Diebstahl von Wärmepumpen So versichern Sie Ihre Wärmepumpe

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Diebstahl von Wärmepumpen - So versichern Sie Ihre Wärmepumpe

Objekt der Begierde? Der Diebstahl von Wärmepumpen ist zum Glück kein Massenphänomen. Versicherungs­schutz ist dennoch sinn­voll. Denn sollte ein Gerät gestohlen werden, ist der Schaden schnell groß. © picture alliance / dpa / Silas Stein, Stiftung warentest (M)

Werden die teuren Geräte gestohlen, sind Tausende Euro weg. Stiftung Warentest erklärt, welche Versicherung für den Schaden zahlt und was Haus­besitzer beachten müssen.

Viele Haus­besitzer denken darüber nach, sich eine Wärmepumpe anzu­schaffen. Dabei stoßen sie auch auf Medienbe­richte über den Diebstahl der Geräte, in dem die Bestohlenen auf ihrem Schaden sitzen bleiben, weil die Versicherung nicht zahlt. Wir haben gecheckt, wie Versicherer das regeln und bei den Landes­kriminal­ämtern der Bundes­länder nachgefragt, wie oft Wärmepumpen gestohlen werden. Die Antworten der Kriminal­beamten sind beruhigend: Es wird von Einzel­fällen gesprochen, die Fall­zahlen bewegen sich im einstel­ligen oder nied­rigen zwei­stel­ligen Bereich. Einige Landes­kriminal­ämter vermuten aber, dass die Diebstähle zunehmen könnten. Damit Eigentümer dann nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, sollten sie sich zeitig über die Bedingungen dazu in ihren Versicherungen informieren. Welche Verträge Sie jetzt checken sollten und was Sie sonst noch tun können.

Den passenden Ansprech­partner finden

Bei der Frage, welche Versicherung nach einem Diebstahl zahlen könnte, ist entscheidend zu klären, ob das Haus bewohnt oder noch im Rohbau war. Bei Schäden auf Baustellen und Rohbauten ist die Bauleistungsversicherung zuständig, bei bereits bewohnten Häusern die Wohngebäudeversicherung. Ein Fall für die Hausratversicherung sind gestohlene oder beschädigte Wärmepumpen hingegen nicht.

Wärmepumpen richtig absichern

Vor dem Einzug. Wärmepumpen werden meist von Baustellen gestohlen. Lassen Sie diese dort nicht ungesichert stehen und versichern Sie bereits fest verbaute Geräte über eine Bauleistungspolice gegen Diebstahl.

Nach dem Einzug. Wenn Sie bereits im Haus wohnen, fragen Sie Ihren Gebäudeversicherer, ob Wärmepumpen mitversichert sind. In neueren Policen ist das oft der Fall – jedoch mit Einschränkungen. Ein Update kann sich lohnen, Tarife sind mit den Jahren besser geworden. Grund allein für einen Anbieter­wechsel sind Wärmepumpen­diebstähle nicht. Andere Kriterien sind wichtiger und die Fall­zahlen gering.

Keine Panik. Aktuell gibt es viele Medienbe­richte über den Diebstahl von Wärmepumpen. Laut Landes­kriminal­ämter handelt es sich jedoch um Einzel­fälle. Versicherungs­schutz ist dennoch wichtig – nicht nur gegen Diebstahl.

Tipp. Ob sich eine Wärmepumpe rechnet, hängt stark vom Strom­preis ab. Die Stiftung Warentest hat Wärmepumpen­tarife verglichen – die Preisspanne ist enorm. 151 Heizstromtarife im Test.

Gebäude­police ist für große Schäden da

Alle, die eine Immobilie besitzen, brauchen eine Wohn­gebäude­versicherung. Sie ist zwar keine Pflicht, aber essenziell. Der Schutz greift bei fast allen Risiken ab Einzug in die eigenen vier Wände. Klassischer­weise sind drei Gefahren­gruppen abge­deckt: Feuer, Leitungs­wasser und Sturm. Dazu kommt der wichtige Elementarschaden­schutz gegen sogenannte Naturgefahren, wie Über­schwemmungen durch Stark­regen.

Diebstahl ist dagegen kein klassischer Fall für die Gebäude­versicherung.

Absicherung von Wärmepumpe mit Bedingungen

Viele Gebäude­versicherer zahlen für eine gestohlene Wärmepumpe trotzdem – dann allerdings meist nur unter bestimmten Bedingungen. Die sind je nach Anbieter unterschiedlich:

Deckelung. Viele Anbieter begrenzen die Deckungs­summen, einige sogar auf deutlich unter 5 000 Euro. Das dürfte oft nicht mal die Anschaffungs­kosten decken.

