![Bafög beantragen - Das müssen Sie über Bafög wissen](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/34/27/baec735a-ee8d-411b-b89a-f1277a91ddd4-web/6118702_bafoeg-beantragen-a2405.jpg)
Ausbildungsförderung. Wer Bafög beantragt, kann entspannt studieren – wie hier an der Technischen Universität in Köln. © imago images / Panama Pictures
Studis und Schülerinnen könnten oft Bafög bekommen, beantragen es aber nicht. Stiftung Warentest klärt, was Sie zum Bafög-Antrag wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
Versuch. Beantragen Sie für Ihr Studium oder Ihre Ausbildung Bafög. Sonst verschenken Sie womöglich viel Geld. Für die Berechnung zählen viele Kriterien. Der Rechner Bafög-Digital hilft Studierenden, die Höhe des Anspruchs zu überschlagen. Ab Wintersemester 2024/25 liegt der Höchstsatz bei 992 Euro im Monat.
Digital. Nutzen Sie den staatlichen Antragsassistenten Bafög-Digital. Der kostenlose Service erspart Ihnen das analoge Ausfüllen der Formblätter. Private Antragsassistenten, wie Meinbafög, Deinestudienfinanzierung oder Studierenplus halten wir für entbehrlich. Wir haben diese Angebote getestet: Sie sind bestenfalls befriedigend.
Sparen. Nach dem Studium müssen Sie einen Teil der Förderung zurückzahlen. Legen Sie rechtzeitig Geld zurück, um vom Rabattsystem zu profitieren. Der Rückzahlungsrechner der Stiftung Warentest zeigt, wie viel Sie sparen können.
Alle Fragen im Überblick
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Bafög beantragen zu können?
- Bekomme ich Bafög auch für ein Studium im Ausland?
- Ich bekomme kein Bafög. Welche Alternativen gibt es, um mein Studium zu finanzieren?
- Wie lange bekomme ich Bafög?
- Bekomme ich Bafög im Ausnahmefall auch länger?
- Was ist, wenn ich mein Studiengang ändern möchte?
- Kann ich als Schüler oder Azubi auch Bafög bekommen?
- Wie viel Bafög bekomme ich?
- Wie viel darf ich als Bafög-Empfänger dazuverdienen?
- Wie wirkt sich mein Vermögen und das meiner Eltern auf die Bafög-Höhe aus?
- Wann ist die Höhe meines Bafögs unabhängig vom Einkommen meiner Eltern?
- Welche Auswirkungen hat das Einkommen meines Ehe- oder Lebenspartners auf die Höhe meines Bafögs?
- Muss ich Veränderungen meiner Lebensverhältnisse mitteilen?
- Wie kann ich Bafög beantragen?
- Gibt es spezielle Formulare für den Bafög-Antrag?
- Welche Formblätter muss ich selbst ausfüllen?
- Welche Formblätter müssen meine Eltern ausfüllen?
- Für welchen Zeitraum müssen meine Eltern und ich das Einkommen angeben?
- Meine Eltern weigern sich den Bafög-Antrag auszufüllen. Was kann ich tun?
- Wann sollte ich den Bafög-Antrag stellen, um rechtzeitig Geld zu erhalten?
Rund ums Thema Studienstarthilfe
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Was ist Studienstarthilfe?
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Neu in der 29. Bafög-Reform ist die Einführung einer Studienstarthilfe zum Wintersemester 24/25. Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss für Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten. Wer berechtigt ist, erhält 1 000 Euro vom Staat. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Mit dem Geld möchte der Bund junge Studienanfänger bei teuren Anschaffungen wie etwa einen Laptop oder Lernmaterial unterstützen.
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Wer bekommt die Studienstarthilfe?
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Berechtigt sind Studienanfänger unter 25, die Bürgergeld beziehen oder bei den Eltern leben, die Sozialleistungen wie etwa Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Als Studienanfänger versteht der Bund ausschließlich Studierende, die ihr Bachelorstudium beginnen. Wer sein Masterstudium startet, hat keinen Anspruch auf den Zuschuss.
