Giro­konto für jedermann Nur noch zwei Basis­konten sind kostenlos

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Giro­konto für jedermann - Nur noch zwei Basis­konten sind kostenlos

Karte zum Konto. Seit 2016 haben Menschen mit geringem Einkommen das Recht auf ein Giro­konto. © Adobe Stock / studio v-zwoelf

Ein Basis­konto bekommt jeder Mensch, ohne Schufa-Abfrage. Unser Vergleich Basiskonten zeigt: Nur zwei von 273 Konto­modellen sind online kostenlos, in der Filiale keines.

Giro­konto für jedermann Testergebnisse für 270 Basis­konten freischalten

Basis­konten – so langen die Banken zu

Alle Menschen, auch die ohne ein geregeltes Einkommen wie Sozial­hilfe­empfänger, Wohnungs­lose und Geflüchtete, haben seit Mitte 2016 per Gesetz Anspruch auf ein Giro­konto. Aber sie haben nur Anspruch auf ein sogenanntes Basis­konto. Dafür zahlen sie oft besonders viel und teil­weise mehr als bei unserem ersten Test vor zwei Jahren. Bei den teuersten Banken kostet die Konto­führung für unseren Modell­kunden mehr als 250 Euro im Jahr. Das zeigt unser aktueller Vergleich von Basiskonten bei 174 Banken.

Tipp: Kostenlose und güns­tige klassische Giro­konten für Gehalts- und Renten­empfänger, bei denen alle Buchungen inklusive und keine Bedingungen zu erfüllen sind, zeigt unser großer Girokonto-Vergleich.

Unser Rat

Auswahl. Wer das Basis­konto als Filial­konto führt, findet kein Gratis-Konto. Das güns­tigste Filial­konto bietet die KD-Bank Bank für Kirche und Diakonie mit 63,80 Euro Jahres­preis an.

Online. Wer das Basis­konto online führt, muss bei der ING und der VR Bank Dreieich-Offenbach keine Konto­führungs­gebühr bezahlen. Bei den anderen Banken ist das Online­konto oft güns­tiger, als wenn Sie es in der Filiale führen.

Diese Konto­kosten sind gestiegen

Teurer sind die Konten, weil unter anderem die Kosten für den monatlichen Grund­preis und für Über­weisungen per Papier gestiegen sind. Bei manchen Banken verteuerten sich sogar mehrere Posten. Zum Beispiel hat die Sparkasse Main­franken Würzburg den monatlichen Grund­preis von 3 Euro auf 4 Euro ange­hoben, die Buchungs­posten (Über­weisen per Beleg, Online­über­weisung, Last­schrift, Gutschrift, Zahlung per Girocard und die Dauer­auftrags­ausführung) stiegen von 0,30 Euro auf 0,40 Euro. Dadurch erhöhte sich der Jahres­preis bei Filial­konto­führung von 118,50 Euro auf 158 Euro und bei Online­konto­führung von 114,90 Euro auf 153,20 Euro.

Basis­konto soll Zahlungs­verkehr ermöglichen

Das Basis­konto soll für Menschen mit sehr wenig und unregelmäßigem Einkommen die Teil­nahme am bargeldlosen Zahlungs­verkehr ermöglichen. Der Inhaber bekommt eine Girocard. In den Jahres­preis für ein Basis­konto haben wir den Grund­preis, die Girocard und typische Buchungen einge­rechnet. Wir haben die Preise anhand von Modell­fällen ermittelt, einmal Filial­konto­führung und einmal Online­konto­führung (So haben wir getestet). Es gibt 19 Banken, bei denen zahlungs­schwache Kunden weniger als 100 Euro pro Jahr bei Filial­konto­führung zahlen. Welche das sind, können Sie hier sehen.

