Essen und Getränke zum Mitnehmen Weg frei für mehr Mehrweg

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Essen und Getränke zum Mitnehmen - Weg frei für mehr Mehrweg

Mehr­wegboxen ziehen jetzt in die Gastronomie ein. Bei sorg­samer Behand­lung halten sie lange, schonen so Umwelt und Klima. © Getty Images

Take-away wird endlich ökologischer: Gastronomen müssen ab 2023 wieder­verwend­bare Behälter anbieten. Das gilt auch für Bring­dienste.

Morgens ein Cappuccino to go, mittags die schnelle Sushibox vom Liefer­dienst und abends noch was Leckeres vom Italiener nebenan – Mahl­zeiten und Getränke zum Mitnehmen oder Bestellen sind praktisch.

Und sie sorgen für reichlich Abfall: Laut Bundes­regierung entstehen in Deutsch­land täglich 770 Tonnen Verpackungs­müll durch Take-away-Einwegverpackungen. Das soll sich ändern. Denn ab 1. Januar 2023 tritt die neue Mehr­weg­angebots­pflicht in Kraft. Daneben gibt es viele weitere Neuerungen fürs Jahr 2023.

Kund­schaft hat die Wahl zwischen Ein- und Mehrweg

Restaurants, Cafés und Imbisse, aber auch Fleischereien oder Bäckereien, die Gerichte und Getränke „to go“ verkaufen, müssen ihren Kundinnen und Kunden dann bei der Art der Verpackung die Wahl lassen: Neben Einwegkunst­stoff­verpackungen müssen sie auch wieder­verwend­bare Becher, Schalen und Boxen anbieten. Gleiches gilt für Bring­dienste, die bestelltes Essen bis an die Haustür liefern.

Tipp: Nicht selten sind Verpackungen ein Ärger für die Kund­schaft – meist solche aus dem Supermarkt. Auf unserer Themenseite Verpackungsärger und Mogelpackung nennen wir konkrete Beispiele. Im test-Bericht Preisfallen im Supermarkt geben wir Tipps, wie echte Schnäpp­chen zu erkennen sind.

Auf Mehr­wegbehälter gibt es Pfand

Die Unternehmen dürfen einen Pfand­betrag erheben, der erstattet wird, wenn die Kundinnen und Kunden die Mehr­wegbehälter später zurück­geben. Nicht erlaubt ist es, Speisen und Getränke in Mehr­weggeschirr teurer zu verkaufen als in Einwegverpackungen.

Inzwischen haben sich Mehr­weganbieter wie Recup und Rebowl etabliert: Sie statten eine Vielzahl an Restaurants und Cafés aus, was die Rück­gabe von Bechern und Schalen einfacher machen dürfte.

Tipp: Behandeln Sie die Behälter sorg­sam und geben Sie sie sauber zurück.

Kleine Betriebe sind ausgenommen

Von großen Ketten unabhängige Betriebe mit bis zu 80 Quadrat­meter Verkaufs­fläche und bis zu fünf Mitarbeitenden müssen kein eigenes Mehr­wegsystem anbieten. Sie sind künftig aber dazu verpflichtet, von Gästen selbst mitgebrachte Behälter zu befüllen.

Tipp: Wenn Sie regel­mäßig „to go“ bestellen, legen Sie sich eine Auswahl an gut schließenden Bechern und Boxen in verschiedenen Größen zu, die einfach zu reinigen sind – am besten in der Spül­maschine. Besonders stabil und geruchs­neutral ist Edelstahl.

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Kommentarliste

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  • AlterTester am 20.12.2022 um 11:47 Uhr
    Eher Publicity als Fortschritt

    Das ist doch die typische Form deutscher Gesetzgebung: Wischiwaschiwischiwaschi...
    Was, bitte, bringt es, dass diese Restaurants und dergleichen Mehrwegverpackungen anbieten (!) müssen ? Glaubt man allen Ernstes, dass eine nennenswerte Zahl der Kundschaft darauf umsteigt, am Ende noch Pfand bezahlt, die Sachen sogar zurückbringt..., wenn es die Ware Einweg-Verpackt zum selben Preis gibt ? Richtig wäre gewesen, die Mehrweg-Verpackung zur Regel und die Einweg-Verpackung zur Ausnahme zu machen. Und da man am besten über den Geldbeutel was erreicht: Eine erhebliche Steuer auf Einwegverpackungen - erhoben direkt von den Herstellern, die dann über die Preise an die Kundschaft weitergereicht werden - de facto wäre also Einweg-Verpackt deutlich teurer als Mehrweg. DAS wäre ein Fortschritt gewesen - aber diese neue Regelung, noch dazu garniert mit der deutschen "Ausnahmeritis", ist eher eine Publicity-Veranstaltung ("Wir tun was, klasse, was ?"). Erinnert irgendwie an die "Winterreifen-Pflicht"