Entschädigung Wie Unfall­opfer kämpfen – und Versicherer dagegen­halten

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Entschädigung - Wie Unfall­opfer kämpfen – und Versicherer dagegen­halten

Völlig zertrümmert: Karl-Heinz H.s Renn­rad. Ein Raser rammte ihn. Der Renn­radfahrer über­lebte. Seit Jahren fordert er Entschädigung. Bisher ohne Erfolg. © Privat

Ausgerechnet nach schweren Unfällen gibt es oft Streit mit der Versicherung. test.de dokumentiert Berichte von Lesern und gibt Hinweise zur Rechts­lage.

Streit um hohe Entschädigung

Ausgerechnet bei schwer verletzten Opfern von Unfällen oder nach Behand­lungs­fehlern verweigern Haft­pflicht­versicherer zunächst oft die Entschädigung. Anwälte und Opfer haben den Verdacht: Das hat System. Fest steht: Die Rechts­lage ist ungünstig für Opfer. Sie haben oft schlechte Chancen, ihre Rechte gegen den Versicherer durch­zusetzen.

Branche unter Verdacht

Aus Sicht der Versicherer gibt es kein Problem. Über 99 Prozent der Fälle im Schaden-Unfall-Bereich regulierten die Versicherer reibungs­los, erklärt Bernhard Gause, Mitglied der Haupt­geschäfts­führung des Gesamt­verband der Versicherungs­wirt­schaft (GdV), auf Anfrage von test.de. Anwälte und Opfer schwerer Unfälle sehen das anders. Sie glauben, die Versicherer versuchen, hohe Schaden­ersatz­zahlungen nach Kräften zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Zahlreiche Leser haben sich an test.de gewandt und ihre Fälle geschildert. Viele sind davon über­zeugt: Der zuständige Versicherer hat die Regulierung ganz oder teil­weise zu Unrecht verweigert. Oft habe sich der Streit um die Entschädigung über viele Jahre hingezogen. Ausnahms­los geht es um Unfälle, bei denen die Opfer schwere Verletzungen erlitten. Ein Teil der Betroffenen ist jetzt erwerbs­unfähig und/oder schwer behindert und hat auch Jahre nach dem Unfall noch keine Entschädigung enthalten.

Opfer haben es schon von Rechts wegen schwer

Schon von Rechts wegen haben es Opfer im Streit mit dem zuständigen Haft­pflicht­versicherer schwer: Sie müssen alle Voraus­setzungen für die Haftung des Versicherers darlegen und mögliche Beweise nennen. Wenn der Versicherer nicht von sich aus voll­ständig zahlt, bleibt ihnen nur, vor Gericht zu ziehen. Die Gerichts­kosten müssen sie vorstre­cken. Bei einer 50 000-Euro-Klage sind 1 638 Euro nötig, damit das Gericht die Klage über­haupt nur zustellt. Geht es um Schaden­ersatz und Schmerzens­geld in Höhe von 200 000 Euro, steigen die Gerichts­kosten für die erste Instanz auf 5 238 Euro. Später im Verfahren sind als Beweis in der Regel ärzt­liche Gutachten notwendig, die oft vierstel­lige und im Einzel­fall sogar fünf­stel­lige Beträge kosten können: zahl­bar sofort – sonst fängt der Gutachter gar nicht erst an. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann es sich oft gar nicht leisten, den Versicherer in die Pflicht zu nehmen, und muss mit dem zufrieden sein, was das Unternehmen von sich aus zahlt. Menschen mit sehr geringem Einkommen hilft die Prozess­kosten­hilfe. Doch schon wer wenig mehr als das Existenz­minimum verdient, muss sich mit Ratenzah­lungen an den Verfahrens­kosten beteiligen.

Wenig Entschädigung als Wett­bewerbs­vorteil

Sicher ist: Für Versicherer lohnt es sich, wenig Schaden­ersatz zu zahlen. Zwar können sie bei der Schadens­regulierung auf die Beiträge ihrer Kunden zurück­greifen. Doch je mehr sie auszahlen, desto höher müssen die Beitrags­einnahmen sein, und desto schwerer wird es für den Versicherer, Gewinne zu erwirt­schaften und mit güns­tigen Angeboten neue Kunden zu gewinnen. Zumindest große Versicherer schließen nur für Schäden im weit sieben­stel­ligen Bereich so genannte „Rück­versicherungen“ ab. Solche Versicherungs­verträge regeln, dass bei besonders hohen Schäden letzt­lich ein anderes Versicherungs­unternehmen einspringt. Doch selbst wenn die Rück­versicherung die Kosten über­nimmt, muss meist auch der Haft­pflicht­versicherer zahlen. Der zukünftige Beitrag für den Rück­versicherer hängt nämlich in der Regel davon ab, wie viele Schäden jenseits der Rück­versicherungs­grenze angefallen sind.

Versicherer haben Pflicht zur genauen Prüfung

Anderer­seits dürfen die Versicherer auch nur dann zahlen, wenn Geschädigte belegen, dass ihre Forderungen berechtigt sind. So schreibt es das Versicherungs­vertrags­gesetz vor. Gegen unbe­rechtigte Forderungen des Opfers müssen die Unternehmen ihre Versicherungs­nehmer verteidigen. Wenn sich nicht klären lässt, ob und für welche Schäden ein Versicherer einzustehen hat, gibt’s kein Geld. Im Zweifel haben die Opfer also das Nach­sehen.

Erschütternde Fälle

Nach einem Leser­aufruf der Stiftung Warentest hat sich eine ganze Reihe Betroffener mit zum Teil erschütternden Schil­derungen gemeldet. Die Fälle recht­lich zu beur­teilen, ist kaum möglich. Dazu müsste jeweils die ganze Akte vorliegen und von Juristen und oft auch Medizinern akribisch geprüft werden. Dies über­steigt die Möglich­keiten der Stiftung Warentest. Statt­dessen dokumentieren wir die Schil­derungen Betroffener. Sie erlauben zwar meist kein abschließendes Urteil. Sie zeigen aber, wie schwer Opfer zu ihrem Recht zu kommen, und wie sehr sie darunter leiden, wenn sie trotz schwerer Verletzungen oder sogar Behin­derungen über Jahre hinweg keine oder nur geringe Entschädigung erhalten.

Haben Sie Ähnliches erlebt? Schi­cken Sie Ihren Bericht bitte an: schadensregulierung@stiftung-warentest.de.

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