Adcada GmbH Aufsicht greift ein

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Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) hat der Adcada GmbH aus Bentwisch das unerlaubt betriebene Einlagen­geschäft untersagt. Die Firma müsse Anlegern, die Verträge über eine Immobilien­anlage mit einer „110 % besicherten Brief­grund­schuld“ abge­schlossen haben, umge­hend ihr Geld zurück­zahlen. Adcada hat gegen die Verfügung der Bafin recht­liche Schritte einge­leitet.

Adcada steht bereits seit 2018 auf der Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest. Aus Sicht von Finanztest suggeriert die Firma in ihrer Werbung, dass ihre Anlagen ähnlich sicher wie Fest­geld­anlagen von Banken sind, obwohl sie mit erheblichen Verlustrisiken verbunden sind (Warnliste).

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