Schrebergarten, Kleingarten, Mietgarten Gartenglück im Kleinformat – unsere Tipps für Schrebergärtner

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Schrebergarten, Kleingarten, Mietgarten - Gartenglück im Kleinformat – unsere Tipps für Schrebergärtner

Entspannen im Schrebergarten – gerade für Städter sind die kleinen Gärten ein wichtiger Ort für Frei­zeit und Erholung. © Getty Images / Tom Werner

Millionen Menschen erholen sich im Schrebergarten oder im Mietgarten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Regeln für Kleingärtner und finden Tipps zur Garten­suche.

Kleingärtner haben viele Privilegien: Sie nutzen kommunales Land und zahlen wenig dafür. Die Höhe ihrer Pacht ist gedeckelt. Erlaubt ist höchs­tens das Vierfache der orts­üblichen Pacht, die im erwerbs­mäßigen Obst- und ­Gemüse­anbau verlangt wird. 18 Cent kostet im Schnitt der Quadrat­meter pro Jahr, in Groß­städten im Schnitt 22 Cent, so der Bundes­verband Deutscher Gartenfreunde. Für die durch­schnitt­liche Kleingartengröße von 370 Quadrat­metern sind das zwischen 67 und 81 Euro pro Jahr. Außerdem genießen Kleingärtner Kündigungs­schutz: Solange sie ihren Garten kleingärtnerisch nutzen, darf ihnen niemand ohne Weiteres kündigen.

Die Expertinnen und Experten der Stiftung Warentest erklären, was sonst noch für die Nutzung eines Kleingartens gilt und was im Vergleich dazu Mietergärten sind.

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  • michalski0709 am 04.05.2021 um 17:20 Uhr
    Doppelmoral, Nasenprinzip und Zweierlei Maß

    Ich bin seit 2013 Kleingärtner. Unsere Kollonie hat 645 Parzellen. Regeln sind wichtig, um die Ordnung und den Gemeinschftlichen Frieden zu waren. Das ist die eine Seite der Münze. Die Praxis sieht oft anders aus. Die Vorstände der Bezirk bzw Reginalverbände und die Vereinsvorstände haben die Aufgabe die Regeln und Gesetze zur gegenüber den Vereinsmitgliedern durchzusetzen. Leider sieht es im wahren Vereinsleben ganz anders aus. Sie nutzen Ihren Stand und Ihre Funktion für Ihre eigenen Interessen aus und gehen mit Doppelmoral und mit zeierlei Maß gegen Verstöße der Vereinsmitglieder vor. Wärend die einen Ihren Bestandsschutz von unerlaubten Schuppen,Gewächshäusern, Nadelgehölzen usw durch die Vorstände geduldet werden,müssen andere jedes noch so kleine Vergehen beseitigen. Dieses müsste viel mehr geahndet werden. Dann wär auch wieder Ruhe im Grünen. Wert Euch gegenüber die Bestimmer und Korintenkacker

  • Gelöschter Nutzer am 05.09.2019 um 10:19 Uhr
    gatrenhaus

    nach gesetz ist es das gatrenheuschen muß 24 qm sein , un das ist auch gut ,die frage ist ----darf verhein wen alle mitglieder abgestimn haben 4 qm kleinen schuppen für geräten dazu bauen .gieb es welche rechte dafür, ------ zum beispiel der verhen hat sich von 10 jahren dafür abgestimt, alle wahren dafür und alle haben klein schuppen dazugebaut, jetz steht der verein vonden fackten das alle mussen die 4 qm abreisen ,,,10 jahren hat es nimanden gestört .gibt es eine möglichkeit die sache zuregeln.......alle nach der zeit endert sich warum die alte regeln bei gartenverein stehen immer umverendert

  • herbart am 20.06.2017 um 21:38 Uhr
    Kleingarten

    In unserem KGV gibt es 280 Gärten unterschiedlicher Größe. Kein Garten ist frei. Es gibt Wartelisten auf einen zu übernehmenden Garten. Die Mitgliedschaft als Vereinsmitglied wurde auf 1 Jahr Probe festgelegt, um schwarze Schafe wieder los werden zu können. Der Verein hat eine gute Satzung, die auch von Neulingen abgezeichnet werden muss. Nachbarschaft wird groß geschrieben, jährliche Feste sind gefragt und beliebt. Auch ein Mallorca-Urlaub ist drin, weil man sich auf seinen Gartennachbarn verlassen kann. Und ein Garten ist nicht nur für die Kinder da. Ja, er macht auch Arbeit. Wer die scheut, sollte wirklich nur zum Ballermann fliegen...

  • mawaza am 16.06.2017 um 12:41 Uhr
    Kleingartenkolonie = Gemeinschaftswesen?

    Das war es in früheren Zeiten einmal. Heute ist das nicht mehr so. Das Interesse an einem Kleingarten ist zwar noch da, aber weniger an der Gemeinschaft und deren Teilhabe. Das zeigt sich im täglichen Leben und geht bis zu Veranstaltungen, Gemeinschaftsarbeiten und Mitgliederversammlungen. Jeder, der einen Kleingarten pachtet, sollte wissen, worauf er/sie sich einlässt. Es git Rechte und Pflichten. Leider gibt es genug "Gartenfreunde", die das, was in der Gartenordnung steht, nicht interessiert und ihr Ding machen zu allen möglichen und unmöglichen Zeiten. Dass ein Garten auch für die Erholung gedacht ist., was auch Rücksichtnahme bedeutet, muss vielen Pächtern erst mal verdeutlicht werden. Die EHRENAMTLICH arbeitenden Vorstandsmitglieder haben keinen leichten Stand (in der heutigen Zeit kommt das viel zu oft vor).

  • Antefix am 31.05.2017 um 13:07 Uhr
    Gemütssache

    Ich würde mir die verpflichtende Einpachtung in das Regelwerk eines KGV (zumeist ja in Großstadtnähe mit großer Bevölkerungsfluktuation) sehr gut überlegen. Was ist in drei, vier Jahren, wenn der größer gewordenen Kinder wegen auch der familiäre "Freizeitspaß" vorübergegangen ist und für Vater oder Opa kaum mehr als die Selbst- und Mithilfeverpflichtungen spießig und zwingend wirken? Auf Mallorca-Urlaub verzichten, um im Gärtchen pflichterfüllend aufzuräumen? Es gibt bei Spaziergängen mit offenen Augen oder in Kleinanzeigen genügend "freie", aus Altersgründen liegengelassene Grüngrundstücke, die zumeist günstig gekauft und damit zu selbstgefühlssteigerndem Grundbesitz werden können. Allerdings ist dann (zur gegenwärtigen Jahreszeit) oft erstmal eine verwilderte "grüne Hölle" zu roden -- und wer das nicht schafft, soll's besser ganz bleiben lassen.