Freiwil­lige Rentenbeiträge Wann sich freiwil­lige Beiträge lohnen

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Freiwil­lige Rentenbeiträge - Wann sich freiwil­lige Beiträge lohnen

Gesetzliche Rente. Nicht nur für Angestellte – viele andere können freiwil­lig in die Rente einzahlen und die Beiträge steuerlich geltend machen. © Isabella Roth / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur

Selbst­ständige, Frührentner oder Beamte können freiwil­lig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.

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Fast 57 Millionen Versicherte, gut 21 Millionen Rentne­rinnen und Rentner: Die gesetzliche Renten­versicherung ist unangefochtenes Rück­grat der Alters­sicherung in Deutsch­land. Vor allem soll sie den Ruhe­stand von Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern absichern.

Aber auch Selbst­ständige, Freiberufler, Hausfrauen oder -männer und sogar Beamte können über sie vorsorgen. Teils greift ihnen der Staat dabei kräftig unter die Arme. Wir zeigen, für wen freiwil­lige Rentenbeiträge steuerlich besonders interes­sant sind.

Freiwil­lige Rentenbeiträge – warum sich unsere Unter­suchung für Sie lohnt

Entscheidungs­hilfe

Unser „Pro und Kontra“ hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob die Vorsorge mit freiwil­ligen Rentenbeiträgen für Sie sinn­voll ist.

Tabelle „Freiwil­lige Rentenbeiträge“

An unserer Tabelle können Sie sehen, wie verschiedene Einzahlhöhen die Rente nach derzeitigen Werten steigen lassen. Da Antrag­steller noch bis Ende März 2024 Zahlungen für das Jahr 2023 nach­holen können, zeigen wir die Renten­erhöhung für beide Jahre.

Steuerersparnis

Fünf Beispiele für unterschiedliche Erwerbs­situationen zeigen Ihnen, wie viel Steuerersparnis 2024 drin ist, wenn Sie mit freiwil­ligen Beiträgen Ihre Rente erhöhen. Spezielle Informationen und Tipps für Selbst­ständige, Freiberufler, Beamte, Frührentner und Hausfrauen und -männer helfen bei der individuellen Entscheidung.

Beitrags­rechner

Mit unserem Rechner können Sie sich schnell einen Über­blick verschaffen, wie Ihre individuelle Einzahlung derzeit Ihre Rente erhöht.

Check­liste

Eine Check­liste zeigt Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen, wenn Sie freiwil­lig in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen möchten.

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Noch bis 31. März für 2023 einzahlen

Um freiwil­lig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen zu können, müssen Interes­sierte zuerst einen Antrag auf freiwil­lige Versicherung stellen. Die Höhe der monatlichen Beiträge legen sie dann zwischen dem Mindest- und Höchst­beitrag selbst fest. Monatlich können sie zwischen 100,07 Euro und 1 404,30 Euro über­weisen. Ausnahme: Neuversicherte können noch bis Ende März 2024 für das komplette Jahr 2023 nach­zahlen.

Unsere Tabelle zeigt, mit welchem Rentenplus Einzahlende je nach Beitrag für die Jahre 2024 und 2023 rechnen können. Mit unserem Rechner können sie die Renten­erhöhung auch individuell ausrechnen.

Modell­rechnungen für unterschiedliche Berufe

Wir wollten wissen, was Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung bringen und wie sinn­voll das Vorsorgesparen über sie für Menschen in unterschiedlichen Erwerbs­situationen ist.

Die Renten­expertinnen und -experten der Stiftung Warentest haben für fünf Erwerbs­situationen beispielhaft die Möglich­keit durch­gerechnet, über die Rentenkasse vorzusorgen.

Rente hoch, Steuern runter

Ein bedeutender Teil der Vorsorge über die gesetzliche Rente sind die Steuer­vorteile. An unseren fünf Fällen haben wir daher nicht nur untersucht, wie unterschiedliche Einzahlungen die Rente erhöhen, sondern auch, wie sehr einzelne Gruppen steuerlich profitieren. Beispielhaft gerechnet haben wir für:

  • Selbst­ständige,
  • Beamtinnen und Beamte,
  • Freiberuf­lerinnen und Freiberufler,
  • Frührentne­rinnen und -rentner,
  • Hausfrauen und -männer.

