Bafög beantragen Das müssen Sie über Bafög wissen

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Bafög beantragen - Das müssen Sie über Bafög wissen

Ausbildungs­förderung. Wer Bafög beantragt, kann entspannt studieren – wie hier an der Tech­nischen Universität in Köln. © imago images / Panama Pictures

Studis und Schüle­rinnen könnten oft Bafög bekommen, beantragen es aber nicht. Stiftung Warentest klärt, was Sie zum Bafög-Antrag wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Versuch. Beantragen Sie für Ihr ­Studium oder Ihre Ausbildung Bafög. Sonst verschenken Sie womöglich viel Geld. Für die Berechnung zählen viele Kriterien. Der Rechner Bafög-Digital hilft Studierenden, die Höhe des Anspruchs zu über­schlagen. Ab Winter­semester 2024/25 liegt der Höchst­satz bei 992 Euro im Monat.

Digital. Nutzen Sie den staatlichen Antrags­assistenten Bafög-Digital. Der kostenlose Service erspart Ihnen das analoge Ausfüllen der Form­blätter. Private Antrags­assistenten, wie Meinbafög, Deine­studien­finanzierung oder Studierenplus halten wir für entbehr­lich. Wir haben diese Angebote getestet: Sie sind bestenfalls befriedigend.

Sparen. Nach dem Studium müssen Sie einen Teil der Förderung zurück­zahlen. Legen Sie recht­zeitig Geld ­zurück, um vom Rabatt­system ­zu profitieren. Der Rückzahlungsrechner der Stiftung Warentest zeigt, wie viel Sie sparen können.

Alle Fragen im Überblick

Rund ums Thema Studien­start­hilfe

Was ist Studien­start­hilfe?

Neu in der 29. Bafög-Reform ist die Einführung einer Studien­start­hilfe zum Winter­semester 24/25. Die Studien­start­hilfe ist ein einmaliger Zuschuss für Studien­anfänger aus einkommens­schwachen Haushalten. Wer berechtigt ist, erhält 1 000 Euro vom Staat. Der Zuschuss muss nicht zurück­gezahlt werden. Mit dem Geld möchte der Bund junge Studien­anfänger bei teuren Anschaffungen wie etwa einen Laptop oder Lernmaterial unterstützen.

Wer bekommt die Studien­start­hilfe?

Berechtigt sind Studien­anfänger unter 25, die Bürgergeld beziehen oder bei den Eltern leben, die Sozial­leistungen wie etwa Kinder­zuschlag oder Wohn­geld beziehen. Als Studien­anfänger versteht der Bund ausschließ­lich Studierende, die ihr Bachelor­studium beginnen. Wer sein Master­studium startet, hat keinen Anspruch auf den Zuschuss.

Rund ums Thema Bafög

Lohnt ein Bafög-Antrag wirk­lich?

Ja, einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Wer es nicht versucht, verschenkt womöglich viel Geld. Die Förderung muss oft nicht mal zur Hälfte zurück­gezahlt werden. Der Staat bietet ein Rabatt­system, mit dem Rück­zahler ordentlich sparen können. Wie das funk­tioniert zeigt der Rückzahlungsrechner der Stiftung Warentest.

Aktuell wurde das 29. Bafög-Änderungs­gesetz beschlossen. Unter anderem werden beispiels­weise die Frei­beträge für das Eltern­einkommen erhöht. Viele Schüle­rinnen, Studierende und Azubis werden dadurch erst­malig Anspruch auf Bafög haben.

Was ist Bafög?

In Deutsch­land soll jeder die Ausbildung machen können, die er will. Dem Gesetz nach sind Eltern verpflichtet, die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. Liegt das elterliche Gehalt aber unter einer bestimmten Höhe, fördert der Staat die Kinder mit Bafög. Die Abkür­zung Bafög bedeutet Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dort ist genau fest­gelegt, welche ­Regeln rund ums Bafög gelten. Ab Winter­semester 2024/25 gelten die Rege­lungen des 29. Bafög-Änderungs­gesetzes. Unter anderem gibt es dann höhere Frei­grenzen für das Eltern­einkommen und Förderung für ein zusätzliches Semester.

Wer bekommt Bafög?

Viele Menschen, die eine Ausbildung machen, können Bafög beantragen. Je nach Ausbildung gibt es unterschiedliche Arten von Förderungen:

Studium. Wer von Bafög spricht, meint oft die finanzielle Unterstüt­zung für Studierende. Die Hälfte schenkt der Staat den Empfängern. Die andere Hälfte müssen sie einige Jahre nach Studien­beginn als zins­loses Darlehen ganz oder teil­weise zurück­zahlen. Ab dem Winter­semester 2024/25 können Studierende bis zu 992 Euro Bafög im Monat bekommen.

