VW-Skandal US-Kanzlei hat Sammelklage erhoben

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Der Rechts­dienst­leister Myright.de will europäischen Käufern von VW-Skandal­autos zu Schaden­ersatz verhelfen. Myright.de hat wegen der Forderungen von 40 000 Skandal­opfern bereits Klage erhoben. Eine erste Klage hatte jetzt Erfolg. Auch VW-Verhandlung.de bietet Skandal­autobesitzern die Chance auf Schaden­ersatz. Hier lesen Sie, was von den Angeboten zu halten ist. Neu: Myright.de-Kunden sollen Ihre Forderungen gegen VW sicher­heits­halber auch bei der Muster­fest­stellungs­klage gegen VW anmelden.

Myright.de – erste Sammelklage läuft

Myright.de ist ein Inkassounternehmen. Der Auftrag kommt – anders als gewohnt – von Verbrauchern und nicht von Unternehmen. Und zur Kasse gebeten werden Unternehmen und nicht wie sonst Verbraucher. So funk­tioniert Myright.de: Skandal­autobesitzer haben dem Unternehmen mögliche Schaden­ersatz­forderungen gegen VW abge­treten. Schaden­ersatz ist entweder die Erstattung des Kauf­preises gegen Rück­gabe des Wagens oder ein finanzieller Ausgleich für den skandalbe­dingten Minderwert.

Tipp: Grund­legende Informationen über den Abgas­skandal finden Sie in den FAQ Abgasskandal.

Provision nur bei Erfolg

Die Einschaltung von Myright.de ist zunächst kostenlos. Sie bleibt kostenlos, solange sie Kunden nichts bringt. Wenn VW am Ende allerdings Schaden­ersatz zahlt, gehen 35 Prozent ans Unternehmen. Berechnungs­grund­lage ist der Vorteil, den Kunden am Ende haben. Wenn VW Schaden­ersatz an Kunden zahlt, die ihren Wagen behalten, dann ist die gesamte Zahlung von VW Grund­lage für die Berechnung der Erfolgs­provision. Geben Kunden ihren Wagen zurück, wird der Wert des Wagens ange­rechnet. Grund­lage für die Provisions­berechnung ist die Schaden­ersatz­zahlung von VW abzüglich des Werts des zurück­gegebenen Wagens.

Amerikanischer Star­anwalt kämpft für deutsche Auto­fahrer

Hinter dem Inkasso-Rechts­dienst­leister Myright.de steht der US-Anwalt Michael D. Haus­feld. In seiner Heimat ist er eine Legende. Er hat etliche Milliarden Dollar Schaden­ersatz für Opfer von Diskriminierung, Umwelt­verschmut­zung und Menschen­rechts­verletzungen erkämpft. Auch bei den Klagen von amerikanischen Opfern der VW-Manipulationen mischt er mit. Im Rahmen von solchen „class actions“, bei denen einzelne Musterkläger stell­vertretend für alle anderen Opfer vor Gericht ziehen, können Unternehmen zu milliarden­schwerem Strafschaden­ersatz verurteilt werden. Alle übrigen Opfer werden anschließend entsprechend den Regeln entschädigt, die im Muster­prozess ausgehandelt wurden.

Samm­lung von Forderungen

Solche Sammelklagen wie in den USA gibt es in Deutsch­land nicht. Auch zu Strafschaden­ersatz können Unternehmen hier­zulande nicht heran­gezogen werden. Zivilrecht­licher Schaden­ersatz steht Besitzern von Autos mit Betrugs­software aber auch in Deutsch­land zu, erklärt Christopher Rother, Hausfelds Partner in Deutschland und Leiter der Nieder­lassung der US-Kanzlei in Berlin. Durch Abtretung solcher Forderungen an einen Kläger können die Rechte vieler Opfer auch in Deutsch­land gesammelt geltend gemacht werden.

