Anlegerklagen Wie eine Anwalts­kanzlei geschädigte Anleger täuscht

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Anlegerklagen - Wie eine Anwalts­kanzlei geschädigte Anleger täuscht

PWB Rechts­anwälte nennt sich „Kanzlei im Roten Turm“. Ihren Sitz hat sie in diesem Gebäude in Jena. © Imago

Anwälte werben oft bei geschädigten Anlegern um Mandate. Manche Vorschläge sind aber sinn­los. So suggerierte die Kanzlei PWB Rechts­anwälte etlichen Geschädigten, sie könnten ihren Schaden vom Staat ersetzt bekommen, weil die Finanz­aufsichts­behörde versagt habe. Doch der Gesetz­geber hat eine Haftung der Behörde gegen­über Anlegern ausgeschlossen, sogar wenn sie tatsäch­lich Fehler gemacht hat.

Falsche Erwartungen geweckt

So deutlich lesen Richter Rechts­anwälten selten die Leviten: Am 10. November 2015 warf das Verwaltungs­gericht Frank­furt am Main Anwälten der Kanzlei PWB Rechts­anwälte aus Jena vor, bei ihren Mandanten „objektiv falsche und völlig irreale Vorstel­lungen und Erwartungen geweckt“ zu haben. Es wies die Klagen ab, die PWB für mehr als hundert Geschädigte der insolventen BFI Bank einge­reicht hatte. Die Kanzlei forderte darin Informationen von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin).

PWB ist bekannt und umstritten

PWB reicht viele Klagen ein, um Informationen von staatlichen Stellen zu bekommen. Die Kanzlei verweist auf ihrer Internetseite auf etwa 3 000 Massen­mandate. Etwa 15 000 seien es im Kapital­anlagerecht. Inhaber Philipp Wolfgang Beyer zählt seine Kanzlei zu den „großen deutschen und auch zu den erfolg­reichen“ Anwalts­kanzleien. PWB ist bekannt und umstritten.

Gericht spricht von Falsch­beratung

Mit den Auskünften der Bafin zur BFI Bank wollte PWB den Staat auf Schaden­ersatz wegen Fehlern der Banken­aufsicht verklagen. BFI-Kunden, die nach der Bankinsolvenz 2003 nicht voll von der Entschädigungs­einrichtung der deutschen Banken (EdB) entschädigt wurden, sollten den Rest auf diese Weise erhalten. Die Kunden konnten diesen Rest zur Insolvenz­tabelle anmelden. PWB wollte ihn zudem mit einer Staats­haftungs­klage erstreiten. Das hielt das Verwaltungs­gericht für „aussichts­los“: Ein Anspruch wäre längst verjährt. Außerdem hätten Bank­kunden ohnehin keinen Schaden­ersatz­anspruch gegen­über der Bafin, selbst wenn sie Fehler gemacht hätte. Denn das habe der Gesetz­geber ausgeschlossen.

„Geld­druck­maschine für Anwälte, krasser Fall von Rechts­miss­brauch“

Das Gericht warf PWB vor, es diene „ausschließ­lich als eine Art ,Geld­druck­maschine“ für die Anwälte. Ein krasserer Fall von Rechts­miss­brauch ist kaum denk­bar“. Da es den Anwälten „auf die maximale Generierung von Gebühren ankam“, hätten sie statt einer Musterklage einzelne Klagen einge­reicht. Die Begründung dafür sei „derart weit von dem entfernt, was juristisch noch als vertret­bar erscheinen kann, dass sich die strafrecht­liche Relevanz dieser Art von Falsch­beratung gegen­über den Mandanten nachgerade aufdrängt“ (Az. 7 K 2707/15.F).

BGH und EuGH bestätigen Haftungs­ausschluss

PWB kontert auf Finanztest-Anfrage: Die Behauptungen „entbehren einer Grund­lage und sind nach­weislich unwahr“. Grund sei der Unmut des Richters über den Aufwand bei der Bearbeitung der Akten. Kein Kläger habe Musterkläger werden wollen. Der überge­ordnete Hessische Verwaltungs­gerichts­hofs vertrete eine andere Rechts­auffassung als der Richter am Verwaltungs­gericht und habe in einem ähnlichen Fall die Berufung zugelassen. Den Haftungs­ausschluss der Bafin gegen­über Anlegern hält PWB für europa­rechts­widrig. Ihn bestätigten aber Bundes­gerichts­hof und Europäischer Gerichts­hof.