Rund ums Thema Bafög
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Lohnt ein Bafög-Antrag wirklich?
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Ja, einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Wer es nicht versucht, verschenkt womöglich viel Geld. Die Förderung muss oft nicht mal zur Hälfte zurückgezahlt werden. Der Staat bietet ein Rabattsystem, mit dem Rückzahler ordentlich sparen können. Wie das funktioniert zeigt der Rückzahlungsrechner der Stiftung Warentest.
Aktuell wurde das 29. Bafög-Änderungsgesetz beschlossen. Unter anderem werden beispielsweise die Freibeträge für das Elterneinkommen erhöht. Viele Schülerinnen, Studierende und Azubis werden dadurch erstmalig Anspruch auf Bafög haben.
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Was ist Bafög?
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In Deutschland soll jeder die Ausbildung machen können, die er will. Dem Gesetz nach sind Eltern verpflichtet, die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. Liegt das elterliche Gehalt aber unter einer bestimmten Höhe, fördert der Staat die Kinder mit Bafög. Die Abkürzung Bafög bedeutet Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dort ist genau festgelegt, welche Regeln rund ums Bafög gelten. Ab Wintersemester 2024/25 gelten die Regelungen des 29. Bafög-Änderungsgesetzes. Unter anderem gibt es dann höhere Freigrenzen für das Elterneinkommen und Förderung für ein zusätzliches Semester.
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Wer bekommt Bafög?
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Viele Menschen, die eine Ausbildung machen, können Bafög beantragen. Je nach Ausbildung gibt es unterschiedliche Arten von Förderungen:
Studium. Wer von Bafög spricht, meint oft die finanzielle Unterstützung für Studierende. Die Hälfte schenkt der Staat den Empfängern. Die andere Hälfte müssen sie einige Jahre nach Studienbeginn als zinsloses Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen. Ab dem Wintersemester 2024/25 können Studierende bis zu 992 Euro Bafög im Monat bekommen.
Schulische Ausbildung. Personen, die eine schulische Berufsausbildung machen oder an eine Fachschule gehen, können Schüler-Bafög erhalten. Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen. Die Förderung gibt es jedoch nur für diejenigen, die nicht mehr bei ihren Eltern leben. Maximal erhalten Schülerinnen und Azubis 754 Euro im Monat geben.
Betriebliche Ausbildung. Für betriebliche Ausbildungen gibt es kein Bafög. Azubis, die eine betriebliche Berufsausbildung machen, werden aber mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert. Der kostenlose Rechner der Bundesagentur für Arbeit ermittelt den voraussichtlichen Anspruch.
Weiterbildung. Personen, die eine berufliche Weiterbildung machen, etwa zum Handwerksmeister, können Aufstiegs-Bafög (AFBG) bekommen. Für diese Art von Förderung gelten besondere Regeln.
Bafög: Voraussetzungen und Förderdauer
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Bafög beantragen zu können?
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Wer Bafög beantragen möchte, muss deutscher Staatsbürger oder Ausländer mit Bleibeperspektive sein. Außerdem dürfen Studierende, Schülerinnen und Schüler nicht so viel Einkommen oder Vermögen haben, dass sie Ihre Ausbildung aus eigenen Mitteln finanzieren könnten.
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Bekomme ich Bafög auch für ein Studium im Ausland?
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Ja, auch Studierende, die ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland absolvieren, können Bafög bekommen. Das gilt auch für einjährige in sich abgeschlossene Auslandsstudiengänge, die komplett außerhalb der europäischen Union absolviert werden. Kürzere Auslandspraktika fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).
Welches Amt zuständig ist, hängt vom Zielland ab und ist auf Bafög.de recherchierbar. Für die Auslandsaufenthalte gibt es einige Zuschläge: Das Bafög-Amt zahlt etwa mehr Geld für Reisekosten oder Studiengebühren.
