49-Euro-Ticket Günstig reisen mit dem Deutsch­land­ticket

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49-Euro-Ticket - Günstig reisen mit dem Deutsch­land­ticket

Dauer­haft günstig durch Deutsch­land. Das 49-Euro-Ticket sorgt bei manchen Nutzern für finanzielle Entlastung und macht den Nahverkehr für viele Menschen attraktiver. © Westend61 / William Perugini

Mit dem Deutsch­land­ticket können Fahr­gäste für 49 Euro monatlich deutsch­land­weit den öffent­lichen Personen­verkehr nutzen, Fern­verkehrs­züge nicht. Das sind die Regeln.

Dauer­haft günstig durch ganz Deutsch­land?

Wann wurde das Deutsch­land­ticket einge­führt?

Zum 1. Mai 2023. Das Deutsch­land­ticket ist der Nach­folger des im Sommer 2022 angebotenen 9-Euro-Tickets.

Was kostet das Deutsch­land­ticket?

Das Deutsch­land­ticket kostet 49 Euro im Monat. Es ist damit für viele Nutzer eine güns­tige Alternative zu den Preisen, die viele Menschen momentan für ihr ausschließ­lich regional gültiges Ticket für den Öffent­lichen Personen­nahverkehr (ÖPNV) bezahlen. Die 49 Euro sind allerdings ein Einstiegs­preis. Spätere Preis­erhöhungen, wie etwa für einen Inflations­ausgleich, sind möglich.

Wo darf ich mit dem Deutsch­land­ticket über­all fahren?

Das 49-Euro-Ticket kann deutsch­land­weit für den ÖPNV genutzt werden – genau wie zuvor das 9-Euro-Ticket. Dazu zählen folgende Verkehrs­mittel der regionalen Verkehrs­verbünde: Linienbus, Straßenbahn, Stadt-​ und U-​Bahn sowie S-​Bahn, aber auch Regionalbahn und Regional­express der Deutschen Bahn. Nicht zum ÖPNV gehören Fahrten mit Fern­verkehrs­zügen wie ICE, IC oder EC. Das gilt auch für Züge des privaten Bahn­unter­nehmens Flixtrain.

Auch ausländische Schnell­züge, die deutsche Fern­verkehrs­stre­cken befahren, wie etwa der französische Thalys oder der österrei­chische ÖBB Nightjet, zählen nicht zum Öffent­lichen Personen­nahverkehr.

Wie bekomme ich das Deutsch­land­ticket?

Grund­sätzlich wird das Deutsch­land­ticket als digi­taler Fahr­schein im monatlich künd­baren Abo angeboten. Der Erwerb erfolgt also zum Beispiel über die Handy-App des regionalen Verkehrs­verbundes. Bei der Fahr­karten­kontrolle zeigt der Fahr­gast den Gültig­keits­nach­weis über die App vor. Bis Ende 2023 ist nach Angaben der Bundesregierung auch der Kauf eines Papierti­ckets möglich. Auf dem Papier befindet sich ein sogenannter „QR Code“, der bei der Kontrolle vorgezeigt werden muss. Nach Angaben der Deutschen Bahn ist das Deutsch­land­ticket etwa über Bahn.de oder die App DB Navigator erhältlich, außerdem im DB Reisezentrum am Bahnhof.

Einige Verkehrs­betriebe wie der Hamburger Verkehrs­verbund HVV geben an, dass Abokunden und Abokundinnen sich nicht selbst um einen Wechsel zum 49-Euro-Ticket kümmern müssen. Sie informieren Abokunden und Abokundinnen direkt, wenn sie zum Deutsch­land­ticket wechseln wollen.

Bis wann muss ich das Ticket bestellen, um im nächsten Monat damit fahren zu können?

Das kommt darauf an, wo Sie das Ticket kaufen. In Berlin etwa muss das Ticket nach Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe BVG bis zum 20. des Vormonats online bestellt worden sein, damit man es im darauf­folgenden Monat genutzt werden kann. Anders etwa beim Münchner Verkehrs- und Tarif­verbund (MVV): Hier können Sie das Ticket ohne Bestell­frist über die App des MVV bekommen. Das geht bei den Münchnern sogar im laufenden Monat. Auch bei der Deutschen Bahn kann das Deutsch­land­ticket jeder­zeit gekauft und sofort genutzt werden – egal ob das Ticket im Reisezentrum am Bahnhof, über bahn.de oder die App DB Navigator gekauft wurde. Da das Deutsch­land­ticket deutsch­land­weit im Nahverkehr genutzt werden kann, spielt es keine Rolle, wo es bestellt wurde. Ein Berliner könnte zum Beispiel auch mit dem über die App des Münchner MVV gekauften Abos in Berlin den Nahverkehr nutzen.

Wie lange ist das Ticket gültig, wenn ich es im laufenden Monat kaufe und sofort nutze?