Premium. Teil­weise sind Wärmepumpen nur in teureren Premium­tarifen versichert.

Einschränkung. Die Versicherer, die leisten, tun das in aller Regel nur, wenn die Wärmepumpe fest mit Haus oder Grund­stück verbunden, sprich einge­baut war. Einige zahlen zudem nur, wenn das Gerät nach­weislich regel­mäßig gewartet wurde.

Beim Versicherer nach­fragen lohnt

Eigentümer können also nicht darauf vertrauen, dass ihre Wärmepumpe auto­matisch gegen Diebstahl mitversichert ist. Am besten erkundigen sie sich bei ihrem Gebäude­versicherer, wie genau das Gerät dort abge­sichert ist oder zusätzlich versichert werden kann – nicht nur gegen Diebstahl.

Sollte der Schutz nicht ausreichend sein, ist das allein kein Grund für einen Anbieter­wechsel. Eine sehr gute Absicherung gegen die klassischen Gefahren­gruppen und Elementarschäden ist wichtiger. Je neuer ein Vertrag ist, desto wahr­scheinlicher sind Wärmepumpen im Klein­gedruckten erwähnt und mitversichert. Die Policen sind in den letzten Jahren immer besser geworden. Ein Vertrags­update kann sich also lohnen. Premium­tarife sind dann oft die beste Wahl.

Tipp: Es gibt große Preis- und Leistungs­unterschiede, vergleichen lohnt sich. Sehr gute Tarife finden Sie in unserem aktuellen Test Wohngebäudeversicherungen. Kündigen Sie Ihre bestehende Wohn­gebäude­versicherung jedoch nicht voreilig, schließen Sie erst einen neuen Vertrag ab.

Rohbauten brauchen andere Versicherung

Wer sein Haus gerade noch baut, kann lediglich bei Feuerschäden auf die Gebäude­police setzen. Bei Schäden durch Unwetter, Konstruktions- oder Material­fehler ist die Bauleistungs­versicherung zuständig. Der Schutz ist sinn­voll.

Diebstahl oft mitversichert – aber mit Haken

Der Schutz der Bauleistungs­versicherung greift bei fast allen 21 Anbietern aus unserem letzten Test auch bei Diebstahl. Dennoch klären Versicherte besser ab, ob dies auch in ihrer eigenen Police mitversichert ist. Die Bauleistungs­police zahlt nur, wenn das Gestohlene bereits fest mit dem Gebäude verbunden, also schon fest einge­baut war.

Für alle Sachen, die lose auf der Baustelle herum­liegen, besteht kein Versicherungs­schutz. Wenn Wärmepumpen gestohlen werden, dann vor allem von Rohbauten, wenn sie noch nicht fest verbaut sind. Das ist besonders ärgerlich, da Versicherungs­schutz in diesen Fällen in der Regel ausgeschlossen ist. Gerade in der Bauphase ist es daher wichtig, die Wärmepumpe nicht ungesichert zu lagern.

Tipp: Für ein 400 000 Euro teures Bauprojekt gibt es Bauleistungs­tarife schon ab einem Einmalbetrag von 356 Euro. Teure Policen kosten fast das Dreifache. Güns­tige Angebote finden Sie in unserem Test Bauleistungsversicherung.

Tipps zur Prävention

Der Diebstahl von Wärmepumpen kommt glück­licher­weise selten vor. Mit 15 Fällen im Jahr 2022 meldet uns das Landes­kriminal­amt Sachsen-Anhalt die meisten Diebstähle. Dafür gab es in Bremen gar keine Fälle.

Dennoch sollte die Wärmepumpe nicht zur leichten Beute gemacht werden. Die Landes­kriminal­ämter raten Immobilien­besitzer zu folgenden Maßnahmen, um Dieben die Arbeit zu erschweren:

  • Die Verschraubung von Wärmepumpe und Gebäude mit Schweiß­punkten fixieren.
  • Diebstahlhemmende Schrauben verwenden.
  • Spezielle Wärmepumpen-Verkleidung anbringen.
  • Wärmepumpen individuell kenn­zeichnen. Einige Geräte haben bereits Indivi­dual­nummern. Das erleichtert das Wieder­auffinden und macht den Weiterverkauf für Diebe schwieriger.

Übrigens. Ganz unauffäl­lig dürften Wärmepumpendiebe nicht sein. Da die Geräte sehr groß und schwer sind, braucht es mehrere Täter mit größerem Fahr­zeug, um das Diebes­gut wegzuschaffen.

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Diebstahl von Wärmepumpen - So versichern Sie Ihre Wärmepumpe

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