Das sind die teuersten Basis­konten

Eine der teuersten Banken ist die Volks­bank eG Die Gestalter­bank. Der Jahres­preis für den Modell­filial­kunden beträgt bei ihr 334,30 Euro. In unserem Test haben wir weitere 49 Konto­modelle gefunden, bei denen unser Modell­kunde mehr als 200 Euro im Jahr für die Filial­konto­führung zahlen muss. Bei der Kieler Volks­bank kostet die Konto­führung 322,35 Euro im Jahr. Monatlich sind das 7,90 Euro Grund­gebühr und hohe Buchungs­posten: 0,69 Euro für Last­schrift, Gutschrift, Dauer­auftrags­ausführung und Zahlung mit der Girocard sowie 0,99 Euro für das Über­weisen per Papierbeleg. Die Girocard (früher als EC-Karte bekannt) kostet 24 Euro im Jahr.

Nur knapp unter 300 Euro im Jahr liegt die Sparkasse Ingol­stadt Eich­stätt: Der Modell­kunde zahlt 299,50 Euro (8 Euro monatlich, 0,50 Euro für Last­schrift, Gutschrift, Dauer­auftrags­ausführung und Zahlung mit der Girocard sowie 2 Euro für das Über­weisen per Papierbeleg, die Girocard kostet 10 Euro im Jahr).

Eine gesetzliche Definition des Basis­konto­preises ist nötig

Banken begründen den hohen Preis meist mit einem Mehr­aufwand für Beratung und Eröff­nung im Vergleich zum herkömm­lichen Girokonto. Im Gesetz steht nur, dass der Preis sich an den markt­üblichen Entgelten orientieren und angemessen sein sollte.

Diese Schwach­stelle führe dazu, dass die Gebühren immer höher werden, hat der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) wieder­holt bemängelt. Damit hätten Menschen zwar einen Rechts­anspruch auf ein Konto, könnten es sich womöglich aber kaum leisten. Das derzeitige Gesetz lasse den Banken zu viel Spielraum.

Der Bundes­gerichts­hof hat am 30. Juni 2020 gegen die Deutsche Bank geur­teilt: Ein monatlicher Grund­preis von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für eine beleghafte Über­weisung im Rahmen eines Basis­kontos sind zu hoch und damit unwirk­sam (Az. XI ZR 119/19). Die Preise sollten das durch­schnitt­liche Nutzer­verhalten dieser Konto­inhaber angemessen widerspiegeln (mehr in unserer Meldung 9 Euro für Jedermann-Girokonto sind zu viel).

Konto­eröff­nung nur ausnahms­weise abge­lehnt

Nur in seltenen Fällen darf eine Bank die Eröff­nung eines Basis­kontos ablehnen (siehe Antworten auf häufige Fragen). Wenn die Bank die Eröff­nung eines Basis­kontos verweigert, sollten Betroffene sich an den Ombuds­mann des jeweiligen Banken­verbandes wenden (Über­sicht Schlichtungsstellen). Es gibt auch die Möglich­keit, vor einem Zivilge­richt zu klagen oder bei der Bafin ein Verwaltungs­verfahren zu beantragen.

Giro­konto, Basis­konto – was ist was?

Steck­brief Basis­konto

  • Gesetzlicher Anspruch auf Konto­eröff­nung, nur eines pro Person
  • Konto­eröff­nung mit Ausweisdokument mit Foto: Personal­ausweis, Reisepass, Aufenthalts­gestattung, Duldungs­papier oder Ankunfts­nach­weis sowie Post­anschrift
  • Umfasst nur grund­legende Leistungen wie Barein- und -auszahlung, Über­weisung, Last­schrift, Dauer­auftrag und Girocard, nicht aber Dispokredit und Kreditkarte
  • Kündigung durch die Bank nur aus wichtigem Grund

Steck­brief Giro­konto

  • Bank entscheidet über die Konto­eröff­nung, mehrere Konten sind möglich
  • Konto­eröff­nung mit Personal­ausweis oder Reisepass mit ­Melde­bescheinigung
  • Umfasst alle Konto­leistungen, Dispokredit und Kreditkarte sind möglich, Dispohöhe hängt von ­Gehalts- oder Renten­eingang oder Bonität des Kunden ab (Vergleich Girokonten)
  • Bank kann jeder­zeit mit Frist von zwei Monaten kündigen

FAQ – Schufa, Kreditkarte, Pfändungs­schutz

Wer kann bei welcher Bank ein Basis­konto eröffnen?