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Ich bekomme kein Bafög. Welche Alternativen gibt es, um mein Studium zu finanzieren?
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Wer kein Bafög erhält, kann sich auf ein Stipendium bewerben. Chancen haben nicht nur Hochbegabte und Einser-Abiturienten. Eine Bewerbung kann sich für jeden lohnen. Das Angebot an Programmen ist groß. Manche Stipendien richten sich an Studierende, die ein Ehrenamt ausüben, oder an bestimmte Personengruppen wie promovierende Mütter oder Studierende einer bestimmten Fachrichtung.
Viele Hochschulen bieten zum Beispiel das Deutschlandstipendium an. Darauf können sich alle Studierenden der Universität bewerben. Für mindestens zwei Semester, höchstens aber die Regelstudienzeit von sechs Semestern gibt es dann 300 Euro im Monat. Die eine Hälfte zahlt der Staat und die andere Hälfte private Förderer wie Vereine, Stiftungen oder Firmen. Das Geld kann zusätzlich zum Bafög bezogen und muss hinterher nicht zurückgezahlt werden.
Wenn es mit dem Stipendium nicht klappt, ist auch ein Studienkredit der staatlichen KfW-Bank möglich. Die monatlichen Auszahlungen betragen bis zu 650 Euro. Anders als beim Bafög muss das Geld jedoch vollständig und inklusive Zinsen zurückgezahlt werden. Das Pendant zum Studienkredit für Azubis heißt Bildungskredit.
Notfall-Bafög: Damit sollen auch Studierende ohne Bafög-Anspruch in Krisen wie etwa der Corona-Pandemie finanziell unterstützt werden. Zuvor muss jedoch der Bundestag per Beschluss eines bundesweite Notlage feststellen.
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Wie lange bekomme ich Bafög?
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Bafög erhalten Studierende vor allem für die Dauer der Regelstudienzeit ihres Studiengangs. Ab dem Wintersemester 24/25 führt der Bund mit der 29. Bafög Reform ein sogenanntes Flexibilitätssemester ein. Die Förderung gibt dann für ein weiteres Semester. Auch Schülerinnen, Schüler und Azubis können bis zum Ende ihrer Ausbildung auf das Geld vom Staat zählen. Studierende müssen ab dem fünften Semester nachweisen, dass sie ausreichend Leistungspunkte für ihr Studium sammeln (Formblatt 5). Ist das der Fall, können sie bis zum Masterabschluss gefördert werden. Auch Studiengänge mit anderen Abschlüssen werden vollständig gefördert – etwa ein Staatsexamen in Jura oder Medizin.
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Bekomme ich Bafög im Ausnahmefall auch länger?
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Ja, wenn schwerwiegende Gründe verhindern, dass das Studium in der vorgegebenen Zeit beendet wird. Dazu zählen etwa längere Erkrankung, Schwangerschaft, Kindererziehung oder die Pflege naher Angehöriger.
In wenigen Fällen gibt es Bafög dann auch als komplett zurückzuzahlendes Volldarlehen. Bewilligt wird es etwa Studierenden, die kein klassisches Bafög mehr bekommen, weil sie zu lange für ein Studium brauchen oder zu oft das Studienfach gewechselt haben.
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Was ist, wenn ich mein Studiengang ändern möchte?
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Bis zum Beginn des fünften Fachsemesters ist es problemlos möglich, den Studiengang aus wichtigem Grund zu wechseln. Wer plant zu wechseln, muss den Wunsch samt Grund spätestens zu Beginn des vierten Semesters beim Bafög-Amt vorlegen.
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Kann ich als Schüler oder Azubi auch Bafög bekommen?
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Ja, auch Schülerinnen und manche Azubis können Bafög bekommen. Schüler-Bafög muss nicht zurückgezahlt werden. Azubis, Schüler und Schülerinnen können erst ab der 10. Klasse Bafög bekommen und nur wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen. Für Azubis gibt es Bafög außerdem nur, wenn sie eine schulische Ausbildung machen.
