Abzo­ckernetz­werk Wurst­welten & Co. Prozess um Millionen­betrug

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Abzo­ckernetz­werk Wurst­welten & Co. - Prozess um Millionen­betrug

Während Strippenzieher Rainer v. H. sich in die USA abge­setzt hat, stehen seine drei Kinder Antonia, Alexander und Anne v.H. in Augs­burg vor Gericht. © Foto: iStockphoto, Composing: Finanztest

Drei erwachsene Kinder von Rainer v. H. sowie ein ehemaliger Vertriebs­leiter stehen seit Anfang Mai in Augs­burg wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbs­mäßigen Betrugs vor Gericht. Die Staats­anwalt­schaft Augs­burg wirft ihnen vor, Privat­anleger mit dubiosen Anlage­geschäften in Millionenhöhe geschädigt zu haben. Finanztest hatte bereits Anfang 2018 berichtet, wie Rainer v. H. mithilfe seiner Kinder Anleger herein­legte. Trotzdem steht der Chef des rund 200 Firmen umfassenden Abzo­ckernetz­werks, Rainer v. H., nicht vor Gericht. Er hat sich in die USA abge­setzt und ist aktuell für die deutsche Justiz nicht greif­bar.

Anklage lautet auf gemeinschaftlichen gewerbs­mäßigen Betrug

Wie berichtet, haben die drei erwachsenen Kinder die Geschäfte ihres 64jährigen Vaters nach dessen Flucht in Deutsch­land fortgeführt. Im August 2018 wurden alle drei Kinder verhaftet. Während die 31jährige Antonia v. H. wenig später wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, sitzen die 39jährige Anne v. H. und der 35jährige Alexander v. H. seither in Unter­suchungs­haft. Welche Rolle sie bei den verschiedenen Firmen spielten und wie sie Anleger mit Beteiligungen an Unternehmen schädigten, die angeblich über 50 Prozent stromsparende Geräte herstellten und verkaufen sollten, steht im Artikel über Rainer v. H. und der Gerlachreport.

Anlegern wurden hohe Zinsen versprochen

Meist wurden Anlegern gewinn­bringende, angeblich risikolose Beteiligungs­modelle angeboten, für die bis zu 20 Prozent Zinsen für 180 Tage garan­tiert wurden.Vor allem Anne v. H., die Vorstand der Firmen­welten AG in Biele­feld war, soll häufiger Instruktionen ihres Vaters aus den USA erhalten haben. Sie muss sich vor Gericht wegen gemeinschaftlichen gewerbs­mäßigen Betrugs in 275 Fällen, Bruder Alexander wegen über 100 Fällen verantworten. Alexander v. H. wird darüber hinaus auch Steuer­hinterziehung vorgeworfen.

Staats­anwalt­schaft spricht von Schnee­ball­system

Nachdem immer mehr Anleger Anzeige erstatteten, weil sie weder ihr Geld noch die dafür versprochenen Zinsen erhielten, brach das Firmen­imperium ab Mitte 2016 nach und nach zusammen. Anfangs hatten einige Anleger noch Zins­zahlungen erhalten, die nach Erkennt­nissen der Staats­anwalt­schaft aus neu zufließendem Anlegergeld gezahlt wurden. Vater Rainer und Tochter Anne hätten das Anlegergeld bewusst in Form eines Schnee­ball­systems für die Zins­zahlungen an Anleger sowie als Einnahme­quelle für eigene private Zwecke verwendet. Eine Rück­führung des Kapitals sei von vorn­herein nicht beabsichtigt gewesen. Gegen­über Anlegern seien bewusst irreführende und teil­weise falsche Angaben etwa zur Halb­strom-Technologie und ihren Einsatz­gebieten gemacht worden, heißt es laut Anklage. Um die fehlenden Geschäfts­tätig­keiten zu verschleiern, wurden Vermitt­lern beispiels­weise gefälschte, wert­lose Garan­tien etwa über die Bestellung von 250 000 Geräten der sogenannten Halb­strom-Technologie für einen amerikanischen Konzern in den USA übergeben, mit denen die Vermittler dann Anleger zum Abschluss von neuen Beteiligungen über­redeten.