Anspruch auf Abschluss eines Basis­kontenvertrags hat jeder, der sich recht­mäßig in der Europäischen Union aufhält. Das gilt für Menschen ohne festen Wohn­sitz, für Asyl­suchende und Personen ohne Aufenthalts­titel, die aus recht­lichen oder tatsäch­lichen Gründen nicht abge­schoben werden können, aber auch für insolvente Personen und Menschen in einer anderen finanziellen Notlage, für Saison­arbeiter und Austausch­studenten. Kundin oder Kunde muss geschäfts­fähig sein, also mindestens 18 Jahre alt. Jede Bank, die Giro­konten für Verbraucher in Deutsch­land führt, ist gesetzlich verpflichtet, ein Basis­konto anzu­bieten – und zwar jedem Menschen unabhängig von seiner sozialen Stellung.

Was muss ich für die Konto­eröff­nung tun und welche Unterlagen sind notwendig?

Es gibt für die Eröff­nung eines Basis­kontos ein mehr­seitiges Formular. Das erhalten Sie von der Bank Ihrer Wahl vor Ort, per Post oder können es im Internet herunter­laden. Mit dem Antrag geht das Einrichten des Kontos schneller, er ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Die Bank muss Ihnen bestätigen, dass sie den Antrag bekommen hat. Damit die Bank Ihre Identität prüfen kann, müssen Sie sich mit einem Dokument ausweisen, auf dem ein Foto von Ihnen ist und die wichtigsten Daten zu Ihrer Person stehen, wie Name, Geburts­datum und Geburts­ort. Als Dokument akzeptiert sind:

  • Reisepass,
  • Personal­ausweis,
  • Aufenthalts­gestattung,
  • Duldungs­bescheinigung,
  • Ankunfts­nach­weis.

Für die Konto­eröff­nung genügt es, wenn Sie eine Post­anschrift angeben, zum Beispiel von Verwandten, Freunden oder einer Beratungs­stelle. Sie müssen an der Adresse nicht gemeldet sein. Wichtig ist aber, dass Sie über diese Adresse erreich­bar sind.

Um Geflüchteten aus der Ukraine die Eröff­nung eines guthabenbasierten Basis­kontos zu ermöglichen, hat die Bundes­finanz­aufsicht die Vorgaben vereinfacht. Wenn Reisepass oder ukrai­nische ID-Card fehlen, dürfen Banken ein anderes ukrai­nisches Ausweisdokument heran­ziehen und zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde wie Anlauf-, Fiktions- oder Melde­bescheinigung.

Kann eine Bank die Eröff­nung eines Basis­kontos ablehnen?

Ja, aber nur in seltenen Fällen. Nachdem der Antrag auf Konto­eröff­nung gestellt wurde, hat die Bank für eine Entscheidung zehn Tage Zeit. Wenn sie eine Konto­eröff­nung ablehnt, muss sie das inner­halb von zehn Tagen tun und begründen. Es gibt folgende Ablehnungs­gründe:

  • Sie nutzen bereits ein Konto bei einer anderen Bank in Deutsch­land.
  • Sie wurden in den vergangenen drei Jahren wegen einer Straftat gegen die Bank, einen ihrer Mitarbeiter oder Kunden verurteilt.
  • Sie hatten bereits ein Basis­konto bei derselben Bank, das Ihnen wegen Zahlungs­verzugs oder Nutzung zu verbotenen Zwecken gekündigt wurde.
  • Die Bank verstößt mit der Eröff­nung des Kontos gegen ihre allgemeinen Sorgfalts­pflichten aus dem Geld­wäsche- und Kreditwesengesetz.

Wegen einer schlechten Schufa-Auskunft oder einer laufenden Pfändung darf sie die Konto­eröff­nung nicht ablehnen.

Kann ich mich gegen eine Ablehnung wehren?