Keine neuen Anmeldungen mehr

Neue Anmeldungen für das Verbraucherinkasso nimmt Myright.de nicht mehr entgegen. Aktuell noch im Angebot: Die Vermitt­lung von Prozess­finanzierung und Einzel­anwalt. Wie das genau funk­tioniert, haben wir nicht untersucht. Die ans Unternehmen abge­tretenen Forderungen liegen bei Gericht.

Sicher­heits­halber auch Anmeldung zur Muster­fest­stellungs­klage

VW wehrt sich gegen die Myright.de-Sammelklagen mit allen Mitteln. Eins der Argumente der VW-Anwälte: Die Abtretung der möglichen Schaden­ersatz­forderungen verstoße gegen das Rechts­beratungs­gesetz und sei deshalb unwirk­sam. Myright hat deshalb allen Kunden geschrieben, das stimme nicht. Sie sollen ihre Forderungen aber trotzdem sicher­heits­halber zusätzlich auch bei der Muster­fest­stellungs­klage des vzbv.de anmelden. Sie sind dann ganz sicher, dass die Forderung auch dann nicht verjährt, wenn die Gerichte die Abtretung der Forderungen am Ende tatsäch­lich als unwirk­sam beur­teilen sollten. Erweist sich die Abtretung der Forderungen an Myright.de als wirk­sam, ändert sich sich durch die die Anmeldung zur Muster­fest­stellungs­klage nichts. Dann ist die nämlich unwirk­sam.

Mögliche Abtretung am besten offenlegen

Was bei der Anmeldung von Forderungen zur Muster­fest­stellungs­klage zu beachten, ist lesen Sie auf der VW-Seite des Specials Musterklagen auf test.de. Myright.de-Kunden empfiehlt test.de: Legen Sie die mögliche Abtretung offen. Ergänzen Sie die Darstellung Ihres Falls im Gerichts­formular unter „Gegen­stand und Grund...“ um folgende Formulierung: „Ich habe meine Forderungen gegen VW über Myright.de an die Financial­right GmbH abge­treten. Diese macht sie gericht­lich geltend. VW wendet ein, dass die Abtretung wegen Gesetzes­verstoßes unwirk­sam ist. Ich deshalb meine Forderungen zur Muster­festellungs­klage an, damit auf keinen Fall Verjährung eintritt.“ Und: Lassen Sie sich nicht irritieren. Aktuell legt Myright.de Besitzern von Skandal-VW nahe, sich bei der Muster­fest­stellungs­klage abzu­melden. Das gilt aber nicht für ursprüng­lich Kunden, die ihre Forderungen ans Unternehmen abge­treten haben. Es soll nur Teilnehmern der Muster­fest­stellungs­klage ermöglichen, über Myright.de einen Anwalt für eine Einzel­klage mit Prozess­finanzierung zu beauftragen.

Geschäfts­bedingungen auf dem Prüf­stand

In den Geschäfts­bedingungen von myright.de fanden die Gutachter der Stiftung Warentest nur winzige Schwächen. So bleibt unklar, wie lange Interes­senten an ihr – mit Online-Registrierung – abge­gebenes Angebot gebunden sind, das Unternehmen zu beauftragen. Der Vertrag kommt nämlich erst zustande, wenn das Unternehmen das Angebot der Kunden ausdrück­lich annimmt. Eine Frist dafür findet sich in den Geschäfts­bedingungen nicht. Praktisch ist das kein Problem: myright.de-Kunden können ihr Angebot ohnehin jeder­zeit bis zwei Wochen nach Vertrags­schluss widerrufen. Noch ein kleiner Mangel: In der Widerrufs­belehrung steht zwar, dass der Widerruf auch per Fax möglich sei. Es wird allerdings keine Faxnummer genannt.

