Anleger­schutz Betrug mit Kryptowährungen

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Anleger­schutz - Betrug mit Kryptowährungen

Schwund. Mit verschiedenen Maschen bringen Krypto­betrüger Anlegende um ihr Geld. © Getty Images

Anleger sollen bei vermeintlich lukrativen Angeboten Zugang zur digitalen Währung Chinas oder einer neuen Kryptowährungen haben. Tatsäch­lich kommen sie um ihr Geld.

Schutz­gemeinschaft warnt

Die Schutz­gemeinschaft der Kapital­anleger (SdK) aus München warnt vor Betrug mit Kryptowährungen. SdK-Vorstand Daniel Bauer nennt drei Beispiele:

Alpine Profit

Per Telefon werbe Alpine Profit (alpine­profit.com) für den Handel mit Kryptowährungen. In keinem der Fälle, die der SdK vorlägen, seien angebliche Handels­gewinne ausgezahlt worden.

YuanPay Group

Die YuanPay Group (yuan-paygroup.com/de) behauptet, über sie sei die digitale Version der chinesischen Währung Yuan handel­bar. Bauer berichtet, ein Kunde habe Geld an die YuanPay Group in Polen über­wiesen – Tradinggewinne habe er nicht erhalten.

lamarin.company/btcbrexit

In einem weiteren Fall wurde Anlegern suggeriert, eine in Entstehung befindliche Kryptowährung zeichnen zu können (lamarin.company/btcbrexit). Das Geld sollte nach Bulgarien über­wiesen werden. Danach hörten Interes­sierte nichts mehr.

Kein ordentliches Impressum

Bei Alpine und YuanPay haben wir kein ordentliches Impressum gefunden. Gegen beide ermittelt die Finanz­aufsicht Bafin. Unsere Anfrage beant­worteten sie nicht, Lamarin war nicht erreich­bar. Sie kommen auf unsere Warnliste.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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