Banken müssen rechtswidrige Kontogebühren erstatten. So bestätigte es gerade das Kammergericht in Berlin. test.de erklärt, wie Sie an Ihr Geld kommen.
Änderungen der Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen samt aller Preiserhöhungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden unwirksam. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Frühjahr 2021 entschieden: Es reiche nicht aus, Kundinnen und Kunden die neuen Bedingungen mitzuteilen und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch zu geben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2021
Aktenzeichen: XI ZR 26/20
Die Folge: Alle Gebührenerhöhungen vor Verkündung des Urteils sind dadurch unwirksam. Sparkassen und Banken müssen die über die ursprünglich vereinbarten Gebühren hinaus gezahlten Beträge erstatten. So haben es das Landgericht Trier und das Kammergericht Berlin etwa entschieden: Kreditinstitute wie die Berliner Sparkasse können sich nicht auf die so genannte „Drei-Jahres-Lösung“ berufen, nach der Erstattungsansprüche verfallen, wenn Verbraucher einer Erhöhung der Entgelte nicht innerhalb von drei Jahren widersprechen. Zumindest die ab 2018 gezahlten rechtswidrigen Gebührenerhöhungen muss die Sparkasse Berlin Kontoinhabern nun erstatten, wenn die ihre Rechte vor der mündlichen Verhandlung der Musterfeststellungsklage angemeldet hatten.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 27.03.2024
Aktenzeichen: 26 MK 1/21
Angebot auswählen und weiterlesen
-
- Der Kinderkonten-Vergleich der Stiftung Warentest informiert, ob und zu welchen Bedingungen Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten ein Konto eröffnen können.
-
- Mit sicherem Onlinebanking und am liebsten gebührenfrei: Unser Girokonto-Vergleich führt Sie schnell ans Ziel und zeigt, wie der Wechsel bequem gelingt.
-
- Die Postbank verschlechtert ihre Bedingungen für Auslandsabhebungen mit der Postbank Sparcard ein weiteres Mal. Ab 1. Februar 2021 gibt es damit keine kostenlosen...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Tobiad_RR: Das erklären wir im Artikel in der Antwort auf die Frage: Ich bin selbstständig tätig und habe dafür ein zusätzliches Firmenkonto. Kann ich auch für dieses Konto Erstattung von Gebührenerhöhungen fordern, denen ich nicht ausdrücklich zugestimmt habe? Ergänzender Hinweis: GmbHs gelten als Handelsgesellschaft im Sinne des HGB und es gelten die Regelungen im Handelsrecht, wonach das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben als Zustimmung gilt.
Sind diese Forderungen nach Kontogebühren-Erstattung auch erfolgreich bei Geschäftskonten? Also nicht private Girokonten, sondern eben auch bei Girokonten, die auf eine GmbH laufen?
@Peter089: Sie können uns gern Ihren Schriftverkehr mit Justify zusenden:
finanztest@stiftung-warentest.de
Sie sollten Justify nicht mehr empfehlen und im Gegenteil vor dem Unternehmen warnen. Von mir 2021 zur Einforderung unrechtmäßig kassierter Bankgebühren beauftragt, hat das Unternehmen bis heute nichts unternommen, so dass sämtliche Ansprüche gegen die Bank mittlerweile verjährt sind. Dabei hätte man ca. 180 EUR zurückfordern können. Eine Nachfrage bei meiner Bank hat ergeben, dass Justify lediglich im Dezember 2023 Auskunft über die Erstattungen von Bankgebühren anforderte, sonst bestand in all den Jahren kein Kontakt.
Für eine Erstattung von Depotgebühren von meiner Depotbank, die ich vor der Beauftragung von Justify selbst durchgesetzt hatte, will Justify jetzt eine Provision kassieren. Meine E-Mail mit dem Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung mit angehängtem Nachweis über den Zeitpunkt der Erstattung wurde einfach ignoriert, und man droht mir stattdessen mit gerichtlichen Schritten. Lesen Sie dazu auch Kommentare anderer Betroffener auf Google Maps und Trustpilot.
Unterstützung bietet hier auch die Verbraucherzentrale, wie Sie Bankgebühren zurückfordern können.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/unzulaessige-vertragsaenderungen-so-koennen-sie-bankgebuehren-zurueckfordern-60926#3