Crowdfunding im Check Viele Firmen informieren zu spät

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Crowdfunding im Check - Viele Firmen informieren zu spät

Nicht immer entwickelt sich ein Crowdfunding-Projekt so wie die Gründer es sich vorgestellt haben. Dieses Risiko gehen Anleger mit ein. © Getty Images

Einfach, trans­parent und unkompliziert inno­vative Projekte finanzieren und tolle Renditen einstreichen. Das stellen Crowdfunding-Platt­formen im Internet in Aussicht. Sie präsentieren Unternehmen und deren Vorhaben, ein Schwarm von Anlegern gibt Geld. Doch viele Firmen erfüllen ihre Pflichten nicht, wie eine aktuelle Befragung der Stiftung Warentest bei Unternehmen und Platt­formen ergab.

Anleger gehen hohe Risiken ein

Die Finanztest-Unter­suchung im Januar und Februar 2020 zeigte, dass sich Crowdfunding-Anleger nicht darauf verlassen können, alle vorgeschriebenen Informationen zu bekommen. Das ist heikel, denn die Anleger gehen hohe Risiken ein: In der Regel verleihen sie Kapital in Form von Nach­rangdarlehen. Im Insolvenzfall sind sie erst nach allen vorrangigen Gläubigern an der Reihe. Es gab mehrere Fälle mit Total­verlust. Auf diese Gefahr müssen Anleger deutlich hingewiesen werden: Die Platt­form­betreiberin Exporo AG verlor eine Klage vor dem Land­gericht Hamburg gegen den Verbraucherzentrale Bundes­verband, weil sie in Werbespots nur wenige Sekunden in kleiner Schrift vor den Risiken warnte.

Unser Rat

Eignung. Crowdfunding eignet sich nicht für sicher­heits­orientierte Anleger. Denn sie leihen dabei über Onlineplatt­formen in der Regel Unternehmen Geld in Form von Nach­rangdarlehen. Sie haben keine Mitspracherechte und gehen im Insolvenzfall meist leer aus. Sie können meist nicht einfach vorzeitig aussteigen.

Information. Setzen Sie sich mit den Projekten auf den Platt­formen auseinander. Lesen Sie zum Beispiel das dreiseitige Vermögens­anlagen­informations­blatt (VIB), das gesetzlich vorgeschriebene Informationen enthält. Viele Platt­formen verpflichten die Unternehmen, die Anleger auf dem Laufenden zu halten. Das klappt allerdings nur, solange die Platt­formen aktiv sind.

Risiko. Ein Total­verlust ist immer möglich. Investieren Sie nur so viel via Crowdfunding, dass Sie den Total­ausfall aller Projekte verkraften, denen Sie Geld gegeben haben.

Viele Jahres­abschlüsse nicht abruf­bar

Trotz der hohen Risiken müssen viele Unternehmen für Crowdfunding-Projekte nur ein dreiseitiges Vermögens­anlagen­informations­blatt veröffent­lichen. Ihren Jahres­abschluss müssen sie zudem spätestens sechs Monate nach Geschäfts­jahres­ende beim Bundes­anzeiger zur Veröffent­lichung einreichen. Das stellt sicher, dass Anleger sich über die wirt­schaftliche Lage informieren können, auch wenn es die Crowdfunding-Platt­form nicht mehr geben sollte. Als wir das am 1. Januar 2020 prüften, waren 60 Prozent von gut 550 Abschlüssen für 2018 nicht abruf­bar. Wir fragten die Unternehmen und die 40 Crowdfunding-Platt­formen, die ihre Projekte vermittelten.

Platt­formen: Von auskunfts­willig bis unpro­fessionell

Die Spann­breite war groß: Die Platt­form Berg­fürst etwa gab rasch und detailliert Auskunft. Sie nannte zum Beispiel Firmen, die ihre Abschlüsse nach unserem Stichtag einge­reicht hatten oder die derzeit noch daran arbeiteten. Etliche Platt­formen betonten, sie hätten die Unternehmen auf ihre Pflichten hingewiesen. Aescuvest beschrieb die Erfahrung, dass Unternehmen „wohl eher auf die steuerlichen Fristen“ achten. Andere kannten die gesetzlichen Pflichten gar nicht genau. Viele antworteten nicht oder waren nicht mehr erreich­bar (Viele Plattformen antworten nicht).

Buhmann Bundes­anzeiger

Die Platt­form Compa­nisto sah „die Schwach­stelle beim Bundes­anzeiger“. Etliche Unternehmen teilten uns mit, sie hätten ihre Zahlen frist­gerecht einge­reicht, aber Wochen bis zur Veröffent­lichung warten müssen. Das erklärt aber nicht, warum Monate später noch Hunderte von Abschlüssen fehlten. CrowdPartner betonte, das von uns als säumig bezeichnete Unternehmen habe den Abschluss beim Bundes­anzeiger hinterlegt. Hinterlegen reicht aber nicht, denn der Abschluss ist dann nicht kostenlos abruf­bar und enthält weniger Informationen. Später kündigte die Platt­form eine Veröffent­lichung an.

E-Mails nicht in deutscher Sprache

Von den Firmen aus dem Ausland hatte nur eine ihren Abschluss im Bundes­anzeiger veröffent­licht. Ihnen sei die Pflicht teils nicht bewusst, hieß es von der Wiener Platt­form Crowd4projects.com. Dagobertinvest.at und Rendity.com erläuterten, österrei­chische Firmen seien oft nicht fertig, weil sie in Österreich neun statt sechs Monate Zeit hätten. Die Platt­form Bettervest machte darauf aufmerk­sam, „insbesondere unsere ausländischen Projekt­inhaber“ seien nicht in der Lage, E-Mails in Deutsch zu bearbeiten. Einige Platt­formen teilten mit, dass die Darlehen schon vor Ablauf der Veröffent­lichungs­frist an die Anleger zurück­gezahlt seien. Laut Bundes­anzeiger kommt es aber darauf an, ob die Vermögens­anlage bei Geschäfts­jahres­ende noch aussteht.

Schwarm­finanzierung

Internetplatt­formen stellen Projekte von Unternehmen vor. Anleger entscheiden, welche sie finanzieren wollen.

Crowdfunding im Check - Viele Firmen informieren zu spät

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Platt­formen erinnern an die Pflichten

Erfreulich: Einige ahnden Verstöße. Aescuvest kann 1 000 Euro Vertrags­strafe verhängen. Ev-capital.de vom Immobilien­unternehmen Engel & Völkers hat sich verpflichtet, „keine weiteren Vermögens­anlagen von Emittenten zu vertreiben, die ihren Pflichten wieder­holt nicht frist­gerecht nachgekommen sind“. OneCrowd, Betreiberin von Seedmatch und Econeers, hat in den Verträgen ein Druck­mittel zumindest bezüglich der Informationen, die Anleger über die Platt­formen bekommen sollen: Veröffent­lichen Unternehmen zwei aufeinander­folgende Quartals­reports mit mehr als sechs Wochen Verspätung, dürfen Anleger außer­ordentlich kündigen.

Tipp: Weitere Informationen enthält unser Test Crowdfunding: So investieren Sie richtig.

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