Energiepreise Zuschuss für Heizöl und Pellets

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Energiepreise - Zuschuss für Heizöl und Pellets

Im Jahr 2022 stiegen die Energiepreise für nicht leitungs­gebundene Brenn­stoffe. Jetzt kommt auch für sie eine Preisbremse. © Adobe Stock / U. J. Alexander

Auch wer mit nicht leitungs­gebundener Energie aus Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizt, zahlt inzwischen deutlich mehr. Er kann jetzt Hilfe beantragen.

Nicht nur Erdgas ist im vergangenen Jahr viel teurer geworden. Gleiches gilt für Pellets, Flüssiggas, Heizöl, Scheit­holz und Kohle. Wer mit diesen Brenn­stoffen heizt, kann rück­wirkend für das Jahr 2022 eine Unterstüt­zung beantragen. Dies hat der Bund schon im Dezember des vergangenen Jahres – zeitgleich mit den Preisbremsen für Strom und Gas – beschlossen. Die Bundes­länder haben sich jetzt mit dem Bund auf Details zur Umsetzung geeinigt. Einen Zuschuss erhalten Haushalte, deren Kosten im vergangenen Jahr höher als das Doppelte eines bestimmten Referenz­wertes waren. Die Auszahlung organisieren die Länder.

Tipp: Anders als bei der Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme wird die geplante Hilfe für nicht leitungs­gebundene Energie nicht auto­matisch verrechnet. Sie müssen sie beantragen.

Wer hat Anspruch?

Die Hilfen können Kundinnen und Kunden beantragen, deren Rechnung zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 ausgestellt wurde und die für ihren Brenn­stoff mindestens das Doppelte eines sogenannten Referenz­preises bezahlt haben. Das Land Berlin will als einziges Zuschüsse bereits ab Mehr­kosten von 70 Prozent gewähren. Für jeden Energieträger ist ein bestimmtes Preis­niveau als Referenz­preis definiert worden (inklusive Mehr­wert­steuer):

  • Heizöl: 71 Cent pro Liter
  • Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
  • Holz­pellets: 24 Cent pro Kilogramm
  • Holz­hack­schnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
  • Holz­briketts: 28 Cent pro Kilogramm
  • Scheit­holz: 85 Euro pro Raum­meter
  • Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm

Muster­rechnung am Beispiel Heizöl

Der Referenz­wert für Heizöl liegt bei 71 Cent pro Liter. Wer im vergangenen Jahr Heizöl einge­kauft hat und mindestens das Doppelte, also 1,42 Euro pro Liter bezahlt hat, kann die Hilfen bekommen. Ein Muster­haushalt kaufte 3 000 Liter für 4 800 Euro (1,60 Euro pro Liter). Bei dieser Ölmenge hat er Anspruch auf einen Zuschuss, wenn der Rechnungs­betrag höher als 4 260 Euro ist. Im Beispiel beträgt der Unterschied zwischen Kauf- und Referenz­preis 540 Euro. Davon zahlt der Staat 80 Prozent, also 432 Euro.

Wichtig: Ausgezahlt werden nur Zuschüsse ab 100 Euro. Die maximale Förderung beträgt 2 000 Euro.

Tipp: Den Antrag für die Brenn­stoff­hilfe können Sie in den meisten Bundes­ländern bereits jetzt und bis spätestens 20. Oktober 2023 online stellen. In Berlin soll ein Antrag erst ab dem 26. Juni möglich sein. Auf welcher Online-Platt­form Sie die Hilfe beantragen können, hängt vom Bundes­land ab. Für Bayern und Nordrhein-Westfalen finden Sie jeweils eigene Antrags­seiten. Alle weiteren Bundesländer haben sich zur Antrags­stellung zusammen­geschlossen.

Mieter werden über die Heiz­kosten­abrechnung entlastet

Antrags­berechtigt werden ausschließ­lich Besitzer einer Heizungs­anlage sein, die mit den oben genannten Brenn­stoffen betrieben wird. Dementsprechend können nur Eigentümer beziehungs­weise Vermieter die Härtefall­hilfen beantragen. Mieter werden die Entlastung dann mit der nächsten Heizkostenabrechnung erhalten.

Tipp: Die Härtefall­hilfe soll die im Jahr 2022 stark gestiegenen Heiz­kosten abfedern. Die Preise für Brenn­stoffe sind aber nach wie vor hoch. Wir empfehlen daher auch in diesem Jahr weiter spar­sam zu heizen. Tipps dazu liefert unser Spezial. Wenn Sie die energetische Sanierung Ihres Hauses planen und sich fragen, wie Sie diese planen und finanzieren sollten, liefert unser Handbuch Energetische Sanierung Antworten.

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Kommentarliste

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  • karl_m am 16.05.2023 um 09:12 Uhr
    Die Hürden sind allerdings sehr hoch.

    Der Referenzpreis für Pellets ist sicher fair gewählt, wir haben unsere Pellets immer relativ günstig im Juni eingekauft, 2021 für € 0,205/kg, 2022 für € 0,419/kg. Mehr als das Doppelte, aber nicht das Doppelte des Referenzpreises von € 0,28/kg.
    Dazu kommen noch weitere Punkte: Man muss die Bezahlung nachweisen, mit Rechnung und Kopie des Überweisungsbeleges, auf dem die Rechnungsnummer steht. Ich kenne keinen Hausbesitzer, der nicht bei Lieferung zahlen muss. Bar oder „EC-Cash“. Also gibt es keinen Überweisungsbeleg. Bei Kartenzahlung steht auf dem Kontoauszug nur der Empfänger, keine Rechnungsnummer - und die muss dabeistehen. Für Bar-/Sofortzahlung bekommen wir 2% Skonto. Also stimmte auch der Betrag nicht überein!
    In meinen Augen wäre es fair (und einfacher) gewesen, wenn die Antragsberechtigten Ihre Heizmittelrechnung aus 2022 eingereicht hätten und „einfach“ 1/12 erstattet bekommen hätten, so wie alle „Gasheizer“, denen ja der Dezemberabschlag erlassen wurde!

  • halsbandschnaepper am 15.05.2023 um 17:18 Uhr
    Mieter werden über die Heiz­kosten­abrechnung..

    entlastet. Wenn der Vermieter so einen Antrag stellt. Warum sollte er das machen? Zumindest wenn er nicht selbst im Haus wohnt, macht es für ihn wenig Sinn. Er hat dann nur Aufwand aber keinen Vorteil davon.
    PS:
    Mit "Vermieter" und "er" sind im Sinne des generischen Maskulinums alle Geschlechter gemeint, sowohl tatsächlich vorhandene, als auch ausgedachte.