Schwer verständliche Daten­schutz­bestimmungen

Geringe, aber ärgerliche Mängel haben auch die Daten­schutz­bestimmungen. Sie sollen zwar offensicht­lich den bei seriösen Online-Shops üblichen Umgang mit Daten beschreiben und es ist wohl auch keine Weitergabe von Daten jenseits gesetzlicher Rechte und Pflichten beabsichtigt. Für Verbraucher ist das aber kaum verständlich erklärt. Auch nicht schön: Myright.de setzt das Analyse-Tool Google Analytics ein. Das heißt: Google erfährt von jedem Besucher auf der Seite und kann die Daten mit denen von den Besuchen anderer Webseiten verknüpfen und sie dem Profil eines Internetnutzers zuordnen. Ihm kann Google dann noch zielgenauer auf seine Interessen abge­stimmte Werbung auf den Schirm schi­cken. So etwas ist leider ebenfalls üblich – aber ärgerlich.

Das Fazit: Interes­santer Deal für viele VW-Kunden

Myright.de ist eine bequeme Möglich­keit, Schaden­ersatz­ansprüche gegen VW durch­zusetzen. Wenn es nicht klappt, zahlen Kunden gar nichts. Wenn es klappt, geht gut ein Drittel des Schaden­ersatzes ans Unternehmen. Für viele Fahr­zeug­besitzer dürfte das ein guter Deal sein. VW-Skandal­opfer können selbst einen Rechts­anwalt einschalten. Das macht etwas mehr Mühe, hat aber schon in zahlreichen Fällen Erfolg gehabt. Zahlreiche VW-Skandal-Klagen haben die Gerichte allerdings auch abge­wiesen. Wichtiger Hinweis für Besitzer einer Verkehrs­rechts­schutz-Police: Der Versicherer hat die Kosten zu über­nehmen.

Erster Erfolg

Inzwischen hat myright.de einen ersten Erfolg erzielt: Das Land­gericht Krefeld verurteilte VW auf eine vom Verbraucherinkassounternehmen finanzierte Klage hin zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung.
Land­gericht Krefeld, Urteil vom 13.02.2019
Aktenzeichen: 2 O 313/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Hausfeld Rechtsanwälte, Berlin, finanziert von: myright.de

Übrigens: Auch der nieder­ländische „Stichting Car Claim“ bietet auf der Grund­lage spezieller nieder­ländischer Verbraucher­schutz­regeln ebenfalls die Chance auf Schaden­ersatz ohne Risiko an. Für deutsche Auto­fahrer bietet die Stichting aber keine Möglich­keit, VW unter Druck zu setzen. VW hat die Verhand­lungen verweigert.

Das Angebot von VW-Verhand­lung.de

Gansel Rechts­anwälte aus Berlin und Baum Reiter & Collegen in Düssel­dorf werben unter VW-Verhand­lung.de für Klagen gegen VW und bieten zudem an, Kunden zur Musterfeststellungsklage von vzbv und ADAC anzu­melden. Individuelle Klagen sind empfehlens­wert für Skandal­auto-Besitzer, die eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung haben. Ohne Versicherung können mehrere Tausend Euro Gerichts- und Rechts­anwalts­kosten anfallen. Die rechts­sichere Anmeldung zur Muster­fest­stellungs­klage („Stan­dard-Paket“) über­nehmen die beiden Rechts­anwalts­kanzleien kostenlos. Kommt es im Verfahren zu einem Vergleich, der VW zu Zahlungen verpflichtet, müssen VW-Verhand­lung-Kunden 29 Prozent ihre wirt­schaftlichen Vorteils als Provision zahlen. Zusätzlich bieten die Anwälte ein „Premium-Paket“ mit erweiterter Beratung und Information.

Mit der Anmeldung erst mal abwarten

Die genauen Geschäfts­bedingungen und die Regeln für die Berechnung der Provision kennen die test.de-Rechts­experten bisher nicht, so dass sie das Angebot nicht bewerten können. Sie empfehlen zunächst: Schauen Sie zunächst, ob Sie sich die Anmeldung zur Muster­fest­stellungs­klage selbst zutrauen. Hinweise dazu liefern wir auf der VW-Seite in unserem Special test.de/musterklagen Wenn Sie dann Zweifel haben oder Fragen offenbleiben, können Sie Anwälte damit beauftragen, die Anmeldung für Sie zu über­nehmen. Wer schon Kunde bei VW-Verhand­lung.de ist, kann jeder­zeit kündigen.

