Daten­pannen bei Facebook und Co Sichern Sie sich Ihre Chancen auf Schaden­ersatz

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Daten­pannen bei Facebook und Co - Sichern Sie sich Ihre Chancen auf Schaden­ersatz

Daten­klau. Werden private Daten öffent­lich, weil Firmen sie unzu­reichend schützen, steht geschädigten Betroffenen eine Entschädi­gung zu – derzeit zum Beispiel Millionen Facebook-Nutzern. © Getty Images

Nach Daten­pannen wie bei Facebook können Nutzer Recht auf Schaden­ersatz haben. Stiftung Warentest sagt, wie sie ihn fordern und was laut Ober­landes­gericht Stutt­gart gilt.

Über den Miss­brauch einer nicht richtig gesicherten Facebook-Funk­tion griffen Hacker die Daten Hunderter Millionen Facebook-Nutzer ab, sechs Millionen davon in Deutsch­land. Ähnliche Pannen gab es beim Streaminganbieter Deezer, beim Fahr­dienst Uber oder Online-Broker Scalable Capital. Immer mehr deutsche Gerichte bestätigen: Die Unternehmen hätten die Daten der Nutzer besser schützen müssen. Betroffenen steht bis zu 3 000 Euro immaterieller Schaden­ersatz ähnlich dem Schmerzens­geld zu.

Auch bei kleineren Beein­trächtigungen müssen die Unternehmen zahlen, hat der Europäische Gerichts­hof entschieden. Der bloße Daten­schutz­verstoß allein reicht zwar nicht aus, aber schon die Angst vor Miss­brauch der Daten kann zur Schaden­ersatz­pflicht führen. Das Ober­landes­gericht Stutt­gart hat nun geur­teilt: Betroffene müssen im Einzel­fall schildern, welche Nachteile ihnen entstanden sind und wie genau der mögliche Miss­brauch der Daten sie belastet hat. Pauschale Behauptungen genügen nicht. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest sagen, was zu beachten ist und wie Facebook-Nutzer sich ihre Chance auf Schaden­ersatz sichern.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.07.2023 um 08:30 Uhr
    Umgang mit Standardantworten auf Forderung

    @SD_82: Eigentlich sollte eine solche E-Mail als Eingangsbestätigung für ein Forderungsschreiben ausreichen. Allerdings: Wir halten es nicht für sicher, dass die Gerichte eine solche Standard-Antwort als Eingangsbestätigung werten. Es geht auf den Inhalt des Schreibens nicht sein und es kann gut sein, dass es automatisch aufgrund von Stichworten ausgelöst wird. Zudem scheint es so zu sein, dass Facebook nur als Einschreiben empfangene Forderungsschreiben an seine Anwälte weitergibt und diese eine Antwort verfassen. Wir empfehlen deshalb weiterhin, das Forderungschreiben per Einschreiben mit Rückschein an Meta zu schicken, so lange auf die E-Mail hin keine Bestätigung kommt, aus der sich eindeutig ergibt, dass die Forderung auf Datenschmerzensgeld wegen der Datenpanne angekommen ist.
    Wir wünschen Ihnen: Viel Erfolg! Nett wäre, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten.

  • SD_82 am 22.07.2023 um 11:03 Uhr
    Umgang mit Standardantworten auf Forderung

    Hallo Test-Team,
    danke für den Musterbrief. Diesen habe ich mit vielen Beispielen von Mails und SMS an die angegebene Mail Adresse geschickt. Ich bekomme mehrere Hundert Mails pro Tag und ab und an sogar Anrufe auf die Mobilnummer mit Akquise Versuchen.
    Zusätzlich hatte ich den Brief für dass Einschreiben vorbereitet. Nun hat Facebook doch auf die Mail mit einer Standardantwort reagiert. Kurzer Auszug:
    "Es tut uns leid, dass du wegen deiner Sicherheit auf Facebook besorgt bist. Auch wenn sich auf Facebook alles ums Teilen dreht, möchten wir sicherstellen, dass du Kontrolle darüber hast, was und wie viel du teilen möchtest.
    Mithilfe des Tools „Privatsphäre-Check“ kannst du prüfen, wer deine Beiträge und Profilinformationen wie deine Telefonnummer und E-Mail-Adresse sehen kann" usw.
    Kann ich das als Eingangsbestätigung für mein Schreiben werten, sollte ich nachfassen oder besser doch noch das Einschreiben schicken?
    Danke für Ihre tolle Arbeit

  • FrühlingsGezwitscher am 27.05.2023 um 22:26 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gg. die Netiquette

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2022 um 18:18 Uhr
    Richtige Mailadresse Meta Platforms lreland Ltd.

    @Alexander_79 Facebook hat uns inzwischen zum Kanal für Schadenersatzforderungen geschrieben: Die von uns verwendete E-Mail-Adresse ist richtig für das Anliegen. Die Ihnen gegebene Antwort sei bedauerlicherweise schlicht falsch.
    Richtig ist: impressum-support@support.facebook.com
    Nichts Neues von den Schlichtungsstellen: Wir haben noch keine Schlichtungsstellen ausfindig gemacht, die sich für die Schmerzensgeldforderung gegen Meta Platforms Ireland Ltd. zuständig fühlt.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.11.2022 um 18:28 Uhr
    Feedback zum Musterbrief

    @Alexander_79: Soweit es um die schriftliche Geltendmachung von Schadenersatzforderungen bei Meta Platforms Ireland Ltd. geht: Die ist das Unternehmen als Vertragspartner deutscher Facebook-User verpflichtet zu bearbeiten. Als digitaler Kanal erschien uns der im Artikel genannte passend. Wir werden bei Facebook nachfragen, wo und wie dass Unternehmen Schadenersatzforderungen digital entgegennimmt. Auch die Rechtsauffassung der Schlichtungsstelle werden wir gleich am Montag prüfen. Es kann aus unserer Sicht eigentlich nicht sein, dass deutsche Facebook-Nutzer keinen Zugang zu einem deutschsprachigen Schlichtungsverfahren haben.
    Für Ihre Rückmeldung: Vielen Dank!