Fest­geld Abzo­cker von One Wall Street

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Fest­geld - Abzo­cker von One Wall Street

Der Name der angeblichen Firma „One Wall Street USA®“ soll vermutlich schil­lernd klingen. Dahinter verbirgt sich ein Fakeportal. © Getty Images / Tatiana Alekseeva

Beim Zinsportal nest-im.de, das angeblich von einer Firma aus den USA betrieben wird, fehlen selbst grund­legende Angaben und es ist vor allem eines: unseriös.

Dubiose Angebote

Wie unseriös das Portal nest-im.de ist, zeigt der Unterschied von drei Tagen: Als Finanztest erst­mals die Seite besuchte, boten die unbe­kannten Betreiber Fest­geld für zwölf Monate mit einer Verzinsung von 2,10 Prozent an – offen­bar hatten sie die Zins­wende verschlafen. Drei Tage später wirbt das Portal, dass angeblich „über 50-jährige Erfahrung und Exzellenz“ vereint, bereits mit 5,50 Prozent für dasselbe Produkt.

Warn­liste Stiftung Warentest

Haben Sie auch Erfahrungen mit dubiosen Anbietern gemacht? Dann senden Sie uns bitte Ihre Hinweise an: warn­liste@stiftung-warentest.de.

Keine Zulassung

Die Seite gibt im Gegen­satz zu anderen Fake-Portalen nicht nur vor, Fest­geld­anlagen zu vermitteln, sondern lockt auch mit einem „hoch­verzins­lichen Spar­konto von Nest“. Eine Zulassung bei der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht existiert nicht, weil die Seite nicht einmal eine korrekte Firmierung im Impressum nennt, sondern lediglich den schil­lernden Fantasie­namen „Nest® by One Wall Street USA®“. Unsere Fragen blieben unbe­antwortet. Die Seite kommt wegen fehlender Zulassung auf die Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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