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Kindergeld nach Abitur: Ein Jahr Pause – Anspruch gefährdet


Anspruch wackelt
Diese Kindergeld-Regel kennen viele nicht

Von t-online, cho

Aktualisiert am 14.05.2024Lesedauer: 3 Min.
Kindergeld wird längstens bis zum 25. Geburtstag gezahlt – doch was, wenn Schulabgänger lange auf Reisen sind?Vergrößern des BildesKindergeld wird längstens bis zum 25. Geburtstag gezahlt – doch was, wenn Schulabgänger lange auf Reisen sind? (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa)
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Nach dem Abitur gönnen sich Schulabgänger gerne eine längere Auszeit. Was viele Eltern nicht wissen: Bei zu langer Pause erlischt der Anspruch auf Kindergeld.

Das Abitur in der Tasche, aber noch keine Idee, wie es weitergehen soll? Wer es sich leisten kann, legt dann erst einmal ein sogenanntes Gap Year ein – beginnt also weder eine Ausbildung noch ein Studium, sondern reist beispielsweise um die Welt. Das kann jedoch Auswirkungen auf das Kindergeld haben. Welche Tipps Sie beherzigen sollten, damit die Zahlung weiter fließt.

Nach dem Abitur ein Jahr Pause – wann erlischt das Kindergeld?

Verstreichen mehr als vier Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Abitur und Studium, wird den Eltern das Kindergeld in der Regel gestrichen (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b Einkommensteuergesetz (EStG)). Eine allzu ausgiebige Pause nach dem Abschluss, erfolgloses Bewerben um einen Studien- oder Ausbildungsplatz oder ein langer Auslandstrip können viel Geld kosten.

Was tun, wenn die Pause zu lang wird?

Klappt es nicht mit dem nahtlosen Übergang ins Studium oder die Berufsausbildung, können sich Betroffene – möglichst noch in der Viermonats-Frist – bei der Arbeitsagentur als "ausbildungssuchend" melden. Allerdings zahlt die Familienkasse nur dann weiter, wenn sich das volljährige Kind weiter aktiv um einen Platz an einer Universität oder etwa eine Lehre bemüht. Nachweise wie schriftliche Absagen (auch per E-Mail), Suchanzeigen oder Onlinebewerbungen sollten ausgedruckt und präsentiert werden können.

Auch wenn das Kind nach dem Schulabschluss eine Trainee-Ausbildung oder Praktika zur Überbrückung von Wartezeiten macht, kann die Familienkasse nicht einfach das Kindergeld streichen.

Für arbeitslose Kinder können Eltern bis zu deren 21. Geburtstag Kindergeld bekommen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind als "arbeitssuchend" gemeldet ist.

Gut zu wissen

Die Familienkassen orientieren sich an der sogenannten Dienstanweisung Kindergeld des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), wenn sie den Anspruch auf Kindergeld prüfen. Diese wurde aufgrund zweier Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) überarbeitet (BZSt vom 26.5.2023, St II 2 - S 2280-DA/22/00001, BStBl 2023 I S. 818).

Was gilt für Weiterbildungsmaßnahmen?

Wenn der Sohn oder die Tochter nach dem Bachelor noch einen Master draufsattelt, gibt es problemlos bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Das gilt auch, wenn das Kind nach dem Studienabschluss sein Wissen in einer Qualifizierungsmaßnahme im geprüften Studienfach vertieft.

Hat sich das erwachsene Kind also vorher vergeblich um einen Job bemüht und bildet sich jetzt weiter, um seinem Berufsziel näherzukommen, muss die Familienkasse auch weiterhin zahlen, urteilte der BFH (Aktenzeichen: III R 80/08).

Was gilt für Auslandsreisen?

Geht ein Schulabsolvent länger als vier Monate auf Reisen, wird das Kindergeld in dieser Zeit gekappt. Nicht jeder Auslandsaufenthalt geht als Ausbildung durch, nur weil der Nachwuchs seine Sprachkenntnisse verbessert. Kindergeld fließt nur dann, wenn er in der Fremde eine anerkannte Berufsausbildung macht. Anerkannt werden allerdings auch Au-pair-Aufenthalte, wenn dazu ein Sprachunterricht mit wöchentlich mindestens zehn Stunden gehört (Aktenzeichen: BFH VIII R 79/99).

Was gilt für das Auslandsstudium?

Keinen Rotstift fürs Kindergeld müssen Eltern befürchten, deren Nachwuchs im EU-Ausland, in Norwegen, Liechtenstein oder Island studiert. Anders beim Studium in Nicht-EU-Ländern wie den USA oder in Australien: Nur wenn das volljährige Kind dann seinen Wohnsitz im Haus seiner Eltern behält und in den Semesterferien auch tatsächlich in Deutschland ist, wird die Unterstützung weiter gewährt (Aktenzeichen: BFH III R 52/09).

Was gilt für den Freiwilligendienst?

Leistet der Nachwuchs ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, können Sie weiter Kindergeld bekommen. Anerkannt sind außerdem folgende Freiwilligendienste: Bundesfreiwilligendienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Freiwilligendienst aller Generationen, Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "Weltwärts" und eine Freiwilligenaktivität im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps (bis zur Dauer von zwölf Monaten).

Was gilt bei langer Erkrankung?

Ist Ihr volljähriges Kind länger krank, kann das den Anspruch auf Kindergeld gefährden. Sobald die Erkrankung länger als sechs Monate dauert, gilt die Unterbrechung der Ausbildung als zu lange und die Eltern verlieren den Kindergeldanspruch. Dass das Ausbildungsverhältnis in der Zeit formal weiter fortbesteht, ändert nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nichts daran (Az.: III R 43/20).

Gut zu wissen

Kinder, die aufgrund einer Erkrankung voraussichtlich länger als sechs Monate beeinträchtigt sind, könnten als Kind mit Behinderung anerkannt werden. In bestimmten Fällen wird das Kindergeld dann auch nach dem 25. Lebensjahr des Kindes weiter gezahlt.

Gibt es eine Verdienstgrenze für mein Kind?

Der Anspruch auf Kindergeld hängt nicht davon ab, ob Ihr Kind ein eigenes Einkommen hat. Auch die Frage, wie viel es verdient, ist für die meisten nicht relevant. Sie spielt nur dann eine Rolle, wenn Ihr Kind bereits erwachsen ist, aber aufgrund einer Behinderung weiter Kindergeld bekommt. Das Einkommen darf dann maximal die Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags betragen. Andernfalls prüft die Familienkasse, ob das Gehalt den individuellen Bedarf des Kindes überschreitet.

Probleme kann allerdings eine zweite Ausbildung machen. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht in dem Fall nur, wenn Ihr Kind eingeschränkt erwerbstätig ist. Das gilt bei einem Ausbildungs-Dienstverhältnis, bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) oder bei einer vorübergehenden Beschäftigung von maximal zwei Monaten und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von im Schnitt maximal 20 Stunden.

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