![Crowdfunding-Insolvenzen - Kein Grund zum Schwärmen](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/f6/31/c755058c-8d2e-4104-a20d-d430a077a916-web/6083337_crowdfunding-umfrage-a2311.jpg)
Gemeinsam. Viele Anlegende steuern beim Crowdfunding oder Crowdinvesting Beträge für ein Projekt bei. © Getty Images / Haag & Kropp GbR
Bei Vermögensanlagen über Crowdfunding-Plattformen gab es 2023 so viele Insolvenzfälle wie nie zuvor. Wir zeigen, wo die Probleme liegen – und was Anleger tun können.
freischalten
Kein Grund zum SchwärmenViele Anlegerinnen und Anleger stellen Unternehmen über Crowdfunding-Plattformen kleinere oder größere Beträge zur Verfügung – und profitieren vom Erfolg der Investments. So läuft es beim Crowdfunding, zumindest in der Theorie. Bis zu 12 Prozent pro Jahr sollen solche Angebote abwerfen. Doch die Risiken sind hoch.
Das zeigt eine Untersuchung von Finanztest zu den 2 760 Crowdfunding-Projekten, die zwischen 2015 und 2022 als Vermögensanlagen – meist über besondere Formen von Darlehen – auf den Markt kamen oder kommen sollten. Gut 2 Milliarden Euro haben Anlegerinnen und Anleger in sie investiert. Doch 2023 gab es so viele Insolvenzfälle wie nie zuvor. Anlegergeld in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro war allein 2023 betroffen. Total- oder Teilausfälle drohen noch bei weiteren Crowdfunding-Vermögensanlagen. Für Anleger ist es dann oft schwierig, etwas zu tun – aber nicht immer unmöglich, wie unsere Untersuchung zeigt.
Warum sich der Crowdfunding-Test für Sie lohnt
Große Auswertung
Wir haben 2 760 Crowdfunding-Projekte in Form von Vermögensanlagen ausgewertet. In mindestens jedem fünften Fall lief oder läuft es nicht wie geplant. Wir zeigen, welche Bereiche besonders betroffen sind, auf was Anleger bei Immobilien, Unternehmensfinanzierungen und erneuerbaren Energien jeweils achten sollten und wann Anleger bessere Chancen auf Zahlungen haben.
Fallbeispiele, Tipps, rechtlicher Hintergrund
Wir schildern Fälle, in denen Anleger rechtliche Schritte ergriffen haben oder dies planen. Im Fokus stehen dabei Unternehmen, von denen die Crowd-Projekte stammen, aber auch Crowdfunding-Plattformen. Wir erklären, warum Nachrangdarlehen problematisch sind und erörtern, wie sich neue gesetzliche Regeln und Krypto-Technologien auf die Crowd-Szene auswirken.
Crowdfunding-Modelle im Vergleich
Wir zeigen die Besonderheiten von vier unterschiedlichen Crowdfunding-Modellen auf. Nicht immer geht es dabei um Renditen wie beim Crowdinvesting, sondern oft auch um ideelle Aspekte, etwa Spenden für gemeinnützige Zwecke. Wir sagen, wie Crowdfunding funktioniert, was es bringen soll – und was dabei schiefgehen kann.
Heftartikel als PDF
Nach dem Freischalten erhalten Sie den Heftartikel aus Finanztest 2/24 zum Download.
freischalten
Kein Grund zum SchwärmenProjekte auf Crowdfunding-Plattformen verstehen
Was ist Crowdfunding? Initiatoren stellen Projekte auf speziellen Crowdfunding-Plattformen wie Exporo, Invesdor oder Dagobertinvest im Internet vor. Oft geht es um Immobilien. Auch Start-ups mit oft innovativen Ideen gehören dazu. Sie nennen die Summe, die sie brauchen, und den Zeitraum, in dem Unterstützer ihnen Geld zusagen können. Manchmal reichen schon 10 Euro, um dabei zu sein. Wird das Mindestziel bei der Schwarmfinanzierung nicht erreicht, bekommen die Unterstützer ihr Geld zurück.
