früh­erkennung bei Kindern - U-Unter­suchungen können wegen Corona verschoben werden

Bis zu neun U-Unter­suchungen sind drin in einer Kindheit. Jetzt gelten wegen Corona lockerere Fristen. © Alamy Stock Photo / Westend61 GmbH

Früh­erkennungs­unter­suchungen für Kinder – U-Unter­suchungen genannt – sollen helfen, Krankheiten und Entwick­lungs­störungen recht­zeitig zu erkennen und zu behandeln. Wegen Corona gibt es derzeit für die sonst festen U6– bis U9-Termine Lockerungen.

Termin­aufschub bis auf Weiteres möglich

U-Unter­suchungen sind dazu da, den Gesund­heits­zustand und die Entwick­lung eines Kindes zu beur­teilen. In Deutsch­land haben alle Kinder von Geburt bis zum Schul­alter auf die kostenlosen neun Checks Anspruch – bislang zahlen die Krankenkassen aber nur, wenn die entsprechenden Zeitspannen einge­halten werden.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie gibt es nun Lockerungen für die U6- bis U9-Unter­suchungen: In Absprache mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin können Eltern die Termine verschieben. Die Kassen zahlen die Unter­suchung auch in diesen Fällen. Für die Unter­suchungen U2 bis U5 gilt die Regelung nicht.

Unter­suchungs-Richt­linie auf dem Prüf­stand

Im ersten Jahr nach der Geburt werden Babys mehr­fach vom Arzt untersucht, in den Folge­jahren einmal pro Jahr. Basis ist die Kinder-Richt­linie: Diese legt fest, auf was Kinder­ärzte achten sollen. Klassische Unter­suchungs­parameter sind etwa Gewicht, Körpergröße, geistige Aktivität und Sprach­vermögen. Wissenschaftler nehmen die 2015 über­arbeitete Richt­linie für die U1 (Geburt) bis U9 (5 Jahre) derzeit unter die Lupe. Sie unter­suchen zum Beispiel, ob eine früh­zeitige Erkennung von Entwick­lungs­verzögerungen gelingt.

U-Unter­suchungen im Über­blick

Diese Kriterien spielen bei der Früh­erkennung eine Rolle:

Hörvermögen. Unmittel­bar nach der Geburt unter­suchen Ärzte oder Heb­ammen unter anderem, ob der Säugling die Geburt gut über­standen hat und ob er Fehl­bildungen aufweist. Außerdem wird getestet, ob das Kleine hören kann.

Mukoviszidose. Eltern können in den Tagen nach der Geburt ein Scree­ning auf Mukoviszidose machen lassen. Das ist Teil des Neugeborenen-Scree­nings, bei dem das Blut des Säuglings auf mögliche Stoff­wechsel­erkrankungen untersucht wird.

Inter­aktion. Kinder­arzt oder -ärztin achten im ersten Lebens­jahr (U3 bis U6) stärker auf die Inter­aktion zwischen dem Kind und seinen Bezugs­personen, etwa ob das Kind bei Ansprache durch die Mutter oder den Vater mit Lächeln, Wenden des Kopfes oder spontanem Körperkontakt reagiert.

Grob- und Fein­motorik. Im 3. bis 4. Lebens­monat wird bei der U4 unter anderem geprüft, ob das Kind das Köpf­chen aufrecht hält, wenn es sitzt und die Hände spontan zur Körpermitte führen kann.

Beratung. Die Kinder­ärzte beraten Eltern zu verschiedenen Themen und verweisen bei Interesse an spezialisierte Beratungs­stellen weiter – etwa zur richtigen Ernährung, zum Umgang mit einem Schreibaby, zur Vermeidung von Unfällen oder bei starken Belastungs­situationen in der Familie.

Gelbes Heft zur Kontrolle für Ärzte und Eltern

Früh­erkennung bei Kindern - U-Unter­suchungen können wegen Corona verschoben werden

Kennen alle Eltern: Das berühmte gelbe Heft. © Gemeinsamer Bundesausschuss

Im Dokumentations­heft für U-Unter­suchungen, dem so genannten Gelben Heft, dokumentieren die Ärzte ihre Unter­suchungs­ergeb­nisse. Zudem enthält es ein heraus­nehm­bares Blatt, mit dem Eltern gegen­über Kitas und anderen Einrichtungen nach­weisen können, dass das Kind alle notwendigen Unter­suchungen durch­laufen hat. Das Heft erhalten Eltern von Neugeborenen in der Geburts­klinik oder von ihren Ärzten.

Auch Impf­beratung Teil der U-Unter­suchungen

Zur U3-Unter­suchung gehört auch eine Beratung, welche Impfungen sinn­voll sind. Bei Einverständnis der Eltern impft der Arzt das Kind mit sechs Wochen zum ersten Mal, und es erhält einen Impf­pass.

Die Kosten für die Impfungen gehören genauso zu den Pflicht­leistungen der Krankenkassen wie die U1- bis U9-Unter­suchungen. Zu welchen Impfungen − etwa gegen Rotaviren oder Pneumokokken − die Impf­experten der Stiftung Warentest raten, sowie kompakte Fakten und Tabellen zu einzelnen Impf­stoffen finden Sie im Special Impfungen für Kinder.

Ausführ­liche Informationen zu allen Früh­erkennungs­unter­suchungen finden Eltern auf dem Internet-Portal kindergesundheit.de der Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA. Eine kurze Über­sicht bietet ein Flyer der Kassen­ärzt­lichen Bundes­ver­einigung KBV.

Tipp: Sie suchen kurze und klare Anleitungen für schnelle Hilfe für Ihr Kind? Ob Fieber, Haut­ausschlag oder plötzliche Schmerzen – der Ratgeber „Der kleine Kinderarzt“ von der Stiftung Warentest hilft Ihnen, Symptome richtig zu deuten, Krankheiten zu erkennen und richtig zu handeln. Er hat 224 Seiten, kostet 16,90 Euro – und wir senden Ihnen den Ratgeber gerne versand­kostenfrei zu.

Diese Meldung ist am 1. September 2016 auf test.de erschienen. Sie wurde am 11. Januar 2021 aktualisiert.

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