Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat der Adcada GmbH aus Bentwisch das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt. Die Firma müsse Anlegern, die Verträge über eine Immobilienanlage mit einer „110 % besicherten Briefgrundschuld“ abgeschlossen haben, umgehend ihr Geld zurückzahlen. Adcada hat gegen die Verfügung der Bafin rechtliche Schritte eingeleitet.
Adcada steht bereits seit 2018 auf der Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest. Aus Sicht von Finanztest suggeriert die Firma in ihrer Werbung, dass ihre Anlagen ähnlich sicher wie Festgeldanlagen von Banken sind, obwohl sie mit erheblichen Verlustrisiken verbunden sind (Warnliste).
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