Apotheken Mehr Service für Kassenpatienten

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Apotheken - Mehr Service für Kassenpatienten

Übungs­stunde. Ein Apotheker zeigt, wie ein Inhalator richtig benutzt wird. © ABDA

Apotheken bieten gesetzlich kranken­versicherten Kunden fünf neue pharmazeutische Dienst­leistungen an – die Krankenkassen bezahlen.

Mehr als nur Blut­druck messen

Den Blut­druck in der Apotheke messen lassen? Das ist nichts Neues. Doch dieses Angebot wurde erweitert, gesetzliche Krankenkassen erstatten Apotheken jetzt die Kosten für neue pharmazeutische Dienst­leistungen. Auch privat Versicherte müssen für die Leistungen nicht bezahlen*.

Die neuen pharmazeutischen Dienste im Über­blick

  1. Erweitertes Blut­druck­messen
    Ein jähr­liches Angebot für Kranke, die mindestens einen Blut­druck­senker einnehmen: Zusätzlich zum Blut­druck­messen dokumentieren pharmazeutische Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter auch die ermittelten Werte und geben eine Risiko­einschät­zung ab.
  2. Richtiges Inhalieren einüben
    Wird Menschen mit Atemwegs­leiden zum ersten Mal ein Arznei­mittel zum Inhalieren und ein Inhalator verordnet, zeigen ihnen die Beschäftigten in der Apotheke, wie sie das Gerät richtig ­nutzen. Das Training kann jähr­lich auf Kosten der Krankenkassen aufgefrischt werden.
  3. Mehr­fachmedikation besprechen
    Kranke, die dauer­haft fünf oder mehr rezept­pflichtige Arzneien einnehmen, haben einmal im Jahr Anspruch auf Beratung. So lassen sich beispiels­weise gefähr­liche Wechsel­wirkungen erkennen.
  4. Organ­trans­plantierte beraten
    Menschen können im ersten halben Jahr nach einer Organ­verpflan­zung ­intensiv zu verordneten Arzneien, die die körper­eigene Abstoß­reaktion hemmen, betreut und beraten werden.
  5. Bei oraler Tumor­therapie betreuen
    Qualifiziertes Personal bespricht mit Krebs­kranken in den ersten sechs Monaten nach der Verordnung, wie sie ihre Medikamente richtig einnehmen. Sie helfen auch, wenn neue Arznei verschrieben wird.

Pharmazeuten müssen sich qualifizieren

Bis auf Blut­druck­messen und Inhalator-Training brauchen die Pharmazeuten und Pharmazeutinnen für das Durch­führen der beschriebenen Leistungen eine gesonderte Schulung. Sonst dürfen sie die Dienste nicht anbieten.
Tipp: Fragen Sie in der Apotheke nach, ob sie die neuen Dienst­leistungen schon im Angebot hat.

*) Korrigiert am 05.09.2022

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