Die Muster­fest­stellungs­klage des vzbv

Am 1. November 2018 hat der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) seine Musterfeststellungsklage gegen VW gestartet. An dem Verfahren können sich Besitzer von Skandal­autos kostenlos beteiligen. Auch wer seine Rechte gegen VW an Myright.de abge­treten hat, kann sich zur Musterklage anmelden und sollte das sicher­heits­halber auch tun, siehe dazu unsere Hinweis oben im Absatz „Sicher­heits­halber auch Anmeldung zur Muster­fest­stellungs­klage“.

Diese Meldung ist am 23. Februar 2016 auf test.de erschienen und wurde zuletzt am 30. August 2019 aktualisiert. Bitte beachten Sie: Die Aussagen zu Daten­schutz und Geschäfts­bedingungen von Myright.de haben den Stand Februar 2016; wir haben das Angebot nicht erneut über­prüft.

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Kommentarliste

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  • twinson am 14.02.2020 um 16:20 Uhr
    Provision trotz Angebot - Musterfeststellungsklage

    Vollkswagen hat angekündigt, geschädigten Kunden, vorrausgesetzt die Bedingungen für die Teilnahme an dem Vergleich sind erfüllt, dass per Verbraucherzentrale-Bundesverbands ausgehandelte Angebot zu unterbreiten.
    Somit wird sich in kürze die Frage für zehntausende Geschädigte stellen, inwieweit Plattformen wie myrights provisions Ansprüche prrobieren geltend zu machen, wenn ein solches Angebot angenommen wird. Vertraglich ist eine erfolgsbasierte Durchsetzung geregelt, jedoch ist das Angebot ohne zutun von Plattformen wie myrights erfolgt, bzw. durch die Verbraucherzentrale-Bundesverbands veranlasst - womit der Grundsatz für die Provisionsberechtigung nicht erfüllt wäre.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 15.02.2019 um 15:58 Uhr
    Re: Erster Sieg für myRight

    Danke für den Hinweis! Ich aktualisiere den Bericht hier so schnell wie möglich. In der Chronik unter test.de/abgasskandal berichten wir bereits kurz.

  • rmol am 15.02.2019 um 11:16 Uhr
    Erster Sieg für myRight

    Laut Spiegel http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/diesel-skandal-myright-gewinnt-erstmals-gegen-volkswagen-a-1253258.html hat myRight einen ersten Sieg eingefahren.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 24.01.2019 um 09:26 Uhr
    Re: Aufforderung VW Verhandlung

    Ein weiterer Hinweis noch: Soweit Verbraucher ihrer Forderungen abtreten, können sie sie nicht mehr selbst geltend machen.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 24.01.2019 um 09:25 Uhr
    Re: Aufforderung VW Verhandlung

    Bitte um Verständnis: Rechtsberatung im Einzelfall ist von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Ob ein Rechtsdienstleister berechtigt ist, Honorare oder Auslagenersatz zu fordern, richtet sich nach dem Auftrag. Sofern als etwa für die Anmeldung zur Sammelklage keine ausdrückliche Weisung vorliegt, kommt es darauf an, ob der Rechtsdienstleister dies auf der Grundlage des ursprünglichen Auftrags für erforderlich halten durfte und ob nach diesem Auftrag dafür eine Vergütung zu zahlen ist. Das kann bei Rechtsanwälten auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch dann der Fall sein, wenn es keine ausdrückliche Vereinbarung über die Vergütung gibt. Es ist allerdings ausgeschlossen, wenn Verbraucher davon ausgehen durften, dass sie nur im Erfolgsfall zahlen sollen.