Check­liste Trauerfall Was tun nach einem Todes­fall

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Check­liste Trauerfall - Was tun nach einem Todes­fall

Todes­fall. Für die Trauer um einen geliebten Menschen ist wegen vieler organisatorischer Aufgaben kurz nach dem Tod nur wenig Zeit. © Getty Images / lucentius

Nach dem Tod eines Angehörigen haben Hinterbliebene eine Menge Formalitäten zu erledigen. Mit unserer Check­liste helfen wir Ihnen, den Über­blick zu bewahren.

Im Trauerfall scheint die Zeit für Familie und Freunde plötzlich still­zustehen. Doch auch wenn Angehörige jetzt ganz andere Dinge im Kopf haben – sie müssen viele Angelegenheiten schnell regeln. Es gilt, einen klaren Kopf zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen.

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Direkt nach dem Todes­fall

Toten­schein ausstellen lassen. Ist jemand zu Hause gestorben, müssen Angehörige oder Mitbewohner einen Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt. Das kann die Haus­ärztin oder der Haus­arzt sein, aber auch der ärzt­liche Notdienst. Im Kranken­haus, Wohn- oder Pfle­geheim kümmert sich die Verwaltung darum. Die Ärztin oder der Arzt untersucht den verstorbenen Menschen, um die Todes­ursache zweifels­frei fest­zustellen. Diese wird ebenso wie die Personalien, der Zeit­punkt und der Ort des Todes vermerkt. Der Toten­schein ist ein wichtiges Dokument. Angehörige brauchen ihn, um die Ster­beurkunde zu beantragen und die Bestattung zu organisieren.

Angehörige benach­richtigen. Weitere Angehörige und Freunde möchten vielleicht von der oder dem Verstorbenen Abschied nehmen. Sie sollten früh­zeitig verständigt werden. Die Organisation der ersten Tage muss außerdem nicht auf den Schultern einer einzelnen Person liegen, sondern kann von weiter entfernten Angehörigen und Freunden gleichermaßen über­nommen oder zumindest mitgetragen werden.

Verfügungen und Verträge suchen. Eventuell hat die oder der Verstorbene eine Bestattungsverfügung hinterlassen, die zum Beispiel die Art und den Ort der Bestattung fest­legt und darüber Auskunft gibt, in welchem Rahmen die Trauerfeier statt­finden soll. Gibt es keine solche Verfügung, gilt das Bestattungs­gesetz des jeweiligen Bundes­landes. Zuständig für die Organisation der Bestattung ist bei Ehepaaren zunächst der hinterbliebene Partner.

Es kann auch sein, dass die oder der Verstorbene einen Bestattungs­vorsorgever­trag abge­schlossen hat. Das ist eine Vereinbarung zwischen der verstorbenen Person und einem Bestattungs­unternehmen, die die Einzel­heiten der Bestattung regelt. Finden die Angehörigen einen solchen Vertrag, sollten sie das Bestattungs­unternehmen umge­hend vom Todes­fall in Kennt­nis setzen.

Wichtige Unterlagen bereitlegen. Für die vielfältigen organisatorischen Aufgaben, die Hinterbliebene nach dem Tod eines Angehörigen erledigen müssen, brauchen sie diverse Unterlagen: zum Beispiel den Personal­ausweis und die Geburts­urkunde der verstorbenen Person. Hilf­reich ist es, die Unterlagen rasch zusammen­zustellen, um für die anstehenden Ämtergänge gut vorbereitet zu sein.

Wichtige Dokumente bereithalten

Im Trauerfall brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Personal­ausweis des Verstorbenen,
  • Toten­schein,
  • Geburts­urkunde des Verstorbenen,
  • bei Verheirateten: zusätzlich Heirats­urkunde beziehungs­weise Familien­buch,
  • bei Geschiedenen: zusätzlich Heirats­urkunde und Scheidungs­urteil,
  • bei Verwitweten: zusätzlich Heirats­urkunde und Ster­beurkunde für den bereits verstorbenen Partner.

Sofern vorhanden, sollten Sie weitere Dokumente vorlegen können:

  • Chipkarte der Krankenkasse,
  • Bestattungsvorsorgevertrag,
  • Versicherungs­unterlagen sowie Renten­versicherungs­nummer,
  • Grabdokumente wie Urkunden über das Nutzungs­recht einer vorhandenen Grabstätte,
  • Mitglieds­ausweis einer Gewerk­schaft – für den Fall, dass sie ein Ster­begeld zahlt.

