![Abgaben im Nebenjob - Beim Zusatzjob netto mehr kassieren](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/26/11/11b3aeea-ab30-4493-bd87-2fb5d09ddc1f-web/5964352_nebenjod-a2301.jpg)
Besichtigungstour. Stadtführungen sind häufig ein Zweitjob. Wer dabei nicht aufpasst, verdient netto weniger als gedacht. © Getty Images / Aleksandar Nakic
Steigende Preise zwingen viele Berufstätige und Rentner, einen Nebenjob anzunehmen. Sie sollten vorher genau rechnen. Wir zeigen, wie ihnen netto möglichst viel bleibt.
Es klingt attraktiv: Jeden Monat mehrere Hundert Euro nebenbei verdienen – gerade dann, wenn die Preise für Lebensmittel, Energie und vieles mehr steigen. Doch welche Art von Job ist die richtige? Der erste Gedanke mag sein: So viel wie möglich nebenbei zu arbeiten, um einen möglichst hohen Bruttoverdienst zu erzielen. Doch ganz so einfach ist es nicht – unter bestimmten Voraussetzungen bringt weniger Arbeit nebenbei und damit weniger Bruttoverdienst netto sogar mehr aufs Konto. Es lohnt sich also, vor Jobantritt genauer nachzurechnen. Das haben auch wir getan und ermittelt, wie viel Zusatzverdienst nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto landet.
Unsere Ergebnisse zeigen, dass ein auf den ersten Blick attraktiver Bruttozusatzverdienst bei der monatlichen Gehaltsabrechnung und spätestens bei der Steuererklärung zur Enttäuschung werden kann. Um das zu vermeiden, stellt die Stiftung Warentest wichtige Verdienst- und Arbeitszeitgrenzen vor und zeigt Wege auf, um aus einem Zusatzjob netto möglichst viel Geld aufs Konto zu bekommen.
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@So_74: Für zwei Tätigkeiten, die Sie dem Finanzamt über die Lohnsteuerklassen abrechnen, können Sie den Rechner auch von einer monatlichen auf eine jährliche Angabe wechseln, z. B. für einen Hauptjob plus einem Nebenjob mit der Steuerklasse VI. Für die Ermittlung der Lohnsteuer in der Jahreserklärung spielen die unterjährigen Lohnsteuerklassen allerdings keine Rolle.
@Stiftung_Warentest Mit dem Rechner kann ich mir die monatlichen Abzüge anzeigen lassen, das ist klar. Aber ich fragte, nach den zusätzlichen Abzügen am Jahresende. Siehe ihr Rechenbeispiel im Artikel. Ich vermute es werden die Gehälter beider Jobs addiert und dann? Hier wäre eine etwas genauere Erläuterung hilfreich.
@So_74: Bitte nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner, den Sie in der Rubrik "Unser Rat" finden.
Wie kann ich vorab ausrechnen, was bei einem sozialversicherungspflichtigen Nebenjob bei der Steuererklärung zusätzlich abgezogen wird?
@TestUN: Die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt ist notwendig. Je nach Höhe der erzielten Umsätze kann es sein, dass die Einordnung als Kleinunternehmer infrage kommt. Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, richtet sich nach der Art Ihrer Tätigkeit. Vereinfacht gesagt kommt es darauf an, ob Sie gewerblich (etwa im Handel) oder freiberuflich tätig sind. Für genauere Informationen können Sie sich an die IHK wenden. Mehr Tipps für den Start bietet außerdem das Portal www.existenzgruender.de des Bundeswirtschaftsministeriums.