Dubiose Alters­vorsorgepro­dukte der Göttinger Gruppe Schlechte Nach­richten für Anleger

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Der Bundes­gerichts­hof (BGH) hat Entscheidungen des Ober­landes­gerichts (OLG) Braun­schweig in Sachen Göttinger Gruppe/Securenta bestätigt. Danach sind mögliche Schaden­ersatz­ansprüche vieler Anleger der Göttinger Gruppe verjährt. In den 90er Jahren hatten 200 000 Verbraucher – darunter viele Klein­anleger– in dubiose Alters­vorsorgepro­dukte der Gruppe investiert und viel Geld verloren.

Geschädigte Anleger verklagten Wirt­schafts­prüfer

Nachdem die Göttinger Gruppe insolvent wurde, hatten viele geschädigte Anleger auf Anraten der Jenaer Kanzlei Müller, Boon, Dersch die Wirt­schafts­prüfgesell­schaften verklagt, die das dubiose Anlagemodell gestützt hatten. Um die für einen Teil der Betroffenen drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu „hemmen“, hatte die Kanzlei Ende 2011 Anträge bei der Güte­stelle einge­reicht.

BGH weist erste Beschwerden zurück

Doch das OLG Braun­schweig entschied in bislang rund 500 Fällen, dass der Güte­antrag den Lauf der Verjährungs­frist nicht aufgehalten habe. In den Anträgen sei die Größen­ordnung der Ansprüche nicht ausreichend mitgeteilt worden, so das OLG. Die Entscheidung des OLG Braun­schweig wollten 15 Anleger vom BGH über­prüfen lassen. Der BGH wies nun jedoch die ersten Beschwerden der Anleger ab.

OLG: „Tausende Klagen“ abge­wiesen

Wie viele Mandaten der Jenaer Kanzlei ihre Fälle nun wegen der Recht­sprechung des OLG Braun­schweig und des BGH verlieren werden, ist unklar. Die Kanzlei Müller, Boon, Dersch konnte auf Anfrage von Finanztest zur Zahl der einge­reichten und verlorenen Klagen nichts sagen. In einer Presse­mitteilung des OLG Braun­schweig heißt es dazu, dass die Jenaer Kanzlei 4 500 Schaden­ersatz­klagen beim Land­gericht Göttingen einge­reicht habe. „Tausende Klagen“ seien bereits vom Land­gericht abge­wiesen worden. In rund 500 Fällen, in denen Anleger Berufung einge­legt hatten, habe das OLG Braun­schweig etwaige Schaden­ersatz­ansprüche der Anleger für verjährt erachtet.

Verfahren ohne Güte­anträge nicht betroffen

Wie ein Sprecher der Kanzlei mitteilt, betreffe die Recht­sprechung des OLG Braun­schweig zur Frage der Verjährung bei Güte­anträgen aber nicht diejenigen Mandanten, für die keine Güte­anträge gestellt worden seien, sondern bis Ende 2011 Klage beim Land­gericht Göttingen einge­reicht worden sei. Diese Verfahren seien weiterhin anhängig. Das Land­gericht Göttingen führe in diesen Verfahren eine Beweis­aufnahme durch, für die es von Amts wegen ein umfassendes Sach­verständigen­gut­achten zum Beteiligungs­modell der Göttinger Gruppe in Auftrag gegeben habe, teilte die Kanzlei mit.

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