Prozess soll bis Ende September dauern

Der Prozess in Augs­burg soll in 18 Verhand­lungs­tagen bis zum 25. September 2019 klären, wie sich die mutmaß­lichen Betrügereien genau abge­spielt haben. Dabei wird offen­bar nur ein Teil der unsauberen Geschäfte mit einem Schaden in Höhe von bis zu 9 Millionen Euro verhandelt. Sie betreffen Gesell­schaften in Deutsch­land wie die Firmen­welten-Gruppe aus Biele­feld sowie mehrere Brief­kastenfirmen in Birmingham in Groß­britannien – Firmen­welten Group PLC, Black Rock Advanced LLP, Summi Viri PLC, Halb­strom Part­ners LLP, Intelligent Food PLC, Part­nerpool One Ltd., Part­nerpool Two LTD, Integra Collection PLC, Enercrox PLL (alle Birmingham) und Enercrox Inc., (Montana, USA).

Bank­haus von Holst als Absicherung für Anlage­geschäfte genannt

Direktoren der Firmen waren meist Rainer v. H. und Tochter Anne, bei der Integra auch Sohn Alexander, bei den Partner-Pool-Firmen und Halb­strom-Partner auch der frühere Vertriebs­leiter Cosimo T. Betroffen ist auch das Bank­haus von Holst (BHVH), das Vertriebs­leiter Cosimo T. gegen­über Anlegern gerne als Absicherung für die Anlage­geschäfte nannte, weil es über 100 Millionen Pfund Eigen­kapital habe. Laut Staats­anwalt­schaft existierte dieses allerdings nur auf dem Papier. Die Staats­anwalt­schaft wirft Cosimo T. Beihilfe zum gemeinschaftlichen gewerbs­mäßigen Betrug in 107 Fällen vor.

Angebliche Geschäfte mit Black­feet-Indianern

Die Part­nerschafts­verträge, die Rainer v. H. und Tochter Anne unter anderem mit dem Bank­haus von Holst (BHVH) anboten, waren besonders absurd. Laut Anklage wurde Anlegern vorgegaukelt, dass ihr Kapital bei Banken, Finanz­institutionen und Unternehmen investiert werde und Anleger aus den erwirt­schafteten Gewinnen Zins­erträge von 15 Prozent für eine Vertrags­lauf­zeit von nur 180 Tagen erhalten. Daneben sollte die Rendite über Geschäfte mit Indianern des Black­feet-Stammes, der Aufzucht und Vermarktung von Bisons sowie mit Geschäften im Bereich Graphit erwirt­schaftet werden. Nach den Erkennt­nissen der Staats­anwalt­schaft wurde aber keines der angegebenen Geschäfte tatsäch­lich getätigt. Es gab mehrere Bank­häuser von Holst, bei denen es sich um Brief­kastenfirmen in Groß­britannien handelte. Rainer v. H. und seine Tochter Anne firmierten als Direktoren.

So funk­tionierte die Zusammen­arbeit zwischen Vater und Kindern

Außerdem geht es im Prozess auch um die Wurst­welten GmbH in Augs­burg, die ein gutes Beispiel für die Zusammen­arbeit zwischen Rainer v. H. und seinen Kindern ist. Laut Prospekt wollte die Firma mit Anlegergeld bis zu 50 Wurst­filialen mit „einer einzig­artigen Produkt- und Sortimentmarke“ in Deutsch­land aufbauen. Anlegern wurden für Beteiligungen in Form von Darlehen jähr­liche Renditen von 15 Prozent versprochen. Auch hier soll Rainer v. H. das Anlage­konzept entwickelt haben und sich um den Aufbau des Vertriebs über die Sach­wert Kontor Basar GmbH gekümmert haben, deren Geschäfts­führung wiederum Sohn Alexander über­nahm. Um die Darlehens­verträge sowie die Korrespondenz mit den Anlegern kümmerte sich Tochter Anne, die als Vorstand/Liquidatorin der Firmen­welten AG, Geschäfts­führerin der Firmen­welten Treu­hand GmbH und Direktorin der Firmen­welten Group PLC über die Konten der Wurst­welten GmbH verfügen konnte.

