Crowdfunding-Insolvenzen Kein Grund zum Schwärmen

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Crowdfunding-Insolvenzen - Kein Grund zum Schwärmen

Gemein­sam. Viele Anlegende steuern beim Crowdfunding oder Crowdinvesting Beträge für ein Projekt bei. © Getty Images / Haag & Kropp GbR

Bei Vermögens­anlagen über Crowdfunding-Platt­formen gab es 2023 so viele Insolvenzfälle wie nie zuvor. Wir zeigen, wo die Probleme liegen – und was Anleger tun können.

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Viele Anle­gerinnen und Anleger stellen Unternehmen über Crowdfunding-Platt­formen kleinere oder größere Beträge zur Verfügung – und profitieren vom Erfolg der Investments. So läuft es beim Crowdfunding, zumindest in der Theorie. Bis zu 12 Prozent pro Jahr sollen solche Angebote abwerfen. Doch die Risiken sind hoch.

Das zeigt eine Unter­suchung von Finanztest zu den 2 760 Crowdfunding-Projekten, die zwischen 2015 und 2022 als Vermögens­anlagen – meist über besondere Formen von Darlehen – auf den Markt kamen oder kommen sollten. Gut 2 Milliarden Euro haben Anle­gerinnen und Anleger in sie investiert. Doch 2023 gab es so viele Insolvenzfälle wie nie zuvor. Anlegergeld in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro war allein 2023 betroffen. Total- oder Teil­ausfälle drohen noch bei weiteren Crowdfunding-Vermögens­anlagen. Für Anleger ist es dann oft schwierig, etwas zu tun – aber nicht immer unmöglich, wie unsere Unter­suchung zeigt.

Warum sich der Crowdfunding-Test für Sie lohnt

Große Auswertung

Wir haben 2 760 Crowdfunding-Projekte in Form von Vermögens­anlagen ausgewertet. In mindestens jedem fünften Fall lief oder läuft es nicht wie geplant. Wir zeigen, welche Bereiche besonders betroffen sind, auf was Anleger bei Immobilien, Unter­nehmens­finanzierungen und erneuer­baren Energien jeweils achten sollten und wann Anleger bessere Chancen auf Zahlungen haben.

Fall­beispiele, Tipps, recht­licher Hintergrund

Wir schildern Fälle, in denen Anleger recht­liche Schritte ergriffen haben oder dies planen. Im Fokus stehen dabei Unternehmen, von denen die Crowd-Projekte stammen, aber auch Crowdfunding-Platt­formen. Wir erklären, warum Nach­rangdarlehen problematisch sind und erörtern, wie sich neue gesetzliche Regeln und Krypto-Technologien auf die Crowd-Szene auswirken.

Crowdfunding-Modelle im Vergleich

Wir zeigen die Besonderheiten von vier unterschiedlichen Crowdfunding-Modellen auf. Nicht immer geht es dabei um Renditen wie beim Crowdinvesting, sondern oft auch um ideelle Aspekte, etwa Spenden für gemeinnützige Zwecke. Wir sagen, wie Crowdfunding funk­tioniert, was es bringen soll – und was dabei schief­gehen kann.

Heft­artikel als PDF

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Projekte auf Crowdfunding-Platt­formen verstehen

Was ist Crowdfunding? Initiatoren stellen Projekte auf speziellen Crowdfunding-Platt­formen wie Exporo, Invesdor oder Dagobertinvest im Internet vor. Oft geht es um Immobilien. Auch Start-ups mit oft inno­vativen Ideen gehören dazu. Sie nennen die Summe, die sie brauchen, und den Zeitraum, in dem Unterstützer ihnen Geld zusagen können. Manchmal reichen schon 10 Euro, um dabei zu sein. Wird das Mindest­ziel bei der Schwarm­finanzierung nicht erreicht, bekommen die Unterstützer ihr Geld zurück.

Welche Regeln gibt es? Bei Crowd-Angeboten bis zu 6 Millionen Euro müssen Unternehmen nur ein Vermögens­anlagen-Informations­blatt (VIB) bei der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht einreichen und darin das Projekt mit Kosten und Risiken auf drei Seiten beschreiben. Dafür müssen sie spätestens sechs Monate nach ihrem Geschäfts­jahres­ende ihren Jahres­abschluss beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Sind Gesell­schaften säumig bei der Veröffent­lichung, kann das ein Warnzeichen sein, wie unsere Unter­suchung zeigt.

Tipp: Investieren Sie stets nur so viel Geld, dass Sie zur Not einen (möglichen) Total­verlust verkraften können.

Schreiben Sie uns: Wie sind Ihre Investments gelaufen?

Oft sind Crowd-Unternehmen zwar nicht insolvent, bleiben aber fällige Zahlungen schuldig. Wir wollen im Rahmen einer Online-Umfrage heraus­finden, welche Erfahrungen Sie mit Investments per Crowd gemacht haben: Liefen die Projekte wie geplant oder sogar besser? Gab es Probleme? Und wenn ja: Wie haben die Crowdfunding-Platt­formen darauf reagiert? Unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung Warentest und machen Sie mit bei unserer Umfrage!

Umfrage Crowdfunding

Wir freuen uns, wenn Sie uns darüber hinaus noch mehr über Ihre Crowdfunding-Erfahrungen erzählen und uns Unterlagen zusenden. Schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse
crowdfunding@stiftung-warentest.de
Oder schi­cken Sie uns Ihre Unterlagen per Brief:
Finanztest, Stich­wort: Crowdfunding, ­Lützowplatz 11–13, 10785 Berlin.

Ihre Daten behandeln wir selbst­verständlich vertraulich.

Wie Anleger sich wehren

Gibt es Probleme oder Ungereimtheiten, stehen Anle­gerinnen und Anleger beim Crowdfunding beziehungs­weise Crowdinvesting vor einer Heraus­forderung: Die Kosten für einen Rechts­streit sind im Vergleich zur Anlagesumme oft sehr hoch. Anleger haben in einigen Fällen dennoch Erfolge erzielt oder zumindest Schritte einge­leitet. Unser Artikel zeigt, wie sie dabei vorgegangen sind.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • wuerstchenklaus am 20.01.2024 um 17:16 Uhr
    WiWin und Aescuvest fehlen

    Wiwin nachhaltige Anlagen, keine Insolvenzen bei meinen Projekten.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.01.2024 um 14:05 Uhr
    Einbezogene Crowdfundings

    @Brummo: In die Untersuchung wurden alle Crowdfundings in Form von Vermögensanlagen einbezogen, für die von 2015 bis einschließlich 2022 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Vermögensanlageninformationsblatt eingereicht wurde. In der Tabelle aufgeführt haben wir nur diejenigen Plattformen, über die in dem genannten Zeitraum die meisten Vermögensanlagen vermittelt wurden. Wir haben auch nur bei diesen Plattformen Anfragen gestellt. Estateguru war nicht dabei. Aber erzählen Sie uns gerne von Ihren Erfahrungen mit Investments per Crowd. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Schilderungen und ev. Unterlagen an crowdfunding@stiftung-warentest.de senden würden. Gerne können Sie dazu auch an unserer Online-Umfrage teilnehmen.

  • Stiftung_Warentest am 18.01.2024 um 14:04 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Brummo am 17.01.2024 um 13:55 Uhr
    Keine Info zu EstateGuru?

    Hallo,
    warum haben Sie die EstateGuru nicht mit in Ihre Untersuchungen einbezogen?
    Viel Grüße