Sie können sich an die für die Bank zuständige Schlichtungs­stelle wenden, vor einem Zivilge­richt klagen oder bei der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) ein Verwaltungs­verfahren beantragen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Wenn sich heraus­stellt, dass Ihnen das Konto zu Unrecht verwehrt wurde, ordnet sie die Konto­eröff­nung an.

Kann ich das Basis­konto auch ohne Filiale führen und alles im Internet regeln?

Ja, das ist bei den meisten Banken möglich – verpflichtet sind die Banken dazu nicht. Die 1822direkt als Direkt­bank­tochter der Frank­furter Sparkasse und die comdirect (Tochtergesell­schaft der Commerz­bank) bieten selbst kein eigenes Basis­konto an, sondern verweisen die Kundinnen und Kunden an die Filialen oder den Online­auftritt der jeweiligen Muttergesell­schaft. In unserem Vergleich Basiskonten haben wir neben dem Jahres­preis für die Filial-Konto­führung auch den Preis für die Online-Konto­führung berechnet. Er ist oft merk­lich nied­riger als für das Filial­konto. Nur noch bei der ING und der VR Bank Dreieich-Offenbach ist das Online-Basis­konto kostenlos.

Wenn Sie sich die Konto­führung am PC oder per Handy zutrauen, können Sie ein vorhandenes Basis­konto recht einfach auf ein Online­konto umstellen. Unsere Checkliste zur Kontoführung online beschreibt in fünf Schritten, wie das geht.

Darf die Bank mein Basis­konto einfach kündigen?

Ja, im Einzel­fall sind Banken berechtigt, Basis­konten zu kündigen. Sie müssen dies aber schriftlich begründen. Möglich ist das aus folgenden Gründen:

  • Auf Ihrem Basis­konto sind inner­halb von zwei Jahren weder Geld­eingänge noch Geld­ausgänge zu verzeichnen, sodass die Bank sicher sein kann, dass sie die Konto­führungs­kosten nicht bekommt.
  • Sie erfüllen nicht mehr die Voraus­setzungen für das Basis­konto, zum Beispiel weil Ihre Duldung ausläuft.
  • Sie haben bereits ein anderes Konto, das Sie genauso nutzen können.
  • Sie haben eine Straftat zum Nachteil der Bank oder eines ihrer Mitarbeiter begangen.
  • Sie sind mit dem Konto­führungs­entgelt mehr als drei Monate in Verzug und der Betrag über­steigt 100 Euro.

Die Kündigungs­frist beträgt mindestens zwei Monate.

Habe ich einen Anspruch auf eine Kreditkarte zum Basis­konto?

Nein, einen Anspruch auf eine Kreditkarte haben Sie nicht. Die meisten Kreditkarten­umsätze rechnen die Anbieter nur einmal im Monat ab, das ist quasi wie ein vierwöchiger Kredit und den gibt es für das Basis­konto nicht. Einige Banken haben aber auch Kontomodelle mit Prepaid-Kreditkarten. Mit solchen Kreditkarten können Sie nur so viel Geld ausgeben, wie Sie vorher auf die Karte geladen haben.

Was ist der Unterschied zum Pfändungs­schutz­konto?

Ein Pfändungs­schutz­konto („P-Konto“) dient ebenfalls dem normalen Zahlungs­verkehr, sorgt jedoch dafür, dass verschuldeten Menschen genug Geld zum Leben bleibt. Bei Konto­pfändung bleibt ein Teil der Einkünfte vor Gläubigern sicher: bis zu einem Sockelfrei­betrag von 1 410,00 Euro pro Person je Kalendermonat (Stand 1. Juli 2023). Seit 1. Dezember 2021 sind Verbesserungen für das P-Konto in Kraft getreten. Jeder Konto­inhaber hat gegen­über seiner Bank den Anspruch, dass sein Giro­konto – also auch das Basis­konto – als P-Konto geführt wird. Es sind aber zwei unterschiedliche Arten von Konten (Special Überschuldung).

Welches Konto muss ich eröffnen, wenn ich ein Konto ohne Schufa-Eintrag haben will?

