Dash-Buttons Amazon schaltet Bestell­knöpfe ab

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Dash-Buttons - Amazon schaltet Bestell­knöpfe ab

Wasch­mittel auf Knopf­druck, das ist bald Geschichte. Am 31. August 2019 schaltet Amazon die Bestell­funk­tion seiner Dash-Buttons ab. © Amazon

Amazons „Dash“-Bestell­knöpfe sind Geschichte. Bereits im vergangenen Jahre schaltete Amazon die Bestell­funk­tion der Dash-Buttons ab. Die WLan-Bestell­knöpfe ermöglichten es Prime-Mitgliedern, per Knopf­druck Wasch­mittel, Windeln oder Zahnpasta zu bestellen. Da sich Amazon das Recht vorbehält, den Preis zu erhöhen oder Kunden ein anderes Produkt zu schi­cken, hatte das Ober­landes­gericht München die Buttons im Januar 2019 für unzu­lässig erklärt – und so die Kritikpunkte der Stiftung Warentest bestätigt. Jetzt hat der Bundes­gerichts­hof noch die Beschwerde gegen das Urteil zurück­gewiesen und ist es jetzt rechts­kräftig.

Alte Dash Buttons recyceln

Die kleinen Plastikknöpfe im Türklingelformat sind damit Elektronik­schrott. Wer verantwortungs­bewusst handeln möchte, bringt seine Dash-Buttons zum örtlichen Recycling­hof oder schickt sie an Amazon zurück: Amazon: Elektro- und Elektronik-Altgeräte recyceln.

Alte Dash Buttons neu verwenden

Bastler funk­tionierten die Bestell­knöpfe zum Teil auch um, sodass sie damit zum Beispiel vernetzte Lampen im smarten Zuhause steuern konnten. Die speziell für solche Anwendungs­fälle gedachte Version des Knopfs für Entwickler – der „AWS IoT Button“ – bot Amazon zunächst weiter an. Aktuell sind die Knöpfe nicht mehr liefer­bar. Die Fach­zeit­schrift c‘t zeigt, wie sich auch normale Dash-Buttons mit einem Hack für eigene Zwecke verwenden lassen: c't: Den Amazon Dash Button zweckentfremden.

Lieferung in ausgewählte Länder

Ursprüng­lich verkaufte Amazon die Dash-Buttons in sieben Ländern: USA, Deutsch­land, Japan, Groß­britannien, Italien, Spanien und Frank­reich. Nach einem Urteil des Ober­landes­gerichts (OLG) München verstoßen die Amazon-Bestell­knöpfe gegen die gesetzlichen Vorgaben für Internet­verkäufe.
Ober­landes­gericht München, Urteil vom 10.01.2019
Aktenzeichen: 29 U 1091/18

Künftig virtuell statt physisch – oder über Alexa

Trotz der Entscheidung, die Dash-Buttons vom Markt zu nehmen, hatte Amazon angekündigt, gegen das OLG-Urteil vorgehen zu wollen – und setzt weiter auf ähnliche „One-Click“-Bestell­techniken. Dazu gehören virtuelle Dash-Buttons auf der Amazon-Webseite und in der Amazon-App. In den USA können Hersteller solche virtuellen Bestell­knöpfe bereits in die Displays ihrer Geräte integrieren. Außerdem können Amazon Kunden per Sprach­befehl an die Alexa-Assistentin einkaufen. Bei all diesen Bestell­formen dürfte der Kunde das Produkt und den Preis kaum klar vor Augen haben.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Ober­landes­gericht München hat in seinem Urteil entschieden, dass Dash-Buttons unzu­lässig sind. Damit hat es das Urteil der Vorinstanz bestätigt und dem Kläger – der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen – recht gegeben. Die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest waren sich seit der Einführung der Dash-Buttons im Sommer 2016 einig in ihren Kritik­punkten. Genau diese hat nun auch das Gericht als Begründung heran­gezogen: Erstens erfüllen die Buttons nicht die gesetzlichen Vorgaben für Internet­verkäufe. Diese fordern, dass bei der Bestellung Informationen zum Produkt und zum Preis ange­zeigt werden und dass der Käufer einen virtuellen Button mit der expliziten Erklärung „Zahlungs­pflichtig bestellen“ drücken muss, damit er sich definitiv darüber im Klaren ist, dass er gerade etwas kauft. Zweitens gesteht sich Amazon in den Nutzungs­bedingungen das Recht zu, den Preis zu ändern oder dem Kunden sogar ein anderes, vergleich­bares Produkt zu schi­cken – auch das ist laut Gericht nicht rechts­konform.

