Blitzer-App Warnung vor Radarfallen auch für Beifahrer illegal?

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Blitzer-App - Warnung vor Radarfallen auch für Beifahrer illegal?

Blitzer-App. Nähert sich das Handy einer Radarfalle, warnt die App. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser

Für Auto­fahrer ist das Nutzen einer Blitzer-App illegal. Es drohen mindestens 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flens­burg. Doch was, wenn der Beifahrer die App nutzt?

75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flens­burg

Warnt das Radio vor Radarfallen, ist das recht­lich okay. Lässt sich der Auto­fahrer hingegen von einem Programm auf seinem Handy – einer Blitzer-App – warnen, ist das verboten. Besonders logisch und konsequent ist das nicht. Aber so ist die Rechts­lage. Paragraf 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung verbietet es Auto­fahrern, während der Fahrt eine Blitzer-App zu benutzen.

Die Ober­landes­gerichte Rostock (Az. 21 Ss Owi 38/17 [Z]) und Celle (Az. 2 Ss (OWi) 313/15) haben das bestätigt. Ahndet die Polizei einen solchen Verstoß, bekommt der Auto­fahrer ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einen Punkt in Flens­burg. Die Straf­androhung scheint allerdings nicht viele Auto­fahrer zu beein­drucken. Bei einer repräsentativen Umfrage im Sommer 2022 gaben 49 Prozent der befragten Auto- und Motor­radfahrer an, eine Blitzer-App auf dem Handy oder ein Navigations­gerät mit Blitzer-Warn­funk­tion zu nutzen (Umfrage des Digitalverbandes Bitkom).

So funk­tioniert die App Blitzer.de

Bei Blitzer-Apps wie Blitzer.de melden Nutzer den Stand­ort einer Radarfalle per Mail, Telefon oder einfach per Tasten­druck übers Handy an den App-Anbieter. Ist ein Blitzer im System, bekommen alle Auto­fahrer, die diese App geöffnet und die Satelliten­verbindung an ihrem Handy (GPS) akti­viert haben, eine Meldung, sobald sich das Auto dem Stand­ort der Tempo­messung nähert.

Was gilt, wenn das Handy des Beifahrers warnt?

Im Februar 2023 entschied das Ober­landes­gericht Karls­ruhe, dass ein Fahrer auch dann eine Ordnungs­widrigkeit nach Paragraf 23 Absatz 1c Satz 3 StVO begeht, wenn er nicht das eigene Handy nutzt, sondern der Beifahrer während der Fahrt sein Handy auf der Mittel­konsole ablegt und die App Blitzer.de öffnet. Der Wort­laut der Vorschrift verbiete wörtlich das „Verwenden“ einer Warn-App. Zum Verwenden zähle auch, wenn sich ein Fahrer die Blitzerwarn­funk­tion eines fremden Handys zunutze mache. Das Ober­landes­gericht bestätigte die 100-Euro-Geldbuße für den Fahrer des Wagens (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23). Zur Frage, ob sich auch der Beifahrer als „Beteiligter“ ordnungs­widrig verhält, äußerte sich das Gericht nicht.

Nicht verbotene Nutzung von Blitzer.de

Nachdem aktuellem Stand bleiben nicht mehr viele legale Nutzungs­möglich­keiten der App Blitzer.de: Recht­lich unpro­blematisch ist es, wenn Fahrer sich vor der Fahrt oder während einer Pause auf dem Rast­platz über die Handy-App informieren.

Google Maps auch in Deutsch­land bald mit Warn­funk­tion?

Google hat in einigen Regionen der Welt seine Navi-App Google Maps mit einer Blitzer-Warn-Funk­tion ausgestattet. Für Deutsch­land gibt es diese Funk­tion noch nicht. Sollte die Blitzer-Warn­funk­tion in Google Maps für den deutschen Markt irgend­wann frei­geschaltet werden und während einer Auto­fahrt nicht individuell abschalt­bar sein, wäre eine legale Nutzung von Google Maps für einen Auto­fahrer hier­zulande wohl nicht mehr möglich.

Tipp: Wie Google Maps im Vergleich mit anderen Navi-Apps und Navigations­geräten abschneidet, verrät der Navi-Test der Stiftung Warentest.