Auch pflicht­versicherte Arbeitnehmer ab 50 können oft zusätzliche Einzahlungen leisten, so ihre Rente erhöhen und dabei Steuern sparen. Das gleiche gilt für unter 45-Jährige, wenn sie für Zeiten von Schul­besuch, Studium oder schu­lische Ausbildung Beiträge nachzahlen.

Steuer­vorteil hängt vom Einkommen ab

Unsere Rechnungen zeigen, dass die Steuerersparnis deutlich über 40 Prozent der Einzahlung ausmachen kann. Aber nicht für alle sind die freiwil­ligen Einzahlungen gleich gut. Die Höhe des Einkommens oder der Umfang der Alters­vorsorge neben den freiwil­ligen Beiträgen beein­flusst zum Beispiel stark, wie sehr einzelne von den Steuer­vorteilen profitieren können.

Freiwil­lig in die Renten­versicherung einzahlen – die wichtigsten Tipps

Freiwil­lig versichern. Sind Sie nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert, können Sie durch freiwil­lige Beiträge Ihre Rente erhöhen. Möglich ist das für Selbst­ständige und Freiberufler, Frührentner, Beamte und Hausfrauen und -männer.

Angestellte. Auch Pflicht­versicherte, insbesondere Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer, können freiwil­lig mehr einzahlen. Sind sie unter 45 Jahre, kommen Nachzahlungen für Schul-, Studiums- und Ausbildungszeiten infrage. Über 50-Jährige können Ausgleichszahlungen für einen früheren Renten­beginn leisten.

Vorsorge klären. Freiwil­lige Beiträge können Sie nutzen, um sich lang­fristig eine Basis­vorsorge aufzubauen, mit der Sie im Alter die laufenden Kosten decken. Sie können mit ihnen aber auch Ihre Rente noch kurz vor dem Ruhe­stand aufpeppen, etwa wenn Sie fest­stellen, dass Ihre Rürup-Rente nied­riger ausfällt als gedacht.

Sorgfältig abwägen. Renten passen nicht für jeden als Vorsorgeform. Das gilt auch für die gesetzliche Renten­versicherung. Wägen Sie vorher genau ab, ob freiwil­lige Beiträge zu Ihrer individuellen Situation passen.

Rat einholen. Bevor Sie freiwil­lig einzahlen, holen Sie sich kostenfreien Rat bei der Deutschen Rentenversicherung. Wollen Sie viel Geld investieren, kann zusätzlicher Rat von Lohn­steuer­hilfe­ver­einen, Steuerberate­rinnen oder unabhängigen Rentenberatern sinn­voll sein. Erkundigen Sie sich im Vorfeld immer nach den Kosten.

Sozial­verbände. Bei Streitig­keiten mit der Renten­versicherung können die Sozial­verbände VdK und SoVD Sie unterstützen. Der Mitglieds­beitrag liegt zwischen rund 5 Euro und 8 Euro im Monat.

Abgaben im Alter mitdenken

Bedenken müssen Vorsorgesparende, dass im Ruhe­stand auf ihre Rente Steuern anfallen, wenn auch meist deutlich weniger als im Berufs­leben. Dazu kommen bei gesetzlich kranken­versicherten Rentnern Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung von rund 12 Prozent.

Vor einer Investition in die gesetzliche Renten­versicherung heißt es also genau rechnen. Einen allgemeingültigen Rat für oder gegen freiwil­lige Einzahlungen können wir nicht geben, dazu hängt das Ergebnis von zu vielen persönlichen Faktoren ab. Unsere Beispiel­rechnungen zeigen aber, was Interes­sierte in ihre Über­legungen einbeziehen müssen.

Auf die Rechnerei verzichten können alle, die schon im Vorfeld zu dem Schluss kommen, dass Vorsorgen über die gesetzliche Rente nichts für sie ist. Dabei hilft unser Überblick über die Vor- und Nachteile (nach Frei­schaltung verfügbar).