Schwester und Bruder schädigten Anleger gemein­sam

Bis 2016 sollen Anleger laut Anklage über 3 Millionen Euro an die Wurst­welten GmbH gezahlt haben. Das Geld soll allerdings nach Erkennt­nissen der Staats­anwalt­schaft – anders als versprochen – kaum zum Aufbau von Filialen verwendet, sondern zur Deckung laufender Kosten der wenigen existierenden unrent­ablen Filialen sowie für private Zwecke ausgegeben worden sein. Geschäfts­führer der Wurst­welten waren nach­einander zunächst Alexander v. H. und später Antonia v. H.. Als Antonia 2015 die Geschäfts­führung von ihrem Bruder über­nahm, wurden Anleger bezüglich fälliger Rück­zahlungen von Anne v. H. wegen angeblicher Hacker­angriffe auf Firmencomputer vertröstet. Antonia, die als Geschäfts­führerin laut Staats­anwalt­schaft von den finanziellen Problemen hätte wissen müssen, habe durch ihre Geschäfts­führer­tätig­keit den Schein eines funk­tionierenden Unter­nehmens aufrecht erhalten. Laut Ober­staats­anwalt Matthias Nick­olai werden ihr Pflicht­verletzungen bei Zahlungs­unfähigkeit, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeits­entgelt und Bank­rott vorgeworfen. Zudem soll sie in 21 Fällen Beihilfe zum gemeinschaftlichen gewerbs­mäßigen Betrug geleistet haben.

Die Tochter fühlt sich vom Vater hintergangen

In der Ankla­geschrift der Staats­anwalt­schaft im Zusammen­hang mit den dubiosen Anlage­geschäften wird der gerichts­bekannte Rainer v. H. als „Spiritus Rector“ vieler Unternehmungen genannt. Vor Gericht stellten Tochter Anne und Sohn Alexander sich als Opfer ihres Vaters dar. Anne erklärte nach Angaben der Zeitung „Augs­burger Allgemeine“, sie habe ihrem Vater, der alle Entscheidungen getroffen habe, blind vertraut und nichts von den illegalen Geschäften gewusst. Sie fühle sich von ihrem Vater hintergangen, den es nicht zu interes­sieren scheine, dass sie in Unter­suchungs­haft sitze. Auch Sohn Alexander, der als Geschäfts­führer der Wurst­welten tätig war sowie Vertriebs­leiter Cosimo T. wussten angeblich nichts von den dubiosen Geschäften. Vertriebs­leiter Cosimo T. gab an, dass er das Tun von Rainer v. H. für „sehr schlüssig“ gehalten habe, schreibt die „Augs­burger Allgemeine“. Alle drei Angeklagten hätten vor Gericht bedauert, dass Anleger Geld verloren hätten, schreibt die Zeitung weiter.

Strippenzieher für Justiz offen­bar nicht greif­bar

An den Strippenzieher Rainer v. H. kommt die deutsche Justiz offen­bar nicht ran. So kann er bis heute unge­straft von den USA aus weiter Anleger abzo­cken. Das tut er auch mit einem deutsch­sprachigen Onlinedienst namens Gerlachreport, mit dem er Unternehmen erpresst. Er kassiert dafür, dass er keine rufschädigenden Artikel mehr über sie im Gerlachreport veröffent­licht. So sollte die Autark-Gruppe aus Liechten­stein monatlich rund 80 000 Euro zahlen, um aus den Negativ­schlagzeilen der Gerlachreports entfernt zu werden. Da die Firmen den Gerlachreport mangels einer ladungs­fähigen Adresse nicht auf Unterlassung verklagen können, müssen sie zahlen, wenn sie ihren guten Ruf nicht verlieren wollen. Der Online­dienst wird von einer Domain aus den USA gesendet und gab in der Vergangenheit wechselnde Brief­kastenfirmen als Heraus­geberfirma an. Zuletzt wurde im Impressum eine nicht einge­tragene „Gerlachreport Verlags­genossenschaft“ mit Sitz in Washington und Berlin angegeben, die allerdings im Genossen­schafts­register nicht einge­tragen ist.

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