Schu­lische Ausbildung. Personen, die eine schu­lische Berufs­ausbildung machen oder an eine Fach­schule gehen, können Schüler-Bafög erhalten. Sie müssen das Geld nicht zurück­zahlen. Die Förderung gibt es jedoch nur für diejenigen, die nicht mehr bei ihren Eltern leben. Maximal erhalten Schüle­rinnen und Azubis 754 Euro im Monat geben.

Betriebliche Ausbildung. Für betriebliche Ausbildungen gibt es kein Bafög. Azubis, die eine betriebliche Berufs­ausbildung machen, werden aber mit Berufs­ausbildungs­beihilfe (BAB) gefördert. Der kostenlose Rechner der Bundesagentur für Arbeit ermittelt den voraus­sicht­lichen Anspruch.

Weiterbildung. Personen, die eine berufliche Weiterbildung machen, etwa zum Handwerks­meister, können Aufstiegs-Bafög (AFBG) bekommen. Für diese Art von Förderung gelten besondere Regeln.

Bafög: Voraus­setzungen und Förderdauer

Welche Voraus­setzungen muss ich erfüllen, um Bafög beantragen zu können?

Wer Bafög beantragen möchte, muss deutscher Staats­bürger oder Ausländer mit Bleibe­perspektive sein. Außerdem dürfen Studierende, Schüle­rinnen und Schüler nicht so viel Einkommen oder Vermögen haben, dass sie Ihre Ausbildung aus eigenen Mitteln finanzieren könnten.

Bekomme ich Bafög auch für ein Studium im Ausland?

Ja, auch Studierende, die ein Auslands­semester oder ein Praktikum im Ausland absol­vieren, können Bafög bekommen. Das gilt auch für einjährige in sich abge­schlossene Auslands­studien­gänge, die komplett außer­halb der europäischen Union absol­viert werden. Kürzere Auslands­praktika fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).

Welches Amt zuständig ist, hängt vom Ziel­land ab und ist auf Bafög.de recherchier­bar. Für die Auslands­auf­enthalte gibt es einige Zuschläge: Das Bafög-Amt zahlt etwa mehr Geld für Reise­kosten oder Studien­gebühren.

Ich bekomme kein Bafög. Welche Alternativen gibt es, um mein Studium zu finanzieren?

Wer kein Bafög erhält, kann sich auf ein Stipendium bewerben. Chancen haben nicht nur Hoch­begabte und Einser-Abiturienten. Eine Bewerbung kann sich für jeden lohnen. Das Angebot an Programmen ist groß. Manche Stipendien richten sich an Studierende, die ein Ehren­amt ausüben, oder an bestimmte Personen­gruppen wie promovierende Mütter oder Studierende einer bestimmten Fach­richtung.

Viele Hoch­schulen bieten zum Beispiel das Deutschlandstipendium an. Darauf können sich alle Studierenden der Universität bewerben. Für mindestens zwei ­Semester, höchs­tens aber die Regel­studien­zeit von sechs Semestern gibt es dann 300 Euro im Monat. Die eine Hälfte zahlt der Staat und die andere Hälfte private Förderer wie Vereine, Stiftungen oder Firmen. Das Geld kann zusätzlich zum Bafög bezogen und muss hinterher nicht zurück­gezahlt werden.

Wenn es mit dem Stipendium nicht klappt, ist auch ein Studienkredit der staatlichen KfW-Bank möglich. Die monatlichen Auszahlungen betragen bis zu 650 Euro. Anders als beim Bafög muss das Geld jedoch voll­ständig und inklusive Zinsen zurück­gezahlt werden. Das Pendant zum Studien­kredit für Azubis heißt Bildungskredit.

Notfall-Bafög: Damit sollen auch Studierende ohne Bafög-Anspruch in Krisen wie etwa der Corona-Pandemie finanziell unterstützt werden. Zuvor muss jedoch der Bundes­tag per Beschluss eines bundes­weite Notlage fest­stellen.

Wie lange bekomme ich Bafög?

Bafög erhalten Studierende vor allem für die Dauer der Regel­studien­zeit ihres Studien­gangs. Ab dem Winter­semester 24/25 führt der Bund mit der 29. Bafög Reform ein sogenanntes Flexibilitäts­semester ein. Die Förderung gibt dann für ein weiteres Semester. Auch Schüle­rinnen, Schüler und Azubis können bis zum Ende ihrer Ausbildung auf das Geld vom Staat zählen. Studierende müssen ab dem fünften Semester nach­weisen, dass sie ausreichend Leistungs­punkte für ihr Studium sammeln (Form­blatt 5). Ist das der Fall, können sie bis zum Master­abschluss gefördert werden. Auch Studien­gänge mit anderen Abschlüssen werden voll­ständig gefördert – etwa ein Staats­examen in Jura oder ­Medizin.