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Alles rund um die Rente auf test.de

Hilfe beim Rentencheck: Die Rentenlücke erkennen und schließen
Zusatz­zahlungen unter 45:
Für Schul-, Studiums- und Ausbildungszeit nachzahlen
Vorzeitiger Renten­start: Abschläge ausgleichen und Steuern sparen
Früher in Rente: Basiswissen Rente mit 63
Rente für schwerbehinderte Menschen: Früher in den Ruhestand
Zu krank zum Arbeiten:
Was Sie von der Erwerbsminderungsrente erwarten können
Rente und Scheidung: Basiswissen Versorgungsausgleich

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.06.2024 um 09:19 Uhr
    Rückzahlung an die Krankenkasse

    @H.U.J.2024: Bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für das Sozialrecht. Gegen den Rückzahlungsbescheid der Krankenkasse können Sie erst einmal ohne Begründung Widerspruch einlegen, um die Widerspruchsfrist einzuhalten und die Begründung nachreichen.

  • H.U.J.2024 am 21.06.2024 um 11:33 Uhr
    Nachträgliche Rentenversicherungsbeiträge durch K

    Mein Sohn erhält seit dem 01.12.2023 eine volle Erwerbsminderungsrente.
    Im Schreiben seiner Krankenkasse wurde ihm nun mitgeteilt, dass vor ca. 4 Jahren während des Bezugs von Krankengeld für die Dauer von ca. 1 Jahr durch die Krankenkasse keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt wurden.
    Dies stand auch genauso in dem positivem Bescheid von 2020 zur Zahlung von Krankengeld.
    Bei einer internen Prüfung wurde der Fehler der Krankenkasse festgestellt.
    Den Betrag, den die Krankenkasse nachzahlen muß, fordert die Krankenkasse nun von meinem Sohn ein.
    Meine Frage lautet:
    1.) Ist die Forderung der Krankenkasse berechtigt?
    und
    2.) Wenn die Forderung berechtigt ist, folgt daraus automatisch eine Neuberechnung der Rente?
    Die Höhe des Krankengeldes betrug seinerzeit ca. 8.500,-- €.
    Anmerkung:
    Weder die Krankenkasse, noch die Rentenberaterin unser Stadt, noch das Call-Center der Deutschen Rentenversicherung konnten mir hier weiterhelfen.
    Wer kann mir hier weiterhelfen?

  • H.U.J.2024 am 21.06.2024 um 10:18 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • IQprotz am 20.06.2024 um 02:23 Uhr
    @ wilhelm.illerhaus

    Das kommt meistens auch auf Ihr Alter an- je älter, desto weniger Anwartschaft wird erworben. Und zu beachten ist auch, daß man im Ruhestand dann die KV/PV allein zahlen muß- kein Zuschuss vom Versorgungswerk. Und von Inflationsausgleich kann auch keine Rede sein, zumindest nach meiner Erfahrung. Man kann aber beim Versorgungswerk nachfragen, was eine Einzahlung bringt. Oder in der Satzung nachschauen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.02.2024 um 10:46 Uhr
    Versorgungswerk

    @wilhelm.illerhaus: Auch Einzahlungen ins Versorgungswerk können als Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, wenn die Höchstgrenze noch nicht mit anderen Ausgaben zur Altersvorsorge ausgeschöpft sind.
    Wir haben die Bedingungen der einzelnen Versorgungskammern nicht getestet. Die unterscheiden sich ja auch von Bundesland zu Bundesland. Wir empfehlen daher denjenigen, die nach einer Vorsorgeberatung suchen, den Gang zu einer unabhängigen Rentenberaterin / Rentenberater, die für ein Honorar das Angebot für Sie checken. Billig ist das nicht, aber für die langfristige Vorsorgeplanung kann sich das als nützlich erweisen. Über den Bundesverband der Rentenberater erhalten Sie Kontaktadresse:
    www.rentenberater.de
    Unseren Artikel dazu, was man mit Sonderausgaben für eine zusätzliche Rente absetzen kann, finden Sie hier:
    www.test.de/rente-extrazahlung