Das Deutsch­land­ticket ist ein Fahr­schein, der jeweils für einen Kalendermonat gültig ist. Nach Ablauf des Monats verlängert sich das Ticket jeweils um einen weiteren Kalendermonat, bis es gekündigt wird. Das bedeutet für Käufe im laufenden Monat: Kauf­ten Sie das Ticket mit „Ab-sofort“-Gültig­keit zum Beispiel am 9. August, läuft der erste Nutzungs­monat nicht vom 9. August bis zum darauf­folgenden 8. September, sondern vom 9. August bis zum 31. August. Der Kunde zahlt dann also für nur 24 Nutzungs­tage 49 Euro.

Welche Kündigungs­frist gilt beim Deutsch­land­ticket?

Die Kündigung muss in der Regel bis zum 10. des Vormonats bei der Deutschen Bahn beziehungs­weise dem Verkehrs­betrieb, bei dem Sie das Ticket gekauft hatten, eingehen. Die Kündigung ist meist leicht über die App der Bahn oder des Verkehrs­betriebs möglich.

Wichtig: Wer das Deutsch­land­ticket nur kurz, etwa nur einen Kalendermonat lang nutzen will, sollte sofort nach der Bestellung wieder kündigen. Sonst vergisst man die recht­zeitige Kündigung und muss für einen weiteren Monat zahlen.

Kann ich ein Fahr­rad kostenlos mitnehmen?

Eine kostenlose Fahr­radmitnahme gibt es beim 49-Euro-Ticket nicht. Wie schon beim 9-Euro-Ticket muss ein Zusatz­ticket gelöst werden, wenn ein Fahr­rad mitgenommen werden soll. Aktuell kostet eine Fahr­radtages­karte für den gesamten Nah- und Regional­verkehr 6 Euro. Die Karte kann am Auto­maten, im DB Reisezentrum oder online gekauft werden.

Was gilt für Studenten mit Semesterti­cket?

Studierende zahlen in der Regel über ihre Semester­gebühren zwangs­weise für ein Semesterti­cket, das sie zur Nutzung des Nahverkehrs vor Ort berechtigt. Damit sie nicht zusätzlich das Deutsch­land­ticket zum normalen Preis von 49 Euro pro Monat kaufen müssen, gibt es die Möglich­keit, das Deutsch­land­ticket für einen Aufschlag zu erwerben. Die Einzel­heiten dazu regelt jeder Verkehrs­verbund individuell. In Nord­rhein-West­falen zum Beispiel bekommen Studenten das Deutsch­land­ticket für einen Aufschlag in Höhe 12,33 Euro.

Bekommen auch Nutzer des 49-Euro-Tickets Entschädigung bei Verspätung?

Ja. Wer sein Reiseziel mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreicht, hat einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1,50 Euro. Auszahlungen nimmt die Bahn allerdings erst ab einem Gesamt­wert von 4 Euro vor. Das bedeutet: Geld gibt es erst, wenn ein Deutsch­land­ticket-Nutzer im Monat dreimal Ankunfts­verspätungen von mindestens 60 Minuten hatte. Denn dann stehen ihm 4,50 Euro zu.

Die Entschädigung kann mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragt werden. Um das Formular korrekt auszufüllen, müssen Bahnfahrer insbesondere Angaben zum Start- und Zielbahnhof machen. Außerdem sind die geplanten und tatsäch­lichen Abfahrts- und Ankunfts­zeiten einzutragen. Da Inhaber des Deutsch­land­tickets ja keinen Fahr­schein für eine bestimmte Strecke in den Händen halten oder im DB Navigator gespeichert haben, müssen sie also diese Daten alle während der Fahrt notieren, um später das Formular ausfüllen zu können.

Das ausgefüllte und unter­schriebene Fahr­gast­rechte-Formular kann im Reisezentrum der Deutschen Bahn abge­geben werden, aber auch per Post einge­sandt werden an „DB Dialog, Service­center Fahr­gast­rechte, 60647 Frank­furt am Main“. Mehr zu den Fahr­gast­rechten im Artikel „Fahrgastrechte Bahn: Verspätung, Streik, Zugausfall – Ihre Rechte“.

Für meinen Zug ist eine erhebliche Verspätung angekündigt. Darf ich in einen ICE umsteigen?

Nein, denn das 49-Euro-Ticket gilt nun recht­lich als erheblich ermäßigter Fahr­schein. Nutzer dürfen bei Verspätungen im Nahverkehr deshalb seit dem 15. August 2023 nicht kostenfrei in einen höher­wertigen Zug wie den ICE einsteigen, um schneller an ihren Zielbahnhof zu gelangen. Geregelt ist das in Paragraf 3 der Eisenbahn­verkehrs-Verordnung (EVO). Inhaber des Deutsch­land­tickets sind damit von diesem Umsteigerecht ausgeschlossen. Die Betroffene können also stets nur mit einem Nahverkehrs­zug weiterfahren. Für die Benut­zung eines Fern­verkehrs­zuges müssen Reisende mit einem Deutsch­land-Ticket immer eine separate Fahr­karte kaufen, eine Erstattung von Fahr­geldern für die Benut­zung von Fern­verkehrs­zügen wegen Verspätung erfolgt nicht. Auch wenn wegen einer Baustelle eine Strecke gesperrt ist, dürfen Deutsch­land-Ticket-Nutzer nicht auf einen Fern­verkehrs­zug umsteigen.

