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Testergebnisse für 93 Auslandskrankenversicherungen für UrlaubsreisenFür chronisch Kranke ist es schwerer, umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten. Sie brauchen einen Anbieter, der ausdrücklich Behandlungskosten für eine akute Verschlechterung ihrer bestehenden Erkrankung abdeckt. Das steht in den Versicherungsbedingungen. Wichtig: Chronisch Kranke sollten sich vor dem Urlaub eine ärztliche Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung bezogen auf die Vorerkrankung ausstellen lassen.
War eine Behandlung im Ausland vorhersehbar, zahlt die Auslandskrankenversicherung häufig nicht. Bei chronischen Krankheiten kann das oft zutreffen. Diese Lücke müssen die Patienten dann mithilfe ihrer gesetzlichen Krankenkasse schließen. Eine Dialyse, die Nierenpatienten regelmäßig benötigen, deckt zum Beispiel keine private Auslandsreisekrankenversicherung ab. Hier wenden sich Patienten am besten schon bei ihrer Reiseplanung an ihre Krankenkasse. Die Kasse kann bei der Suche nach Behandlungszentren vor Ort helfen. Sie muss die Übernahme der Kosten vorab bestätigen.
Sozialgesetz schützt chronisch Kranke
Der Schutz von chronisch Kranken im Ausland gehört zu den Leistungen der Krankenkassen. Er ist im Sozialgesetzbuch V in Paragraf 18 festgeschrieben. Für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr übernimmt die Kasse auch außerhalb Europas die medizinischen Kosten maximal bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Und sie springt auch ein, wenn Menschen mit Vorerkrankungen aus schulischen oder Studiengründen einen außereuropäischen Aufenthalt planen. Welche Krankenkasse die besten Tarife und den besten Schutz bietet, zeigt unser Krankenkassenvergleich.
Wichtig: Auch wenn Sie als chronisch Erkrankte mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse alles geregelt haben: Eine private Auslandskrankenversicherung brauchen Sie trotzdem. Und zwar für mögliche Notfälle im Ausland, die nichts mit Ihrer Vorerkrankung zu tun haben – seien es Zahnschmerzen, ein Beinbruch oder die Folgen eines Autounfalls.
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Testergebnisse für 93 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen-
- Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können.
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- Wer länger als sechs Wochen im Ausland unterwegs ist, benötigt eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Der Vergleich der Tarife zeigt: Das Preisgefälle ist groß.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Okamiito: Es stimmt, dass in den Bedingungen einiger Versicherer sich eine Klausel befindet, nach denen diese als Nachweis für die entstandenen Kosten eine beglaubigte Übersetzung der Rechnung verlangen können.
Wie die Debeka und andere Versicherer, die eine solche Klausel zusätzlich in Ihre Bedingungen aufgenommen haben, tatsächlich mit entsprechenden Belegen umgehen, haben wir nicht untersucht.
Möglicherweise läuft die Regulierung dennoch auch ohne Übersetzung problemlos, wenn es keine allzu exotische Sprache ist.
Empfehlenswert ist es jedoch für jeden Versicherten, sich aussagekräftige Belege, möglichst in Deutsch oder Englisch einzuholen. In den meisten Ländern wird das vermutlich auch kein Problem sein.
Schließlich ist auch der Versicherte verpflichtet, die Angaben zu prüfen. Reicht er z.B. Belege mit unzutreffenden Angaben (Name, Geburtsdatum, Diagnose, Behandlung, Medikamente und erhaltene Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel) ein, kann er auch nicht mit einer problemlosen Erstattung rechnen.
Ich habe meine Auslandskrankenversicherung bei der Debeka gekündigt, weil diese beglaubigte Übersetzungen der Rechnungen verlangen kann. Das ist erstens ein Aufwand, den man im Schadenfall ggf. gar nicht bewältigen kann, wenn man schwer erkrankt ist (zumindest als Einzelperson). Zweitens kann das sehr teuer werden. Man muss bedenken, dass Rechnungen oft aus mehreren Seiten bestehen und dass die Behandlung einer Krankheit zu vielen Arztrechnungen, Laborrechnungen, Hilfsmittelrechnungen, Rezepten u.s.w. führen kann. Nach einer ersten Recherche kann das etwa 50 Euro pro Seite kosten. Das geht sicher auch günstiger, aber wenn die Sprache exotischer ist, vermutlich auch deutlich teurer.
In heutigen Zeiten, in denen man eine Rechnung auch mit den verschiedenen Übersetzungstools problemlos verstehen kann, finde ich diese Klausel extrem kundenunfreundlich und würde nur noch eine AKV wählen, die sowas nicht einfordert.
Dieses Kriterium wurde offenbar hier im Test nicht berücksichtigt.
@wimmerb: Bei der von Ihnen zitierten Passage handelt es sich nur um einen Teil der entsprechenden Klausel aus den AVB. Im Folgenden heißt es:
"Meldet die versicherte Person den Versicherungsfall dem Debeka Krankenversicherungsverein a. G., wird dieser in Vorleistung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß regulieren.
Auf Antrag des Versicherungsnehmers wird auf die Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber einer Privaten Krankheitskostenvollversicherung verzichtet, soweit nachgewiesen wird, dass hierdurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht."
Der Versicherer erklärt demzufolge nicht nur, in Vorleistung vor allen anderen Leistungsträgern zu gehen, sondern sogar, auf eine nachträgliche Geltendmachung eines möglichen Anspruchs gegenüber einer privaten Krankenversicherung zu verzichten, wenn dem Versicherten dadurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
Diese Vertragsklausel ist eindeutig und Versicherte können sich darauf berufen.
Hallo,
in ihrem Artikel schreiben Sie unter "Auch für Privatpatienten sinnvoll", dass darauf geachtet werden soll, dass "Der Versicherer tritt in Vorleistung vor anderen". Im Vertragswerk zum AR-Tarif (BKV24) vom 1.1.2023 findet sich unter §4 Umfang der Leistungspflicht, Absatz 2 folgender Text "Soweit im Versicherungsfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.". Zwar ist in dem Vertragstext die von ihnen genannte "Vorleistungsklausel" enthalten, jedoch frage ich mich, ob schlussendlich, wenn beide Versicherungen auf ihre Nachrangigkeit pochen, der Versicherungsnehmer möglichweise auf seinen Auslagen sitzen bleibt? Wie sehen Sie die Situation?
Vielen Dank für ihren Support,
Bernhard Wimmer
@ToSa123: In der Einzelproduktansicht und in einem Produktvergleich sehen Sie, inwieweit die Einzelkriterien zu den jeweiligen Gruppenurteilen voll oder nur teilweise erfüllt sind.
Dort können Sie auch erkennen, wo die einzelnen Produkte keine Bestwertung erreicht haben.