Bekomme ich Bafög im Ausnahme­fall auch länger?

Ja, wenn schwerwiegende Gründe verhindern, dass das Studium in der vorgegebenen Zeit beendet wird. Dazu zählen etwa längere Erkrankung, Schwangerschaft, Kinder­erziehung oder die Pflege naher Angehöriger.

In wenigen Fällen gibt es Bafög dann auch als komplett zurück­zuzahlendes Voll­darlehen. Bewil­ligt wird es etwa Studierenden, die kein klassisches Bafög mehr bekommen, weil sie zu lange für ein Studium brauchen oder zu oft das Studien­fach gewechselt haben.

Was ist, wenn ich mein Studien­gang ändern möchte?

Bis zum Beginn des fünften Fach­semesters ist es problemlos möglich, den Studien­gang aus wichtigem Grund zu wechseln. Wer plant zu wechseln, muss den Wunsch samt Grund spätestens zu Beginn des vierten Semesters beim Bafög-Amt vorlegen.

Kann ich als Schüler oder Azubi auch Bafög bekommen?

Ja, auch Schüle­rinnen und manche Azubis können Bafög bekommen. Schüler-Bafög muss nicht zurück­gezahlt werden. Azubis, Schüler und Schüle­rinnen können erst ab der 10. Klasse Bafög bekommen und nur wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen. Für Azubis gibt es Bafög außerdem nur, wenn sie eine schu­lische Ausbildung machen.

So setzt sich die Bafög-Höhe zusammen

Wie viel Bafög bekomme ich?

Die Berechnung des Bafög-Anspruchs ist kompliziert und hängt immer von mehreren Faktoren ab:

Einkommen. Zunächst kommt es auf das ­eigene Einkommen und das der Eltern an. ­Dabei zählt die Summe aller Einkünfte, ­abzüglich Einkommen- und Kirchen­steuer, ­Sozial­versicherungs­beiträgen und teil­weise Beiträgen zur Riester-Rente. Bei Kindern, die bereits einen Ehe- oder Lebens­partner haben, wird auch dessen Einkommen mitgerechnet. Bei Frei­betrag für verheiratete Eltern steigt ab dem Winter­semester 24/25 um fünf Prozent und liegt dann bei 2 535 Euro.

Vermögen. Das Vermögen von Geförderten wird seit Winter­semester 2022/23 erst ab einer Höhe von 15 000 Euro bei Personen unter 30 Jahren und bei Personen über 30 Jahren ab 45 000 Euro ange­rechnet. Bei verheirateten Studierenden und solchen, die in einer einge­tragenen Part­nerschaft leben, wird das Vermögen des Part­ners nicht berück­sichtigt. Das Einkommen des Part­ners dagegen schon. Für Partner und pro Kind erhöht sich der Vermögens­frei­betrag jedoch um jeweils 2 300 Euro.

Summiert werden unter anderem Girokonten und Tagesgeldkonten, Wertpapierdepots, Online­guthaben bei Paypal, Apple Pay oder Google Pay, sowie etwa auch der Zeit­wert eines Autos. Das ­Vermögen der Eltern zählt nicht.

Neben den Einkommens­verhält­nissen zählt auch, ob jemand noch bei seinen Eltern wohnt und ob er über sie kranken- und pflege­versichert ist. Davon hängt der maximal mögliche Bafög-Satz ab. Allein­lebende Studierende können durch die neue Bafög-Reform einen Höchst­satz von 992 Euro erhalten. Der Höchst­satz für Studierende, die bei ihren Eltern leben, liegt bei 511 Euro zuzüglich des möglichen Kranken- und Pflege­versicherungs­zuschlags.

Für die Rechnung stellt das Bafög-Amt zunächst fest, welcher Höchst­satz den Antrag­stellenden zusteht. Dann ermittelt es aufgrund der Einkommens- und Vermögens­verhält­nisse, wie viel Geld davon abzu­ziehen ist. Was dann unterm Strich übrig bleibt, landet als monatliche Bafög-Zahlung auf dem Konto.

Tipp: Mit dem Rechner Bafög-Digital können Sie die Höhe des Anspruchs über­schlagen.

Wie viel darf ich als Bafög-Empfänger dazu­verdienen?

