Ausbildungs­zeiten Mit Nach­zahlungen die Rente erhöhen

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Ausbildungs­zeiten - Mit Nach­zahlungen die Rente erhöhen

Wer für Schul­zeiten Rentenbeiträge nach­zahlen möchte, muss dies vor seinem 45. Geburts­tag beantragen. Bezahlen können Versicherte auch noch danach. © mauritius images / Radius Images

Noch nicht 45? Dann sind zusätzliche Beiträge für Schule, Studium oder Ausbildung in die gesetzliche Rente möglich. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf es ankommt.

Ein recht­zeitiger Blick zurück auf die Schul­zeit lohnt sich für die Rente. Denn nur wer noch keine 45 Jahre alt ist, kann für bestimmte Ausbildungs­zeiten Rentenbeiträge nach­zahlen — eine der wenigen Möglich­keiten für Arbeitnehmende, im Nach­hinein Lücken im Renten­konto zu stopfen. Auch können Versicherte mit solchen Nach­zahlungen die recht langen Mindest­versicherungs­zeiten für einen vorzeitigen Renten­beginn füllen (Wann sich Nachzahlungen lohnen).

Infrage kommen die Nach­zahlungen vor allem für Versicherte, die zwischen dem 16. und 17. Geburts­tag zur Schule gegangen sind und/oder deren Ausbildung ab dem 17. Geburts­tag länger als acht Jahre gedauert hat, also über den 25. Geburts­tag hinaus.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.06.2024 um 12:48 Uhr
    Zu: FA erkennt freiwillige Nachzahlung nicht an

    @FabulousFabster: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und schön, dass wir Ihnen helfen konnten.

  • FabulousFabster am 26.06.2024 um 15:13 Uhr
    Zu: FA erkennt freiwillige Nachzahlung nicht an

    Sehr geehrtes Finanztest-Team! Ich wollte ein kurzes Update zu u.a. Fall geben, da meinem Einspruch mittlerweile stattgegeben wurde und ich die Steuerrückerstattung erhalten habe. Der Sachbearbeiter hat wohl nochmals „die Sach- und Rechtslage geprüft“, sodass ich dieses Vorhaben nach insgesamt fast zwei Jahren erfolgreich abschließen konnte (Kontenklärung, Beratung, Antrag, Nachzahlung, Steuerrückerstattung). Vielen Dank für diese Anregung, ohne Finanztest hätte ich von dieser Möglichkeit gar nicht erst gewusst. Herzliche Grüße

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.05.2024 um 11:42 Uhr
    Finanzamt erkennt freiwillig Nachzahlung nicht an

    @FabulousFabster: Die ist nicht der Ort für eine individuelle Steuerberatung. Wenn das Finanzamt die Anerkennung ablehnt, müssten Sie im Steuerbescheid dazu eine Begründung finden. Ist die nicht verständlich, können Sie sich an das Finanzamt wenden und nachfragen. Wichtig: Achten Sie auf die Einspruchsfrist. Sie können auch vorsorglich Einspruch einlegen, um die Frist zu wahren und die Begründung nachliefern.
    Allgemeines zu den freiwilligen Rentenbeiträgen in der Steuererklärung für 2023:
    Wer 2023 zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen als Angestellter freiwillige Sonderzahlungen an die Rentenkasse bezahlt hat, kann bis zur Förderungshöchstgrenze in Höhe von 26 528 Euro diese als Altersvorsorgeaufwendungen voll absetzten (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 6).
    Vom Höchstbetrag sind die Rentenbeiträge des Arbeitnehmers und der Arbeitgeberin abzuziehen. Der Rest kann für die Sonderzahlungen verwendet werden. Im Steuerbescheid prüfen Sie unter "beschränkt abziehbare Sonderausgaben" die "Summe der Altersvorsorgeaufwendungen" der anerkannten Basisbeiträge zur Altersvorsorge. Das müsste der Summe der Rentenpflichtbeiträgen lt. Lohnsteuerbescheinigung plus der freiwilligen Sonderzahlungen entsprechen. Davon zieht das Finanzamt den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ab. Der Rest sollte als Sonderausgaben anerkannt werden.

  • FabulousFabster am 25.05.2024 um 00:03 Uhr
    Finanzamt erkennt freiwillig Nachzahlung nicht an

    Ich verfolge diese Thematik schon mehrere Jahre und habe endlich meinen ersten Steuerbescheid erhalten, in dem ich hoffte, von dem steuerlichen Vorteil zu profitieren. Im Vorfeld hat mein Steuerprogramm auch mehrere 1000€ Rückzahlung in Aussicht gestellt, umso schockierter war ich, dass das Finanzamt diesen Posten komplett gestrichen hat. Mein Höchstbetrag für 2023 sei bereits ausgeschöpft… wenn ich den Bescheid richtig interpretiere, hat der Sachbearbeiter allerdings nicht nur die Rentenbeiträge von mir und meinem Arbeitgeber von dem Höchstbetrag abgezogen, sondern auch sämtliche Beiträge zur Krankenversicherung. Ich habe umgehend Widerspruch eingelegt. Kann es sein, dass ich etwas übersehen habe? Habe kein Rürup und bei sämtlichen anderen steuermindernden Posten hat das Finanzamt korrekt mit den jeweiligen Pauschalen gerechnet. Nach meinen Berechnungen sollte ich noch über 10.000€ Freibetrag ausschöpfen können… vielen Dank und herzliche Grüße

  • Peter808019 am 20.04.2023 um 20:36 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.