Urteil inzwischen rechts­kräftig

Das Ober­landes­gericht München hat keine Revision zugelassen. Amazon beschwerte sich beim Bundes­gerichts­hof in Karls­ruhe darüber, dass das OLG keine Revision zugelassen hat – ungeachtet seiner Entscheidung, die Dash-Buttons vom Markt zu nehmen und einzustellen. Doch die obersten deutschen Zivil­richter haben die Beschwerde jetzt abge­wiesen. Sie sei nicht zulässig. Damit ist das gericht­liche Verbot der Dash-Buttons rechts­kräftig.
Bundes­gerichts­hof, Beschluss vom 13.10.2020
Aktenzeichen: VIII ZR 161/19

Gibt es bei Bestel­lungen über Amazons Sprach­assistentin Alexa ähnliche recht­liche Probleme?

Nein. Bei Bestel­lungen über Alexa wird der Preis angesagt (siehe Amazon Echo und Echo Dot: Die Gadgets von Amazon im Test). Zudem muss der Kunde die Bestellung verbal bestätigen. Versehentliche Bestel­lungen können aber durch­aus vorkommen, etwa wenn ein Kind Alexa mitteilt, dass es sich eine Puppenstube wünscht.

Dieser Artikel ist erst­mals am 12. Oktober 2016 auf test.de erschienen. Er wurde seitdem mehr­fach aktualisiert, zuletzt am 12. November 2020.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • SilberSchweif77 am 19.08.2019 um 11:55 Uhr
    Danke für nichts

    Ganz im Ernst? Vielen Dank für nichts. Wenn die Stiftung Warentest nun dafür steht, mündigen Menschen abzusprechen, wann man auf einen Knopf drückt und wann nicht, ist ein Unding. Ich habe mir die Buttons geholt, weil es einfach war zu bestellen.
    Und es ist meine ganz bewusste Entscheidung, dass es mir völlig egal ist, was die Produkte kosten. Ich sehe das doch später und wenn es mir nicht passen sollte, kann ich den Kauf immer noch Rückgängig machen.
    Nochmal zum mitschreiben, ich habe die Knöpfe gerne benutzt, ich war mir des Risikos der Preiserhöhung bewusst, ich habe Kinder die da drauf drücken könnten und es ist mir egal. Verstehen Sie das, verstehen sie, dass es nicht überall und überall Einmischung von 3. Seite braucht?

  • halsbandschnaepper am 02.03.2018 um 20:07 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • HHG am 05.03.2017 um 11:23 Uhr
    Lieber gleich in den nächsten lokalen Laden

    Muss man wirklich solche Sachen wie Rasierklingen, Waschpulver und Tierfutter mit Solchen Spielereien bestellen?
    Warum nicht einfach ein paar Kalorien verbrauchen und selbst einkaufen?
    Oftmals ist man bei Lieferung der bestellten Ware nicht anwesend und muss das Paket in einer Postfiliale abholen.
    Also kann ich gleich in die Drogerie gehen. Tut bestimmt auch dem Kreislauf gut.
    Und wenn diese Geräte gegen unser Gesetz verstoßen, gehören sie SOFORT verboten.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.11.2016 um 16:21 Uhr
    Unkritisch? Bitte lesen!

    Wir schreiben: Ist die WLAN-Passwort-Übertragung deaktiviert, was jeder einzelne selbst vornehmen muss, ist die Art der ansonsten übertragenen Daten unkritisch. (Bu)

  • Rafael-Wanke am 04.11.2016 um 14:23 Uhr
    Unkritisch???

    Veilleicht sollten sie es genauer beschreiben. Der Dash-Button überträgt das Wlan-Passwort des Routers an Amazon und das bewerten ihre "Datenschutzexperten"als unkritisch?
    Gerade wegen dieser Übertragung kann kein Datenschutzexperte dies unkritisch nennen.