Bafög-Empfängerinnen und Empfängern dürfen bis 520 Euro im Monat dazu­verdienen, ohne dass die Förderung gekürzt wird. Wer nur zeit­weise mehr verdient, etwa während eines Ferienjobs, muss sich ebenfalls keine Sorgen machen. Hier wird die Summe der Einkünfte aus dem ganzen Jahr der Berechnung zugrunde gelegt. Das Brutto­einkommen bis 6 182,04 Euro bleibt anrechnungs­frei.

Wie wirkt sich mein Vermögen und das meiner Eltern auf die Bafög-Höhe aus?

Während das Vermögen der Eltern keine Rolle bei der Bafög-Berechnung spielt, dürfen Studierende nicht mehr als 15 000 Euro (Personen unter 30 Jahren), beziehungs­weise nicht mehr als 45 000 Euro (Personen ab 30 Jahren) besitzen. Alles was darüber hinaus­geht, wird entsprechend vom Bafög abge­zogen. Zum Vermögen zählen auch Sach­gegen­stände wie das eigene Auto, Bargeld ab dem ersten Euro, sowie etwa auch Online­guthaben bei Paypal, Google Pay oder Apple Pay.

Wann ist die Höhe meines Bafögs unabhängig vom Einkommen meiner Eltern?

In manchen Fällen kann Bafög auch ohne Berück­sichtigung des Eltern­einkommens bewil­ligt werden. Eltern­unabhängiges Bafög gibt es unter anderem aber nur für Menschen, die mehr als 30 Jahre alt sind, für Frauen und Männer, die ein Abend­gymnasium oder ein Kolleg besuchen, oder für Personen, die nach ihrer ersten Ausbildung mindestens drei Jahre lang erwerbs­tätig waren.

Welche Auswirkungen hat das Einkommen meines Ehe- oder Lebens­part­ners auf die Höhe meines Bafögs?

Für den Ehe- oder Lebens­partner des Studierenden liegt der Einkommens­frei­betrag bei monatlich 1 605 Euro. Bringt er ein Kind mit in die Ehe, erhöht sich der Frei­betrag um 730 Euro.

Frei­beträge beziehen sich immer auf die Summe aller Einkünfte, ­abzüglich Einkommen- und Kirchensteuer, ­Sozial­versicherungs­beiträge und teil­weise Beiträgen zur Riester-Rente. Anders als bei Studierenden wird das den Frei­betrag über­steigende Einkommen des Ehepart­ners nur zu 50 Prozent ange­rechnet.

Muss ich Veränderungen meiner Lebens­verhält­nisse mitteilen?

Ja, Bafög-Empfänger sind dazu verpflichtet, sämtliche Veränderungen ihrer Lebens­verhält­nisse sofort dem Bafög-Amt mitzuteilen. Hat die Änderung Auswirkungen auf die Bafög-Höhe, wird der Betrag ab dem Zeit­punkt der Änderung neu berechnet. Das kann natürlich auch positive Auswirkungen haben. Zieht ein Studierender von zu Hause aus, bekommt er beispiels­weise ab dem Tag des Umzugs mehr Bafög.

Auch nach Ende der Förderung müssen Adress­änderungen mitgeteilt werden. Zuständig ist dann das Bundesverwaltungsamt. Wie die Mitteilung funk­tioniert und wie Sie sich auf die Rück­zahlung vorbereiten können, lesen Sie in unserem Special Bafög zurückzahlen. Welche Regeln gelten, wenn Sie Ihr Studium beendet haben oder nur zum Schein studieren, steht in unserem Special Zwischen Uni und Job.

Bafög-Antrag stellen

Wie kann ich Bafög beantragen?

Der einfachste Weg führt über den kostenlosen Antrags­assistent auf bafoeg-digital.de oder die Bafög-Digital-App. Private Antrags­assistenten halten wir für verzicht­bar.

Der Antrag kann auch analog gestellt werden. Für die Bearbeitung sind die Bafög-Ämter zuständig. Bei Studierenden sind diese meist in den Studierenden­werken verortet.

Gibt es spezielle Formulare für den Bafög-Antrag?

Insgesamt gibt es acht Form­blätter für den ersten Bafög-Antrag, zu finden unter bafög.de. Studierende und ihre Eltern müssen nicht immer alle Blätter einreichen.

Machen Antrag­steller oder Eltern im Antrag vorsätzlich unvoll­ständige oder falsche Angaben, sind sie dem Amt für Ausbildungs­förderung zu Schaden­ersatz verpflichtet und müssen die Differenz zwischen dem korrekten und dem zu hohen Förderbetrag erstatten, entschied das Bundes­verwaltungs­gericht (Az. 5 C 55.15).

