Wer kann bei welcher Bank ein Basiskonto eröffnen?
Anspruch auf Abschluss eines Basiskontenvertrags hat jeder, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält. Das gilt für Menschen ohne festen Wohnsitz, für Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, aber auch für insolvente Personen und Menschen in einer anderen finanziellen Notlage, für Saisonarbeiter und Austauschstudenten. Kundin oder Kunde muss geschäftsfähig sein, also mindestens 18 Jahre alt. Jede Bank, die Girokonten für Verbraucher in Deutschland führt, ist gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten – und zwar jedem Menschen unabhängig von seiner sozialen Stellung.
Was muss ich für die Kontoeröffnung tun und welche Unterlagen sind notwendig?
Es gibt für die Eröffnung eines Basiskontos ein mehrseitiges Formular. Das erhalten Sie von der Bank Ihrer Wahl vor Ort, per Post oder können es im Internet herunterladen. Mit dem Antrag geht das Einrichten des Kontos schneller, er ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Die Bank muss Ihnen bestätigen, dass sie den Antrag bekommen hat. Damit die Bank Ihre Identität prüfen kann, müssen Sie sich mit einem Dokument ausweisen, auf dem ein Foto von Ihnen ist und die wichtigsten Daten zu Ihrer Person stehen, wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort. Als Dokument akzeptiert sind:
- Reisepass,
- Personalausweis,
- Aufenthaltsgestattung,
- Duldungsbescheinigung,
- Ankunftsnachweis.
Für die Kontoeröffnung genügt es, wenn Sie eine Postanschrift angeben, zum Beispiel von Verwandten, Freunden oder einer Beratungsstelle. Sie müssen an der Adresse nicht gemeldet sein. Wichtig ist aber, dass Sie über diese Adresse erreichbar sind.
Um Geflüchteten aus der Ukraine die Eröffnung eines guthabenbasierten Basiskontos zu ermöglichen, hat die Bundesfinanzaufsicht die Vorgaben vereinfacht. Wenn Reisepass oder ukrainische ID-Card fehlen, dürfen Banken ein anderes ukrainisches Ausweisdokument heranziehen und zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde wie Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung.
Kann eine Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen?
Ja, aber nur in seltenen Fällen. Nachdem der Antrag auf Kontoeröffnung gestellt wurde, hat die Bank für eine Entscheidung zehn Tage Zeit. Wenn sie eine Kontoeröffnung ablehnt, muss sie das innerhalb von zehn Tagen tun und begründen. Es gibt folgende Ablehnungsgründe:
- Sie nutzen bereits ein Konto bei einer anderen Bank in Deutschland.
- Sie wurden in den vergangenen drei Jahren wegen einer Straftat gegen die Bank, einen ihrer Mitarbeiter oder Kunden verurteilt.
- Sie hatten bereits ein Basiskonto bei derselben Bank, das Ihnen wegen Zahlungsverzugs oder Nutzung zu verbotenen Zwecken gekündigt wurde.
- Die Bank verstößt mit der Eröffnung des Kontos gegen ihre allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäsche- und Kreditwesengesetz.
Wegen einer schlechten Schufa-Auskunft oder einer laufenden Pfändung darf sie die Kontoeröffnung nicht ablehnen.
Kann ich mich gegen eine Ablehnung wehren?
Sie können sich an die für die Bank zuständige Schlichtungsstelle wenden, vor einem Zivilgericht klagen oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein Verwaltungsverfahren beantragen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Wenn sich herausstellt, dass Ihnen das Konto zu Unrecht verwehrt wurde, ordnet sie die Kontoeröffnung an.
Kann ich das Basiskonto auch ohne Filiale führen und alles im Internet regeln?
Ja, das ist bei den meisten Banken möglich – verpflichtet sind die Banken dazu nicht. Die 1822direkt als Direktbanktochter der Frankfurter Sparkasse und die comdirect (Tochtergesellschaft der Commerzbank) bieten selbst kein eigenes Basiskonto an, sondern verweisen die Kundinnen und Kunden an die Filialen oder den Onlineauftritt der jeweiligen Muttergesellschaft. In unserem Vergleich Basiskonten haben wir neben dem Jahrespreis für die Filial-Kontoführung auch den Preis für die Online-Kontoführung berechnet. Er ist oft merklich niedriger als für das Filialkonto. Nur noch bei der ING und der VR Bank Dreieich-Offenbach ist das Online-Basiskonto kostenlos.
Wenn Sie sich die Kontoführung am PC oder per Handy zutrauen, können Sie ein vorhandenes Basiskonto recht einfach auf ein Onlinekonto umstellen. Unsere Checkliste zur Kontoführung online beschreibt in fünf Schritten, wie das geht.
Darf die Bank mein Basiskonto einfach kündigen?
Ja, im Einzelfall sind Banken berechtigt, Basiskonten zu kündigen. Sie müssen dies aber schriftlich begründen. Möglich ist das aus folgenden Gründen:
- Auf Ihrem Basiskonto sind innerhalb von zwei Jahren weder Geldeingänge noch Geldausgänge zu verzeichnen, sodass die Bank sicher sein kann, dass sie die Kontoführungskosten nicht bekommt.
- Sie erfüllen nicht mehr die Voraussetzungen für das Basiskonto, zum Beispiel weil Ihre Duldung ausläuft.
