Anleger­verluste Aufsichts­behörde Bafin verklagen – eine gute Idee?

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Anleger­verluste - Aufsichts­behörde Bafin verklagen – eine gute Idee?

© Getty Images / Andreas Rentz

Geschädigte von gescheiterten Anlagemodellen verklagen immer wieder die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) auf Schaden­ersatz, weil diese ein Anleger-Debakel nicht verhindert habe. Die Erfolgs­aussichten solcher Klagen gehen allerdings gegen Null. Trotzdem gibt es Anwälte, die Mandanten zu Klagen gegen die Bafin raten.

Klage eines Anlegers von P&R abge­wiesen

Zuletzt war es das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main, das im Februar 2021 die Klage eines Kunden der insolventen Containerfirma P&R abwies (Az. 1 U 83/19, Revision nicht zugelassen). Die Bafin sei in öffent­lichem Interesse tätig. Anlegern stehe kein Anspruch aus Amts­haftung oder europarecht­licher Staats­haftung zu.

Bafin nur in öffent­lichem Interesse tätig

Da der Gesetz­geber fest­gelegt hat, dass die Bafin nur in öffent­lichem Interesse tätig ist, ist es für Anle­gerinnen und Anleger schwer bis aussichts­los, den finanziellen Schaden von der Behörde ersetzt zu bekommen. Selbst im Fall Wirecard erscheinen die Erfolgs­aussichten dürftig, obwohl die Bafin zumindest einen Teil des Konzerns beaufsichtigt hat und es einen Unter­suchungs­ausschuss gibt.

Rechts­anwalt wirbt um Prokon-Anleger

Noch vager sind die Aussichten im Insolvenzfall der Wind­firma Prokon, Itzehoe, aus dem Jahr 2014. Im Januar und Februar 2021 warb Anwalt Philipp Wolfgang Beyer von PWB Rechts­anwälte aus Jena in Briefen um Mandanten. Auch wenn Staats­haftungs­ansprüche gegen die Bafin ausgeschlossen oder verjährt sein könnten, wolle er Auskunfts­ansprüche geltend machen, die auf Fehl­verhalten anderer Behörden hinweisen könnten. Anleger müssten dann noch ihren Schaden einklagen. Eine hohe recht­liche Hürde.

Rechts­anwalts­kanzlei steht auf der Warn­liste

Anwalt Beyer hatte zuvor im Jahr 2020 bei Prokon-Anlegern im Namen der BKR Beyer Kilian Rechts­anwälte Part­nerschafts­gesell­schaft mbH aus Jena geworben. PWB und BKR stehen wegen zweifelhafter Praktiken auf der Warnliste Geldanlage Geld­anlage der Stiftung Warentest.

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