Welche Form­blätter muss ich selbst ausfüllen?

Diese Form­blätter müssen vom Studierenden ausgefüllt werden:

Formblatt 1. Das ist der Grund­antrag. Wird das erste Mal Bafög beantragt, muss zudem die Anlage 1 mit den Angaben zum schu­lischen und beruflichen Werdegang ausgefüllt werden. Haben Studierende ein Kind, ist zudem die Anlage 2 nötig.

Formblatt 2. Hierbei handelt es sich um die „Bescheinigung nach §9 Bafög“. Diese lassen Studierende von der Hoch­schule ausfüllen. Oft bietet die Uni die Bescheinigung online in elektronischer Form an. Studierende müssen sie nur noch ausdrucken.

Formblatt 4. Antrags­stellende mit Kindern machen hier gegebenenfalls Angaben dazu.

Formblatt 5. Diese Leistungs­bescheinigung ist erst ab dem fünften Fach­semester nötig. Studierende lassen sie von der Hoch­schule ausfüllen.

Formblatt 6. Hier machen Studierende Angaben, wenn sie eine Förderung für ein Auslands­studium beantragen.

Welche Form­blätter müssen meine Eltern ausfüllen?

Eltern und Ehepartner füllen das folgende Form­blatt aus:

Formblatt 3. Auf ihm machen Eltern und gegebenenfalls Ehe- oder Lebens­partner des Antrags­stellenden Angaben zu ihrem Einkommen. Jedes Eltern­teil muss ein eigenes Exemplar ausfüllen.

Für welchen Zeitraum müssen meine Eltern und ich das Einkommen angeben?

Studierende geben ihr zu erwartendes Einkommen im Bewil­ligungs­zeitraum an, meist ein Jahr. Bei Eltern und auch Ehepart­nern entscheidet das Einkommen aus dem vorletzten Kalender­jahr. Dafür liegt meist bereits der Einkommensteuer­bescheid vor.

Hat sich ihr Einkommen seit dem vorletzten Jahr stark verändert, etwa durch Jobverlust, kann das zu erwartende Einkommen für den Bewil­ligungs­zeitraum angegeben werden. Hierfür ist das Formblatt 7 zu verwenden.

Meine Eltern weigern sich den Bafög-Antrag auszufüllen. Was kann ich tun?

Verweigert ein Eltern­teil die Auskunft, ist ein Antrag auf Voraus­leistung möglich (Formblatt 8): Das Bafög-Amt schießt das Geld vor und holt es sich dann von den Eltern zurück – notfalls mit juristischer Hilfe.

Wann sollte ich den Bafög-Antrag stellen, um recht­zeitig Geld zu erhalten?

Studierende sollten ihren Erst­antrag direkt nach Erhalt der Zulassung stellen. Auslands-Bafög sollte möglichst sechs Monate vor Reiseantritt beantragt werden.

Tipp: Wichtig bei einem längeren Auslands­auf­enthalt ist auch ein passender Auslandskrankenversicherungsschutz.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.07.2022 um 13:37 Uhr
    Bafög-Reform 2022: Vermögen des Studierenden

    @McScrooge: Danke, wir ergänzen unsere Antwort entsprechend.

  • McScrooge am 18.07.2022 um 11:52 Uhr
    Bafög-Reform 2022: Vermögen des Studierenden

    Richtig ist: der persönliche Vermögensfreibetrag wird für bis 29jährige von 8.200 € auf 15.000 € erhöht, erst ab 30 Jahren auf 45.000 €. Siehe BmBF BAföG-Reform 2022: Die wichtigsten Änderungen

  • DerLangeFrank am 15.06.2022 um 17:27 Uhr
    Linkverkürzer im gedruckten Heft

    Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie statt TinyURL einen eigenen, selbst gehosteten Linkverkürzer benutzen würden, z. Bsp. YOURLS.
    Vertrauen und Sicherheit sind bei einem Link sehr wichtig! Wenn Abonnenten ihm nicht trauen, werden sie ihn auch nicht aufrufen.
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    - Verlust der Kontrolle und Datenhoheit der Links durch Anbieter

  • Elisabeth101 am 09.03.2020 um 12:53 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam

  • Berndman am 22.01.2020 um 12:03 Uhr
    Ein notwendiger Artikel - Gute Sache

    Dieser Artikel ist echt eine gute Sache. Denn die Beantragung von Bafög kann echt zum Haare raufen sein, genauso wie BAB. Ein echt umfassender Artikel, der wohl Lebenszeit und bares geld wert sein wird. Eure Arbeit Rockt!