![EuGH-Urteil - Vertrag darf nicht nur vom Schufa-Score abhängen](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/44/51/5b03c0da-a592-406d-bbf1-fe7ab08d00ed-web/6073386_schufa-europaeischer-gerichtshof-a2312.jpg)
Hohe Instanz. Der Gerichtshof der Europäischen Union – Cour de Justice de l‘Union européenne – mit Sitz in Luxemburg-Stadt befasst sich unter anderem mit Anträgen nationaler Gerichte. © imago / IP3press
Die Verwendung des Schufa-Scores ist unzulässig, wenn er maßgeblich darüber entscheidet, ob ein Vertrag zustande kommt. So entschied der Europäische Gerichtshof.
Europäischer Gerichtshof stellt klar
Deutschlands größte Auskunftei Schufa sammelt Daten über Girokonten, Kredite oder Handyverträge und berechnet auf dieser Basis Scores, die etwas über die Kreditwürdigkeit und das Zahlungsverhalten der bei ihnen gespeicherten Personen aussagen. Vertragspartner der Schufa, etwa Banken, Telekommunikationsunternehmen und Energieversorger nutzen den Score für die Entscheidung, ob sie einem Kunden zum Beispiel einen Kredit gewähren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 7. Dezember 2023 das Scoring der Schufa als unzulässig eingestuft (Az. C-634/21), sofern die Vertragspartner der Schufa allein aufgrund dieses übermittelten Scorewerts einen Vertrag ablehnen. Das wäre eine verbotene automatisierte Entscheidung im Einzelfall, befand das Gericht. Beispiel dafür wäre, wenn eine Bank das Schufa-Scoring maßgeblich für die Entscheidung nutzt, ob ein Kunde einen Kredit bekommt oder nicht.
Häufig liegen der Bank deutlich mehr Informationen über einen Kreditkunden vor als der Schufa. Die Bank weiß meist, ob der Kunde fest angestellt ist, ein regelmäßiges Einkommen hat, wie hoch es ist und ob weitere Vermögenswerte vorhanden sind. Zusammen mit allen diesen Informationen dürfte der Score der Schufa nicht maßgeblich für die Kreditentscheidung sein.
Vertragspartner können Score weiter nutzen
Das Schufa-Vorstandsmitglied Schufa Ole Schröder sagte zu der Entscheidung des EuGH: „Auf dieses Urteil haben wir uns mit unseren Kunden in den vergangenen Monaten vorbereitet.“. Für ihre meisten Vertragspartner sei der Score zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss.
Auslöser für die Entscheidung war eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Eine Frau hatte wegen ihres niedrigen Schufa-Scores keinen Kredit bekommen. Der EuGH entschied, dass das Scoring zwar grundsätzlich als automatisierte Entscheidung anzusehen ist, diese aber zulässig ist, sofern sie nicht maßgeblich ist. Vertragspartner der Schufa, bei denen der Score eine zentrale Rolle bei Vertragsentscheidungen spielt, müssten dann Anpassungen vornehmen.
Entscheidung zu Speicherfristen ist schon umgesetzt
Gleichzeitig hat der EuGH entschieden, dass die Schufa Daten nicht länger speichern darf, als sie in öffentlichen Verzeichnissen gespeichert werden. Der EuGH folgt damit den Schlussanträgen des Generalanwaltes vom März 2023. Aufgrund dessen hatte die Schufa bereits im Vorfeld die Speicherdauer für Informationen zu einer Restschuldbefreiung vom 36 auf 6 Monate verkürzt.
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Das ist gelinde gesagt eine Lüge.
Ich bin selbst Banker und kann sagen, dass alle Banken bei Kreditvergabe zumindest einen Mindest-Schufascore voraussetzen, ist man unter diesem, ist das schon der alleinige Grunde für eine Ablehnung, auch wenn alle anderen Prüfkriterien positiv sind.