So setzt sich die Bafög-Höhe zusammen
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Wie viel Bafög bekomme ich?
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Die Berechnung des Bafög-Anspruchs ist kompliziert und hängt immer von mehreren Faktoren ab:
Einkommen. Zunächst kommt es auf das eigene Einkommen und das der Eltern an. Dabei zählt die Summe aller Einkünfte, abzüglich Einkommen- und Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und teilweise Beiträgen zur Riester-Rente. Bei Kindern, die bereits einen Ehe- oder Lebenspartner haben, wird auch dessen Einkommen mitgerechnet. Bei Freibetrag für verheiratete Eltern steigt ab dem Wintersemester 24/25 um fünf Prozent und liegt dann bei 2 535 Euro.
Vermögen. Das Vermögen von Geförderten wird seit Wintersemester 2022/23 erst ab einer Höhe von 15 000 Euro bei Personen unter 30 Jahren und bei Personen über 30 Jahren ab 45 000 Euro angerechnet. Bei verheirateten Studierenden und solchen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, wird das Vermögen des Partners nicht berücksichtigt. Das Einkommen des Partners dagegen schon. Für Partner und pro Kind erhöht sich der Vermögensfreibetrag jedoch um jeweils 2 300 Euro.
Summiert werden unter anderem Girokonten und Tagesgeldkonten, Wertpapierdepots, Onlineguthaben bei Paypal, Apple Pay oder Google Pay, sowie etwa auch der Zeitwert eines Autos. Das Vermögen der Eltern zählt nicht.
Neben den Einkommensverhältnissen zählt auch, ob jemand noch bei seinen Eltern wohnt und ob er über sie kranken- und pflegeversichert ist. Davon hängt der maximal mögliche Bafög-Satz ab. Alleinlebende Studierende können durch die neue Bafög-Reform einen Höchstsatz von 992 Euro erhalten. Der Höchstsatz für Studierende, die bei ihren Eltern leben, liegt bei 511 Euro zuzüglich des möglichen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlags.
Für die Rechnung stellt das Bafög-Amt zunächst fest, welcher Höchstsatz den Antragstellenden zusteht. Dann ermittelt es aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, wie viel Geld davon abzuziehen ist. Was dann unterm Strich übrig bleibt, landet als monatliche Bafög-Zahlung auf dem Konto.
Tipp: Mit dem Rechner Bafög-Digital können Sie die Höhe des Anspruchs überschlagen.
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Wie viel darf ich als Bafög-Empfänger dazuverdienen?
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Bafög-Empfängerinnen und Empfängern dürfen bis 520 Euro im Monat dazuverdienen, ohne dass die Förderung gekürzt wird. Wer nur zeitweise mehr verdient, etwa während eines Ferienjobs, muss sich ebenfalls keine Sorgen machen. Hier wird die Summe der Einkünfte aus dem ganzen Jahr der Berechnung zugrunde gelegt. Das Bruttoeinkommen bis 6 182,04 Euro bleibt anrechnungsfrei.
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Wie wirkt sich mein Vermögen und das meiner Eltern auf die Bafög-Höhe aus?
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Während das Vermögen der Eltern keine Rolle bei der Bafög-Berechnung spielt, dürfen Studierende nicht mehr als 15 000 Euro (Personen unter 30 Jahren), beziehungsweise nicht mehr als 45 000 Euro (Personen ab 30 Jahren) besitzen. Alles was darüber hinausgeht, wird entsprechend vom Bafög abgezogen. Zum Vermögen zählen auch Sachgegenstände wie das eigene Auto, Bargeld ab dem ersten Euro, sowie etwa auch Onlineguthaben bei Paypal, Google Pay oder Apple Pay.
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Wann ist die Höhe meines Bafögs unabhängig vom Einkommen meiner Eltern?
