Cashback-Seiten Von C&A bis Zooplus – diese Rabatte sind drin

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Cashback-Seiten - Von C&A bis Zooplus – diese Rabatte sind drin

Wer ein Cashback-Portal nutzt, kann beim Online-Shopping bis zu 12,61 Prozent sparen. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Cashback-Portale sind das digitale Gegen­stück zu Rabatt­karten wie Payback und Deutsch­land­card. Doch mit Cashback-Seiten wie Shoop oder iGraal lässt sich viel mehr sparen als mit Rabatt­karten – im besten Fall über 10 Prozent. Mitt­lerweile machen viele große Onlinehändler mit. Finanztest hat acht Cashback-Anbieter unter die Lupe genommen. Drei Anbieter geben sehr hohe Rabatte. Der Test zeigt, wie hoch die Rabatte sind, ob es Fallen für die Kunden gibt – und wie es um den Daten­schutz steht.

Rabatt mit wenigen zusätzlichen Klicks

Um einen Rabatt zu erhalten, muss der Käufer sich über eine Rabatt­seite zu seinem Onlineshop klicken. Er kassiert dann für jeden Einkauf ein paar Euro, die er sich auszahlen lassen kann. Wörtlich über­setzt heißt Cashback „Geld zurück“. Das Geschäfts­modell dahinter: Die Portale bekommen von den Onlinehänd­lern für die Vermitt­lung eines Einkaufs eine Provision. Davon geben sie einen Teil an die Kunden weiter.

Das bietet der Vergleich von Cashback-Seiten

Test­ergeb­nisse.
Unsere erste Tabelle zeigt die Rabatte von acht Cashback-Anbietern (darunter Aklamio, iGraal und Shoop) für 35 Onlineshops aus verschiedenen Branchen (von Auto Europe über Docmorris und Tchibo bis Zooplus). Eine zweite Tabelle enthält neben einem Test­kommentar zu jedem Anbieter weitere wichtige Infos wie Zahl der teilnehmenden Onlineshops, Auszahlungs-Modalitäten, Kontakt­möglich­keiten und verfügbare Browser-Plugins.
Geld­werte Infos.
Sie erfahren, bei welchem Cashback-Anbieter sich die Anmeldung am meisten lohnt und was Sie als Kunde mit Cashback sparen können. Außerdem erfahren Sie, ob sich die Anbieter an gesetzliche Vorschriften halten, was bei ihnen im Klein­gedruckten steht und wie es die Cashback-Systeme mit Daten­schutz und Werbemails halten.
Heft-Artikel.
Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Finanztest 6/2018.

Mehr als 10 Prozent Rabatt möglich

Insbesondere bei größeren Anschaffungen lohnt es sich, ein Cashback-Portal zu nutzen. Im besten Fall sind über 10 Prozent Rabatt drin, im schlechtesten weniger als 1 Prozent. Interes­sant ist Cashback vor allem für Stamm­kunden der Onlineshops. Sie – aber auch alle Gelegen­heits­käufer – können oft 3 bis 6 Prozent sparen. Drei von acht Anbietern geben sehr hohe Rabatte.

Achtung: Die Rabatt­portale legen bei ihren Prozent­angaben immer den Nettowaren­wert zugrunde. Das ist der Preis abzüglich der Mehr­wert­steuer, die Kunden mitbezahlen müssen. Ihr tatsäch­licher Rabatt liegt daher nied­riger.

Höhe hängt von Branche und Portal ab

Die Höhe der Rück­vergütung unterscheidet sich von Branche zu Branche und von Portal zu Portal. Sie kann sich im Laufe der Zeit auch ändern, wenn die teilnehmenden Händler die Bedingungen mit dem Cashback-Portal neu verhandeln oder die Portale weniger oder mehr von ihrer Provision weitergeben. So gibt es für eine Bestellung bei Fleurop in der Spitze 12,61 Prozent Rabatt – der „knaus­rigste“ Anbieter gewährt aber nur 4,20 Prozent.

Cashback schlägt Rabatt­karten

Mit Cashback gibt es deutlich mehr Rabatt als bei Rabatt­karten. Bei Payback und Deutsch­land­card sind für Onlineshops nur 0,5 bis 1 Prozent Nach­lass üblich. Trotzdem ist die Zahl der ­Rabatt­karten­besitzer noch viel höher als die der Cashback-Nutzer.

Gefragte Händler wie Tchibo, C&A und Media Markt machen mit

Inzwischen machen auch deutlich mehr Händler bei den Cashback-Portalen als bei den Rabatt­karten mit. Mitt­lerweile sind es mehrere Tausend − darunter auch viele der 100 umsatz­stärksten Onlineshops in Deutsch­land wie Karstadt, Tchibo, C&A, Sport Scheck, Cyberport und Media Markt. Die Spitzenreiter im Test gewähren dem Kunden die Chance, bei 72 der deutschen Top 100 Händler eine Rück­vergütung zu bekommen.