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Inner­halb der ersten zwei Tage nach dem Trauerfall

Bestattungs­unternehmen aussuchen. Bestattungs­unternehmen sind oft rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feier­tagen erreich­bar. Sofern sich die verstorbene Person nicht selbst schon für ein Bestattungs­unternehmen entschieden hatte und die Angehörigen einen Bestatter beauftragen wollen, liegt die Wahl bei ihnen. Die Preis­unterschiede sind erheblich. Deshalb ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen. Aber nicht nur der Preis spielt eine Rolle, sondern auch der Eindruck der Hinterbliebenen: Fühle ich mich bei dem Bestatter gut aufgehoben?

Aufgaben des Bestatters fest­legen. Das Bestattungs­unternehmen kann in Absprache mit den Angehörigen auch zahlreiche organisatorische Aufgaben über­nehmen, die über die eigentliche Bestattung hinaus­gehen. Dazu gehört zum Beispiel, die verstorbene Person beim Standes­amt abzu­melden, die Ster­beurkunde zu beantragen oder die Trauerfeier zu organisieren. Den Umfang der Aufgaben legen die Angehörigen und das Bestattungs­unternehmen vertraglich fest. Um Kosten zu sparen, können die Hinterbliebenen viele Aufgaben auch selbst über­nehmen.

Bestattungs­art wählen. Im Termin mit dem Bestatter kommt auch zur Sprache, wie der verstorbene Mensch bestattet werden soll. Hat er das nicht selbst bestimmt, müssen die Angehörigen entscheiden. Es gibt verschiedene Bestattungs­arten, zum Beispiel die traditionelle Erdbestattung, die Feuer­bestattung und die Seebestattung. Sollten sich die Angehörigen in dem Moment nicht einig sein, können sie die Art der Bestattung auch noch nach dem ersten Gespräch fest­legen.

Einzel­heiten der Bestattung klären. Die Angehörigen wählen einen Sarg oder gegebenenfalls eine Urne, stimmen mit dem Bestattungs­unternehmen ab, welche Kleidung die oder der Verstorbene tragen und welchen Umfang die Trauerfeier haben soll. Auch diese Fragen können noch zu einem späteren Zeit­punkt geklärt werden.

Über­führung des Toten veranlassen. Die verstorbene Person muss zeit­nah von ihrer Wohnung, dem Kranken­haus oder Heim, in dem sie gestorben ist, zur Leichenhalle auf dem Friedhof oder beim Bestatter über­führt werden. Wann die Über­führung spätestens statt­finden muss, regeln die Bestattungs­gesetze der Bundes­länder unterschiedlich: Es gilt eine Frist von 24 bis 48 Stunden nach Eintritt des Todes. Meist ist es möglich, den verstorbenen Menschen für ein bis zwei Tage zu Hause aufzubahren, um Abschied zu nehmen. Das geht aber nur, wenn er nicht an einer melde­pflichtigen Krankheit gelitten hat.

Den Tod beim Standes­amt anzeigen. Wenn jemand stirbt, muss das Standes­amt informiert werden. Ist der Tod zu Hause einge­treten, trifft diese Pflicht in erster Linie die Personen, die mit dem verstorbenen Menschen zusammen­gelebt haben. Die Mitteilung muss spätestens am dritten Werk­tag nach dem Tod erfolgen: persönlich beim Standes­amt, in dessen Zuständig­keits­bereich der Mensch verstorben ist. Oft über­nimmt die Bestatterin oder der Bestatter diese Aufgabe. Sie oder er kann die Anzeige auch schriftlich ausführen.

Beim Tod im Kranken­haus, im Alten- oder Pfle­geheim oder einer ähnlichen Einrichtung muss der Träger der Einrichtung das Standes­amt vom Sterbefall unter­richten.

Ster­beurkunde beantragen. Die Sterbeurkunde ist das amtliche Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Ist ein Bestattungs­unternehmen beauftragt, kümmert es sich meist um die Beantragung der Urkunde beim Standes­amt. Dafür muss es den Toten­schein sowie den Personal­ausweis und die Geburts­urkunde der verstorbenen Person vorlegen. Abhängig vom Familien­stand kommen weitere Dokumente dazu. Angehörige benötigen mehrere Ausfertigungen der Ster­beurkunde, zum Beispiel für die Bestattung, die Krankenkasse und die gesetzliche Renten­versicherung.

Versicherungen informieren. Sofern die oder der Verstorbene eine Lebens- oder Ster­begeld­versicherung hatte, müssen die Hinterbliebenen den Versicherer informieren – meist inner­halb von wenigen Tagen nach dem Tod. Dasselbe gilt für eine Unfall­versicherung. Auch gesetzliche oder private Kranken­versicherung und gesetzliche Renten­versicherung müssen benach­richtigt werden.

Arbeit­geber informieren. War die verstorbene Person erwerbs­tätig, müssen die Angehörigen auch dem Arbeit­geber Bescheid geben. Das sollten sie schnellst­möglich erledigen.

