EuGH-Urteil Vertrag darf nicht nur vom Schufa-Score abhängen

1
EuGH-Urteil - Vertrag darf nicht nur vom Schufa-Score abhängen

Hohe Instanz. Der Gerichts­hof der Europäischen Union – Cour de Justice de l‘Union européenne – mit Sitz in Luxemburg-Stadt befasst sich unter anderem mit Anträgen nationaler Gerichte. © imago / IP3press

Die Verwendung des Schufa-Scores ist unzu­lässig, wenn er maßgeblich darüber entscheidet, ob ein Vertrag zustande kommt. So entschied der Europäische Gerichts­hof.

Europäischer Gerichts­hof stellt klar

Deutsch­lands größte Auskunftei Schufa sammelt Daten über Giro­konten, Kredite oder Handy­verträge und berechnet auf dieser Basis Scores, die etwas über die Kreditwürdig­keit und das Zahlungs­verhalten der bei ihnen gespeicherten Personen aussagen. Vertrags­partner der Schufa, etwa Banken, Tele­kommunikations­unternehmen und Energieversorger nutzen den Score für die Entscheidung, ob sie einem Kunden zum Beispiel einen Kredit gewähren. Der Europäische Gerichts­hof (EuGH) hat am 7. Dezember 2023 das Scoring der Schufa als unzu­lässig einge­stuft (Az. C-634/21), sofern die Vertrags­partner der Schufa allein aufgrund dieses über­mittelten Score­werts einen Vertrag ablehnen. Das wäre eine verbotene auto­matisierte Entscheidung im Einzel­fall, befand das Gericht. Beispiel dafür wäre, wenn eine Bank das Schufa-Scoring maßgeblich für die Entscheidung nutzt, ob ein Kunde einen Kredit bekommt oder nicht.

Häufig liegen der Bank deutlich mehr Informationen über einen Kredit­kunden vor als der Schufa. Die Bank weiß meist, ob der Kunde fest angestellt ist, ein regel­mäßiges Einkommen hat, wie hoch es ist und ob weitere Vermögens­werte vorhanden sind. Zusammen mit allen diesen Informationen dürfte der Score der Schufa nicht maßgeblich für die Kredit­entscheidung sein.

Vertrags­partner können Score weiter nutzen

Das Schufa-Vorstands­mitglied Schufa Ole Schröder sagte zu der Entscheidung des EuGH: „Auf dieses Urteil haben wir uns mit unseren Kunden in den vergangenen Monaten vorbereitet.“. Für ihre meisten Vertrags­partner sei der Score zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertrags­abschluss.

Auslöser für die Entscheidung war eine Vorlage des Verwaltungs­gerichts Wiesbaden. Eine Frau hatte wegen ihres nied­rigen Schufa-Scores keinen Kredit bekommen. Der EuGH entschied, dass das Scoring zwar grund­sätzlich als auto­matisierte Entscheidung anzu­sehen ist, diese aber zulässig ist, sofern sie nicht maßgeblich ist. Vertrags­partner der Schufa, bei denen der Score eine zentrale Rolle bei Vertrags­entscheidungen spielt, müssten dann Anpassungen vornehmen.

Entscheidung zu Speicher­fristen ist schon umge­setzt

Gleich­zeitig hat der EuGH entschieden, dass die Schufa Daten nicht länger speichern darf, als sie in öffent­lichen Verzeich­nissen gespeichert werden. Der EuGH folgt damit den Schluss­anträgen des General­anwaltes vom März 2023. Aufgrund dessen hatte die Schufa bereits im Vorfeld die Speicherdauer für Informationen zu einer Restschuldbefreiung vom 36 auf 6 Monate verkürzt.

1

Mehr zum Thema

1 Kommentar Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • MariaKrohn am 11.12.2023 um 09:18 Uhr
    Score nicht entscheident?

    Das ist gelinde gesagt eine Lüge.
    Ich bin selbst Banker und kann sagen, dass alle Banken bei Kreditvergabe zumindest einen Mindest-Schufascore voraussetzen, ist man unter diesem, ist das schon der alleinige Grunde für eine Ablehnung, auch wenn alle anderen Prüfkriterien positiv sind.