Auch im Fall BFI hatten die Mandanten wenig von den Aktionen der Kanzlei

Finanztest hat weitere Beispiele gefunden, in denen Mandanten wenig von den Aktionen der Kanzlei hatten. BFI-Bank-Gläubigern bot PWB im Februar 2016 an, die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenz­tabelle zu prüfen. Das Insolvenzge­richt hatte aber im Herbst 2015 die Verteilung abge­segnet. Insolvenz­rechts­experte Rolf Rattunde, Honorar­professor an der Hoch­schule für Technik und Wirt­schaft Berlin, erläutert: „Es ist nicht möglich, danach Forderungen geltend zu machen.“

Zu spät für eine Klage

PWB hält dagegen, der Insolvenz­verwalter Hans-Jörg Derra selbst habe dazu aufgefordert, persönliche Daten zu korrigieren. Das betraf zum Beispiel das Bank­konto, auf das die Quote ausgezahlt werden soll, nicht die Forderungen an sich. Dafür brauchen Gläubiger keinen Anwalt. PWB schlug außerdem vor, Auskünfte von Derra nach dem Bundes­daten­schutz­gesetz einzufordern. Falls die BFI-Bank rechts­widrig Daten der Kunden beschafft habe und dadurch ein Schaden entstanden sei, wollten die Anwälte Ersatz dafür fordern. Doch selbst wenn sich das nach­weisen ließe, wäre es nach dem Schluss­termin des Gerichts zu spät für eine Klage.

Güte­antrag bei Göttinger Gruppe

Beispiel Göttinger Gruppe/Securenta: Im November 2013 reichte PWB für einen Anleger einen Güte­antrag und eine Forderungs­anmeldung bei einer staatlich anerkannten Güte­stelle ein. Güte­stellen dienen dazu, einen Streit außerge­richt­lich beizulegen. Insolvenz­verwalter Rolf Rattunde wundert sich: „Ein Güte­verfahren eignet sich nicht zum Anmelden von Forderungen in einem Insolvenz­verfahren.“ Die Kanzlei PWB hält eine Forderungs­anmeldung über eine Güte­stelle sehr wohl für möglich. Die Insolvenz­ordnung sieht das aber nicht vor. Für den sinn­losen Gang zur Güte­stelle fallen auch noch Gebühren an. Dagegen kostet es die Gläubiger nichts, wenn sie Forderungen direkt beim Insolvenz­verwalter anmelden. Ein Anwalt ist dafür nicht nötig.

Keine Staats­haftung bei Leipzig-West

Beispiel Wohnungs­baugesell­schaft Leipzig-West AG (WBG): Bei dem Immobilien­unternehmen aus Leipzig legten 38 000 Anleger Geld in Inhaberschuld­verschreibungen an. Seit 2006 ist WBG insolvent. PWB-Rechts­anwalt Sascha Giller nahm in einem Schreiben an einen WBG-Anleger vom 30. April 2015 „Ihre Informations- und Staats­haftungs­ansprüche“ in die Betreff­zeile. Giller behauptet: „Die Bafin hat bereits bestätigt, aufsichts­recht­lich gegen­über der WBG AG zur Tätig­keit berufen gewesen zu sein und sie will auch einge­schritten sein.“ Die Bafin teilt auf Nach­frage mit, „dass die WBG AG keiner staatlichen Finanz­aufsicht unterlag“. Die Bafin prüfte nur die formale Voll­ständig­keit der Verkaufs­prospekte. Die Seriosität des Anbieters oder die inhalt­liche Richtig­keit des Angebots prüfte sie nicht. PWB spricht von einer „Markt­aufsicht“ und führt unter anderem ins Feld, die Bundes­republik habe EU-Richt­linien nicht recht­zeitig umge­setzt, was zu einer „ungenügenden Aufsicht“ geführt habe. Es erscheint aber angesichts der bisherigen Recht­sprechung wagemutig, auf dieser Basis Schaden­ersatz vom Staat einzuklagen.

