Co.net im Blick der Aufsicht

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Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) hat Anhalts­punkte, dass die Co.net Verbrauchergenossenschaft eG Genossen­schafts­anteile als Vermögens­anlage ohne Verkaufs­prospekt öffent­lich anbietet. Der Rechts­anwalt von Co.net ging gegen­über Finanztest von einem „Miss­verständnis“ aus, das „hoffentlich aufgeklärt“ werde. Der Bafin liegt ein Vertrag über den Vertrieb von Anteilen gegen eine Vergütung vor. Das ist nur mit Verkaufs­prospekt erlaubt. Der Anwalt betonte, derzeit gebe es keine gültigen Vereinbarungen dieser Art mehr. Co.net gehe davon aus, dass der Vertrag alt sei. Wir setzten Co.net wegen offener Fragen zur Wirt­schafts­lage 2014 auf unsere Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.01.2020 um 15:14 Uhr
    Halbe Wahrheit

    @finanzGRÜN_Oliver_Henkel: Es gab rechtliche Auseinandersetzungen mit der Co.net Verbrauchergenossenschaft. Diese hatten jedoch keinen Einfluss auf die Aufnahme, Streichung und Wiederaufnahme von Co.net auf die Warnliste. Die Stiftung Warentest hat im Juni 2015 die Warnliste in ihren allgemeinen Hinweisen präzisiert: Die Darstellung des Anlasses der Kritik bezieht sich jeweils auf den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Artikels, in dem die Kritik dargestellt wurde, nicht auf den Stand der Aktualisierung der Warnliste. Hatte beispielsweise ein Unternehmen entgegen gesetzlicher Vorgaben seinen Jahresabschluss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Artikels noch nicht veröffentlicht, so heißt dies nicht, dass der Jahresabschluss auch zum Zeitpunkt der jüngsten Aktualisierung der Warnliste noch nicht veröffentlicht war. (dda)

  • finanzGRÜN_Oliver_Henkel am 10.01.2020 um 14:42 Uhr
    Halbe Wahrheit

    Gab es denn nicht einen Rechtsstreit, den die Stiftung Warentest verloren hatte?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.01.2020 um 14:36 Uhr
    Unvollständige Info von test.de

    @finanzGRÜN_Oliver_Henkel: Die Warnliste ist ein Register, das alle in den vergangenen zwei Jahren negativ bewerteten Geldanlageangebote enthält, derzeit von 01/2018 bis 01/2020. Wurde also über ein Geldanlageangebot zum Beispiel in Finanztest 01/2018 Negatives veröffentlicht und danach nichts mehr, steht es jetzt noch auf der Warnliste, wird aber bei der nächsten Aktualisierung gestrichen, weil dann der Zeitraum 02/2018 bis 02/2020 erfasst ist. Ausnahmen bilden Berichte über wegweisende Urteile oder Warnungen vor bestimmten Maschen, die auch länger in der Warnliste bleiben können. Falls neue, kritische Umstände bekannt werden, kann es sein, dass ein Geldanlageangebot später wieder aufgenommen wird. Die Co.net Verbrauchergenossenschaft wurde entsprechend dieser Regeln behandelt. Finanztest hatte in den Ausgaben 4/2014 und 4/2015 über Co.net berichtet. Die Genossenschaft wurde folglich nach Ablauf der zwei Jahre im Jahr 2017 wieder von der Warnliste entfernt. Es wurden aber zum Jahresende 2019 neue kritische Umstände bekannt, die zu einer erneuten Berichterstattung in Ausgabe 1/2020 führten. Daher wurde Co.net wieder auf die Warnliste aufgenommen. (dda)

  • finanzGRÜN_Oliver_Henkel am 10.01.2020 um 14:10 Uhr
    Unvollständige Info von test.de

    Liebe Redaktion, kann es sein, dass CO.NET von der Warnliste schon lange entfernt worden ist? Und wenn ja, warum wird dieser Teil dann nicht erwähnt?