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In manchen Fällen kann Bafög auch ohne Berücksichtigung des Elterneinkommens bewilligt werden. Elternunabhängiges Bafög gibt es unter anderem aber nur für Menschen, die mehr als 30 Jahre alt sind, für Frauen und Männer, die ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besuchen, oder für Personen, die nach ihrer ersten Ausbildung mindestens drei Jahre lang erwerbstätig waren.
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Welche Auswirkungen hat das Einkommen meines Ehe- oder Lebenspartners auf die Höhe meines Bafögs?
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Für den Ehe- oder Lebenspartner des Studierenden liegt der Einkommensfreibetrag bei monatlich 1 605 Euro. Bringt er ein Kind mit in die Ehe, erhöht sich der Freibetrag um 730 Euro.
Freibeträge beziehen sich immer auf die Summe aller Einkünfte, abzüglich Einkommen- und Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und teilweise Beiträgen zur Riester-Rente. Anders als bei Studierenden wird das den Freibetrag übersteigende Einkommen des Ehepartners nur zu 50 Prozent angerechnet.
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Muss ich Veränderungen meiner Lebensverhältnisse mitteilen?
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Ja, Bafög-Empfänger sind dazu verpflichtet, sämtliche Veränderungen ihrer Lebensverhältnisse sofort dem Bafög-Amt mitzuteilen. Hat die Änderung Auswirkungen auf die Bafög-Höhe, wird der Betrag ab dem Zeitpunkt der Änderung neu berechnet. Das kann natürlich auch positive Auswirkungen haben. Zieht ein Studierender von zu Hause aus, bekommt er beispielsweise ab dem Tag des Umzugs mehr Bafög.
Auch nach Ende der Förderung müssen Adressänderungen mitgeteilt werden. Zuständig ist dann das Bundesverwaltungsamt. Wie die Mitteilung funktioniert und wie Sie sich auf die Rückzahlung vorbereiten können, lesen Sie in unserem Special Bafög zurückzahlen. Welche Regeln gelten, wenn Sie Ihr Studium beendet haben oder nur zum Schein studieren, steht in unserem Special Zwischen Uni und Job.
Bafög-Antrag stellen
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Wie kann ich Bafög beantragen?
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Der einfachste Weg führt über den kostenlosen Antragsassistent auf bafoeg-digital.de oder die Bafög-Digital-App. Private Antragsassistenten halten wir für verzichtbar.
Der Antrag kann auch analog gestellt werden. Für die Bearbeitung sind die Bafög-Ämter zuständig. Bei Studierenden sind diese meist in den Studierendenwerken verortet.
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Gibt es spezielle Formulare für den Bafög-Antrag?
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Insgesamt gibt es acht Formblätter für den ersten Bafög-Antrag, zu finden unter bafög.de. Studierende und ihre Eltern müssen nicht immer alle Blätter einreichen.
Machen Antragsteller oder Eltern im Antrag vorsätzlich unvollständige oder falsche Angaben, sind sie dem Amt für Ausbildungsförderung zu Schadenersatz verpflichtet und müssen die Differenz zwischen dem korrekten und dem zu hohen Förderbetrag erstatten, entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 5 C 55.15).
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Welche Formblätter muss ich selbst ausfüllen?
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Diese Formblätter müssen vom Studierenden ausgefüllt werden:
Formblatt 1. Das ist der Grundantrag. Wird das erste Mal Bafög beantragt, muss zudem die Anlage 1 mit den Angaben zum schulischen und beruflichen Werdegang ausgefüllt werden. Haben Studierende ein Kind, ist zudem die Anlage 2 nötig.
Formblatt 2. Hierbei handelt es sich um die „Bescheinigung nach §9 Bafög“. Diese lassen Studierende von der Hochschule ausfüllen. Oft bietet die Uni die Bescheinigung online in elektronischer Form an. Studierende müssen sie nur noch ausdrucken.
