Dubioses Fest­geld Bel-Finanz fehlt Zulassung

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Dubioses Fest­geld - Bel-Finanz fehlt Zulassung

Bunte Blasen. Was bel-Finanz anbietet, entpuppt sich als heiße Luft. Die unbe­kannten Betreiber sind reine Abzo­cker. © Getty Images / Artur Debat

Die Seite bel-finanz.de verspricht Tages- und Fest­geld und weitere Finanz­dienst­leistungen – allerdings ohne Genehmigung.

Geld futsch

Die Seite bel-finanz.de preist Fest­geld­anlagen und lockt damit potenzielle Anle­gerinnen und Anleger in die Falle – wie die Familie K., die sich an Finanztest wandte. Leider zu spät, denn das Geld für die vermeintliche Fest­geld­anlage – 25 000 Euro – war da schon an ein Konto über­wiesen; die versprochenen 4,45 Prozent Zinsen waren reines Lock­mittel. Geworben wurde unter anderem auch mit einer „EU-Einlagensicherung“ – die bisher jedoch über­haupt nicht existiert.

Warn­liste

Haben Sie auch Erfahrungen mit dubiosen Anbietern gemacht? Dann senden Sie uns bitte Ihre Hinweise an: warn­liste@stiftung-warentest.de.

Keine Genehmigung

Die unbe­kannten Betreiber der Seite, die sich als Tochter eines belgischen Konzerns ausgeben, haben auch keine Genehmigung der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin). Die in den Vertrags­unterlagen genannte Adresse entspricht der eines Anbieters virtueller Büros in Frank­furt. Auch dass die Firma, wie behauptet, seit 2010 besteht, trifft nicht zu: die Seite ist erst seit wenigen Monaten online. Sämtliche Fragen von Finanztest blieben unbe­antwortet.

Warn­liste Stiftung Warentest

Wegen fehlender Genehmigung und diverser falscher Angaben kommt bel-finanz.de auf die Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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