Anbieter miss­achten zum Teil gesetzliche Regeln

Einige Cashback-Portale setzen allerdings gesetzliche Vorschriften nicht konsequent um: Guthaben, das die Mitglieder ansammeln, muss mindestens drei Jahre lang gültig sein. Bei einem Anbieter verfällt es aber schon nach einem Jahr, bei einem anderen nach zwei Jahren, wenn er sich nicht in seinem Kunden­konto einge­loggt hat. Diese Klauseln in den Geschäfts­bedingungen sind recht­lich unzu­lässig. Nicht erlaubt ist es auch, das Guthaben bei Kündigung des Kontos ersatz­los zu streichen, wie es drei Anbieter vorsehen. Der vorzeitige Verfall des Guthabens ist dann ein Problem, wenn das Geld erst ab einer bestimmten Höhe ausgezahlt wird. Das haben drei Portale fest­geschrieben.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.07.2020 um 09:27 Uhr
    Eure Erfahrung mit Cashback von Monkee App

    @sophie_nielsen: Über das in Österreich ansässige Unternehmen liegen uns keine, also weder positive noch negative Informationen oder Erfahrungsberichte von Leserinnen und Lesern vor. Monkee wurde im März 2018 gegründet und war damit in unserer letzten Untersuchung (Finanztest 6/2018) noch nicht vertreten. Insofern herzlichen Dank für die Themenanregung. (PH)

  • sophie_nielsen am 06.07.2020 um 16:36 Uhr
    Eure Erfahrung mit Cashback von Monkee App

    Ich nutze schon seit längerem die App von Monkee (www.monkee.rocks) zum Geld sparen. Vor kurzem haben die jetzt auch eine Cashback Funktion herausgebracht. das heißt man spart mit der App auf ein Ziel und bekommt beim Kauf bei deren Partnern Geld auf das Sparkonto für diese Ziele. Ich finde die Idee dahinter wirklich sehr gut und interessant. Hat von euch schon jemand Erfahrung damit? Funktioniert das auch richtig?
    Ich möchte meinen Urlaub buchen und gerne die Funktion testen, möchte aber schon wissen, ob es grundsätzlich funktioniert. Geht ja doch um einen nicht ganz unwesentlichen Casbback Betrag.
    wünsch euch einen super Wochenstart. LG, Sophie

  • Pumpernickelsche am 27.05.2020 um 10:56 Uhr
    Weitere wichtige Kriterien für die Auswahl

    Ein Punkt, der leider zu Kurz kommt, bezieht sich auf weitere Kriterien, die für die Auswahl des passenden Cashbackportals für einzelne Nutzer erheblich von Bedeutung sind. Undzwar der Fakt der Mindestauszahlungsgrenze. Denn die Höhe des ausgezahlten Cashbacks ist bei Nutzern, die sich nur einen einzelnen oder wenige Sales über ein Portal auszahlen lassen wollen, fast schon egal. Denn es nützt nicht nichts, wenn man "viel" Cashback bekommt, dieses dann aber nicht auszahlen kann. Ebenso kann es Sinn machen, inzwischen auch weitere Anbieter mit in so einen Test mit aufzunehmen wie swgbucks oder shopbuddies. Shopbuddies hat mit der höchsten cashbackgarantie auch noch ein Feature, dass in der Form kein weiteres Portal hat. Hier gibt es auch noch weitere Infos zu Cashback Anbietern: *

    *Link vom Moderator gelöscht

  • Gelöschter Nutzer am 10.08.2018 um 19:47 Uhr
    @maierhuber

    Ich kann ihnen nur absolut zustimmen. Im Mai kommentierte ich und nannte unter anderem auch das Onlinebanking der DKB als Möglichkeit, ohne weitere Anmeldung bei externen Services Cashback zu nutzen.
    Auch hier hinkt die Praxis leider der Theorie gewaltig hinterher. In meinen Tests über die letzten Jahre habe ich bei ca. 2/3 aller ordnungsgemäß aus dem DKB-Onlinebanking gestarteter Einkäufe keine Gutschrift bekommen. Beim Rest musste ich zudem zum Teil mehrfach nachhaken.
    Die DKB antwortete mir, es gäbe "einige wenige" Voraussetzungen zu beachten, damit es klappt - und hängte eine DIN A4 Seite mit Vorgaben zur korrekten Vorgehensweise an. Teilweise waren diese technisch haarsträubend falsch. Kein normal begabter Internetnutzer wird in der Lage sein, diese Vorgaben alle in der richtigen Reihenfolge auszuführen. Das war wirklich schon krotesk, was die DKB da schrieb und verlangte.

  • maierhuber am 30.06.2018 um 13:47 Uhr
    Theorie und Praxis Teil 2

    Weitere Fälle: 1. Beim im Test nicht geprüften Bonusprogramm "bsw" war in ungefähr der Hälfte der Fälle eine Nachfrage mit Nachweisen nötig, um den versprochenen Bonus zu erhalten. 2. Das Kreditportal Smava behauptete über ein Jahr lang der Wahrheit zuwider, es liege kein Nachweis vor, ich sei auf deren Seite über das Portal "Sparwelt" gelangt und hätte somit Anspruch auf den versprochenen Gutschein. 3. Trotz schriftlicher Bestätigung von Sparwelt: "Deine E-Mail-Adresse wurde registriert und der ..€-..-Gutschein für dich vorgemerkt" wollte mir Sparwelt den versprochenen Gutschein für einen Energieversorgervertrag mit der Begründung verweigern, ich sei über "einen anderen Partner" des Energieversorgers zu diesem gelangt. Erst die Androhung gerichtlicher Schritte half.
    4. Öfters übersehen Deutschlandcard und payback bei einem Einkauf, daß hierfür ein ECoupon aktiviert worden ist mit Zusatzpunkten u. schreiben diese erst nach Reklamation gut. Fazit: Theorie gut, Praxis zweifelhaft