Bürgergeld Hilfe für Erwerbs­lose

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Bürgergeld - Hilfe für Erwerbs­lose

Bürgergeld. Diese Leistung hat Arbeits­losengeld 2 (Hartz IV) ersetzt. Sie wird im zuständigen Jobcenter beantragt. © picture alliance / CHROMORANGE / Fabian Steffens

Das Bürgergeld wird ab Januar 2024 erhöht. Empfängerinnen und Empfänger erhalten etwa 12 Prozent mehr Geld. Unser Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch.

Finanzielle Hilfen für Arbeits­suchende

Arbeits­losengeld 1. Wer keine Arbeit hat, braucht finanzielle Unterstüt­zung, um seinen Lebens­unterhalt zu bestreiten. In vielen Fällen besteht nach dem Verlust eines Arbeits­platzes ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

Bürgergeld. Sind die Voraus­setzungen dafür nicht erfüllt, bekommen Erwerbs­lose in der Regel Bürgergeld. Während Arbeits­lose Arbeits­losengeld 1 bei der Agentur für Arbeit beantragen müssen, sind für das Bürgergeld die Jobcenter zuständig. Jobcenter sind gemein­same Einrichtungen der Bundes­agentur für Arbeit und kommunaler Träger.

Weiterbildung, Umschulung. Neben finanzieller Unterstüt­zung verfolgt die Bundes­agentur für Arbeit das Ziel, Arbeits­suchende in ein neues Beschäftigungs­verhältnis zu bringen. Zu diesem Zweck leistet sie über die Sicherung des Lebens­unter­halts hinaus etwa Zuschüsse für Weiterbildung oder Umschulung und für Anschaffungen, die im Rahmen einer neuen Beschäftigung erforderlich sind, zum Beispiel Arbeits­kleidung. Diese Hilfen werden ebenfalls über die Jobcenter vergeben.

Mitwirkungs­pflichten. Bezieher von Bürgergeld haben ebenso wie Bezieher von Arbeits­losengeld 1 Mitwirkungs­pflichten. Erfüllen sie diese nicht, drohen ihnen Sanktionen wie Kürzung der Leistungen.

Weitere Hilfen. Auf Arbeits­losig­keit folgt meist eine Einkommens­einbuße. Beantragen Sie Hilfen wie Kinderzuschläge oder Wohngeld. Beziehen Sie Bürgergeld, bekommen Sie diese Leistungen jedoch nicht mehr, da Sie für Ihre Kinder Anspruch auf den Regel­satz und für Ihre Wohn­kosten Anspruch auf deren Über­nahme haben.

Über­schuldung. Häufen sich Rechnungen auf, können Sie in eine finanzielle Schieflage geraten. Wichtige Tipps, wie Sie wieder heraus­finden können, finden Sie in unserem Special Überschuldung.

Was ist Bürgergeld?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Das Arbeits­losengeld 2, beziehungs­weise Hartz 4, und das Sozialgeld sind seither abge­schafft. Menschen, die bisher eine von beiden Leistungen erhalten haben, bekommen seit Anfang 2023 Bürgergeld. Dafür mussten sie nichts unternehmen, die Umstellung passierte auto­matisch.

Das Bürgergeld ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeits­suchende. Es sichert das Existenz­minimum ab. Anders als das Arbeits­losengeld 1 wird das Bürgergeld nicht von der Arbeits­losen­versicherung, sondern aus Steuergeldern finanziert.

Wer bekommt Bürgergeld?

Wer arbeitslos, aber erwerbs­fähig und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn andere vorrangige Sozial­leistungen wie Arbeitslosengeld 1 oder Wohngeld nicht (mehr) gezahlt werden. Darüber hinaus können Menschen, deren Einkommen zu nied­rig ist, Bürgergeld als aufstockende Leistung beantragen.

Diese Voraus­setzungen für den Anspruch auf Bürgergeld müssen Personen darüber hinaus erfüllen:

  • haupt­sächlich in Deutsch­land leben,
  • älter als 15 und jünger als 67 Jahre alt sein,
  • mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können,
  • den Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Was deckt das Bürgergeld ab?

Das Bürgergeld richtet sich nach einem pauschalierten Regelbedarf. Das ist ein Geld­betrag, der der Sicherung des Lebens­unter­halts der Anspruch­stellenden dienen soll. Das umfasst Kosten für Ernährung, Kleidung, Körper­pflege, Hausrat, Haus­halts­energie ohne Heiz­kosten, Bedürf­nisse des täglichen Lebens und die Teil­nahme am kulturellen Leben. Dieser Geld­betrag wird Regel­satz genannt.