Gerade für diesen Fall ist das Basis­konto das richtige. Die Bank muss für Sie das Konto eröffnen, auch wenn Sie eine schlechte Schufa haben. Der Gesetz­geber hat das Basis­konto ja gerade auch für die Menschen geschaffen, die bisher kein Konto wegen einer schlechten Schufa bekommen haben. Da das Konto auf Guthabenbasis geführt wird, ist ein Schufa-Eintrag nicht notwendig.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • SchLBeJo am 26.06.2024 um 15:41 Uhr
    Service bei reinen Online Banken

    was ich bei Ihren Tests und Bewertungen von reinen Online Banken oder Banken mit nur wenigen Filialen vermisse, ist eine Beurteilung oder ein Test, wie gut ist der Service im Fall von Problemen mit dem / den (Giro-) Konten. Was ist wenn, ich aus welchem Grunde auch immer, keinen Online-Zugriff mehr auf mein Girokonto habe.
    Sind diese Banken dann zumindest erreichbar? Finde ich kurzfristig einen kompetenten Ansprechpartner der auch gewillt ist beim aufgetretenen Problem zu helfen?
    Ich habe schon des öfteren Kommentare gelesen, wo es Wochen oder gar Monate dauerte bis das Problem gelöst war. Oder die Bank reagierte nicht, nicht auf Mails oder Briefe und ist auch telefonisch noch sonst wie erreichbar.
    Für mich ist dies ein Grund, warum ich noch Kunde der örtlichen Sparkasse bin, trotz ständig steigender Kosten. (100% für das Online-Girokonto zwischen 01.2020 und 03.2024)
    Es gibt dort noch Ansprechpartner, die zugegebener Weise aber auch nicht immer helfen können.
    Bernd Schlüter

  • WB1450 am 25.05.2024 um 01:56 Uhr
    Geldautomat der Postbank...

    am Standort meiner Postfiliale (Bahnhof) befindet sich unmittelbar neben dem Eingang ein Geldautomat. Schön fand ich, dass die Postbank hier einen Geldautomaten aufstellt. Da ich ausnahmsweise Bargeld benötigte und ich nicht zu zwei Geschäften fahren wollte, dachte ich mir dann benütze ich auch den Automaten. Als vorsichtiger Mensch konnte ich keinen Hinweis auf eine Gebührenpflicht feststellen. Wenige Tage später kontrollierte ich den K-Auszug, eine Buchung Cardpoint und die Belastung für den gezogenen Betrag plus 5,49 Gebühren.
    Daraufhin reklamierte ich bei der Postbank. Antwort: Abhebung bei der Firma Cardpoint, hat mit der Postbank nichts zu tun. Vorsicht eine fiese Masche von Postbank + Cardpoint. Die Bafin hat es nicht interessiert.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.06.2023 um 13:17 Uhr
    Änderung meiner Bankverbindung

    @Ludwigtest1: Teilen Sie uns bitte per E-Mail unter test.de@stiftung-warentest mit, worauf sich diese Bankverbindung bezieht, ob Sie ein Zeitschriftenabonnement oder eine test.de-Flatrate beziehen. Teilen Sie uns dann auch die Abonnementnummer (der Zeitschrift) oder Ihren test.de-Benutzernamen mit. Beachten Sie bitte, dass Sie hier sensible Bankdaten auf einer Seite posten, die für jeden einsehbar ist. Wenn Sie sich hier einloggen, können Sie Ihren Kommentar jederzeit löschen.

  • Ludwigtest1 am 11.06.2023 um 21:43 Uhr
    Änderung meiner Bankverbindung

    Änderung der Bankverbindung :
    Ludwig Biegerl -Adelheid Biegerl
    Raiffeisenbank
    Oberpfalz Nordwest
    DE51770697640000290068
    BIC: GENODEF1KEM

  • Heimspieler am 27.04.2023 um 21:24 Uhr
    Kein Basiskonto mehr bei Comdirect

    Comdirect bietet kein Basiskonto mehr an. Die Bank verweist auf die teureren Basiskonto-Angebote der Commerzbank.