Eigentums­wohnung Welche Regeln in der Eigentümer­gemeinschaft gelten

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Eigentums­wohnung - Welche Regeln in der Eigentümer­gemeinschaft gelten

Eigentümer streiten besonders oft über Baumaß­nahmen und ­darüber, wer diese zahlt. © Thomas Kuhlenbeck / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur

Wer eine Eigentums­wohnung kauft, wird Teil einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG). Wir zeigen, wie sie funk­tioniert und worauf Sie als Wohnungs­käufer achten sollten.

Wohnungs­eigentümer sind Teil eines Kollektivs. Das hat Vorteile, aber auch Nachteile. Ist zum Beispiel das Dach kaputt, steht keiner allein da. Ein Haus­verwalter kümmert sich im Auftrag aller Wohnungs­eigentümer um die Reparatur und die Kosten trägt die Gemeinschaft. Kommt es dagegen zum Streit, etwa weil ein Eigentümer laut­stark musiziert, ist es schnell vorbei mit dem freundlichen Gruß im Hausflur. Das kann die Lebens­freude erheblich einschränken. Das sollte jedem klar sein, bevor er sich auf das „Abenteuer Wohnungs­eigentum“ einlässt.

Wir erklären, welche Rechte und Pflichten Sie als Eigentümer haben, was Sie über Eigentümer­versamm­lung, Hausgeld und Verwaltung wissen sollten – und welche Fall­stricke es zu beachten gilt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • siriustag21 am 30.11.2023 um 16:03 Uhr
    Hausverwaltung klare Weisung zu Erhaltungsrücklage

    Die Hausverwaltung unserer Wohnungseigentümergemeinschaft Consigma Hausverwaltungen GmbH hat die Gelder für die Erhaltungsrücklage in Form von Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH angelegt. Jetzt kommen Zweifel auf, ob die Gelder dort sicher angelegt sind. siehe https://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/immobilien-hausverwaltungen-weg-anleihen-100.html Als Wohnungseigentümer einer WEG sollte man dem Verwalter klare Anweisung geben wie und wo er die Erhaltungsrücklage anlegt!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.11.2023 um 14:31 Uhr
    Prozentrechnung

    @BescheuerteRegeln: Sie haben recht: es muss heißen 0,04 (ohne Prozent) oder 4 Prozent. Danke für den Hinweis. Wir haben den Text geändert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.

  • BescheuerteRegeln am 19.11.2023 um 12:53 Uhr
    Prozentrechnung

    "Gehört zur Wohnung etwa der Miteigentums­anteil 40/1000, trägt der Eigentümer 0,04 Prozent der laufenden Kosten."
    Ist das korrekt? Beträgt der Anteil in diesem Beispiel nicht 4,0%?

  • dreamerkiwi am 30.10.2023 um 21:28 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.11.2022 um 08:45 Uhr
    Rat für kleine WEG

    @Lotton: Vielleicht hilft Ihnen bereits die Lektüre unseres Ratgebers Immobilien verwalten und vermieten:
    www.test.de/shop/eigenheim-miete/immobilien-verwalten-und-vermieten-sp0383

    Wenn die Parteien sich einig sind, lässt sich die WEG auch ohne fremde Hilfe verwalten. Gibt es mal Probleme oder Fragen zu Spezialthemen helfen die Wohn- und Grundstücksbesitzervereine weiter. Auch dort gibt es interessante Infobroschüren und mitunter persönlichen Rat:
    www.wohnen-im-eigentum.de
    www.hausundgrund.de