Berufs­unfähigkeits­rente Damit die Versicherung zahlt, was Ihnen zusteht

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Berufs­unfähigkeits­rente - Damit die Versicherung zahlt, was Ihnen zusteht

Berufs­unfähigkeit. Ein Leistungs­antrag für die BU-Rente ist keine Kleinig­keit. Betroffene sollten sich Hilfe holen und hartnä­ckig auf Ihrem Leistungs­anspruch bestehen. © Getty Images / Anadmist

Bei der Berufs­unfähigkeits­rente geht es meist um sehr viel Geld. Nicht über­raschend, dass Versicherer hier genau prüfen. Finanztest sagt, was beim Antrag zu beachten ist.

Tritt der Ernst­fall Berufs­unfähigkeit ein, ist es wichtig, dass der Versicherer schnell zahlt. Das ist nicht immer der Fall. Erfahrungs­gemäß gehört Berufsunfähigkeitsschutz zu den komplizierteren Versicherungen, dies gilt auch für den Leistungs­antrag. Die Versicherungs­expertinnen der Stiftung Warentest erklären, worauf es ankommt, wenn Berufs­unfähigkeit eintritt. Sie geben Tipps, wie Betroffene vorgehen sollten, um in dieser schwierigen Lage möglichst rasch und sicher ihre Berufs­unfähigkeits­rente beziehen zu können.

Im Fall einer Berufs­unfähigkeit geht es im Durch­schnitt um rund 264 000 Euro – eine gewaltige Summe. Die Höhe erklärt sich aber leicht: Die im Schnitt versicherte Berufs­unfähigkeits­rente lag im Jahr 2021 bei etwa 1 100 Euro monatlich. Versicherte sind im Schnitt 47 Jahre alt, wenn sie ihre Rente beantragen. Läuft ihr Vertrag dann noch 20 Jahre lang – bis zur gesetzlichen Regel­alters­grenze –, kommt diese hohe Summe zusammen.

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  • rs2507 am 31.05.2017 um 16:45 Uhr
    @andyonline: Wenn man früh genug anfängt ...

    Geld zu sparen und/oder anzulegen ist es überhaupt nicht unrealistisch, was Sie vorschlagen. Kurz meine eigenen Erfahrungen zu diesem Thema: Ich hatte früher bei einem bekannten Versicherer für zehn oder zwölf Jahre einen BU-Versicherungsvertrag zu damals noch sehr günstigen Konditionen abgeschlossen. Nach Beendigung dieses Vertrages habe ich darüber nachgedacht, quasi im Anschluß, eine weitere BUV abzuschließen. Die Angebote, die ich daraufhin, auch von anderen Versicherern, erhielt, waren aus meiner Sicht völlig inakzeptabel. Inzwischen bin ich halbwegs gesund im Ruhestandsalter angelangt und müsste mich _eigentlich_ bei eben diesen Versicherern dafür bedanken, dass ich das ersparte Geld anderweitig verwenden konnte, nämlich (u.a.) für eine preisgünstige Unfallversicherung und eine preisgünstige Risikolebensversicherung. Das Glück ohne wesentliche Beeinträchtigungen den Ruhestand zu erreichen, hat selbstverständlich nicht Jeder, das muss man der Gerechtigkeit halber schon zugeben.

  • andyonline am 30.05.2017 um 20:01 Uhr
    Man sollte lieber selber vorsorgen...

    Ich würde das alles ganz pragmatisch sehen: Bevor man sich bei Eintritt des Versicherungsfalles durch diverse Instanzen klagen muss, aufgrund der bekannten Zahlungsmoral diverser Versicherer, spare ich mir rechtzeitig den Betrag X für den Fall der Berufsunfähigkeit selbst an. So muss ich mir nicht beim Vorliegen aller Vorrausetzungen, noch in absurder Weise vor Gericht meinen Versicherungsschutz einklagen. Diese Vorgehensweise hat 2 Vorteile: 1.) Der Versicherer schont seine Kundengelder für die Abwehr von berechtigten Forderungen zum Wohle der Versicherungsgemeinschaft. 2. Der Verbraucher muss nicht nervenaufreibend vor Gericht seinen Anspruch nachweisen. Somit sind beide Seiten zufrieden: Der Versicherer verliert kein Geld, weil er nichts einnimmt! Der Normalverbraucher gibt keine Versicherungsbeiträge aus und kann das Geld auf die hohe Kante legen. Zudem gibt es kein Konfliktpotential mehr und beide sind zufrieden...Absurd, aber wahr...

  • RemusRomulus am 29.05.2017 um 14:43 Uhr
    Die Prüfung

    Ich würde sogar noch weiter gehen. Ich würde die Gesundheitsfragen beantworten und dann der Versicherung die Möglichkeit geben die Informationen die gefragt sind direkt von der Krankenkasse verifizieren zu lassen. Dann gibt es hinterher kein "das haben sie so aber nicht genau angegeben, wir zahlen nicht". Das wäre das optimum. Dann würde ich auch abschließen. Aber so bin ich dem GoodWill der Versicherungen ausgefliefert.

  • rs2507 am 29.05.2017 um 14:37 Uhr
    Informative Praxisfälle, gute Hinweise

    Zitat: "Idealer­weise besteht schon eine Rechts­schutz­versicherung, bevor jemand eine Berufs­unfähigkeits­police abschließt. Es kann sonst sein, dass bei einem Streit über eine „vorvertragliche Anzeige­pflicht­verletzung“ (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?) der Rechts­schutz­versicherer – je nach Bedingungen – nicht einspringt."
    Bleibt zu hoffen, dass "der nette Rechtsschutzversicherer des Vertrauens" im Fall des Falles keinen Rückzieher macht, sonst wäre der Versicherte sogar der doppelt Geprellte :-7
    BU-Versicherungen sind fast immer relativ teuer, sofern sie ausreichende Versicherungssummen haben sollen, darüber sollte man unbedingt _vor_ deren Abschluß nachdenken. Scheinbar gibt es häufiger Fälle, in denen Versicherer versuchen, sich der Leistungspflicht zu entziehen. Sehr wichtig der Hinweis, dass Antragsvordrucke unbedingt sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen, um einem Versicherer keinen Anlaß zu geben, womöglich Jahre später die Leistung zu verweigern.

  • RemusRomulus am 29.05.2017 um 14:02 Uhr
    Es sollte staatlich sein

    Dieser ganze Mist mit den privaten Versicherungen für solch existenziell wichtige Dinge darf nicht in der Privatwirtschaft liegen. Da hat die Lobby wieder ganze Arbeit geleistet. Lieber die Rentenbeiträge erhöhen und damit dieses Risiko wieder mit abfedern.