Wohnung des Verstorbenen versorgen. Hat die verstorbene Person zuletzt allein gelebt, ist es wichtig, sich um ihren Haushalt zu kümmern – vor allem, wenn es ein Haustier gibt, das versorgt werden muss. Angehörige sollten Strom, Gas und Wasser abstellen.

Zwei bis drei Tage nach dem Tod

Testament abgeben. Wer ein Testament findet, ist gesetzlich verpflichtet, es unver­züglich nach Kennt­nis vom Todes­fall beim Nach­lass­gericht am letzten Wohn­ort der oder des Verstorbenen abzu­geben. Das gilt für alle Schrift­stücke, die einen letzten Willen darstellen können. Erst das Gericht entscheidet, ob ein Schrift­stück als Testament anzu­sehen und ob es rechts­gültig ist.

Die Finderin oder der Finder kann das Testament beim zuständigen Nach­lass­gericht persönlich abgeben. Das ist der sicherste Weg. Sie oder er kann das Testament aber auch dorthin schi­cken – dann aber unbe­dingt per Einschreiben mit Rück­schein.

Bank­voll­macht suchen. Hat der verstorbene Mensch zu Lebzeiten eine Bank­voll­macht ausgestellt, kann die bevoll­mächtigte Person auf das Konto zugreifen und Konto­stand und Zahlungs­verkehr einsehen. Eine Konto­voll­macht kann auch Teil einer Vorsorgevollmacht sein. Laufenden Zahlungs­verkehr sollten die Angehörigen prüfen und gegebenenfalls stoppen.

Konto­auflösung im Todes­fall. War der Verstorbene alleiniger Konto­inhaber, sperrt das Geld­institut den Online­banking-Zugang sowie alle Bank­karten und führt das Konto als Nach­lass­konto weiter. Alle zu Lebzeiten des Konto­inhabers erteilten Aufträge werden weiter ausgeführt, etwa Last­schriften oder Dauer­aufträge für Miete, Strom oder Versicherungen. Einge­stellt werden diese Zahlungen erst dann, wenn sie von den hierzu Berechtigten widerrufen werden.

Eigentum des Verstorbenen abholen. Hat die oder Verstorbene im Pfle­geheim oder einer ähnlichen Einrichtung gelebt, müssen die Angehörigen zeit­nah sein Eigentum abholen.

Friedhof und Grab auswählen. Wenn der verstorbene Mensch seine Wünsche zu Friedhof und Grab nicht fest­gehalten hat, liegt die Entscheidung darüber bei den Angehörigen. Ob sich deren Vorstel­lungen umsetzen lassen, hängt zum Beispiel davon ab, auf welchem Friedhof die verstorbene Person bestattet werden soll und ob es dort noch freie Gräber der gewünschten Art gibt, etwa Reihen­grab oder Wahl­grab. Angehörige oder Bestattungs­unternehmen sollten sich mit der Verwaltung des betreffenden Friedhofs in Verbindung setzen, um diese Fragen zu klären.

Termin für die Bestattung vereinbaren. Die Hinterbliebenen oder das Bestattungs­unternehmen müssen mit der Friedhofs­verwaltung einen Termin für die Bestattung fest­legen. Um die verstorbene Person zu beerdigen oder einäschern zu lassen, bleiben je nach Bundes­land nur vier bis zehn Tage Zeit. Die Frist steht im Bestattungs­gesetz des jeweiligen Bundes­landes. Feiertage und Wochen­enden zählen bei der Berechnung der Frist nicht mit.

In den meisten Bundes­ländern kann eine Beiset­zung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes statt­finden. Lediglich in Baden-Württem­berg und Nord­rhein-West­falen gelten kürzere Fristen. Für die Beiset­zung einer Urne bleiben einige Wochen Zeit.

Vor der Bestattung

Nach­lass sichten. Die Hinterbliebenen sollten früh­zeitig damit beginnen, den Nach­lass zu sichten – auch um die Finanzierung der Bestattung klären zu können. Häufig nutzen die Hinterbliebenen hierfür Geld aus dem Nach­lass. Aufschluss über das Vermögen der oder des Verstorbenen geben in erster Linie dessen Konten. Ohne Bankvollmacht haben die Angehörigen zwar keinen Zugriff darauf. Erben haben allerdings einen Auskunfts­anspruch gegen die Bank.

Erben können die Erbschaft beim Nach­lass­gericht ausschlagen, etwa weil der Verstorbene Schulden hatte. Die Bestattungs­kosten tragen Angehörige oft dennoch.

Trauerfeier planen. Bei der Planung der Trauerfeier kommt es zunächst darauf an, ob sie religiös oder welt­lich gestaltet werden soll. Außerdem müssen sich die Hinterbliebenen über­legen, welchen Rahmen die Trauerfeier haben und wer einge­laden werden soll.