Welche Regeln gibt es? Bei Crowd-Angeboten bis zu 6 Millionen Euro müssen Unternehmen nur ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einreichen und darin das Projekt mit Kosten und Risiken auf drei Seiten beschreiben. Dafür müssen sie spätestens sechs Monate nach ihrem Geschäftsjahresende ihren Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Sind Gesellschaften säumig bei der Veröffentlichung, kann das ein Warnzeichen sein, wie unsere Untersuchung zeigt.
Tipp: Investieren Sie stets nur so viel Geld, dass Sie zur Not einen (möglichen) Totalverlust verkraften können.
Schreiben Sie uns: Wie sind Ihre Investments gelaufen?
Oft sind Crowd-Unternehmen zwar nicht insolvent, bleiben aber fällige Zahlungen schuldig. Wir wollen im Rahmen einer Online-Umfrage herausfinden, welche Erfahrungen Sie mit Investments per Crowd gemacht haben: Liefen die Projekte wie geplant oder sogar besser? Gab es Probleme? Und wenn ja: Wie haben die Crowdfunding-Plattformen darauf reagiert? Unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung Warentest und machen Sie mit bei unserer Umfrage!
Wir freuen uns, wenn Sie uns darüber hinaus noch mehr über Ihre Crowdfunding-Erfahrungen erzählen und uns Unterlagen zusenden. Schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse
crowdfunding@stiftung-warentest.de
Oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per Brief:
Finanztest, Stichwort: Crowdfunding, Lützowplatz 11–13, 10785 Berlin.
Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Wie Anleger sich wehren
Gibt es Probleme oder Ungereimtheiten, stehen Anlegerinnen und Anleger beim Crowdfunding beziehungsweise Crowdinvesting vor einer Herausforderung: Die Kosten für einen Rechtsstreit sind im Vergleich zur Anlagesumme oft sehr hoch. Anleger haben in einigen Fällen dennoch Erfolge erzielt oder zumindest Schritte eingeleitet. Unser Artikel zeigt, wie sie dabei vorgegangen sind.
freischalten
Kein Grund zum Schwärmen-
- Der Chef der Crowdfunding-Plattform Bergfürst hatte bei einem Projekt wirtschaftliche Interessen, die über die Vermittlerrolle seiner Plattform hinausreichten.
-
- Mit kleinen Beträgen ist es möglich, in Crowdfunding-Projekte zu investieren. Die Risiken sind hoch, trotz neuer EU-Regeln und neuer Anlageformen über eine Blockchain.
-
- Anbieter riskanter Geldanlagen publizieren ihren Jahresabschluss oft verspätet. Wir erklären, warum das ein Problem sein kann – und bieten Ihnen einen Online-Check.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Wiwin nachhaltige Anlagen, keine Insolvenzen bei meinen Projekten.
@Brummo: In die Untersuchung wurden alle Crowdfundings in Form von Vermögensanlagen einbezogen, für die von 2015 bis einschließlich 2022 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Vermögensanlageninformationsblatt eingereicht wurde. In der Tabelle aufgeführt haben wir nur diejenigen Plattformen, über die in dem genannten Zeitraum die meisten Vermögensanlagen vermittelt wurden. Wir haben auch nur bei diesen Plattformen Anfragen gestellt. Estateguru war nicht dabei. Aber erzählen Sie uns gerne von Ihren Erfahrungen mit Investments per Crowd. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Schilderungen und ev. Unterlagen an crowdfunding@stiftung-warentest.de senden würden. Gerne können Sie dazu auch an unserer Online-Umfrage teilnehmen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo,
warum haben Sie die EstateGuru nicht mit in Ihre Untersuchungen einbezogen?
Viel Grüße