Abgaben im Neben­job Beim Zusatz­job netto mehr kassieren

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Abgaben im Neben­job - Beim Zusatz­job netto mehr kassieren

Besichtigungs­tour. Stadt­führungen sind häufig ein Zweitjob. Wer dabei nicht aufpasst, verdient netto weniger als gedacht. © Getty Images / Aleksandar Nakic

Steigende Preise zwingen viele Berufs­tätige und Rentner, einen Neben­job anzu­nehmen. Sie sollten vorher genau rechnen. Wir zeigen, wie ihnen netto möglichst viel bleibt.

Es klingt attraktiv: Jeden Monat mehrere Hundert Euro nebenbei verdienen – gerade dann, wenn die Preise für Lebens­mittel, Energie und vieles mehr steigen. Doch welche Art von Job ist die richtige? Der erste Gedanke mag sein: So viel wie möglich nebenbei zu arbeiten, um einen möglichst hohen Brutto­verdienst zu erzielen. Doch ganz so einfach ist es nicht – unter bestimmten Voraus­setzungen bringt weniger Arbeit nebenbei und damit weniger Brutto­verdienst netto sogar mehr aufs Konto. Es lohnt sich also, vor Jobantritt genauer nach­zurechnen. Das haben auch wir getan und ermittelt, wie viel Zusatz­verdienst nach Abzug von Steuern und Sozial­abgaben tatsäch­lich auf dem Konto landet.

Unsere Ergeb­nisse zeigen, dass ein auf den ersten Blick attraktiver Brutto­zusatz­verdienst bei der monatlichen Gehalts­abrechnung und spätestens bei der Steuererklärung zur Enttäuschung werden kann. Um das zu vermeiden, stellt die Stiftung Warentest wichtige Verdienst- und Arbeits­zeit­grenzen vor und zeigt Wege auf, um aus einem Zusatz­job netto möglichst viel Geld aufs Konto zu bekommen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.10.2023 um 12:03 Uhr
    Zusätzliche Abzüge bei der Steuererklärung

    @So_74: Für zwei Tätigkeiten, die Sie dem Finanzamt über die Lohnsteuerklassen abrechnen, können Sie den Rechner auch von einer monatlichen auf eine jährliche Angabe wechseln, z. B. für einen Hauptjob plus einem Nebenjob mit der Steuerklasse VI. Für die Ermittlung der Lohnsteuer in der Jahreserklärung spielen die unterjährigen Lohnsteuerklassen allerdings keine Rolle.

  • So_74 am 24.10.2023 um 21:09 Uhr
    Zusätzliche Abzüge bei der Steuererklärung

    @Stiftung_Warentest Mit dem Rechner kann ich mir die monatlichen Abzüge anzeigen lassen, das ist klar. Aber ich fragte, nach den zusätzlichen Abzügen am Jahresende. Siehe ihr Rechenbeispiel im Artikel. Ich vermute es werden die Gehälter beider Jobs addiert und dann? Hier wäre eine etwas genauere Erläuterung hilfreich.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.10.2023 um 11:13 Uhr
    Zusätzliche Abzüge bei der Steuererklärung

    @So_74: Bitte nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner, den Sie in der Rubrik "Unser Rat" finden.

  • So_74 am 22.10.2023 um 16:09 Uhr
    Zusätzliche Abzüge bei der Steuererklärung

    Wie kann ich vorab ausrechnen, was bei einem sozialversicherungspflichtigen Nebenjob bei der Steuererklärung zusätzlich abgezogen wird?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.05.2023 um 10:36 Uhr
    Waren und Gewerbe

    @TestUN: Die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt ist notwendig. Je nach Höhe der erzielten Umsätze kann es sein, dass die Einordnung als Kleinunternehmer infrage kommt. Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, richtet sich nach der Art Ihrer Tätigkeit. Vereinfacht gesagt kommt es darauf an, ob Sie gewerblich (etwa im Handel) oder freiberuflich tätig sind. Für genauere Informationen können Sie sich an die IHK wenden. Mehr Tipps für den Start bietet außerdem das Portal www.existenzgruender.de des Bundeswirtschaftsministeriums.