Nutzer des Nahverkehrs mit üblichen Fahr­scheinen haben ein Umsteigerecht, sobald (etwa laut Bahnhofs­anzeige) mit einer Verspätung am persönlichen Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten zu rechnen ist. Sie dürfen dann auch in einen höher­wertigeren Zug, etwa einen ICE, umsteigen um ans Reiseziel zu gelangen. Sie müssen zwar ein ICE-Ticket lösen, das wird ihnen aber nach der Reise erstattet. Diese Möglich­keit besteht für Inhaber des 49-Euro-Tickets nicht mehr.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • tomiks am 04.07.2024 um 17:31 Uhr
    Es geht auch besser!

    Ich erkenne keinen ersichtlichen Grund, wieso eine Kündigung zum Monatsende nicht jederzeit während des laufenden Monats möglich sein soll und empfinde das Vorgehen der Deutschen Bahn als dreiste Verbrauchertäuschung.
    Allerdings: Die Hamburger Verkehrsbetriebe verkaufen über Ihre App hvv switch das gleiche Ticket mit ebenfalls deutschlandweiter Gültigkeit und gehen dabei weitaus kundenfreundlicher vor als die DB, indem sie nur die Tage ab dem Kaufdatum bis zum Monatsende berechnen. Auch hier muss man zwar zum 10. des Monats kündigen, aber wer lediglich z.B. in der letzten Woche eines Monats mit dem Deutschland-Ticket unterwegs sein möchte kann es vor dem 10. kaufen, als Startdatum etwa den 23. eingeben, sofort wieder kündigen und dann für knapp 15 € eine Woche lang mit fast allen Regionalbahnen, Straßenbahnen und Bussen in ganz Deutschland unterwegs sein. Ausserdem wird in der App deutlich, ehrlich und gut verständlich auf die Kündigungsbedingungen hingewiesen.

  • tomiks am 04.07.2024 um 17:24 Uhr
    Abofalle Deutschland-Ticket

    Dass das Deutschland-Ticket eigentlich Deutschland-Abo heissen müsste, wird den meisten wohl klar, sobald sie sich mal dafür interessieren. Für touristische Nutzer wird es leicht zu einer Falle.
    Mein zur Monatsmitte bei der DB gekauftes Abo war lediglich bis zum 10. des gleichen Monats kündbar. Also eigentlich gar nicht! Damit hatte ich, ohne es zu merken, nicht nur ein Monatsabo für den (halben) laufenden Monat erworben, sondern gleich dazu eines für den Folgemonat. Es wird zwar darauf hingewiesen, dass das Abo immer bis zum 10. des Monats kündbar wäre, aber selbstverständlich interpretierte ich das so, ich könnte das Ticket (sofern es im Folgemonat nicht benutzt würde) bis zum 10. kündigen und mir würde dann lediglich der Monat des Kaufs berechnet. Dass ich etwas bis zu einem Datum kündigen soll an dem ich es noch gar nicht erworben habe, erscheint mir jedenfalls höchst unlogisch.

  • Sandra2000 am 12.12.2023 um 13:24 Uhr
    Tipp für fristlose Kündigung

    Ist der "Kündigungsbutton" auf dem jeweiligen Portal nicht rechtskonform (Button etc.) dann besteht das Recht auf fristlose Kündigung. (Quelle: Verbraucherzentrale)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.08.2023 um 10:26 Uhr
    Verspätung und Zugausfall in der Nacht

    Kunde07: „Letzte Verbindung des Tages oder Zug nachts stark verspätet“ In diesem Fall darf ein Deutschland-Ticket-Inhaber entgegen des jüngst beschlossenen Verbots der Nutzung eines höherwertigeren Zugs ausnahmsweise doch einen höherwertigen Zug (etwa ICE) nutzen. Das Recht zur Nutzung eines Taxis bzw. Anspruch zur Erstattung einer Hotelüberbringung haben auch Deutschlandticket-Nutzer. Daran hat die jüngste Reform nichts geändert (die Details zu diesen Rechten unter https://www.test.de/Fahrgastrechte-Bahn-Entschaedigung-bei-Verspaetung-Streik-Zugausfall-4762311-0/).

  • Kunde07 am 16.08.2023 um 15:04 Uhr
    Verspätung und Zugausfall in der Nacht

    Wenn es sich um die letzte Verbindung des Tages handelt oder sich der Zug nachts stark verspätet - darf ich als Deutschlandticket-Kunde dann einen höherwertigen Zug nehmen oder, falls das nicht möglich ist, ein Taxi oder zur Not ein Hotelzimmer?