Auch im Ausland Radarwarngeräte verboten

Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte wissen, dass auch im europäischen Ausland die Nutzung von Radarwarngeräten fast über­all verboten ist. Nach einer Übersicht des ADAC gibt es aktuell nur in Rumänen kein solches Nutzungs­verbot. In vielen Ländern drohen hohe Geld­strafen, teil­weise die Beschlag­nahme des Geräts. ).

Handy­verbot am Steuer

Egal, ob der Fahrer bei der Fahrt ein Handy mit Blitzer-App oder ohne nutzt. In keinem Fall darf er während der Fahrt das Handy in die Hand nehmen, um etwa eine neue Ziel­adresse in seine Navi-App einzugeben. Bei einem Verstoß drohen mindestens 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flens­burg (Handy am Steuer: Das sind die Regeln, Strafen und Urteile).

Verkehrs­rechts­schutz: Bußgeld abwehren

Wer ein Bußgeld etwa wegen einer angeblichen Hand­ynut­zung am Steuer zahlen soll und eine Rechts­schutz­versicherung inklusive Verkehrs­rechts­schutz hat, kann sich auf Kosten der Versicherung einen Anwalt nehmen. Die besten Verkehrs­rechts­schutz-Policen finden Sie im Vergleich Verkehrsrechtsschutzversicherung.

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Kommentarliste

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  • josah am 22.04.2024 um 09:47 Uhr
    Geldschneiderei

    Alles nur, damit die Einnahmen sprudeln. Ginge es um ordentliches Fahren wäre das Ziel erreicht, egal ob durch Schild oder App. Aber es könnte ja kein Geld abgezockt werden!

  • auchegal500 am 21.04.2024 um 22:52 Uhr
    Das zweite Handy

    unter den Sitz...

  • WittyPitty am 15.04.2024 um 18:20 Uhr
    Folgenlos

    Wie das hier auch bereits andere Kommentatoren schon getan haben, möchte auch ich darauf hinweisen, dass in der Praxis solche Verbote von Blitzer Apps folgenlos sind. Das gilt zumindest so lange, wie sich Fahrer oder Beifahrer nicht dumm verhalten. Bei einer Polizeikontrolle müsste die Blitzer App schon deutlich sichtbar auf dem Display des Handys dem Polizisten ins Gesicht strahlen. Ansonsten hat ein Polizist keine Möglichkeit, festzustellen, ob jemand eine solche App verwendet hat. Die Beschlagnahme eines Smartphones ist nur mit entsprechendem Verdacht erlaubt. Dieser muss begründet sein. Das Bauchgefühl des Polizisten reicht nicht. Einer solchen Beschlagnahmung sollte der Fahrer IMMER widersprechen. Eine Durchsuchung des Smartphones müsste richterlich angeordnet werden. Da heute alle Smartphones verschlüsselt sind, ist eine Durchsuchung technisch aber eh nicht möglich. Und nein, niemand ist gezwungen sein Smartphone zu entsperren.

  • Pasternake am 15.04.2024 um 15:39 Uhr
    Beifahrer-Nutzung im Ausland?

    Wenn die Nutzung auch im Ausland verboten ist, wie verhält es sich da denn wenn der Beifahrer diese App benutzt? Gab es da schon Urteile?

  • Gelöschter Nutzer am 06.03.2023 um 19:53 Uhr
    halsbandschnaepper

    Mein Hinweis auf die Verkehrstoten diente in erster Linie dazu, klarzustellen, dass die Zahl der Verkehrstoten seit Jahrzehnten nur den Weg nach unten kennt. Das ist natürlich sehr positiv. Dazu kommt, dass statistisch betrachtet das Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit keinesfalls auf den ersten Plätzen der Ursache für Unfälle oder gar Toten steht. Häufige Ursachen sind die Missachtung von Vorfahrtsregeln und eine unangepasste Geschwindigkeit. Letzteres hat aber nichts mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu tun. Auch ihre Behauptung, solche Apps nur Leute nutzen würden, die bewusst zu schnell fahren wollen, bleibt ohne jeden Beleg. Zum Beispiel beachte ich die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Und ich verwende dennoch eine Warnapp und werde sie auch weiter verwenden. Ich verwende sie aber nicht, um schneller fahren zu können als erlaubt. Ob solche Apps verboten werden, ist vollkommen irrelevant. Jeder der möchte, wird sie weiterhin nutzen können.