Formblatt 4. Antragsstellende mit Kindern machen hier gegebenenfalls Angaben dazu.
Formblatt 5. Diese Leistungsbescheinigung ist erst ab dem fünften Fachsemester nötig. Studierende lassen sie von der Hochschule ausfüllen.
Formblatt 6. Hier machen Studierende Angaben, wenn sie eine Förderung für ein Auslandsstudium beantragen.
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Welche Formblätter müssen meine Eltern ausfüllen?
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Eltern und Ehepartner füllen das folgende Formblatt aus:
Formblatt 3. Auf ihm machen Eltern und gegebenenfalls Ehe- oder Lebenspartner des Antragsstellenden Angaben zu ihrem Einkommen. Jedes Elternteil muss ein eigenes Exemplar ausfüllen.
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Für welchen Zeitraum müssen meine Eltern und ich das Einkommen angeben?
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Studierende geben ihr zu erwartendes Einkommen im Bewilligungszeitraum an, meist ein Jahr. Bei Eltern und auch Ehepartnern entscheidet das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr. Dafür liegt meist bereits der Einkommensteuerbescheid vor.
Hat sich ihr Einkommen seit dem vorletzten Jahr stark verändert, etwa durch Jobverlust, kann das zu erwartende Einkommen für den Bewilligungszeitraum angegeben werden. Hierfür ist das Formblatt 7 zu verwenden.
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Meine Eltern weigern sich den Bafög-Antrag auszufüllen. Was kann ich tun?
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Verweigert ein Elternteil die Auskunft, ist ein Antrag auf Vorausleistung möglich (Formblatt 8): Das Bafög-Amt schießt das Geld vor und holt es sich dann von den Eltern zurück – notfalls mit juristischer Hilfe.
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Wann sollte ich den Bafög-Antrag stellen, um rechtzeitig Geld zu erhalten?
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Studierende sollten ihren Erstantrag direkt nach Erhalt der Zulassung stellen. Auslands-Bafög sollte möglichst sechs Monate vor Reiseantritt beantragt werden.
Tipp: Wichtig bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist auch ein passender Auslandskrankenversicherungsschutz.
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- Nach Studienende müssen Bafög-Empfänger ihr Darlehen zurückzahlen. Bei früher Rückzahlung gibt es Rabatt. Wir sagen, was wichtig ist und bieten einen Rückzahlungsrechner.
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- In der Zeit zwischen Studium und Job gibt es vieles zu beachten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung, Bafög und Kindergeld.
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- Auch für volljährigen Nachwuchs gibt es weiter Kindergeld – unter bestimmten Bedingungen. Seit Januar sind das 250 Euro monatlich. Wie Kinder ab 18 steuerlich zählen.
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@McScrooge: Danke, wir ergänzen unsere Antwort entsprechend.
Richtig ist: der persönliche Vermögensfreibetrag wird für bis 29jährige von 8.200 € auf 15.000 € erhöht, erst ab 30 Jahren auf 45.000 €. Siehe BmBF BAföG-Reform 2022: Die wichtigsten Änderungen
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie statt TinyURL einen eigenen, selbst gehosteten Linkverkürzer benutzen würden, z. Bsp. YOURLS.
Vertrauen und Sicherheit sind bei einem Link sehr wichtig! Wenn Abonnenten ihm nicht trauen, werden sie ihn auch nicht aufrufen.
Gefahren / Nachteile von externen Linkverkürzern:
- Verschleierung vom Linkziel kann zu Misstrauen führen.
- Unbrauchbare Links können entstehen - Man ist von externen Anbietern anhängig.
- Verlust der Kontrolle und Datenhoheit der Links durch Anbieter
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam
Dieser Artikel ist echt eine gute Sache. Denn die Beantragung von Bafög kann echt zum Haare raufen sein, genauso wie BAB. Ein echt umfassender Artikel, der wohl Lebenszeit und bares geld wert sein wird. Eure Arbeit Rockt!