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Gesetzliche Rente. Nicht nur für Angestellte – viele andere können freiwillig in die Rente einzahlen und die Beiträge steuerlich geltend machen. © Isabella Roth / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur
Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
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Wann sich freiwillige Beiträge lohnenFast 57 Millionen Versicherte, gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Die gesetzliche Rentenversicherung ist unangefochtenes Rückgrat der Alterssicherung in Deutschland. Vor allem soll sie den Ruhestand von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern absichern.
Aber auch Selbstständige, Freiberufler, Hausfrauen oder -männer und sogar Beamte können über sie vorsorgen. Teils greift ihnen der Staat dabei kräftig unter die Arme. Wir zeigen, für wen freiwillige Rentenbeiträge steuerlich besonders interessant sind.
Freiwillige Rentenbeiträge – warum sich unsere Untersuchung für Sie lohnt
Entscheidungshilfe
Unser „Pro und Kontra“ hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob die Vorsorge mit freiwilligen Rentenbeiträgen für Sie sinnvoll ist.
Tabelle „Freiwillige Rentenbeiträge“
An unserer Tabelle können Sie sehen, wie verschiedene Einzahlhöhen die Rente nach derzeitigen Werten steigen lassen. Da Antragsteller noch bis Ende März 2024 Zahlungen für das Jahr 2023 nachholen können, zeigen wir die Rentenerhöhung für beide Jahre.
Steuerersparnis
Fünf Beispiele für unterschiedliche Erwerbssituationen zeigen Ihnen, wie viel Steuerersparnis 2024 drin ist, wenn Sie mit freiwilligen Beiträgen Ihre Rente erhöhen. Spezielle Informationen und Tipps für Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Frührentner und Hausfrauen und -männer helfen bei der individuellen Entscheidung.
Beitragsrechner
Mit unserem Rechner können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen, wie Ihre individuelle Einzahlung derzeit Ihre Rente erhöht.
Checkliste
Eine Checkliste zeigt Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen, wenn Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten.
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Wann sich freiwillige Beiträge lohnenNoch bis 31. März für 2023 einzahlen
Um freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen zu können, müssen Interessierte zuerst einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen. Die Höhe der monatlichen Beiträge legen sie dann zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag selbst fest. Monatlich können sie zwischen 100,07 Euro und 1 404,30 Euro überweisen. Ausnahme: Neuversicherte können noch bis Ende März 2024 für das komplette Jahr 2023 nachzahlen.
Unsere Tabelle zeigt, mit welchem Rentenplus Einzahlende je nach Beitrag für die Jahre 2024 und 2023 rechnen können. Mit unserem Rechner können sie die Rentenerhöhung auch individuell ausrechnen.
Modellrechnungen für unterschiedliche Berufe
Wir wollten wissen, was Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung bringen und wie sinnvoll das Vorsorgesparen über sie für Menschen in unterschiedlichen Erwerbssituationen ist.
Die Rentenexpertinnen und -experten der Stiftung Warentest haben für fünf Erwerbssituationen beispielhaft die Möglichkeit durchgerechnet, über die Rentenkasse vorzusorgen.
Rente hoch, Steuern runter
Ein bedeutender Teil der Vorsorge über die gesetzliche Rente sind die Steuervorteile. An unseren fünf Fällen haben wir daher nicht nur untersucht, wie unterschiedliche Einzahlungen die Rente erhöhen, sondern auch, wie sehr einzelne Gruppen steuerlich profitieren. Beispielhaft gerechnet haben wir für:
- Selbstständige,
- Beamtinnen und Beamte,
- Freiberuflerinnen und Freiberufler,
- Frührentnerinnen und -rentner,
- Hausfrauen und -männer.
Auch pflichtversicherte Arbeitnehmer ab 50 können oft zusätzliche Einzahlungen leisten, so ihre Rente erhöhen und dabei Steuern sparen. Das gleiche gilt für unter 45-Jährige, wenn sie für Zeiten von Schulbesuch, Studium oder schulische Ausbildung Beiträge nachzahlen.
Steuervorteil hängt vom Einkommen ab
Unsere Rechnungen zeigen, dass die Steuerersparnis deutlich über 40 Prozent der Einzahlung ausmachen kann. Aber nicht für alle sind die freiwilligen Einzahlungen gleich gut. Die Höhe des Einkommens oder der Umfang der Altersvorsorge neben den freiwilligen Beiträgen beeinflusst zum Beispiel stark, wie sehr einzelne von den Steuervorteilen profitieren können.
Freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen – die wichtigsten Tipps
Freiwillig versichern. Sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, können Sie durch freiwillige Beiträge Ihre Rente erhöhen. Möglich ist das für Selbstständige und Freiberufler, Frührentner, Beamte und Hausfrauen und -männer.
Angestellte. Auch Pflichtversicherte, insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, können freiwillig mehr einzahlen. Sind sie unter 45 Jahre, kommen Nachzahlungen für Schul-, Studiums- und Ausbildungszeiten infrage. Über 50-Jährige können Ausgleichszahlungen für einen früheren Rentenbeginn leisten.
Vorsorge klären. Freiwillige Beiträge können Sie nutzen, um sich langfristig eine Basisvorsorge aufzubauen, mit der Sie im Alter die laufenden Kosten decken. Sie können mit ihnen aber auch Ihre Rente noch kurz vor dem Ruhestand aufpeppen, etwa wenn Sie feststellen, dass Ihre Rürup-Rente niedriger ausfällt als gedacht.
Sorgfältig abwägen. Renten passen nicht für jeden als Vorsorgeform. Das gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung. Wägen Sie vorher genau ab, ob freiwillige Beiträge zu Ihrer individuellen Situation passen.
