Versicherungs­beiträge Das droht säumigen Zahlern

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Versicherungs­beiträge - Das droht säumigen Zahlern

Schutz­schirm. Spätestens wenn der Versicherer mahnt, sollten Kunden und Kundinnen fällige Beiträge zahlen, um ihren Versicherungs­schutz nicht zu verlieren. © Getty Images / Kamisoka

Beitrags­schulden können zur Kündigung der Versicherung führen. Wir sagen, was Kunden und Kundinnen tun können, um im Ernst­fall nicht ohne Versicherungs­schutz dazu­stehen.

Wenn Sie mit dem Beitrag im Rück­stand sind

Ich habe eine neue Versicherung abge­schlossen: Wie schnell muss ich den ersten Beitrag zahlen?

Sobald Sie den Versicherungs­schein erhalten haben, müssen Sie den ersten Beitrag über­weisen. Sie haben dafür maximal zwei Wochen Zeit. Versäumen Sie die Zahlung, haben Sie keinen Versicherungs­schutz und der Versicherer darf vom Vertrag zurück­treten.

Ich habe den Beitrag der Hausrat­versicherung nicht gezahlt. Jetzt wurde einge­brochen. Bin ich versichert?

Solange Sie keine Mahnung erhalten haben, können Sie – übrigens nicht nur bei der Hausratversicherung – die Zahlung nach­holen und haben Anspruch auf die vereinbarten Leistungen.

Hat die Gesell­schaft Sie bereits ange­schrieben, wahren Sie unbe­dingt die in der Mahnung gesetzte Zahlungs­frist. Andernfalls kann der Versicherer die Regulierung Ihres Einbruchs­schadens verweigern.

Wenn eine Mahnung kommt

Die Versicherung hat mir eine Mahnung geschickt. Ich verstehe aber nicht, wie der Betrag zustande kommt. Muss ich trotzdem zahlen, um nicht rausgeworfen zu werden?

Fragen Sie erst einmal nach. Es gibt gesetzliche Vorgaben, wie detailliert eine Mahnung sein muss. Versicherer sind verpflichtet, die Beiträge, Verzugs­zinsen und Mahn­kosten einzeln aufzuschlüsseln. Setzt sich ein Versicherungs­vertrag aus mehreren Bausteinen zusammen, muss der Versicherer angeben, welcher Teil des Beitrags­rück­stands auf welchen Teil des Versicherungs­vertrags entfällt. Auch wenn mehrere Personen zusammen versichert sind, muss in der Mahnung stehen, welcher Betrag für jede von ihnen nach­zuzahlen ist. Außerdem müssen Versicherer ihre Kunden auf die Folgen einer verspäteten Zahlung hinweisen.

Versäumt ein Versicherer einen dieser Punkte, ist die Mahnung unwirk­sam, und Sie behalten Ihren Versicherungs­schutz. Das Gesetz fordert eine „qualifizierte Mahnung“, um Kunden zu schützen, die vielleicht Geld­sorgen haben. Sie sollen wählen können, auf welchen Teil des Versicherungs­vertrags sie verzichten und welchen sie fortführen wollen.

So entschied das Land­gericht Köln im Fall einer Frau, die ihre Tochter durch einen Verkehrs­unfall verloren hatte (Az. 26 O 79/18). Mutter und Tochter besaßen eine gemein­same private Unfall­versicherung und hatten den Jahres­beitrag nicht gezahlt. Der Versicherer wurde verurteilt, die vereinbarte Todes­fall­leistung für die Tochter zu zahlen. Er hatte in seinem Mahn­schreiben lediglich den fehlenden Betrag insgesamt und die Mahn­kosten ausgewiesen, nicht aber die Beitrags­anteile für jede Person.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen oder kündigen wollen

Wenn ich vom Vertrag kurz nach Abschluss zurück­trete – kann die Versicherung trotzdem einen Monats­beitrag von mir verlangen?

Wenn Sie Ihren Rück­tritt inner­halb der 14-tägigen Widerrufs­frist erklären, müssen Sie nicht zahlen. Am besten schi­cken Sie den Brief per Einschreiben. Entscheidend ist, wann Ihr Schreiben bei dem Versicherer eintrifft.

Ich kann erst in einem Jahr regulär kündigen, will aber früher raus. Endet der Vertrag, wenn ich einfach nicht mehr zahle?

Nein. Selbst wenn der Versicherer Sie rauswirft, bleiben die Beitrags­schulden bestehen. Die Gesell­schaft kann ein Mahn­verfahren einleiten und die Außen­stände eintreiben – einschließ­lich Inkasso­kosten und Verzugs­zinsen. Bleiben Sie die Beiträge für die Kfz-Haft­pflicht­versicherung schuldig, droht sogar noch weiterer Ärger: Das Auto verliert die Zulassung und wird von der Polizei still­gelegt. Wer trotzdem fährt, macht sich strafbar.

Tipp: Die für Sie richtige Police finden Sie mithilfe unseres Kfz-Versicherungsvergleich. Sie bezieht so gut wie alle Versicherer mit ein und nennt güns­tige Tarife – genau für Ihren persönlichen Versicherungs­bedarf.

Ich habe zum 30. Juni gekündigt, nun sehe ich, dass sich der Vertrag frühestens zum Jahres­ende beenden lässt. Gilt meine Kündigung nun auto­matisch für diesen Termin?

Nein. Eine Kündigung zum falschen Termin ist unwirk­sam, der Vertrag läuft weiter. Wenn Sie nicht sicher sind, zu welchem Termin Sie kündigen können, schauen Sie im Vertrag nach oder erklären Sie Ihre Kündigung „zum nächst­möglichen Termin“. Lassen Sie sich den Eingang des Schreibens schriftlich vom Versicherer bestätigen.

Wenn Sie knapp bei Kasse sind

Ich habe ernst­hafte Geld­sorgen. Welche Verträge soll ich kündigen?

Sortieren Sie Ihre Policen nach Wichtig­keit. Existenzielles wie die private Haftpflichtversicherung oder Risikolebensversicherung sollte unbe­dingt weiterlaufen. Ein Voll­kasko­schutz für ein zehn Jahre altes Auto ist hingegen entbehr­lich. Gleiches gilt für Versicherungen, bei denen der mögliche Schaden über­schaubar ist, etwa eine Handypolice.

Kündigen Sie zum nächst­möglichen Termin. Bei akuten Zahlungs­schwierig­keiten können Sie sich Luft verschaffen, indem Sie von jähr­licher auf vierteljähr­liche oder monatliche Zahlungs­weise umstellen. Dann wird es zwar unterm Strich teurer, aber Sie müssen die Summe nicht auf einmal aufbringen. Die Kündigungs­frist verkürzt sich durch die geänderte Zahlungs­weise allerdings nicht.

Was ist, wenn ich die Kranken­versicherungs­beiträge nicht zahlen kann?

Die Kranken­versicherung ist die einzige Versicherung, bei der ein Minimal­schutz auch für Beitrags­schuldner erhalten bleibt. Sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte werden in Notfällen, bei akuten Erkrankungen und bei Schmerzen behandelt. Setzen Sie sich trotzdem schnellst­möglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung und suchen Sie nach einer Lösung, bevor sich die Beitragsschulden anhäufen.

Tipp: Wie privat Kranken­versicherte mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen können, verrät unser Special Private Krankenversicherung. Welche weiteren Möglich­keiten es bei Geld­mangel für privat Versicherte gibt, erfahren Sie in unserem Special zu Sozialtarifen.

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