- Sie haben bereits ein anderes Konto, das Sie genauso nutzen können.
- Sie haben eine Straftat zum Nachteil der Bank oder eines ihrer Mitarbeiter begangen.
- Sie sind mit dem Kontoführungsentgelt mehr als drei Monate in Verzug und der Betrag übersteigt 100 Euro.
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens zwei Monate.
Habe ich einen Anspruch auf eine Kreditkarte zum Basiskonto?
Nein, einen Anspruch auf eine Kreditkarte haben Sie nicht. Die meisten Kreditkartenumsätze rechnen die Anbieter nur einmal im Monat ab, das ist quasi wie ein vierwöchiger Kredit und den gibt es für das Basiskonto nicht. Einige Banken haben aber auch Kontomodelle mit Prepaid-Kreditkarten. Mit solchen Kreditkarten können Sie nur so viel Geld ausgeben, wie Sie vorher auf die Karte geladen haben.
Was ist der Unterschied zum Pfändungsschutzkonto?
Ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) dient ebenfalls dem normalen Zahlungsverkehr, sorgt jedoch dafür, dass verschuldeten Menschen genug Geld zum Leben bleibt. Bei Kontopfändung bleibt ein Teil der Einkünfte vor Gläubigern sicher: bis zu einem Sockelfreibetrag von 1 410,00 Euro pro Person je Kalendermonat (Stand 1. Juli 2023). Seit 1. Dezember 2021 sind Verbesserungen für das P-Konto in Kraft getreten. Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto – also auch das Basiskonto – als P-Konto geführt wird. Es sind aber zwei unterschiedliche Arten von Konten (Special Überschuldung).
Welches Konto muss ich eröffnen, wenn ich ein Konto ohne Schufa-Eintrag haben will?
Gerade für diesen Fall ist das Basiskonto das richtige. Die Bank muss für Sie das Konto eröffnen, auch wenn Sie eine schlechte Schufa haben. Der Gesetzgeber hat das Basiskonto ja gerade auch für die Menschen geschaffen, die bisher kein Konto wegen einer schlechten Schufa bekommen haben. Da das Konto auf Guthabenbasis geführt wird, ist ein Schufa-Eintrag nicht notwendig.
Kommentarliste
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was ich bei Ihren Tests und Bewertungen von reinen Online Banken oder Banken mit nur wenigen Filialen vermisse, ist eine Beurteilung oder ein Test, wie gut ist der Service im Fall von Problemen mit dem / den (Giro-) Konten. Was ist wenn, ich aus welchem Grunde auch immer, keinen Online-Zugriff mehr auf mein Girokonto habe.
Sind diese Banken dann zumindest erreichbar? Finde ich kurzfristig einen kompetenten Ansprechpartner der auch gewillt ist beim aufgetretenen Problem zu helfen?
Ich habe schon des öfteren Kommentare gelesen, wo es Wochen oder gar Monate dauerte bis das Problem gelöst war. Oder die Bank reagierte nicht, nicht auf Mails oder Briefe und ist auch telefonisch noch sonst wie erreichbar.
Für mich ist dies ein Grund, warum ich noch Kunde der örtlichen Sparkasse bin, trotz ständig steigender Kosten. (100% für das Online-Girokonto zwischen 01.2020 und 03.2024)
Es gibt dort noch Ansprechpartner, die zugegebener Weise aber auch nicht immer helfen können.
Bernd Schlüter
am Standort meiner Postfiliale (Bahnhof) befindet sich unmittelbar neben dem Eingang ein Geldautomat. Schön fand ich, dass die Postbank hier einen Geldautomaten aufstellt. Da ich ausnahmsweise Bargeld benötigte und ich nicht zu zwei Geschäften fahren wollte, dachte ich mir dann benütze ich auch den Automaten. Als vorsichtiger Mensch konnte ich keinen Hinweis auf eine Gebührenpflicht feststellen. Wenige Tage später kontrollierte ich den K-Auszug, eine Buchung Cardpoint und die Belastung für den gezogenen Betrag plus 5,49 Gebühren.
Daraufhin reklamierte ich bei der Postbank. Antwort: Abhebung bei der Firma Cardpoint, hat mit der Postbank nichts zu tun. Vorsicht eine fiese Masche von Postbank + Cardpoint. Die Bafin hat es nicht interessiert.
@Ludwigtest1: Teilen Sie uns bitte per E-Mail unter test.de@stiftung-warentest mit, worauf sich diese Bankverbindung bezieht, ob Sie ein Zeitschriftenabonnement oder eine test.de-Flatrate beziehen. Teilen Sie uns dann auch die Abonnementnummer (der Zeitschrift) oder Ihren test.de-Benutzernamen mit. Beachten Sie bitte, dass Sie hier sensible Bankdaten auf einer Seite posten, die für jeden einsehbar ist. Wenn Sie sich hier einloggen, können Sie Ihren Kommentar jederzeit löschen.
Änderung der Bankverbindung :
Ludwig Biegerl -Adelheid Biegerl
Raiffeisenbank
Oberpfalz Nordwest
DE51770697640000290068
BIC: GENODEF1KEM
Comdirect bietet kein Basiskonto mehr an. Die Bank verweist auf die teureren Basiskonto-Angebote der Commerzbank.