Oft findet die Trauerfeier vor der Beiset­zung in einer Friedhofs­kapelle statt. Es ist aber auch möglich, Räumlich­keiten des gewählten Bestattungs­instituts zu nutzen.

Trauerfeier und Bestattung müssen nicht am selben Tag statt­finden. Es besteht zum Beispiel die Möglich­keit, die Trauerfeier am Wohn­ort des Verstorbenen auszurichten, während die Bestattung an einem anderen Ort statt­findet. Auch kann das Begräbnis im großen Kreis statt­finden und die Trauerfeier nur unter Angehörigen oder umge­kehrt.

Gespräch mit Trauer­redner führen. Im Gespräch mit dem Geist­lichen oder der Trauer­rednerin besprechen die Angehörigen, wie der verstorbene Mensch gewürdigt werden und wie die Trauerfeier ablaufen soll. Die Hinterbliebenen können die Feier nach eigenen Wünschen oder nach den Vorstel­lungen des Verstorbenen gestalten.

Trauer­briefe und -anzeigen drucken. Wenn alle Termine und der Ort für die Beiset­zung fest­stehen, werden die Trauer­briefe gedruckt und versandt. Je nachdem, in welchem Rahmen Beiset­zung und Trauerfeier statt­finden sollen, gehen die Briefe an weitere Verwandte, Freunde, Bekannte und gegebenenfalls Kollegen der oder des Verstorbenen.

Hinterbliebene haben außerdem die Möglich­keit, eine Trauer­anzeige in der Zeitung zu schalten. Das geht oft unkompliziert über die Internetseite der Zeitung.

Blumen beim Floristen bestellen. Üblich sind Kränze oder Gebinde, aber letzt­lich liegt die Entscheidung über Blumen in der Trauerhalle oder am Grab bei den Angehörigen. Viele Floristen haben spezielle Angebote für Grab­schmuck.

Manchmal entscheiden sich die Hinterbliebenen dafür, auf Kränze und Gebinde zu verzichten und statt­dessen wohl­tätige Zwecke zu unterstützen, zum Beispiel die Krebs­hilfe. Solch einen Wunsch können sie der Trauer­gemeinde in der Einladung zum Begräbnis oder in der Trauer­anzeige mitteilen.

Restaurant für Trauermahl reser­vieren. Nach Trauerfeier und Beiset­zung findet das Trauermahl statt, zu dem üblicher­weise die Angehörigen einladen. Vom gemein­samen Kuchen- bis Abend­essen ist alles möglich. Wer ins Café oder Restaurant bittet, sollte früh­zeitig reser­vieren – am besten in einem separaten Raum.

Nach der Bestattung

Dokumente ordnen. Viele Dokumente, die die Angehörigen nach dem Tod erhalten haben oder vorlegen mussten, werden auch in den folgenden Wochen oder Monaten noch benötigt. Es ist hilf­reich, sie gesammelt abzu­legen.

Hinterbliebenenrente beantragen. Verwitwete Partner müssen die Hinterbliebenenrente bei der Renten­versicherung beantragen. In den ersten drei Monaten nach dem Tod, dem Sterbe­viertel­jahr, wird dem länger lebenden Partner die Rente des Verstorbenen in voller Höhe ausgezahlt. Er kann diesen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente inner­halb eines Monats beim Renten­service der Deutschen Post beantragen.

Verträge kündigen. Spätestens nach der Bestattung sollten die Angehörigen die Verträge der oder des Verstorbenen kündigen. Dazu gehören Verträge mit Versicherungen, der Miet­vertrag und Verträge des täglichen Lebens, zum Beispiel mit dem Strom­anbieter oder Tele­kommunikations­unternehmen. Auch bei der GEZ muss man den Verstorbenen abmelden, der Todes­fall ist mit einer Kopie der Ster­beurkunde zu belegen.

Erbschein beantragen. Ein Erbschein ist etwa erforderlich, wenn nur ein eigenhändiges Testament existiert oder jemand durch gesetzliche Erbfolge zum Erben wird. Die Erben müssen den Schein beim Nach­lass­gericht beantragen.

Dank­sagungen versenden. Ein paar Wochen nach der Beiset­zung sollten sich die Angehörigen für die Beileids­bekundungen bedanken: per Inserat in der Zeitung oder in persönlichen Karten oder Briefen.

Wohnung räumen. Lebte die oder der Verstorbene in einer Miet­wohnung, müssen die Erben die Wohnung räumen und gegebenenfalls reno­vieren.

Steuern nach einem Todes­fall. Hinterbliebene müssen neben ihrer Trauerbewältigung oft noch eine letzte Steuererklärung für den Verstorbenen machen. Dafür haben Sie Zeit bis zum 31. Juli des Jahres, das auf das Todes­jahr folgt. Oft ist eine Erstattung drin. Mehr dazu in unserem Special Steuererklärung für Verstorbene.

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