Bausparen So retten Sie Ihren Bonus

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Bausparen - So retten Sie Ihren Bonus

In der Falle. Was tun, wenn Ihre Bausparkasse Sie um den Bonus bringen will? © Westend61 / Dieter Heinemann

Bausparkassen kündigen alte Verträge und verweigern Kunden den Zins­bonus. test.de stellt typische Bonusfallen vor und erklärt, wie Bausparer ihr Geld retten.

Bausparkassen gehen immer rabiater gegen Kundinnen und Kunden vor, die noch einen alten Vertrag mit hohen Gutha­benzinsen haben. Sie nutzen nicht nur jede Möglich­keit, die für sie unrent­ablen Verträge zu kündigen. Darüber hinaus weigern sie sich oft, Bonuszinsen auszuzahlen, die sie bei Vertrags­abschluss als Belohnung versprochen haben, wenn ihre Kunden auf das Darlehen verzichten, auf das sie Anspruch haben.

Die Kassen berufen sich auf komplizierte Bedingungen im Klein­gedruckten und eine für sie güns­tige Recht­sprechung. Wer nicht aufpasst, verliert oft mehrere Tausend Euro an Extrazinsen.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.09.2023 um 10:06 Uhr
    Nachfrage zum Artikel

    @TuppiSchleife2: Der Artikel wurde in Finanztest 6/2021 veröffentlicht.

  • TuppiSchleife2 am 08.09.2023 um 09:23 Uhr
    Nachfrage zum Artikel

    Falls hier noch jemand (mit)liest: in welchem Heft war der Artikel veröffentlicht?
    Wir wurden nicht gekündigt, wir wollen kündigen und gehen - nach dem bisherigen Stress wegen angeblich nicht vollständig geleisteter Ansparbeträge, Rückforderung von Kontogebühr durch uns - davon aus, dass die Bausparkasse uns durch irgendwelche Tricks den nicht unerheblichen Bonus verweigern wird.
    Die Bedingungen sind auch schwer zu durchsteigen; hat man den Bausparer mal geteilt, dann ist Voraussetzung, dass auf dem dann weitergeführten eine bestimmte Summe (ja, aber zu welchem Stichtag und wie weist man das nach?) vorhanden war...
    Da hat die Bausparkasse ja dann auch immer gute Möglichkeiten, so zu tricksen durch z.B. Gebühren für Teilung oder den nächsten Sonnenaufgang (ja, polemisch. Aber wie erfinderisch die sind...gerade, wenn die von einer Versicherung an eine andere "übergeleitet" wurde....).
    Ich habe langsam keinen Bock mehr, mein Geld so "anzulegen"...

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.11.2021 um 16:41 Uhr
    Zins auf Bonuszins

    @corneliam51: Es gibt es eine verwirrende Vielzahl an unterschiedlichen Bonusregelungen. Das ist je nach Tarif unterschiedlich und hängt von der genauen Formulierung in den ABB ab. Deswegen bedarf es immer der Sichtung der konkreten Bausparbedingungen.
    Erhöht sich nach den Bausparbedingungen der Guthabenzinssatz rückwirkend ab Vertragsbeginn um den Bonuszinssatz, werden auch die Bonuszinsen am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben und in der Folgezeit mitverzinst.
    Häufig gibt es aber auch eine Regelung, nach der der Bonus z.B. 100 Prozent der gutgeschrieben (Basis-)Zinsen beträgt und am Vertragsende ausgezahlt wird. In diesem Fall wird der Bonus nicht mitverzinst.

  • corneliam51 am 06.11.2021 um 00:28 Uhr
    Verrechnung der Bonuszinsen (Zins auf Bonuszins)

    Ein Punkt fehlt aus meiner Sicht in dem Artikel, nämlich inwieweit Zinsen auf die Bonuszinsen anfallen.
    Zwar steht erst bei Vertragsende fest, ob Bonuszinsen anfallen. Aber diese sollen nachträglich den ursprünglichen - niedrigeren - Zinssatz erhöhen. Streng genommen könnte das bedeuten, dass sich rückwirkend die ursprünglichen niedrigeren Zinsen jährlich erhöhen, diese dem Guthaben gutzuschreiben sind und damit darauf in den Folgejahren ebenfalls Zinsen anfallen. Das kann sich im Einzelfall bei höheren Bausparleistungen auf einen 4-stelligen Betrag auswirken.
    Der BHW sieht das anders.
    Gibt es dazu evt. gerichtliche Entscheidungen?
    PS: Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt!

  • KPMM am 03.06.2021 um 10:14 Uhr
    Augenöffnender Artikel

    Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
    bislang war mir lediglich bekannt, dass die Bausparkassen ihre alten Verträge loswerden wollen. Zu welchen Mitteln dort zwischenzeitlich gegriffen wird, hat mir der Artikel aufgezeigt. Vielen Dank für die vielen Informationen.
    Ich habe mich zwischenzeitlich bei dem im Artikel erwähnten Freiburger Rechtsanwalt Andreas Mayer beraten lassen. Seine Dienstleistung kann man zusammengefasst auf den Punkt bringen: Top-Leistung! Mandatsaufnahme, Bearbeitungsprozess, Preis-/Leistung, Ergebnis » nicht zu überbieten.
    M. Pfalzer