Staats­anwalt­schaft ermittelt

Der Anwalt Ali Al-Zand aus Leipzig hat sich wegen des Falls WBG bei der Rechts­anwalts­kammer Thüringen beschwert. Ein Ergebnis steht noch aus. Al-Zand hat auch Straf­anzeige gestellt. Die Staats­anwalt­schaft Gera ermittelt nun gegen den Inhaber und einen Mitarbeiter der Kanzlei PWB wegen strafbarer Werbung. PWB kontert: „Die Vorwürfe sind, nach erfolgter Akten­einsicht, aus unserer Bewertung heraus unzu­treffend und beruhen insofern bereits auf falschen Tatsachenbe­hauptungen.“ Genug hat die Kanzlei noch immer nicht vom Thema Staats­haftung: Im Februar 2016 stellte die Bafin für die Maple Bank Insolvenz­antrag. Und PWB? Kündigt auf der Internetseite an, Staats­haftungs­ansprüche zu prüfen. Es sei „noch völlig offen, ob solche Ansprüche bestehen“, räumt die Kanzlei gegen­über Finanztest ein. Ein Ansatz sei die „nicht ordnungs­gemäße Umsetzung von EU-Richt­linien“, durch die Anleger geschädigt worden seien.

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  • Paulelli123 am 04.01.2021 um 14:49 Uhr
    PWB Rechtsanwälte SECURENTA Göttinger Gruppe

    Dermbach, den 04.01.2021
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Da die Kanzlei PWB Rechtsanwälte offensichtlich Ihre unseriösen Machenschaften einfach so weiterführt möchte ich Sie heute mit meinem persönlichen Fall bekannt machen. Es handelt sich wie so oft um die Insolvenz Securenta Göttinger Gruppe. In diesem Fall würde ich mich Kleinanleger nennen mit einem Streitwert von 5000,00 €. Bereits in 2008 hatte ich mit Unterstützung der Societät Dr. Muth & Partner schon einmal erfolglos geklagt und gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen. In 2014 wurde ich dann von der Kanzlei PWB erneut zu dieser Angelegenheit direkt angeschrieben. Es wurden gute Erfolgsaussichten versprochen bis hin zu Staatshaftungsansprüchen wegen Versagens der staatlichen Finanzbehörde, sodass ich mich nochmals auf eine Klage einließ. Im März 2014 erhielt ich eine Rechnung in Höhe von 899,64 € welche ich bis 03.02.2015 in Raten abzahlte.
    Am 21.04 2014 habe ich in Anbetracht des erfolglosen Ausgangs der Klage das Manda

  • Otilie am 27.10.2020 um 20:14 Uhr
    Arbeitsgem.Priv.Bank Reithinger

    Diese Kanzlei hat schon wieder ein Schreiben gesandt. Abs. Rechtsanw. P.W. Beyer !
    Als Geschädigter der Reithingerbank soll ich meine Kontoauszüge prüfen, ob in der letzten Zeit eine Zahlung aus der Insolvenzmasse eingegangen wäre. Wenn nicht soll der bekannte Antwortbogen mit Vollmacht zurückgesandt werden, damit er eine Vertretung lostreten kann, natürlich mit Hinweis auf die anfallenden Gebühren. Eine Handschriftkopie über eine angebliche Zahlung im Januar eines seiner Kunden, bei Ihm im September eingegangen, legte er auch bei. Weiter führt er das Wort über das Thema Finanzaufsichtsbehörden und weist auch auf Wirecardpresse- Berichte hin, sowie Versagen der Regierung. Man soll seine Hilfe nutzen usw. usw.
    Dieser Mann ist in der Reithingersache immer noch aktiv auf Klientenreinfall aus.
    dies zu Ihrer Info von mir als Geschädigten, der nichts mehr erhalten wird.
    mfg Otilie