Rat einholen. Bevor Sie freiwillig einzahlen, holen Sie sich kostenfreien Rat bei der Deutschen Rentenversicherung. Wollen Sie viel Geld investieren, kann zusätzlicher Rat von Lohnsteuerhilfevereinen, Steuerberaterinnen oder unabhängigen Rentenberatern sinnvoll sein. Erkundigen Sie sich im Vorfeld immer nach den Kosten.
Sozialverbände. Bei Streitigkeiten mit der Rentenversicherung können die Sozialverbände VdK und SoVD Sie unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag liegt zwischen rund 5 Euro und 8 Euro im Monat.
Abgaben im Alter mitdenken
Bedenken müssen Vorsorgesparende, dass im Ruhestand auf ihre Rente Steuern anfallen, wenn auch meist deutlich weniger als im Berufsleben. Dazu kommen bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von rund 12 Prozent.
Vor einer Investition in die gesetzliche Rentenversicherung heißt es also genau rechnen. Einen allgemeingültigen Rat für oder gegen freiwillige Einzahlungen können wir nicht geben, dazu hängt das Ergebnis von zu vielen persönlichen Faktoren ab. Unsere Beispielrechnungen zeigen aber, was Interessierte in ihre Überlegungen einbeziehen müssen.
Auf die Rechnerei verzichten können alle, die schon im Vorfeld zu dem Schluss kommen, dass Vorsorgen über die gesetzliche Rente nichts für sie ist. Dabei hilft unser Überblick über die Vor- und Nachteile (nach Freischaltung verfügbar).
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Wann sich freiwillige Beiträge lohnenAlles rund um die Rente auf test.de
Hilfe beim Rentencheck: Die Rentenlücke erkennen und schließen
Zusatzzahlungen unter 45: Für Schul-, Studiums- und Ausbildungszeit nachzahlen
Vorzeitiger Rentenstart: Abschläge ausgleichen und Steuern sparen
Früher in Rente: Basiswissen Rente mit 63
Rente für schwerbehinderte Menschen: Früher in den Ruhestand
Zu krank zum Arbeiten: Was Sie von der Erwerbsminderungsrente erwarten können
Rente und Scheidung: Basiswissen Versorgungsausgleich
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Wann sich freiwillige Beiträge lohnen-
- In die eigene Rente investieren und von einem satten Steuernachlass profitieren. Wir zeigen, welche Ersparnis 2024 mit Einzahlungen in die gesetzliche Rente möglich ist.
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- Ab 2023 steigt der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung der gesetzlichen Rente. Wir sagen, wann es sinnvoll ist, für das Jahr 2022 noch einzuzahlen.
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- Die gesetzliche Rente ist auch etwas für Selbstständige. Die Altersvorsorge-Experten der Stiftung Warentest nennen Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rente.
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@H.U.J.2024: Bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für das Sozialrecht. Gegen den Rückzahlungsbescheid der Krankenkasse können Sie erst einmal ohne Begründung Widerspruch einlegen, um die Widerspruchsfrist einzuhalten und die Begründung nachreichen.
Mein Sohn erhält seit dem 01.12.2023 eine volle Erwerbsminderungsrente.
Im Schreiben seiner Krankenkasse wurde ihm nun mitgeteilt, dass vor ca. 4 Jahren während des Bezugs von Krankengeld für die Dauer von ca. 1 Jahr durch die Krankenkasse keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt wurden.
Dies stand auch genauso in dem positivem Bescheid von 2020 zur Zahlung von Krankengeld.
Bei einer internen Prüfung wurde der Fehler der Krankenkasse festgestellt.
Den Betrag, den die Krankenkasse nachzahlen muß, fordert die Krankenkasse nun von meinem Sohn ein.
Meine Frage lautet:
1.) Ist die Forderung der Krankenkasse berechtigt?
und
2.) Wenn die Forderung berechtigt ist, folgt daraus automatisch eine Neuberechnung der Rente?
Die Höhe des Krankengeldes betrug seinerzeit ca. 8.500,-- €.
Anmerkung:
Weder die Krankenkasse, noch die Rentenberaterin unser Stadt, noch das Call-Center der Deutschen Rentenversicherung konnten mir hier weiterhelfen.
Wer kann mir hier weiterhelfen?
Kommentar vom Autor gelöscht.
Das kommt meistens auch auf Ihr Alter an- je älter, desto weniger Anwartschaft wird erworben. Und zu beachten ist auch, daß man im Ruhestand dann die KV/PV allein zahlen muß- kein Zuschuss vom Versorgungswerk. Und von Inflationsausgleich kann auch keine Rede sein, zumindest nach meiner Erfahrung. Man kann aber beim Versorgungswerk nachfragen, was eine Einzahlung bringt. Oder in der Satzung nachschauen.
@wilhelm.illerhaus: Auch Einzahlungen ins Versorgungswerk können als Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, wenn die Höchstgrenze noch nicht mit anderen Ausgaben zur Altersvorsorge ausgeschöpft sind.
Wir haben die Bedingungen der einzelnen Versorgungskammern nicht getestet. Die unterscheiden sich ja auch von Bundesland zu Bundesland. Wir empfehlen daher denjenigen, die nach einer Vorsorgeberatung suchen, den Gang zu einer unabhängigen Rentenberaterin / Rentenberater, die für ein Honorar das Angebot für Sie checken. Billig ist das nicht, aber für die langfristige Vorsorgeplanung kann sich das als nützlich erweisen. Über den Bundesverband der Rentenberater erhalten Sie Kontaktadresse:
www.rentenberater.de
Unseren Artikel dazu, was man mit Sonderausgaben für eine zusätzliche Rente absetzen kann, finden Sie hier:
www.test.de/rente-extrazahlung