Wie hoch ist der Regel­satz? Gibt es weitere Leistungen?

Seit Januar 2024 erhalten Bezieher und Beziehe­rinnen von Bürgergeld einen Regel­satz von 563 Euro im Monat. Die Regelsätze sind damit für eine Allein­stehende oder einen Allein­stehenden um 61 Euro höher als im Jahr 2023.

Bürgergeld - Hilfe für Erwerbs­lose

© Stiftung Warentest

Einige Regeln gelten darüber hinaus:

  • Im Falle einer Bedarfs­gemeinschaft von zwei Personen mit Anspruch auf Bürgergeld erhalten beide jeweils 506 Euro.
  • Hilfe­bedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer Personen leben, erhalten 451 Euro.

Zum Regel­satz dazu kommen weitere Zahlungen:

  • Kosten für Wohn­raum und Heizung,
  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung,
  • Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugend­lichen (BuT), zum Beispiel für den persönlichen Schulbedarf, Schul­ausflüge und Klassen­fahrten, Mittags­verpflegung, und Lern­förderung,
  • Mehr­bedarf in besonderen Lebens­situationen, etwa in der Schwangerschaft,
  • einmalige Unterstüt­zungen, beispiels­weise Anschaffungs­kosten bei einem Wohnungs­umzug (Erst­ausstattung).

Welche Rolle spielt eigenes Einkommen und Vermögen?

Eigenes Einkommen und Vermögen können dazu führen, dass ein Erwerbs­loser oder eine Erwerbs­lose nicht als hilfebedürftig gilt. Als Einkommen zählen – neben Verdiensten aus selbst­ständiger und nicht selbst­ständiger Tätig­keit – beispiels­weise Kapital- und Zins­erträge und private Renten. Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Spar­guthaben, Wert­papiere, Fahr­zeuge und Wohn­eigentum.

Bevor der Staat einspringt, müssen zuerst eigene Mittel zur Sicherung des Lebens­unter­halts einge­setzt werden. Aber es gibt Frei­beträge. Das Jobcenter zieht sie bei der Berechnung des Bürgergelds vom Einkommen und Vermögen ab.

Einkommen. Der Grund­frei­betrag für Einkommen beträgt 100 Euro brutto monatlich. Bei höherem Hinzuver­dienst müssen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld mit Abzügen rechnen:

  • Bei einem Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungs­frei.
  • Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1 000 Euro bleiben für den Teil zwischen 520 und 1 000 Euro 30 Prozent anrechnungs­frei.
  • Bei einem Einkommen zwischen 1 000 und 1 200 Euro werden für den Teil zwischen 1 000 und 1 200 Euro noch mal 10 Prozent nicht auf die Leistungen ange­rechnet. Für Menschen, die mindestens ein minderjäh­riges Kind haben, gilt die letzte Frei­betrags­grenze sogar bis zu einem Einkommen von 1 500 Euro.

Vermögen. Vermögen von bis zu 40 000 Euro des Leistungs­empfängers in einem Haushalt wird nicht auf den Anspruch ange­rechnet – und zwar für ein Jahr. Für jedes weitere Haus­halts­mitglied sind es 15 000 Euro.

Bürgergeld-Rechner

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Wie beantrage ich Bürgergeld?

Den Antrag auf Bürgergeld gibt es beim Jobcenter am Wohn­ort – vor Ort, telefo­nisch oder per formlosem Anschreiben. Er lässt sich aber auch im Internet herunter­laden und zu Hause ausfüllen. Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wurde.

Lebt der Antrag­steller mit anderen Personen zusammen und über­nehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie eine Bedarfs­gemeinschaft. Für den Antrag müssen alle Personen in der Bedarfs­gemeinschaft genannt, ihr Einkommen und Vermögen dargelegt und alle Nach­weise, wie etwa über Wohn- und Heiz­kosten, beigebracht werden. Als Bedarfs­gemeinschaft gelten in der Regel:

  • Eheleute, die nicht dauer­haft getrennt sind,
  • einge­tragene gleich­geschlecht­liche Lebens­partner, die nicht dauer­haft getrennt leben, oder
  • eheähnlich Zusammenlebende.

Zur Bedarfs­gemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind, sofern sie unver­heiratet und erwerbs­fähig sind und ihren Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Keine Bedarfs­gemeinschaften sind reine Haus­halts- und Wohn­gemeinschaften.

