Sparkassen- und Bank­gebühren Viele Gebühren rechts­widrig – so fordern Sie Ihr Geld zurück

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Sparkassen- und Bank­gebühren - Viele Gebühren rechts­widrig – so fordern Sie Ihr Geld zurück

Der Bundes­gerichts­hof (BGH). Im Früh­jahr 2021 urteilte er: Banken und Sparkassen müssen Konto­gebühren in Höhe von etlichen Milliarden Euro erstatten. Wie weit zurück Kunden Erstattung fordern können, ist aber immer noch unklar. © picture alliance/dpa

Banken müssen rechts­widrige Konto­gebühren erstatten. So bestätigte es gerade das Kammerge­richt in Berlin. test.de erklärt, wie Sie an Ihr Geld kommen.

Änderungen der Geschäfts­bedingungen von Banken und Sparkassen samt aller Preis­erhöhungen sind ohne ausdrück­liche Zustimmung der Kundinnen und Kunden unwirk­sam. So hatte der Bundes­gerichts­hof (BGH) im Früh­jahr 2021 entschieden: Es reiche nicht aus, Kundinnen und Kunden die neuen Bedingungen mitzuteilen und ihnen die Möglich­keit zum Wider­spruch zu geben.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 27.04.2021
Aktenzeichen: XI ZR 26/20

Die Folge: Alle Gebühren­erhöhungen vor Verkündung des Urteils sind dadurch unwirk­sam. Sparkassen und Banken müssen die über die ursprüng­lich vereinbarten Gebühren hinaus gezahlten Beträge erstatten. So haben es das Land­gericht Trier und das Kammerge­richt Berlin etwa entschieden: Kredit­institute wie die Berliner Sparkasse können sich nicht auf die so genannte „Drei-Jahres-Lösung“ berufen, nach der Erstattungs­ansprüche verfallen, wenn Verbraucher einer Erhöhung der Entgelte nicht inner­halb von drei Jahren wider­sprechen. Zumindest die ab 2018 gezahlten rechts­widrigen Gebühren­erhöhungen muss die Sparkasse Berlin Konto­inhabern nun erstatten, wenn die ihre Rechte vor der mündlichen Verhand­lung der Muster­fest­stellungs­klage angemeldet hatten.
Kammerge­richt Berlin, Urteil vom 27.03.2024
Aktenzeichen: 26 MK 1/21

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.05.2024 um 09:24 Uhr
    Auch bei Geschäfts-Girokonto möglich?

    @Tobiad_RR: Das erklären wir im Artikel in der Antwort auf die Frage: Ich bin selbst­ständig tätig und habe dafür ein zusätzliches Firmen­konto. Kann ich auch für dieses Konto Erstattung von Gebühren­erhöhungen fordern, denen ich nicht ausdrück­lich zuge­stimmt habe? Ergänzender Hinweis: GmbHs gelten als Handelsgesellschaft im Sinne des HGB und es gelten die Regelungen im Handelsrecht, wonach das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben als Zustimmung gilt.

  • Tobiad_RR am 15.05.2024 um 18:41 Uhr
    Auch bei Geschäfts-Girokonto möglich?

    Sind diese Forderungen nach Konto­gebühren-Erstattung auch erfolgreich bei Geschäftskonten? Also nicht private Girokonten, sondern eben auch bei Girokonten, die auf eine GmbH laufen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.04.2024 um 16:21 Uhr
    Erfahrungen mit Justify

    @Peter089: Sie können uns gern Ihren Schriftverkehr mit Justify zusenden:
    finanztest@stiftung-warentest.de

  • Peter089 am 22.04.2024 um 15:05 Uhr
    Warnung von Justify.de

    Sie sollten Justify nicht mehr empfehlen und im Gegenteil vor dem Unternehmen warnen. Von mir 2021 zur Einforderung unrechtmäßig kassierter Bankgebühren beauftragt, hat das Unternehmen bis heute nichts unternommen, so dass sämtliche Ansprüche gegen die Bank mittlerweile verjährt sind. Dabei hätte man ca. 180 EUR zurückfordern können. Eine Nachfrage bei meiner Bank hat ergeben, dass Justify lediglich im Dezember 2023 Auskunft über die Erstattungen von Bankgebühren anforderte, sonst bestand in all den Jahren kein Kontakt.
    Für eine Erstattung von Depotgebühren von meiner Depotbank, die ich vor der Beauftragung von Justify selbst durchgesetzt hatte, will Justify jetzt eine Provision kassieren. Meine E-Mail mit dem Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung mit angehängtem Nachweis über den Zeitpunkt der Erstattung wurde einfach ignoriert, und man droht mir stattdessen mit gerichtlichen Schritten. Lesen Sie dazu auch Kommentare anderer Betroffener auf Google Maps und Trustpilot.

  • KlausNetter am 07.03.2024 um 09:06 Uhr
    VzBv: Musterbrief, um Entgelte zurückzufordern

    Unterstützung bietet hier auch die Verbraucherzentrale, wie Sie Bankgebühren zurückfordern können.
    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/unzulaessige-vertragsaenderungen-so-koennen-sie-bankgebuehren-zurueckfordern-60926#3