Wie schnell entscheidet das Jobcenter über den Antrag?

Grund­sätzlich muss das Jobcenter inner­halb von sechs Monaten über einen Antrag entscheiden. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Antrag­steller oder die Antrag­stel­lerin beim Sozialge­richt Klage erheben.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abge­lehnt wird?

Wurde der Antrag auf Bürgergeld (teil­weise) abge­lehnt, kann der Antrag­steller oder die Antrag­stel­lerin inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe durch einen Bescheid des Jobcenters Wider­spruch einlegen – am besten posta­lisch per Einschreiben.

Bleibt es trotz Wider­spruch bei der Entscheidung, besteht ebenfalls die Möglich­keit, Klage beim Sozialge­richt zu erheben.

Wie lange wird Bürgergeld gezahlt?

Der Bewil­ligungs­zeitraum für Bürgergeld beträgt normaler­weise sechs bis zwölf Monate. Endet er, muss der Bezieher einen Weiterbewil­ligungs­antrag stellen. Dann prüft das Jobcenter, ob der Anspruch auf Bürgergeld immer noch besteht.

Welche Regeln gelten während des Bezugs von Bürgergeld?

Wer Bürgergeld bekommt, hat bestimmte Verhaltens-, Melde- und Mitwirkungs­pflichten. Kommt er ihnen nicht nach, drohen ihm Kürzungen der finanziellen Hilfen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Bezieher von Bürgergeld unent­schuldigt trotz Aufforderung, sich beim Jobcenter zu melden, nicht dort erscheinen oder sich anderweitig melden.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.02.2024 um 12:49 Uhr
    Angemessenheitsklausel für Wohnraum

    @Qwestyr: Vielen Dank für Ihre Anregung. Aber wir können nicht für alle Kommunen in Deutschland die Richtwerte des örtlichen Mietspiegels erheben, um sie im Rechner zu berücksichtigen.
    Wie hoch die Kosten beim Bezug von Bürgergeld bezüglich der Wohnung ausfallen dürfen, kann örtlich sehr stark variieren. Mit Fragen dazu können Sie sich ans Jobcenter, die örtliche Arbeitsloseninitiative oder an die Sozialrechtsberatungen der verschiedenen Sozialhilfeträger wenden.

  • Qwestyr am 09.01.2024 um 04:53 Uhr
    Angemessenheitsklausel für Wohnraum

    Ihr Rechner berücksichtigt gar nicht die jeweiligen Angemessenheitsgrundlagen /- beschränkungen für Wohnraum. Ich habe in Ihrem Rechner 1x die korrekte Miete eingegeben und in weiteren Versuchen Mieten bis zu 2.000,- Euro kalt inkl. NK zzgl. 180,- HK-Voraus für einen ALLEINLEBENDEN ohne Kinder. Diese Miete sprengt mit Sicherheit die als "angemessen" angesehenen KdU für eine 1-Personen-BG. Wo liegen die Grenzen nach der Bürgergeldreform heute? Ich vermute doch die sind sicher orts-/kommunenabhängig (Mietspiegel)? Wäre es nicht mgl. Ihrem Rechner noch die Berechnung auf Grundlage der PLZ des jeweiligen Wohnortes einzubeziehen? Somit hätte man auch mal eine Richtung für einen evtl. Wohnortwechsel innerhalb einer Kommune.
    Konkret: wie teuer dürfet eine Wohnung in Köln, Berlin, München sein für einen Single-Haushalt, damit die KdU noch zu 100% übernommen werden. Ich mag mir nämlich gar nicht vorstellen, dass diese Entscheidungen im "Ermessen" eines Fallmanagers im JC liegen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.04.2023 um 10:45 Uhr
    Frage zu Vermögen

    @TestUN: Krügerrandmünzen gehören zum Vermögen. Erwerbslose müssen z.B. auch wertvolle Briefmarken- oder Münzsammlungen zu Geld machen, bevor ihnen Bürgergeld bewilligt wird – auch mit Verlusten.

  • TestUN am 04.04.2023 um 11:56 Uhr
    Frage zu Vermögen

    Gelten für Empfänger:innen von Bürgergeld auch Krügerrandmünzen als Vermögen? Zumindest dann, wenn sie zu (Bar-)Geld gemacht werden? Wie in einem Beitrag zu Geldwäsche geschrieben wurde, muss die Herkunft von Münzen nicht nachgewiesen werden. Vielleicht gibt es auch in anderen Vermögensbereichen Unterschiede?